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Auflösung von Parlamenten

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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Mai 2003 - 04:05 Uhr:   

Ist es eigentlich üblich, dass sich ein Parlament selbst auflösen und Neuwahlen erzwingen kann? Ich halt das nämlich nicht für sinnvoll, zumindest nicht ohne besonderen Anlass und ohne qualifizierte Mehrheit (etwa 2/3).

Der Bundestag kann ja nur vom Bundespräsidenten aufgelöst werden, wenn der Bundeskanzler keine absolute Mehrheit hat, sei es bei der Wahl selbst oder nach einer Vertrauensfrage.

In NRW kann sich der Landtag mit absoluter Mehrheit auflösen; außerdem kann ihn die Landesregierung auflösen, wenn er ein Gesetz abgelehnt hat, das danach durch Volksentscheid angenommen wird (die Regelung, dass die Landesregierung zurücktreten muss, wenn es auch vom Volk abgelehnt wird, find ich übrigens ziemlich seltsam).

Auch in Bayern ist die Selbstauflösung mit absoluter Mehrheit möglich, außerdem durch Volksentscheid nach Antrag von 1 Million Wahlberechtigten (momentan gut 11%). Falls nach Rücktritt oder Tod des Ministerpräsidenten keine Neuwahl zustande kommt, wird er ebenfalls aufgelöst.
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alberto
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Mai 2003 - 11:13 Uhr:   

smile
Was für ein Schmarrn

Quote:

Von c07 am Donnerstag, den 29. Mai 2003 - 04:05 Uhr: Ist es eigentlich üblich, dass sich ein Parlament selbst auflösen und Neuwahlen erzwingen kann? Ich halt das nämlich nicht für sinnvoll, zumindest nicht ohne besonderen Anlass und ohne qualifizierte Mehrheit (etwa 2/3).


 Du kannst es nicht? Egal. Weiter so!

WahlRechtReform
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Mai 2003 - 11:53 Uhr:   

alberto: Natürlich stimmen Parlamentarier nur dann für die Auflösung, wenn sie erkannt haben, dass sie unfähig sind. Niemals deswegen, weil sie gerade günstige Umstände vermuten, ihr Mandat für eine weitere Periode zu sichern und ihren Einfluss zu vergrößern. Danke, dass du uns wieder mal an deiner unendlichen Weisheit teilhaben lässt.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2003 - 17:08 Uhr:   

Ich sehe nicht, daß irgendwo mit dem Selbstauflösungsrecht Mißbrauch getrieben wurde. Der NRW-Landtag hat sich z.B. noch nie aufgelöst und in Niedersachsen geschah das einmal, genau wie in Schleswig-Holstein, wo der Ministerpräsident die Auflösung beantragen muß. Fraglicher ist eher die Praxis in einigen Ländern, daß die Regierung den Wahltermin quasi nach Belieben innerhalb der Legislaturperiode festlegen kann, wie in GB, Griechenland, Spanien oder Dänemark. Von dieser Möglichkeit wird reger Gebrauch gemacht, aber sowas kann auch nach hinten losgehen, wie z.B. Harold Wilson 1970 erfahren mußte.
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Frederic
Veröffentlicht am Montag, 02. Juni 2003 - 22:01 Uhr:   

Hat sich nicht auch Chirac mit vorgezogenen Neuwahlen vor einigen Jahren eine ausgewachsene Kohabitition einhandelt?
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 07:19 Uhr:   

Thomas:
> Ich sehe nicht, daß irgendwo mit dem Selbstauflösungsrecht Mißbrauch getrieben wurde.

Deswegen muss es ja noch lang nicht vernünftig sein. Jedenfalls lädt es zum Missbrauch ein und ich seh keinerlei positive Aspekte.

Noch mal zur Ausgangsfrage: Existiert es tatsächlich in der Mehrheit der deutschen Länder? Bisher gibt es noch kein Gegenbeispiel (dass der Ministerpräsident die Selbstauflösung beantragen muss, ändert eigentlich nichts Wesentliches).
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 07:41 Uhr:   

Nachtrag zum Bundestag: Nach einer verlorenen Vertrauensfrage hat der Bundespräsident nur dann das Recht (nicht die Pflicht) zur Auflösung, wenn es der Bundeskanzler so will. Stattdessen gibt es (im Einvernehmen von Bundesregierung und Bundespräsident) sogar noch die Möglichkeit, den Gesetzgebungsnotstand zu erklären, um eine Krise ohne Auflösung des Bundestags bewältigen zu können. Das halt ich dann allerdings nicht mehr für besonders sinnvoll. Wenn man den Bundestag derart entmachtet, kann man ihn eigentlich gleich auflösen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 16:52 Uhr:   

Nicht nur in der Mehrheit, sondern in allen Bundesländern ist eine Selbstauflösung möglich. Meistens ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Hamburg reicht die absolute Mehrheit. In Schleswig-Hostein muß der Ministerpräsident übrigens nach der Verfassung von 1990 nicht mehr die Auflösung beantragen.
Ich weiß auch nicht, was daran schlecht sein soll, Mißbrauch hat es bisher nicht gegeben. Es ist noch nie passiert, daß die Regierungsparteien mit absoluter Mehrheit (da wo das möglich ist)den Landtag auflösten um an einem für sie vermeintlich günstigen Zeitpunkt wählen zu lassen.
Es kann aber sehr wohl sinnvoll sein vorzeitig zu wählen, wenn das Parlament nicht mehr handlungsfähig ist, wie beispielsweise 1988 in Schleswig-Holstein, 2001 in Berlin oder letztes Jahr in Österreich. So wird monate- oder jahrelanges Gewürge vermieden und die Handlungsfähigkeit der Politik mit einiger Wahrscheinlichkeit erhöht. Der Wähler hat dann ja auch die Möglichkeit, die abzustrafen, die er für die Neuwahl verantwortlich macht. Die Partei, die allgemein für die Neuwahlen verantwortlich gemacht wird, ist erfahrungsgemäß auch selten der Gewinner der Wahl. Die FPÖ bekam ja schwer eins vor den Bug, ebenso wie die Berliner CDU.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 21:02 Uhr:   

Thomas:
> Es kann aber sehr wohl sinnvoll sein vorzeitig zu wählen,
> wenn das Parlament nicht mehr handlungsfähig ist

Die Frage ist, wann ein Parlament "nicht mehr handlungsfähig" ist. Das ist doch kaum möglich. Wenn eine Situation so bezeichnet wird, dann will es meistens einfach nicht mehr handlungsfähig sein. Und nachdem die Ursache normalerweise nicht die einzelnen Abgeordneten, sondern die Parteien insgesamt sind, spricht eigentlich wenig dafür, dass das nach der Neuwahl prinzipiell anders ist. Vielleicht ist dann die Konstellation der Parteien anders, aber wenn das die Ursache war, war es letztlich doch nur eine taktische Neuwahl.

Für Schleswig-Holstein 1988 gesteh ich zu, dass dort das Vertrauen der Bürger in ihr Parlament erschüttert war. Grund für die Auflösung war aber doch trotzdem hauptsächlich nur das Patt zwischen den gewohnten Blöcken. Wenn das Parlament nicht mehr das Vertrauen der Bevölkerung hat, wär es eh sinniger, dass es auch durch diese aufgelöst wird. Und wenn ein Patt wirklich ein Problem ist, müsste das Wahlrecht sicherstellen, dass es gar nicht erst auftreten kann.

Soweit eine 2/3-Mehrheit nötig ist, sind meine Bedenken aber nicht so groß. In den meisten Ländern kann eine solche Mehrheit eh die Verfassung ziemlich nach Belieben ändern und sich damit ein Selbstauflösungsrecht nach Bedarf geben.
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Der Intelligentz
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2003 - 16:17 Uhr:   

@ c07:
Ich habe die hinter dem Selbstauflösungsrecht stehende Grundidee immer so verstanden, dass man demokratietheoretisch die Bürger gar nicht oft genug fragen bzw. in die Wahllokale schicken kann. Das es überhaupt langjährige Legislaturperioden gibt, ist (wie die Wahl von Vertretern überhaupt) ein Zugeständnis an die Praktikabilität.
Das wird finde ich noch deutlicher in den Landesverfassungen 1919-1933, wo meist die Regierung ein unbeschränktes und nicht begründungspflichtiges Auflösungsrecht gegenüber dem Landtag (und der Reichspräsident gegenüber dem Reichstag) besaß, absolute Mehrheit zur Auflösung ausreichte und die Wahlperioden in den meisten Ländern nur 3 Jahre währten.

Einige heutigen Landesverfassungen schreiben diese Tradition ein wenig fort.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2003 - 17:38 Uhr:   

Der Ausdruck "in die Wahllokale schicken" trifft es sehr gut. Es sollten doch nicht die Abgeordneten die Bürger zu etwas zwingen, sondern sie haben einen Auftrag für eine bestimmte Zeit erhalten (um den sie sich beworben haben), und den sollten sie dann auch erfüllen. Wenn es sich die Bürger doch anders überlegen, sollte auch die Initiative von ihnen ausgehn müssen.
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Der Intelligentz
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2003 - 17:57 Uhr:   

Im Zweifel steht doch das Volk höher als sein Vertreter.
Wenn die Vertreter in einer bestimmten Situation sich selber nicht mehr in der Lage fühlen, ihre Aufgaben zu erfüllen, ist es doch normal, den Chef um Anweisung zu bitten, bzw. gegenbenenfalls seine Demission abzugeben.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2003 - 19:56 Uhr:   

Wenn sich ein Parlament mehrheitlich nicht mehr in der Lage sieht, seine Aufgaben zu erfüllen, sollte es vielleicht erst noch den Bürgern ein paar Rechte zurückgeben, die es vor Urzeiten (wenn überhaupt) ohne Zeitbeschränkung bekommen hat. Solang es Allmächtigkeit beansprucht, ist der Verweis auf die eigene Unfähigkeit lächerlich (und umgekehrt). Danach kann man darüber diskutieren.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Juni 2003 - 11:06 Uhr:   

@Intelligentz:
> Wenn die Vertreter in einer bestimmten Situation sich selber nicht mehr
> in der Lage fühlen, ihre Aufgaben zu erfüllen, ist es doch normal, den
> Chef um Anweisung zu bitten, ...
OK, dann soll das Parlament die Entscheidungen, von denen es sich aktuell überfordert fühlt, als Volksabstimmung vorlegen.

> ... bzw. gegenbenenfalls seine Demission abzugeben.Auch recht. Aber dann richtig: Alle Abgeordneten, die für die Auflösung des Parlaments stimmen, dürfen dann nicht wieder kandidieren.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Freitag, 06. Juni 2003 - 13:54 Uhr:   

@ Ralf

Das Parlament fühlt sich je meist nicht überfordert, Alltagsentscheidungen zu treffen, sondern aus sich heraus eine Mehrheit zu bilden, die sich auf ein Regierungsprogramm einigt. Und genau diese Entscheidung, eine regierungsfähige Mehrheit zu bilden, wird bei Neuwahlen in die Hände der Bürger zurückgelegt.

Zumindest war es bei zwei der drei vorzeitigen Neuwahlen der Hamburgischen Bürgerschaft (1993 war der Grund eine erfolgreiche Wahlanfechtung wegen undemokratischer Kandidatenaufstellungen bei der CDU) der Grund.

Sowohl 1982 als auch 1986 war die CDU stärkste Fraktion geworden, fand aber keinen Koalitionspartner, weil die SPD es als unter ihre Würde empfand, den Juniorpartner in einer großen Koaliton zu spielen. Rot-Grün ging damals noch nicht, weil die SPD in Hamburg (mit v. Dohnanyi, Voscherau etc.) recht konservativ und die GAL (mit Trampert, Ebermann etc.) funamentalistisch bis zum geht nicht mehr war. Eigentlich hätte man erwarten können, daß die Wähler die SPD für Blockade zumindest 1986 (1982 war wegen des zwischenzeitlichen Wechsels in Bonn und der dann einsetzenden Mitleidskampagne für den Hamburger Helmut Schmidt ein Sonderfall) abstrafen. Sie haben aber bei der Wiederholungswahl die SPD zur stärksten Partei gemacht und damit dieses Verhalten offenkundig für richtig gehalten. Beide Male stieg bei der Neuwahl übrigens auch die Wahlbeteiligung.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 06. Juni 2003 - 21:27 Uhr:   

C.-J. Dickow:
> Das Parlament fühlt sich je meist nicht überfordert,
> Alltagsentscheidungen zu treffen, sondern aus sich heraus eine
> Mehrheit zu bilden, die sich auf ein Regierungsprogramm einigt.

Das muss es aber gar nicht. Es muss nur eine Regierung bzw. einen Ministerpräsidenten oder Kanzler wählen, und meistens reicht dafür auch eine relative Mehrheit. Eine feste, ziemlich gesicherte Mehrheit in einer Koalition mag bequemer sein, aber wenn sich keine findet, geht es auch ohne.

> Und genau diese Entscheidung, eine regierungsfähige Mehrheit zu bilden,
> wird bei Neuwahlen in die Hände der Bürger zurückgelegt.

Die Bürger können nur bei einem strikten 2-Parteien-System allein eine absolute Mehrheit bilden. Sonst muss das in der Regel den Abgeordneten überlassen werden, soweit es überhaupt notwendig ist. Oder man müsste die Regierung direkt wählen lassen, was aber gegenüber einer herkömmlichen Minderheitsregierung auch keinen Vorteil bringt. Jedenfalls find ich es ziemlich anmaßend, den Wählern vorzuwerfen, sie hätten sich verwählt und mögen das bitte korrigieren.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 09. Juni 2003 - 18:40 Uhr:   

@ c07

In Hamburg brauchte die SPD damals überhaupt keine Mehrheit, weil der Senat noch "ewig" war, also im Amt blieb (und das nicht nur geschäftsführend), bis er mit absoluter Mehrheit abgewählt wird. Diese Verfassungsbestimmung wurde erst 1997 abgeschafft. Seitdem braucht der Erste Bürgermeister eine absolute Mehrheit (und zwar in allen Wahlgängen, eine Erleichterung in späteren Wahlgängen gibt es nicht).

1982 und 1986 war die SPD so anmaßend zu sagen (indirekt zumindest, indem sie CDU und GAL für nicht koalitionsfähig erklärten), daß der Bürger sich verwählt habe und daß daher neu zu wählen sei. Da CDU und GAL nun lediglich eine destruktive Mehrheit hatten, weil sie damals politisch absolut inkompatible Vorstellungen hatten, blieb nichts anderes als die Neuwahl über, zumal beide Parteien erklärt hatten, wenn die SPD nicht mit uns koaliert, dann machen wir Fundamentalopposition und lehnen jede Vorlage des Senats und insbesondere auch den Haushalt ab.

Und die Bürger haben die SPD leider für mangelnde Koalitionsbereitschaft belohnt, indem sie ihr im Dezember 1982 die absolute Mehrheit verschafft haben (geht also auch bei drei Parteien) und 1987 sie zumindest zur stärksten Partei gemacht haben und ihr den Wunschkoalitionspartner (wenn schon eine Alleinregierung nicht möglich war) FDP wieder in die Bürgerschaft gehievt haben.

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