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Jan W.
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Oktober 2019 - 00:34 Uhr: | |
@Holger81 Nein, Boris sieht das auch für internen Überhang vor. Damit hat er das Argument gekontert, sein Vorschlag würde in Ländern ohne Überhang Landeslisten leersaugen. Und es ist nun mal keine Notlösung, wenn Überhang zum Normalfall wird. Übrigens schafft dieses Prinzip die mir vorgeworfenen Löcher nicht ab, sondern schafft zusätzliche ... und gerechtfertigt von der Seite, die Direktmandate glorifiziert. |
Martial00120
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Oktober 2019 - 08:41 Uhr: | |
Kennt ihr das schon? Sebastian Goderbauer und andere von der RWTH Aachen haben einen Algorithmus für eine automatisierte Wahlkreiseinteilung entwickelt. Sie empfehlen in einem anderen Aufsatz das 248 Sitze ideal wäre für eine Verteilung auf die Länder. Die von ihnen berechneten Wahlkreise sind hier visualisiert. https://www.or.rwth-aachen.de/wahlkreiskarte/ Teilweise machen diese Grenzen viel Sinn (z. B. Schleswig-Holstein), anderes ist ziemlich ungewohnt (Bayern). Eine bessere Übereinstimmung mit den Kreisgrenzen könnte man aber mit veränderten Toleranzgrenzen wohl hinkriegen. |
Boris Borowski
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Oktober 2019 - 16:44 Uhr: | |
(Beitrag nachträglich am 31., Oktober. 2019 von Bobo editiert) |
Boris Borowski
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Oktober 2019 - 17:00 Uhr: | |
Jan W. schreibt: > Man kann nicht gleichzeitig die Direktmandate Krone der Demokratie > hochjubeln und sie dann nicht zuteilen. Das wäre ja auch nicht nötig bei meinem ersten Vorschlag, dem "additional member system" (AMS) (das ich präferiere); die Schotten haben da wirklich passendere Begriffe. Oft werden die Termini AMS und MMPS (Mixed Member Proportional System) gleichgesetzt, was eigentlich ein Unsinn ist. Auch auf wahlrecht.de wird beim Schottischen Wahlsystem von einem personalisiertem Verhältniswahlrecht gesprochen; das ist es nicht. Es ist "more proportional". /* Einschub: Aber ich möchte meinen ersten Vorschlag etwas abändern: Man bleibt bei zwei Stimmen, wobei die Erststimme als Präferenzliste in den WK abgegeben wird und der Gewinner nach einem (clone-unabhängigen) Präferenzwahlverfahren ermittelt wird. Damit könnten Parteien auch mehrere Kandidaten in einem WK aufstellen, und es wäre quasi eine Vorstufe für eine spätere Erweiterung auf Mehrmandatswahlkreise. */ Zurück zum "normalen" Zweistimmensystem: Wenn aber uneingeschränkt Proporz gefordert wird, dann müssen Direktmandate durch die Parteistimmen (bzw. Zweitstimmen) gedeckt sein. Direktmandate sind hier also nur dann legitimiert, wenn sie den Proporz nicht behindern. (Letztlich ging es ja bei den Streitereien zu den Überhangmandaten beim Bundesverfassungsgericht ja um diese Frage.) Aber man kann ja den Bundestag so groß machen, dass alle Direktmandate quasi gedeckt sind. Umgekehrt heißt das: Wenn die Hausgröße nicht variabel ist und dann Direktmandate nicht gedeckt sind, dann können nicht alle zugeteilt werden. Das finde ich zwar nicht schön, aber in erster Linie sind ja offenbar alle Oppositionsparteien für Proporz; eben eine Kompromisslösung. "Legitimation" ist hier der bessere Terminus als "Streichungen". Legitimation von Direktmandaten kann man auch an Quoten binden. Z.B. ist ein Wahlkreis-Kandidat dann gewählt, wenn er die absolute Mehrheit erreicht hat - oder sagen wir, wenn er die meisten Stimmen hat und 40 % aller WK-Stimmen. Das würde die Anzahl der zunächst errungenen Direktmandate schon ziemlich reduzieren. Im weiteren Verlauf der Unterverteilung kann man die Sitze aus den Wahlkreisen besetzen, entweder alle oder möglicherweise auch nur zum Teil, wobei dann der Rest durch Landeslisten besetzt wird. Die Wahrscheinlichkeit von Nichtzuteilungen bei dieser Bindung ist nicht so groß. Hier könnte man dann ausnahmsweise(!) auch über einen Ausgleich für ungedeckte Direktmandate verhandeln. Es wird dann auch hierbei Löcher in der Karte geben; aber ich möchte doch jetzt 'mal eine Aussage aus der 118. Plenarsitzung 2019 des Bundestags zitieren: "Nun sind wir als Vertreter kleinerer Parteien etwas gewohnt, was Sie noch nicht so gut kennen. Wir betreuen nämlich fünf, sechs oder sieben Wahlkreise." (Dr. Stefan Ruppert, FDP) Das ist natürlich im Zusammenhang mit der Reduktion der Anzahl der Wahlkreise gemeint. Aber letztlich wird man sich auch um wenige "verwaiste" Wahlkreise kümmern können, zumal dort eben auch Wähler für die nächste Wahl zu gewinnen sind. Wenn die Hausgröße auf 598 Sitze festgesetzt wird, könnte man den Parteien auch eine bessere Ausstattung resp. mehr Geld geben, um damit das Problem verwaister Wahlkreise anzugehen; mehr Personal z.B. |
Boris Borowski
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| Veröffentlicht am Montag, 04. November 2019 - 19:47 Uhr: | |
Die jetzige Situation zu einer Wahlrechtsreform ist festgefahren. 1. FDP, Linke und Grüne wollen einen Gesetzentwurf vorlegen. https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/wahlrecht-reformieren-aufblaehung-des-bundestages-verhindern 2. In der SPD scheint man sich über eine Reduzierung von Wahlkreisen uneins zu sein. Es gibt dort durchaus Stimmen, die gegen eine solche Reduzierung sind. https://www.sueddeutsche.de/politik/verkleinerung-bundestag-wahlrecht-oppermann-1.4543053 3. Die Union will die bisherige Anzahl der Wahlkreise behalten. Der Krings-Vorschlag ist übrigens keine Einzelmeinung: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/vorstoss-fuer-wahlrechtsreform-union-will-erststimme-staerken-100.html Aber auch Ansgar Heveling hat diese Option - das "echte Zweistimmenwahlrecht" (also Grabenwahlsystem) - bei seiner Rede in der 118. Plenarsitzung 2019 genannt, wenn eine feste Hausgröße angestrebt wird. Der Tenor von Unionsseite in dieser Sitzung war ganz klar: Man geht an die Listenmandate und nicht an die Direktmandate. Ich glaube daher, dass der Schäuble-Vorschlag auf sehr geringe Akzeptanz in der Union trifft. Krings dazu: "Der Versuch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, die unterschiedlichen Parteiinteressen unter einen Hut zu bringen, war aller Ehren wert. Aber angesichts der weit auseinander gehenden Vorstellungen wenig aussichtsreich." (Quelle: https://rp-online.de/politik/deutschland/guenter-krings-aufgaben-eines-neuen-wahlrechts_aid-38103275 ) 4. Was Kompensation von Direktmandaten und Deckelung betrifft, gibt es in der Union aber auch solche Stimmen: https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Milliardenkosten-fuer-immer-groesseren-Bundestag-Wie-er-kleiner-werden-koennte-id55762711.html Dennoch: 650 Sitze sind nicht akzeptabel. Bundeslisten sind ok. Hier findet vom Wähler eh keine Personalisierung statt. Die Landesverbände mögen sich also im Vorfeld einer Wahl um die Reihenfolge der Kandidaten kümmern. ***** Bei alledem fällt eines auf: Offenbar stellt niemand die Frage was die Wähler überhaupt für ein Wahlsystem haben wollen bzw. was die Wähler für Präferenzen bzgl. eines Wahlsystems haben. Ich glaube, Klarheit bzw. Einfachheit und auch hohe Wahrscheinlichkeit für stabile Mehrheiten präferieren wohl die meisten verantwortungsbewussten Wähler. Gut möglich, dass Proporz dabei eine nachrangige Präferenz hat, wobei kleineren Parteien dennoch Chancen haben sollten. Ich glaube auch, dass die meisten Wähler eine lokale Vertretung aus den Wahlkreisen wollen, und dass die Direktmandate im Verhältnis zur Hausgröße nicht "untergehen" sollen. Das paritätische Prinzip zwischen Direkt- und Listenmandaten ist auf den Wunsch nach Ausgewogenheit zurückzuführen. Anders ist auch die "Ziel-" oder "Regel"größe von 598 nicht zu erklären. Schon jetzt gibt es diese Ausgewogenheit nicht. Wenn aber der Bundestag auf etwa 800 Abgeordnete wächst - was bei der nächsten Wahl durchaus wahrscheinlich ist - dann ist diese Ausgewogenheit zwischen Personalisierung und Listenmandaten gestört. Und auch deshalb ist der Vorschlag von Krings konsequent. Das Wahlrecht wird einfacher, kleinere Parteien haben durchaus Chancen, sich zu profilieren, und die Chance für stabile Mehrheiten wird zumindest nicht geringer, eher wächst sie, wenn Parteien eine starke lokale Verankerung haben. Aber - das muss ich nochmal sagen: Mein Vorschlag fällt milder aus. |
Thomas Frings
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| Veröffentlicht am Montag, 04. November 2019 - 21:35 Uhr: | |
Die FDP/Grüne/Linke-Initiative ist wohl nicht so ganz ernst gemeint, denn der Neuzuschnitt der Wahlkreise soll ja nicht im Gesetz stehen. Ohne neue Wahlkreiseinteilung ist das Ganze aber nicht anwendbar. Zeitlich wird es für die nächste Bundestagswahl sehr eng, wenn Reform und Neuzuschnitt der Wahlkreise nicht im selben Gesetz geregelt werden sollen - selbst wenn sie tatsächlich bald einen Entwurf vorlegen sollten (der wohl kaum verabschiedet wird). |
Jan W.
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| Veröffentlicht am Montag, 04. November 2019 - 21:46 Uhr: | |
Einzelmeinung trifft es als Ausdruck nicht ganz: die allermeisten Unionsabgeordneten werden sich einem solchen Vorschlag aber wohl nicht anschließen, weil er eine dreiste Selbstermächtigung wäre und sich kaum andere Fraktionen finden werden, die dumm genug wären, diese Selbstkastration zu beschließen. Die Sperrklausel mit ihren drei Überwindungswegen (5%, 3DM, Minderheitenstatus) ist Zugangsbeschränkung genug - hinter dieser Hürde sollen diejenigen, die eine Mehrheit wollen, sich gefälligst beim Wähler eine besorgen. |
Mark Tröger
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| Veröffentlicht am Montag, 04. November 2019 - 22:41 Uhr: | |
@Boris Borowski "Ich glaube, Klarheit bzw. Einfachheit und auch hohe Wahrscheinlichkeit für stabile Mehrheiten präferieren wohl die meisten verantwortungsbewussten Wähler. Gut möglich, dass Proporz dabei eine nachrangige Präferenz hat, wobei kleineren Parteien dennoch Chancen haben sollten." Es stellt sich die Frage, ob man einem Parlament mit der Gewährleistung stabiler Mehrheiten und der Wahrung des Proporzes nicht vom Prinzip her schon zu viel abverlangt. Möglicherweise wäre es besser, die Regierung unabhängig vom Parlament per Mehrheitswahl zu wählen, beim Parlament aber das Verhältniswahlprinzip in Reinform anzuwenden. Siehe dazu auch folgenden Artikel, wo das ausführlicher besprochen wird: https://verfassungsblog.de/die-zukunft-des-regierungssystems-zur-semi-parlamentarischen-option/ Es ist m. E. derzeit jedenfalls suboptimal, dass die relevante Auseinandersetzung über die Gesetzgebung hauptsächlich zwischen den Koalitionspartnern erfolgt, und dann im Parlament nur abgenickt wird, in dem viele kritische Stimmen durch die 5%-Hürde zudem gar nicht vertreten sind. Eine in sich einige und stabile Regierung, die sich vor einem Parlament, welches wirklich das gesamte Volk vertritt, Mehrheiten zusammensuchen muss, erscheint mir als ein verlockendes Alternativkonzept. |
Boris Borowski
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 07. November 2019 - 18:16 Uhr: | |
@Thomas Frings: Einen Gesetzentwurf mit 250 WK kann man ja jetzt schon machen (man muss es nur 'reinschreiben). Auf https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/wahlrecht-reformieren-aufblaehung-des-bundestages-verhindern steht ja, dass über den Entwurf dann abgestimmt wird, wenn der Neuzuschnitt nach höchstens 3 Monaten erfolgt ist. Unterstützung beim Neuzuschnitt kann von folgender Seite kommen: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlrechtsreform-so-saehe-deutschland-mit-250-wahlkreisen-aus-a-1294162.html Jan W. schreibt: > [...] die allermeisten Unionsabgeordneten werden sich einem solchen > Vorschlag [Krings-Vorschlag] aber wohl nicht anschließen, weil er eine > dreiste Selbstermächtigung wäre [...] Dieser Grund wäre nicht sachlich. Aber ich glaube, dass die meisten der Union für eine Beibehaltung der Anzahl der Wahlkreise und für eine feste Hausgröße und für eine Vereinfachung des Wahlrechts sind. > und sich kaum andere Fraktionen finden werden, die dumm genug wären, > diese Selbstkastration zu beschließen. Das sollte die Union jedoch nicht davon abschrecken, einen sachlich konsequenten Vorschlag vorzulegen. Klare Kante ist hier angesagt. FDP, Linke und Grüne zeigen ja auch klare Kante mit ihrem Vorschlag, der Proporz zum Primat erhebt und dabei die Personalisierungskomponente schwächt (dann wären offene Listen schon wünschenswert). Für die Union ist Proporz aber nicht primär; sie will, dass die Personalisierung durch die Direktmandate ein starkes Gewicht hat. Übrigens: Haben Sie einen Vorschlag für ein BWG bei Beibehaltung von Einerwahlkreisen? |
Jan W.
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| Veröffentlicht am Freitag, 08. November 2019 - 19:03 Uhr: | |
Proporz ist der Primat - und eigentlich auch der Konsens. Jahrzehntelang hat er im wesentlichen die relative Stärke der Parteien im Parlament bestimmt und Überhang war ein eher unwesentlicher Schönheitsfehler. Die explosionsartige Entwicklung des Überhangs ist eine relativ neue Entwicklung. Bei den letzten zwei Wahlen hat die Union jeweils knapp 80% der Direktmandate gewonnen, bewegte sich damit auf dem Niveau von Adenauers nur einmal errungener absoluter Mehrheit. Gemäß Faustformel müsste ihr Zweitstimmenanteil aber bei rund 80%/2=40% liegen, was ihr 2013 zwar gelang, aber 2017 lag sie deutlich darunter. Damit ist die Direktmandatsquote von 50% (299 von 598) quasi tot, wenn man an Einerwahlkreisen festhält. Der Oppositionsvorschlag (zugleich meine Antwort auf die Schlussfrage) macht aus der /2 aus der Faustformel eine /2,4, was im Rahmen eines sanften Eingriffs vermutlich recht vernünftig ist - obendrein werden noch die Sitzkontingente, die die Union als zusätzliche Überhangquelle ins Wahlrecht gepflanzt hat, beseitigt. Die stammen aus dem nie angewandten schwarz-gelben Wahlrecht und wurden nach der Karlsruher Klatsche übernommen, damit Unterschiede zum damaligen SPD-Vorschlag bestanden. Wenn "klare Kante" bedeutet, für jeden anderen Unannehmbares zu fordern, heißt das in der Konsequenz, dass man auch einen Kompromiss blockiert. Ich würde übrigens die Einfachheit nicht zu kritiklos hochjubeln - es würde sich ja auch niemand freuen, wenn der Telefonanbieter alle Minutenpreise der Einfachheit halber auf dem Preisniveau für Anrufe in die Mongolei vereinheitlicht. |
Martin Dauser
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| Veröffentlicht am Dienstag, 11. Februar 2020 - 20:57 Uhr: | |
Einen interessanten Vorschlag für eine Wahlrechtsreform zur Vermeidung eines übergroßen Bundestags gibt es von Professorin Sophie Schönberger von der Uni Düsseldorf. Sie schlägt ein Einstimmenwahlrecht vor, wobei diese Stimme der Landesliste und dem Wahlkreiskandidaten der Partei gleichermaßen zu Gute kommt. Die Anzahl der Sitze im Parlament ergibt sich alleine aus dem Stimmenanteil. Es handelt sich also im Grundsatz um ein reines Verhältniswahlreicht. Die Zahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299. Die Sitze einer Partei innerhalb eines Bundeslandes werden zur Hälfte der Landesliste und zur anderen Hälfte den Wahlkreiskandidaten zugeordnet. Wenn eine Partei in einem Bundesland 40 Sitze holt, ziehen die ersten 20 der Landesliste sowie die 20 Wahlkreiskandidaten der Partei mit den höchsten Stimmenanteilen in den Bundestag ein. Damit zieht also nicht automatisch der Wahlkreiskandidat mit einer relativen Mehrheit seinem Wahlkreis in den Bundestag ein, sondern diejenigen Wahlkreiskandidaten, die im Vergleich zum Simmenanteil seiner Partei im betreffenden Bundesland besonders gut abschneiden. Einige Details sind mir noch nicht klar: Was ist, wenn die Anzahl der Sitze einer Partei in einem Bundesland ungerade ist ? Was ist, wenn ein Kandidat sowohl über die Landesliste als auch als Wahlkreiskandidat einziehen würde ? Wie ist das Nachrückverfahren geregelt ? Denkbar wäre vielleicht ein Reißverschlussverfahren. Mir gefällt dieser Vorschlag aus mehreren Gründen. - Die Größe des Bundestages bleibt bei 598 Sitzen begrenzt. - Die Grundsätze des Verhältniswahlrechts bleiben gewahrt. - Es ist relativ einfach und gut verständlich. - Die jetzige Konkurrenzsituation zwischen einem Wahlkreiskandidaten und einem Kandidaten auf der Landesliste (die zumindest dann besteht, wenn keine Überhangmandate entstehen) wird ersetzt durch eine Konkurrenzsituation zwischen Wahlkreiskandidaten in unterschiedlichen Wahlkreisen. Für mich macht das mehr Sinn. |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 11. Februar 2020 - 21:50 Uhr: | |
Noch einfacher: Überzählige Direktmandate nicht zuteilen. Man kann sich natürlich noch jede Menge Varianten ausdenken, ohne die Zahl der Wahlkreise zu ändern, wenn man die Vorstellung aufgibt, dass in jedem Wahlkreis genau ein Abgeordneter gewählt werden muss. "wird ersetzt durch eine Konkurrenzsituation zwischen Wahlkreiskandidaten in unterschiedlichen Wahlkreisen" Gab es in Bayern auch in grauer Vorzeit (Weimarer Republik und 1946) und gibt es in BW bei den Zweitmandaten. |
Thomas Strub
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| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Februar 2020 - 10:12 Uhr: | |
Da bräuchte man eine Simulation inwiefern Wahlkreise dann unbesetzt wären. Vom Gefühl her dürften alle Wahlkreise besetzt werden und es wäre auch wahrscheinlich eine Stärkung der Peripherie insbesondere da die "anderen" Wahlkreise öfter einen Kandidaten in den Bundestag bringen. Eine Trennung 1./2. Stimme wäre dem Wähler nicht mehr zu vermitteln. Ein unabhängiger Kandidat könnte wahrscheinlich trotzdem als Wahlkreissieger eines Wahlkreise berücksichtigt werden, würde dann aber einer Partei einen Wahlkreiskandidaten nehmen. |
Werner Fischer
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| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Februar 2020 - 12:23 Uhr: | |
Hier die einfachste Lösung zur Vermeidung eines aufgeblähten Bundestags: Erststimmen-Kandidaten dürfen nicht von Parteien aufgestellt werden, sondern nur noch als Einzelbewerber lt. § 20 (3) BWG - also als echte und ehrliche "Kandidaten für den gesamten Wahlkreis". So gewählte Abgeordnete können sich im Bundestag problemlos ihrer gewünschten Fraktion anschließen. Warum wird eine solche Lösung nicht in Erwägung gezogen? Ganz einfach, weil die Zweitstimmen der so gewählten Kandidaten ungültig werden. Würde die CDU/CSU einer solchen Lösung zustimmen? Wohl kaum, obwohl sie ihr Ziel des "Wahlkreis-Abgeordneten" damit durchsetzen könnte. Als dominierende Partei will sie vom Wahlrecht überproportional profitieren - nur das zählt und dafür nimmt sie die Blockade jeder Wahlrechts-Änderung in Kauf. |
Thomas Strub
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| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Februar 2020 - 12:43 Uhr: | |
@Werner Fischer Gegen so eine Lösung werden die kleinen Parteien rebelieren. Beispiel Bayern: CSU-nahe Kandidaten holen 80% der Wahlkreise und die CSU holt 40% der Stimmen. Ergibt 60% der Sitze. Da führt selbst der Vorschlag der CDU/CSU keine Ausgleichsmandate zu weniger schiefen Verteilungen. |
Werner Fischer
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| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Februar 2020 - 14:49 Uhr: | |
@Thomas Strub: Sie unterliegen da einem Denkfehler und gehen deshalb von falschen Voraussetzungen aus: Bedenken Sie, die Zweitstimmen der Wähler der gewählten "Wahlkreis-Abgeordneten" entfallen vollständig. Daher sind bei der Zahl der Abgeordneten Verschiebungen zum bisherigen Ergebnis kaum zu erwarten. Durch Wegfall dieser Stimmen erreichen "kleine Parteien" einen wesentlich höheren Anteil bei den Zweitstimmen und damit an den 299 zu verteilenden Listenkandidaten. Leider beschäftigen sich nur sehr wenige Personen mit dieser speziellen Variante des bestehenden Wahlrechts und Parteivertretern ist diese meist völlig unbekannt. Die Zahl der Abgeordneten würde so nie die gesetzlich vorgesehene Zahl von 598 übersteigen und jeder Wahlkreis wäre mit mindestens einem Abgeordneten im Bundestag vertreten. Falls die dazu genauere Ausführungen wünschen, kontaktieren Sie mich bitte direkt. } |
Mark Tröger
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| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Februar 2020 - 15:11 Uhr: | |
Wenn man überzählige Direktmandate nicht zuteilt mit dem Ziel ohne Ausgleichsmandate das Zweitstimmenverhältnis im Parlament abzubilden, dürfte man auch keine Direktkandidaten ohne zugehörige Landeslisten mehr zulassen. Denn sonst könnte die CSU auf eine Landesliste verzichten und wenn sie wie jetzt (fast) alle Direktmandate gewinnt, gäbe es für die anderen Parteien anders als heute einfach keinen Ausgleich mehr. @Thomas Strub Da komme ich, selbst wenn die CSU in den Wahlkreisen, die sie verliert, 40% bekommt, nur auf 0.8/2 + (0.4*(1-0.8)/2)/(1-0.4*0.8) = 45,88%. Ist aber natürlich immernoch überproportional viel. |
Jan W.
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| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Februar 2020 - 15:31 Uhr: | |
Statt zu versuchen, die Verzerrungseffekte eines Grabenwahlrechts mit der Streichung von "Berliner Zweitstimmen" zu heilen, sollte man lieber auf beide Effekte verzichten. |
Thomas Strub
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Februar 2020 - 15:31 Uhr: | |
@Mark Tröger 45,88% ist korrekt, wenn es CSU Kandidaten wären und deren Zweitstimmen komplett rausfallen. Aber Thema ist ja dass Partei 1 nur Kandidaten für Erststimmen, Partei 2 nur ohne echte Kandidaten für Erststimme also nur Landesliste. Ziel Fraktionsbildung danach. Da verfallen dann keine eigenen Zweitstimmen in Wahlkreisen in denen ein "genehmer" Kandidat gewinnt. 0,8/2 + (0,4*(1-0)/2)/(1-0) = 60%. Falls dann noch Zweitstimmen von anderen Parteien verloren gehen, die es sich nicht leisten können zweite Reihe Kandidaten für Liste 1/2 aufzustellen wird es noch schräger. 0,8/2 + (0,4*(1-0)/2)/(1-0,2*0,4) = 61,74%. |
Mark Tröger
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Februar 2020 - 15:48 Uhr: | |
@Thomas Strub Wenn die Wahlkreiskandidaten von einer Art CSU2 stammen, die auch eine eigene Landesliste einreicht, haben sie Recht. Allerdings wäre das bei Werner Fischers Vorschlag ja unmöglich, da darin vorgegeben ist, dass Erststimmen-Kandidaten nicht von Parteien aufgestellt werden dürfen. |
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