gotsch
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2020 - 17:24 Uhr: | |
Welche Ziele muss eine mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung in Sachsen haben um bei einer Bürgermeisterwahl antreten zu können, oder gibt es da keine Einschränkungen? Mir ist klar, dass sie eine Satzung haben müssen und bei den Unterschriften auf dem Wahlvorschlag muss geachtet werden. Mir ist nur nicht klar, ob auch die Ziele (in der Satzung) irgendwie kommunalpolitisch sein müssen. Oder was ist z.B. mit einem Kulturverein? |