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Marc
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 01. August 2019 - 16:30 Uhr: | |
@Jan W., ich sehe nicht, dass das Stadt-Land-Gefälle in der Wählerschaft durch das Direktmandatssystem verstärkt wird. Eher geht es wohl darum, dass die Abgeordneten der Union wegen diesem Gefälle überproportional oft aus ländlichen Gebieten kommen und von den Grünen aus städtischen. Ich sehe indes nicht, wie das durch ein anderes Wahlverfahren ausgeglichen werden könnte. Auch die Parteien sind von der Mitgliedschaft unterschiedlich strukturiert - die Grünen städtischer und die Union ländlicher. Auch die Listen haben daher nicht notwendigerweise eine gleichmäßige geographische Verteilung, insbesondere nicht bei den aussichtsreichen Listenplätzen. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob ein Wahlrecht eine solche Verteilungsfunktion zukommen sollte. Die Abgeordneten sind "Vertreter des ganzen Volkes", unabhängig von ihrer eigenen Zugehörigkeiten, sei es regional, beruflich, vom Geschlecht, von der Herkunft oder anderweitigen Zugehörigkeiten. Kein demokratisches Parlament bildet insofern spiegelbildlich in Miniatur die verschiedenen Gruppen der Bevölkerung ab. Führungsaufgaben werden zurecht nicht nach Los vergeben, sondern idealerweise an die am besten hierfür geeigneten. Insofern ist es aus meiner Sicht überhaupt nicht zu beanstanden, dass mehr Akademiker und mehr Personen im mittleren oder höheren Alter im Parlament sitzen also junge Grünschnäbel ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Wenn man die Zahl der Studienabbrecher bzw. Langzeitstudenten unter den Bundestagsabgeordneten betrachtet muss man allerdings leider feststellen, dass diese Gruppe wohl nicht "unterrepräsentiert" ist. |

Mark Tröger
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 01. August 2019 - 16:48 Uhr: | |
@Marc "ich sehe nicht, dass das Stadt-Land-Gefälle in der Wählerschaft durch das Direktmandatssystem verstärkt wird. Eher geht es wohl darum, dass die Abgeordneten der Union wegen diesem Gefälle überproportional oft aus ländlichen Gebieten kommen und von den Grünen aus städtischen." Ja, ich denke es geht nur um letzteres. Aber das ist schon ein Problem: Wenn man in der Stadt CDU wählt, unterfüttert man damit nur die CDU-Direktmandate auf dem Land mit Sitzansprüchen. Dadurch reduzieren sich die Ausgleichsmandate, wodurch die stärkere Repräsentation von Städtern auf den Listen schwächer ins Gewicht fällt. Es handelt sich also gewissermaßen um ein negatives Stimmgewicht: Indem man CDU in der Stadt wählt, sorgt man dafür, dass verhältnismäßig weniger Städter im Parlament sitzen. Es stellt sich auch grundsätzlich die Frage, ob man, wenn man in einem Gebiet eine Partei wählt, der dadurch Gewählte nicht auch aus dem Gebiet kommen sollte, oder zumindest nicht systematisch aus anderen Gebieten. "Ich sehe indes nicht, wie das durch ein anderes Wahlverfahren ausgeglichen werden könnte." Z. B. durch das spanische Wahlrecht. Auch die personalisierte Verhältniswahl mit Dreierwahlkreisen würde das Problem abmildern. |

Marc
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 01. August 2019 - 17:11 Uhr: | |
@Mark Tröger, es gibt doch gar keine Regel, dass ein Kandidat in dem Wahlkreis wohnen muss, in dem er gewählt wird. Im Übrigen helfen solche Regelungen allenfalls bei den großen Parteien. Wer z.B. FDP, AfD oder Linke wählt, wählt zuminest bei Bundestagswahlen pauschal die Landesliste dieser Parteien. Auch bei den Grünen ist es (bisher) noch so der Fall. Und für die Landesliste gibt es keine Einflußmöglichkeit auf die lokale Verteilung. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob man der geographischen Verteilung zwischen Stadt und Land ein so hohes Gewicht beimisst. Wenn es um Auswahl für den Wähler geht, spielen m.E. nach auch andere Fragen eine große Rolle als die Geographie. Bei geschlossenen Listen sind diese Punkte indes nicht für den Wähler beeinflussbar. Die einzige Lösung wäre in dem Fall die Öffnung der Landeslisten für kumulieren und panaschieren. Indes ist das vom Umfang der Kandidaten eher impraktikabel. Alternativ könnte man auch nur die Wahl in Mehrpersonenwahlkreisen vorsehen (deren Größe zu erörtern wäre) - also statt Landeslisten Regionallisten. Ein Mehrpersonenwahlkreissystem liefe ja ohnehin auf ein System von offenen regionalen Listen hinaus. Dieses System würde ohnehin die gegenwärtige Spaltung zwischen Dirketwahlstimme und Listenstimme überwinden, da in Mehrpersonenwahlkreisen ohnehin mehrere Stimmen abgeben würden und die Parteien mehrere Kandidaten auf einer Liste für den Wahlkreis aufstellen würde. Bei Fortschreibung des gegenwärtigen Systems gäbe es insofern ohnehin mehrere Listenstimmen: einmal für den Wahlkreis (auf Wahlkreislisten oder mehrere Wahlkreiskandidaten durch panaschiern und die Landesliste). Eine solche Vervielfachung von Listenstimmen kann leicht überkomplex werden, so dass eine Beschränkung auf Regionallisten einfacher wäre. Eine reine Beschränkung auf regionale Wahlgebiete und die dortigen Wahlergebnisse benachteiligt indes tendenziell kleinere Nichtregionalparteien. Ein solches Wahlsystem ist m.E. nach in Deutschland nicht mehrheitsfähig, da es nicht unerheblich vom Ideal des reinen Verhältniswahlsystems (Zählwert gleich Erfolgswert) abweicht. Schon die Sperrklausel gerät wegen diesem Dogma ja zunehmend unter Druck (und wurde daher inzwischen durch Urteile des BVerfG für Kommunalwahlen und die Europawahlen beseitigt). |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 01. August 2019 - 18:02 Uhr: | |
@MT Nach der NRW-Wahl 2005 war mir das aufgefallen: die CDU war mit 89 Mandaten stärkste Kraft. Ihr Bezirksverband Ruhr verkündete auf seine Seite (so leider nicht mehr online) stolz sein Ergebnis inkl. absoluter Stimmen und seine neu gewählten Abgeordneten. Und dafür, dass man rund ein Achtel zum Ergebnis beigesteuert hatte, bekam man nun 3 Abgeordnete ... Die Listenreihenfolge war im Überhang-Sodom NRW natürlich irrelevant - nach aussortieren der direkt Gewählten blieb aber eine fast reine Ruhr-Nachrücker-Liste übrig. Ja, die Dreier-Wahlkreise können helfen, wenn etwa aus 3 schwarzen Hochburgen ein Wahlkreis mit dann nur noch zwei schwarzen Mandaten wird, während aus drei bis dahin ungewinnbaren schwarzen "Tiefburgen" ein Wahlkreis, in dem noch ein schwarzes Mandat abstaubbar ist. Schwarz ist natürlich auch durch anderen Farben ersetzbar. Das gilt natürlich vor allem für Fusionen Stadt-Stadt-Stadt oder Land-Land-Land ... in der Praxis würden Wahlkreise natürlich auch Gebiete unterschiedlicher Bevölkerungsdichte in den größeren Wahlkreisen zusammengefassen, aber gerade hier erzieht diese Unterschiedlichkeit während der Kampagne die Kandidaten dazu, auch auf die städtischeren oder ländlicheren Belange Rücksicht zu nehmen. |

Boris Borowski
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Oktober 2019 - 00:49 Uhr: | |
Eine Wahlrechtsreform, bei der alle Parteien im Zuge eines Kompromisses Einschränkungen hinnehmen müssen: 1. Die Hausgröße des Bundestages wird auf exakt 598 Sitze festgesetzt. Alle Parteien wollen ja den Bundestag verkleinern, und das Ziel von 598 Sitzen ist ja schon in den 1990er Jahren beschlossen worden. 2. Die Anzahl von 299 Wahlkreisen wird beibehalten; ein Zugeständnis an die Union. Im Gegenzug stimmt die Union dem Kompensationsmodell von internen Überhangmandaten zu. Quid pro quo! (Auf eine erste Pseudoverteilung von Sitzen kann man dann auch verzichten.) 3. Der Wähler hat nur noch eine Stimme, mit der er sowohl einen Wahlkreiskandidaten als auch seine Partei wählt. Man könnte hier auch noch evtl. eine Ersatzstimme bei Erfolglosigkeit der Stimme zugestehen. 4. Externe Überhangmandate verbleiben den jeweiligen Parteien, wobei andere Parteien dann entsprechend weniger Sitze bekommen. Das ist auch eine Kompensation, allerdings parteiübergreifend (wie sie etwa in Schottland praktiziert wird). Die Wahrscheinlichkeit externer Überhangmandate wird aber bei einem Einstimmensystem geringer ausfallen als bei einem Zweistimmensystem, da kein Stimmensplitting mehr möglich ist. Daher stimmen die anderen Parteien diesem Punkt zähneknierschend zu. ----- Das wäre ein Modell für die Wahl 2021 und sofort zu realisieren. Man könnte dann für weitere Wahlen darüber nachdenken, ob man zu kleinen Mehrmandatswahlkreisen übergeht, wobei dem Wähler evtl. mehrere Stimmen zum Kummulieren und Panaschieren gegeben werden. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Oktober 2019 - 16:28 Uhr: | |
Herzlichen Glückwunsch zu einem Vorschlag, der eigentlich sogar noch seltsamer ist als die Unionslösung und vermutlich noch weniger Rückhalt haben dürfte als der jetzige Vorschlag. Insbesondere die CDU-Landesverbände/-gruppen in NRW, Niedersachsen und den Stadtstaaten dürften Gift und Galle spucken. Freuen dürfte sich dagegen die CSU, deren Überhang aufgrund der Einländerkandidatur per Definition extern ist. Der Splittingfehlschluss darf natürlich auch nicht fehlen: wenn FDP-Wähler bei den Unionskandidaten bisher mit ihrer Erststimme die Direktmandatsräuberleiter gespielt haben und Grünenwähler bei der SPD (oder vielleicht bald auch umgekehrt), hat das bewirkt, dass Wahlkreise mit 40:35 weggingen. Ohne Splitting werden sie dann mit 35:30 vom selben Kandidaten gewonnen. Wo allerdings in einem Lager die dominante Partei fehlt, profitiert im anderen Lager die dominante Partei - was eher das Problem mit dem Unionsüberhang verschärft. |

Boris Borowski
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| | Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2019 - 22:16 Uhr: | |
Die Grünen legen im ganzen Bundesgebiet bei Umfragen mächtig zu, auch in Bayern. Wenn das bis zur nächsten BTW anhält, dann ist es durchaus wahrscheinlich, dass sie etwa auch in München Wahlkreise gewinnen. SPD-Kandidaten gelten hier offenbar nicht mehr so als aussichtsreich: Auf https://www.election.de/cgi-bin/showforecast_btw21.pl kann man dazu einiges lesen. Hierbei ist allerdings noch das jetzige Zweistimmensystem - insbesondere das Splitting - die Voraussetzung. Man erkennt aber schon das erhöhte Potential auch für WK-Kandidaten der Grünen. Andererseits haben CSU-Wähler vom Stimmensplitting bisher relativ selten Gebrauch gemacht, außer wohl noch in den Zeiten, in denen sie der FDP ihre Zweitstimme "geliehen" haben. Gesplittet haben vor allem FDP-Wähler und Grün-Wähler. Aber wenn der Hype der Grünen bis zur nächsten BTW anhält - und dafür gibt es gute Gründe - und die SPD weiter unten herumdümpelt, dann werden WK-Kandidaten der Grünen oft aussichtsreicher sein als SPD-Kandidaten. Es gibt dann für Grün-Wähler keinen Grund mehr, ihre Erststimme dem SPD-Kandidaten oder auch einem Unions-Kandidaten zu geben, da sie es schaffen können zu gewinnen. Nur Mut! Bleiben die FDP-Wähler. Hier gibt es heute wohl Affinitäten zu WK-Kandidaten mehrerer Parteien. Das ist allerdings schwierig zu analysieren. Aber bei einem Einstimmensystem müssen sich FDP-Affine eben entscheiden: FDP oder überlaufen zu anderen Parteien. Im zweiten Fall könnte es für die FDP knapp werden. ;-) Die AfD-Wähler splitten ihre Stimme auch selten; sie haben bei der letzten BTW auch mehr Direktmandate gewonnen als die Grünen. Bei einem Einstimmensystem gibt es also gute Gründe, davon auszugehen, dass in Bayern die Grünen auch Wahlkreise gewinnen können. Jan W. schreibt: > Herzlichen Glückwunsch zu einem Vorschlag, der eigentlich sogar noch > seltsamer ist als die Unionslösung und vermutlich noch weniger Rückhalt > haben dürfte als der jetzige Vorschlag. Ach, "seltsam" ist derzeit eher ein Vorschlag mit Mehrmandatswahlkreisen, der überhaupt nicht durchzusetzen ist. Und welche Unionslösung ist gemeint? Die von Schäuble oder ist der Vorschlag von Krings gemeint? https://www.tagesspiegel.de/politik/begrenzung-der-sitzzahl-im-bundestag-neuer-cdu-vorschlag-fuer-wahlrecht-stoesst-auf-ablehnung/24229908.html Schäubles Vorschlag geht meiner Meinung nach in die falsche Richtung, so wie alle Vorschläge, die die Anzahl der Wahlkreise reduzieren wollen, aber keine offenen Landeslisten ermöglichen. Krings Vorschlag ist allerdings schon konsequent und liefert ein einfaches Wahlsystem, wobei eben das Direktmandat immer noch hoch gehalten wird. Von den bisher eingebrachten Vorschlägen der Parteien halte ich seinen Vorschlag noch für den besten (obwohl ich mir schon bessere Wahlsysteme mit Mehrmandatswahlkreisen vorstellen könnte. Aber die sind derzeit eh nicht durchsetzbar.) Der von mir angegebene Vorschlag fällt nicht so krass aus, hat aber eben auch die schon erwähnten Vorteile: feste Hausgröße, Wahlkreise werden beibehalten, Kompensation interner Überhangmandate, eine "elegantere" Sitzzuteilung. Natürlich kann der Proporz hinsichtlich der (parteiübergreifenden) Kompensation externer Überhangmandate - falls diese denn anfallen - etwas gestört werden. Aber wie schon gesagt: Alle Parteien müssen hier Einschränkungen hinnehmen. Die Glaubwürdigkeit der Parteien wird sich jedenfalls nicht mindern, wenn man es endlich schafft, die Hausgröße auf 598 Mandate festzusetzen. Der Wähler wird sehen, dass alle Parteien in saure Äpfel beißen müssen, sich doch aber einigen können, wobei aber eben das Direktmandat hoch gehalten wird. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Samstag, 19. Oktober 2019 - 14:40 Uhr: | |
"Alle Parteien müssen hier Einschränkungen hinnehmen." Die CSU hat im aktuellen Bundestag 6,49% der Mandate (46 von 709) - nach Deinem Vorschlag hätte sie 7,69% (46 von 598) gehabt. Wo soll da die konkrete Einschränkung liegen, wenn bei konstanter absoluter Mandatszahl der relative Anteil steigt? Krings ist eine Einzelmeinung, die den Defekt des Wahlrechts zum Grundprinzip erheben will. Unter Unionslösung verstehe ich den Schäuble-"Kompromissvorschlag". Mein Vorschlag mag zwar auch nur eine Einzelmeinung sein, aber er würde bei entsprechender Aufmerksamkeit im Bundestag mehr Anhänger haben als die Verzerrungslösungen Krings, Schäuble und Borowski. Er würde den Ausgleich durch weitgehende Beseitigung des Überhangs bekämpfen und den Proporz der Stimmen erhalten. Vor allem würde kein Anreiz zum Gerrymandering ("Direktmandat hochhalten") geschaffen. |

Boris Borowski
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Oktober 2019 - 00:46 Uhr: | |
Jan W. schreibt: > Die CSU hat im aktuellen Bundestag 6,49% der Mandate (46 von 709) - > nach Deinem Vorschlag hätte sie 7,69% (46 von 598) gehabt. Wo soll da > die konkrete Einschränkung liegen, wenn bei konstanter absoluter > Mandatszahl der relative Anteil steigt? Vorausgesetzt die Wähler hätten bei meinem Wahlsystem so gewählt, dass die CSU 46 Sitze bekommt. Mit "Einschränkungen" meine ich u.a., dass die Parteien bzgl. des Wahlsystems mögliche Einschränkungen der Proportionalität hinnehmen. Wenn bei einer konkreten Wahl keine Proportionalität erreicht werden kann, dann ist doch klar, dass eine Partei davon profitiert. Das müssen bei zukünftigen Wahlen aber sowohl beim Grabenwahlrecht als auch beim Borowski-Vorschlag nicht notwendigerweise CDU oder CSU sein. Weitere Einschränkungen ergeben sich durch die Kompensation interner Überhangmandate. Sie haben ja ganz recht, dass betroffene Parteien darüber nicht sehr erbaut sein dürften, wenn für Überhänge andere Landeslisten Sitze verlieren. Das kann in Zukunft die CDU treffen, aber auch die SPD oder andere Parteien. Viel wichtiger ist, wohin so ein Wahlsystem führen kann, ob es etwa bei einem mehrheitsbildenden Effekt (wie z.B. auch beim Grabenwahlrecht) zu mehr Konturen bzgl. Regierungsbildung und Opposition führen kann. Proporz - also die Widerspiegelung des Zweitstimmenergebnisses - einer Wahl haben wir heute eh schon nicht - wegen der Sperrhürde, die im wesentlichen mit Stabilitätsforderungen begründet wird. Meiner Ansicht nach ist das auch ok. Aber dieselbe Argumentation kann man auch für mein Modell verwenden, wenn Parteien in den Wahlkreisen sehr stark dominieren. Wenn man das alles nicht will, gibt es noch folgende zwei Möglichkeiten, wobei bei beiden Vorschlägen die Hausgröße auf 598 Sitze festgesetzt wird und die Anzahl der Wahlkreise bei 299 bleibt: 1. Interne Kompensation von Überhangmandaten. Falls externe Überhangmandate auftreten, werden diese gestrichen. (Man könnte das auch anders formulieren, da "Überhangmandate" im Zusammenhang mit "gestrichen" suggeriert, dass ein Kandidat eigentlich ein Mandat hat, dass ihm aber wieder weggenommen wird. Aber das spare ich mir jetzt.) Dieser Vorschlag ist für die Union sicherlich nicht attraktiv. 2. Die Zweitstimmen im ganzen Bundesgebiet werden ober- und dann auf die Landeslisten der Parteien unterverteilt. Hat eine Partei Überhangmandate in gewissen Ländern, so werden diese gestrichen. Der Effekt: der bundesweite Proporz der Parteien (mod Sperrhürde), aber auch Proporz bei der Unterverteilung - nicht bzgl. der Landeslisten -, sondern bzgl. der "Landesparteien" (Direktmandate werden ja verrechnet). Damit hätte die CDU z.B. auch in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen mehr Kandidaten durchgebracht. Das wäre für die CDU wieder attraktiv. ----- Wenn man die Anzahl der Wahlkreise reduziert (Vorschlag von gewissen Oppositionsparteien), dann werden sie größer und - sagen wir mal - eine Partei - die Union z.B. - bekommt weniger Direktmandate. Aber die Streichung von Überhängen bei Vorschlag 2 hat *auch* den Effekt, dass sie weniger Direktmandate bekommt, nur eben dass bei diesem Vorschlag die Anzahl der gestrichenen Direktmandate von Wahl zu Wahl dann variabel ausfallen kann (wenn eben Überhänge auftreten). Vorschlag 2 ist jedenfalls besser, als darauf zu hoffen, dass eine Reduktion der Anzahl der Wahlkreise - auf etwa 250 - den Bundestag nicht mehr aufblähen lässt. Das Gegenargument: Die Mehrheitswahl ist urdemokratisch und man kann Wahlkreisgewinnern nicht das Mandat verweigern. ;-) Aber die Union hat bzgl. des Kompensationsmodells der Grünen auch argumentiert, dass Wähler mit ihren Zweitstimmen dann in gewissen Ländern unterrepräsentiert seien, was auch nicht gerecht sei. Man könnte das so auffassen, dass das eine Streichung bei "Mandaten" anderer Landeslisten sei. Und damit hätten sie dann durchaus recht. Aber man muss sich folgendes überlegen: Eine wirklich feste Hausgröße sollte festgesetzt werden. Wichtig ist beim Proporz-Modell, dass auch die "Landesparteien" proportional vertreten sind. (Das akzeptiert auch die Union.) Dann aber ist die Streichung von Direktmandaten bei Landesüberhängen die folgerichtige Lösung; die Zweitstimme ist wichtiger als die Erststimme (wird immer wieder postuliert) und bestimmt das Stärkeverhältnisse der Parteien zueinander. (Beitrag nachträglich am 23., Oktober. 2019 von Bobo editiert) |

Boris Borowski
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Oktober 2019 - 00:59 Uhr: | |
Nebenbei: Wie man eigene posts editieren kann weiß ich nun. Aber kann man posts auch löschen? (Beitrag nachträglich am 23., Oktober. 2019 von Bobo editiert) |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 25. Oktober 2019 - 15:29 Uhr: | |
@bobo Die Streichung von Direktmandaten in den Ländern braucht auch ein Kriterium, vermutlich wären das die absoluten Stimmen oder ihr relativer Anteil, ggf. auch der Vorsprung auf den Erstunterlegenen. Das führt aber zu einer Verländlichung der Unionsfraktion und bestraft diejenigen, die einen für ihre Partei eigentlich ungewinnbaren Wahlkreis dennoch knapp holen. Die Mehrheitswahl bevorzugt Parteien, deren Wähler eng beieinander wohnen, gegenüber Parteien mit gleich vielen Wählern, die verstreuter wohnen. Und die Erststimmenergebnisse korrelieren stark mit den Zweitstimmenergebnissen (wenige Promi-Wahlkreise mal ausgenommen), so dass von einer eigenen Willensbildung über die Direktkandidaten keine Rede sein kann. |

Boris Borowski
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 26. Oktober 2019 - 21:12 Uhr: | |
Jan W. schreibt: > Die Streichung von Direktmandaten in den Ländern braucht auch ein > Kriterium, vermutlich wären das die absoluten Stimmen oder ihr > relativer Anteil, ggf. auch der Vorsprung auf den Erstunterlegenen. > Das führt aber zu einer Verländlichung der Unionsfraktion und bestraft > diejenigen, die einen für ihre Partei eigentlich ungewinnbaren Wahlkreis > dennoch knapp holen. Man könnte losen, wobei der Quotient (absolute Stimmen / Summe aller Erststimmen im Land mit den Überhängen) als Quasi-Wahrscheinlichkeit berücksichtigt wird. Aber ich glaube, der Wähler hätte dafür weniger Verständnis als wenn man einfach eine Rangliste macht. Dem Wähler muss nur bewusst sein, dass Direktmandate eben auch durch Zweitstimmen *gedeckt* sein müssen; andernfalls kommen eben nicht alle WK-Gewinner zum Zuge. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, bei der man die Wahl in einem Wahlkreis nicht als Mehrheitswahl in diesem Wahlkreis auffasst, sondern der Wähler dort seinem WK-Kandidaten mit seiner Stimme eine bessere Ausgangsposition für folgende weiter spezifizierte Untervereilung gibt: nach der Unterverteilung der Zweitstimmen werden die Sitze innerhalb einer Partei mittels einer Rangliste unter den WK-Kandidaten derselben Partei in einem Land besetzt. Das macht es auch für Wähler kleinerer Parteien attraktiv, auch ihren Kandidaten vor Ort zu wählen, also die Stimmen nicht zu splitten. Es geht dann nicht um die Konkurenz zwischen WK-Kandidaten mehrerer Parteien, sondern - bei der Sitzzuteilung - zwischen WK-Kandidaten innerhalb einer Partei. Zudem entschärft es z.T. auch das Problem "verwaister" Wahlkreise. Es gibt natürlich einen Haken dabei, nämlich, dass die Landeslisten wohl nicht mehr zum Zuge kommen (außer in Extremfällen). Das würde die Kreisverbände enorm stärken. Mir jedenfalls würde dieses Modell besser gefallen. Sollen Landeslisten zum Zuge kommen, dann wäre der Streichungsvorschlag besser. Es ist jedenfalls so: wenn man eine Hausgröße auf 598 Sitze strikt festsetzt, wofür ich plädiere, und die Anzahl der WK - 299 - behält, dann muss man wohl bei den Direktmandaten Abstriche machen, wenn man Proporz haben will. Wenn man bei den Direktmandaten keine Abstriche machen will, dann muss man Disproportionalitäten hinnehmen. Die Wahlkreise "moderat" zu reduzieren auf sagen wir 250 WK und dabei die Hausgröße auf 630 zu setzen mit der Hoffnung, dass diese mit evtl. anfallenden Ausgleichsmandaten nicht überschritten wird, ist in der Tat ein falsches "herumdoktorn". ----- Wenn man die Streichungen nach der Unterverteilung durchführt, dann hätte es bei der BTW2017 44 Streichungen gegeben (unter der Voraussetzung, dass der Wähler bei diesem Modell genauso gewählt hätte), darunter auch bei der SPD in Hamburg und Bremen. Immerhin hätte es dann noch 255 Direktmandate gegeben. Die Landeslisten der CDU in NW und NI wären auch zum Zuge gekommen. Wir hätten also eine Hausgröße von 598 Sitzen bei 255 Direktmandaten und gewisse Landeslisten der CDU wären auch zum Zuge gekommen. Der Anteil der Direktmandate wäre größer, als bei der "moderaten" Reduzierung der WK (s.o.). |

Martial00120
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 20:20 Uhr: | |
Wenn man unbedingt eine Streichung von Direktmandaten haben möchte, dann gibt es ein einfaches und gerechtes weil demokratisch legitimiertes Kriterium dazu: Umgekehrte Platzierung auf der Landesliste. |

J.A.L.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 23:13 Uhr: | |
@ Martial: Direktkandidaten müssen allerdings nicht notwendig überhaupt auf der Landesliste stehen. |

Martin Dauser
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 23:25 Uhr: | |
Nach Martial00120s Vorschlag hätten parteilose Einzelbewerber keine Chance mehr. |

Martial00120
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 28. Oktober 2019 - 13:51 Uhr: | |
@J.A.L. wenn Direktbewerber nicht auf der Landesliste stehen dann haben sie halt drauf verzichtet oder wurden nach hinten gereiht. Damit wäre es gerechtfertigt, dass ihr Überhangmandat als erstes gestrichen wird. @Martin Dauser Nein, Einzelbewerber kann man einfach ausnehmen. Ihr Sitz zählt ja auch nicht als Überhangmandat, denn die Zweitstimmen der Wähler, die einen erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben, die sogenannten "Berliner Zweitstimmen" finden auch heute schon keine weitere Anrechnung. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2019 - 18:09 Uhr: | |
@BoBo Man kann nicht gleichzeitig die Direktmandate Krone der Demokratie hochjubeln und sie dann nicht zuteilen. 250 Wahlkreise, von denen am Ende jeder einen Sieger in den Bundestag entsendet, sind jedenfalls demokratischer als 300, von denen das nur 250 tun. Man kann sich nicht auf die Engmaschigkeit der Wahlkreiskarte berufen, wenn sich am Ende große Löcher in der Karte auftun. |

Holger81
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Oktober 2019 - 15:55 Uhr: | |
@Jan W.: Schon nach dem jetzigem Wahlrecht gibt es regelmäßig solche "Löcher in der Karte", weil innerhalb der Legislaturperiode ausscheidende Direktkandidaten durch Listenkandidaten ersetzt werden und damit der Wahlkreis verwaist. Wer also strikt gegen die Nichtzuteilung von Direktmandaten ist, müsste konsequenterweise auch fordern, dass ausscheidende Direktkandidaten durch Direktkandidaten ersetzt werden - entweder den Zweitplatzierten (was natürlich den Parteienproporz veränderte) oder durch mitgewählte "Ersatz-Direktkandidaten". |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Oktober 2019 - 18:38 Uhr: | |
Es ist ein Unterschied, ob der Wähler vor Ort mit einem Ausscheide-Risiko kalkulieren muss oder ob ein Wahlrecht diese Löcher bereits in der "Erstbestückung" des Bundestags vorsieht. In meinen an anderer Stelle ausgeführten Ideen für 100 Dreierwahlkreise mit Kumulieren und Panaschieren wäre auch Platz für Wahlkreisnachrücker, sie würden verzerrungsfrei den Platz aus derselben Partei heraus nachbesetzen, hätten aber eine eigene Kandidatur und eigene Stimmen als Legitimation. Da in diesem Szenario der wahlkreisinterne Nachrücker bereits ein Listenmandat haben könnte, sollte für diesen Fall ein "Umrücken" von Listen- auf Direktmandat erfolgen und das Listenmandat nachbesetzt werden. Wie in Österreich der Fall von Frau Strache zeigt, sollte man bei mehrfachen Mandatsquellen vorab eine Wahl der Mandatsquelle ausschließen, um Missverständnissen vorzubeugen. |

Holger81
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Oktober 2019 - 19:29 Uhr: | |
Das Wahlrecht soll die "Löcher" ja nicht zwingend vorsehen, sondern nur als Notlösung im Fall von externem Überhang. Es würde im Voraus weder feststehen, ob noch ggfs. welche Wahlkreise kein Direktmandat bekommen. In beiden Fällen muss der Wähler also "mit einem Ausscheide-Risiko kalkulieren", es ist nur bei einer Nichtzuteilungsklausel höher als beim jetzigen Wahlrecht. Und auch erfolgreiche Direktkandidaten können noch vor dem Zusammentritt ("Erstbestückung") des neuen Bundestags ihr Mandat niederlegen (oder theoretisch auch versterben). |
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