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Archiv bis 27. Juli 2019

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Neues Bundestagswahlrecht? » Archiv bis 27. Juli 2019 « Zurück Weiter »

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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 16:35 Uhr:   

Laut diesem Artikel
https://www.gmx.net/magazine/politik/debatte-wahlrechtsreform-notfalls-union-33881592
wollen SPD, FDP, Linke und Grüne ein neues Wahlrecht beschließen.

Leider gibt es keine Details, wie dieses Wahlrecht aussehen soll. Weiß jemand näheres?
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 16:40 Uhr:   

Die Vorstellungen von Oppermann stehen in diesem Interview: https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Oppermann-will-XXL-Bundestag-wieder-schrumpfen-Es-geht-um-das-Ansehen-des-Parlamentes

(1. Schritt: Wahlkreise von 299 auf 240 reduzieren. 2. Schritt: Aus den 240 Wahlkreisen 120 Doppelwahlkreise mit Frauenquote machen.)
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 16:51 Uhr:   

120 Wahlkreise wäre aber sehr wenig. Das Saarland stünde dann rechnerisch bei 1,45 Wahlkreisen, es gäbe also sowohl bei 1 als auch bei 2 Wahlkreisen eine große Abweichung vom Schnitt. Und Mecklenburg-Vorpommern bekäme 2 Wahlkreise, die wären dann in der Fläche sehr groß.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 16:59 Uhr:   

Ich würde mal unterscheiden, mit welchen Vorstellungen Oppermann in solche Verhandlungen gehen würde und was am Ende in einer Links-Ampel konsensfähig wäre.
Die 120-Wahlkreislösung wäre sinnvoller, wenn es sich um echte Zweierwahlkreise handeln würden, die außerhalb von "Höchstburgen" die zwei Direktmandate auf in der Regel mehrere Parteien verteilen. Stattdessen haben wir hier einen Doppeleinerwahlkreis, die fast überall, wo nicht gerade Promi-Status oder ein Skandal das Männer- oder Frauenduell ums Direktmandat einseitig beeinflussen, gleich ausgehen werden.
Bei der Bekämpfung des Bremer Überhangs ist das Modell somit dem jetzigen Wahlrecht sogar unterlegen.

Mit einem Fixpunkt würde ich beim Konsens (wenn er denn zustande kommt) aber rechnen: die Zweitstimmenanteile der sperrklauselüberwindenden Parteien würden unverzerrt in die Sitzverteilung übertragen. Bekämpft wird der Überhang, nicht der Ausgleich.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 17:23 Uhr:   

Oppermann will das, aber ob die SPD das auch will, ist fraglich, da es wohl einen Koalitionsbruch und möglicherweise sofortige Neuwahlen (ohne neues Wahlrecht) zur Folge hätte. Neben der Union will Oppermann offenbar auch die AfD ausschließen, und mit einer knappst möglichen Mehrheit das Wahlrecht ändern.

Die Reduzierung auf 120 Wahlkreise dient dabei natürlich nur einer Frauenquote. Echte Zweierwahlkreise laufen dem zuwider.

Die einzige möglicherweise einer verfassungskonformen Aufteilung zwischen Männern und Frauen, die ich sehe, wäre eine der Wählerschaft. Momentan wird sie ja nach Wohnort in 299 Wahlkreise eingeteilt. Könnte man stattdessen wohl auch nach Geschlecht oder Alter machen. Würde möglicherweise auch zu einer besseren Repräsentation führen.

Problematisch würde es aber schon, wenn man dann einem Geschlecht verbieten würde, sich um ein Direktmandat mit andersgeschlechtlicher aktiver Wählerschaft zu bewerben, denn "Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden." Zitat Grundgesetz. Und momentan muss man ja auch nicht in dem Wahlkreis wohnen, in dem man sich bewirbt.

Fraglich ist auch, ob Geschlechterquoten nicht eh Makulatur wären, da man sich ja neuerdings sein "Geschlecht" aus hunderten Möglichkeiten frei auswählen darf.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 17:45 Uhr:   

@Mark Tröger
Es gibt nicht hunderte Möglichkeiten sondern lt. 1 BvR 2019/16 einen "weiteren positiven Geschlechtseintrag" - aber genau der ist in den Doppelwahlkreisen nicht abgebildet.
In gewisserweise haben wir hier eine Art Hyperbremen. Sowie der (Zwei-)Stadtstaat aufgrund seiner geringen Größe ansonsten denkbare Wahlrechtsvarianten undurchführbar macht und damit ausschließt, gibt es hier eine Gruppe von Inhabern des passiven Wahlrechts, die aufgrund einer noch geringeren Größe ebenfalls Ausschlüsse produzieren.
Es wäre fehlgeleitet, hier Zwangszusammenschlüsse im Wahlrecht zu vollziehen - etwa im einen Fall mit Niedersachsen, im anderen mit Männern.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 18:13 Uhr:   

Als typischer Parteipolitiker hat der liebe Herr Oppermann natürlich nicht an Einzelbewerber gedacht. Na, da bin ich mal gespannt - will er die jetzt ausschließen oder wie soll dieses Thema geschlechtergerecht geregelt werden? Da freu ich mich schon auf den Entwurf.

Wieder so ein Schnellschuss ohne Substanz. Vermutlich will er damit die UNION ärgern und mögliche Gründe für ein Ende der GroKo liefern.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 18:39 Uhr:   

@Werner Fischer
Nun, die Erststimme zerfällt in eine Männererststimme und eine Frauenerststimme - EinzelbewerberInnen können sich dann abhängig von ihrem Geschlecht (sofern binär) in einen der beiden Wettbewerbe stürzen.
Die Vergrößerung der Wahlkreise macht die Kampagne nicht einfacher, aber das gilt ja für alle ...

Eine spezifische Schlechterstellung der Einzelbewerber sehe ich nicht.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 19:18 Uhr:   

@Jan W.

"Es gibt nicht hunderte Möglichkeiten sondern lt. 1 BvR 2019/16 einen "weiteren positiven Geschlechtseintrag" - aber genau der ist in den Doppelwahlkreisen nicht abgebildet."

Ok, das fällt dann alles unter "divers". Soweit ich weiß gehen die Überlegungen dahin, dass die Diversgeschlechtlichen sich aussuchen dürfen, ob sie sich für die Männer- oder die Frauenplätze bewerben. Aber wie wird denn verhindert, dass sich z. B. Horst Seehofer als Frau oder als divers eintragen lässt und dann für Frauenplätze kandidiert? Wenn man einerseits Geschlechter dekonstruiert, kann man sie halt an anderer Stelle nicht mehr zur Diskriminierung hernehmen.

"Die Vergrößerung der Wahlkreise macht die Kampagne nicht einfacher, aber das gilt ja für alle ...

Eine spezifische Schlechterstellung der Einzelbewerber sehe ich nicht."


Durch die Senkung der Direktmandate von 299 auf 240 sinkt schon mal der Prozentsatz der Sitze auf die sich Einzelbewerber bewerben können. Im Gegensatz zu Parteibewerbern stehen ihnen ja Listenplätze nicht offen.

Durch die Zusammenlegung von je 2 Wahlkreisen zu einem Doppeleinerwahlkreis, verdoppelt sich zudem nochmal die Anzahl der Wahlberechtigten, um die für ein Direktmandat geworben werden muss. Und das hilft natürlich den Bewerbern, die einen Parteiapparat hinter sich haben.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 19:51 Uhr:   

Ich gehe mal davon aus, dass ein Horst Seehofer in diesem Falle im Wahlgang für die Männerkandidatur deutlich bessere Chancen hätte als mit vorgetäuschter Diversität im Frauenwahlgang.
Ich sehe aber insgesamt den binären Charakter des Oppermann-Modells kritisch.

Die Verringerung der Zahl der Wahlkreise ist unproblematisch, da Einzelbewerbungen meist auf der Vor-Ort-Verankerung des Kandidaten beruhen und die Zahl der Wahlkreise, in denen der Kandidat seinen Erstwohnsitz hat, konstant bei 1 bleibt. Außerdem hat der Einzelbewerber genauso wenig ein Recht darauf, der einzige Einzelbewerber im Wahlkreis zu sein, wie Parteien ein Recht auf die Nichtkandidatur anderer Parteien haben.
Viele Einzelbewerber überbebetonen ihre Unabhängigkeit im Wahlkampf, so dass die Abwesenheit eines Parteiapparats gerade ihr Alleinstellungsmerkmal ist.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 19:54 Uhr:   

Ein Mann und eine Frau als Ergebnis vorzugeben, ist natürlich nicht nur Müll und ein krasser Verstoß gegen den Grundsatz der freien Wahl, sondern auch eindeutig verfassungswidrig. Außerdem kollidiert das, wie schon hier erwähnt, mit dem "diversen" Geschlecht. Entweder dürfen sich als "divers" deklarierende Personen gar nicht antreten oder sowohl als Mann als auch als Frau, beide Optionen sind eine klare Schlechter- oder Besserstellung gegenüber Männern und Frauen und damit nicht haltbar.

Reduktion der Wahlkreise dürfte natürlich auch in der SPD auf Widerstand stoßen. Zwei Wahlkreise zusammenfassen ginge auch nicht unbedingt so einfach.

"Nun, die Erststimme zerfällt in eine Männererststimme und eine Frauenerststimme"
Nicht unbedingt, eher dürften Zweierteams oktroyiert werden.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 20:16 Uhr:   

Das Zusammenfassen der Wahlkreise muss auch nicht sein ... die Länder bekommen aufgrund von Berechnungen die Zahl der Wahlkreise mitgeteilt und teilen dann ihr Territorium in entsprechende Anzahl von Wahlkreisen ein.
Das war auch bei der Bundestagswahl 2002 der Fall, als aus 328 Wahlkreisen 299 wurden.
Sowas ist doch kein kompliziertes Hexenwerk, das man unbedingt vermeiden muss und das deshalb als K.O.-Kriterium herhalten sollte.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 20:30 Uhr:   

"Das war auch bei der Bundestagswahl 2002 der Fall, als aus 328 Wahlkreisen 299 wurden.
Sowas ist doch kein kompliziertes Hexenwerk, das man unbedingt vermeiden muss und das deshalb als K.O.-Kriterium herhalten sollte."
Natürlich kann man die Zahl der Wahlkreise reduzieren, was aber notwendigerweise die Interessen vieler Abgeordneter berührt und daher leicht auf Widerstand stößt. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn man auch ohne solchen Widerstand keine breite Mehrheit hat. Die Reduzierung auf 299 Wahlkreise wurde schon 1996 beschlossen, man legte das Inkrafttreten aber so, dass sie für die Wahl 1998 noch nicht galt. Warum wohl?

Der Bundestag kann und will wahrscheinlich auch gar nicht die Wahlkreiseinteilung an die Länder delegieren.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 20:55 Uhr:   

Das ist das verlockende in der SPD-Fraktion. Nach Abzug des nicht erneut kandidierenden Sigmar Gabriel gibt es laut aktueller INSA-Wahlkreisprognose ja nur noch 4 Abgeordnete, die sich gegen die Abschaffung des Wahlkreises, den sie gewinnen würden, wehren könnten ... ;-)
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 21:04 Uhr:   

Dass für die Unions-Bundestagsfraktion die Verringerung der Wahlkreise ein K.O.-Kriterium ist, liegt vermutlich auch daran, dass sie vor allem aus gewählten Direktkandidaten besteht. Bei einer Verringerung der Wahlkreise würden sie sich persönlich in die Quere kommen, wobei manchen die persönliche Machtbasis des Wahlkreises wegbrechen würde.

Meines Erachtens sollte die Erststimme entweder gestärkt werden oder ganz wegfallen. Bei einer Verringerung der Direktmandate wären wie jetzt schon durch die Ausgleichsmandate zu viele Direktkandidaten auf den Listenplätzen abgesichert. Die meisten Duelle in den Wahlkreisen werden so zu Scheinkämpfen. Direktwahlkreise machen m. E. nur Sinn, wenn es da auch tatsächlich um etwas geht. Also Grabenwahlsystem oder auch ein Grabenwahlsystem light mit z. B. 50-prozentiger Anrechnung der Direktmandate auf die zustehenden Listenmandate. Reine Verhältniswahl hat auch ihre Vorteile, aber dann doch bitte ohne Erststimmen-Nonsense. Der hat momentan m. E. nur Sinn hinsichtlich von Einzelbewerbern und hinsichtlich der Grundmandatsklausel als zweiter Option neben der 5%-Hürde.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 21:37 Uhr:   

Nur, damit es "um was geht" sollte man aber nicht das Stimmverhältnis opfern.
Vergleicht man bei vergangenen BTW etwa Grüne und CSU, so waren sie meist in etwa gleich stark. Mal hatte die eine Partei mehr Anhänger, mal die andere ... dementsprechend hatte mal die eine mehr Sitze und mal die andere.
Ich finde nicht, dass es ein besonderes Verdienst ist, dass CSU-Wähler näher beieinander wohnen - daher braucht es hierfür auch keine spezielle Belohnung.

Das jetzige System hat den Nachteil, dass der Vorrang der Direktmandate den CDU-Teil der Unionsfraktion ländlicher macht als ihre Wählerschaft und früher die SPD-Fraktion, künftige eine Grüne Fraktion städtischer, als ihre Wählerschaft.

Ein Ersatz für die Grundmandatsklausel könnte lauten: wenn eine Partei in einer beliebigen Anzahl von Gebietskörperschaften [kreisfr. Städte, Landkreise, ...], in denen mindestens X% der Wahlberechtigten wohnen, die meisten (Ex-Zweit-) Stimmen gewinnt / jeweils mindestens Y% der Stimmen gewinnt, ...
Statt also (ungefähr) gleich große Wahlkreise mit ca. 1/299 der Wahlberechtigten anzunehmen, von denen man drei gewinnen muss (3/299), könnte man auch ein X=1% setzen. Da ist dann ein Frankfurt mehr wert als ein Wahlkreis und ein Bottrop weniger, aber in der Summe kommt es eben hin.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli 2019 - 23:54 Uhr:   

Nunja, die Grünen-Wählerschaft ist ja auch städtischer als die Wählerschaft der Union. Was die Kandidaten betrifft so muss man stets bedenken, dass der Akademikeranteil in allen Parteien weit überproportional zur Bevölkerung ist. Damit sind die meisten Abgeordneten biographisch bedingt schon sehr städtisch geprägt - abgesehen davon, dass sie als Abgeordnete die meiste Zeit in Berlin verbringen. Ohne Direktmandate würden bestimmte ländliche Regionen m.E. nach noch stärker vernachlässigt werden als ohnehin schon.

Bezüglich des Wahlsystems ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Interessen der Parteien momentan allenfalls eine Minimalreform möglich.
Eine gewisse Annäherung war durchaus erkennbar. Schäuble hatte vorgeschlagen von der Parität von Wahlkreis- und Listenkandidaten abzurücken (Reduktion auf 270 Direktkandidaten). Der weitere Vorschlag vom Ausgleich von Überhangmandaten abzurücken ist jedoch für die weiteren Parteien nicht akzeptabel. Ein Kompromiß könnte in der Tat bei einer Reduktion auf 240 Wahlkreise liegen (also auf ein Verhältnis 40-60 statt 505-50). Damit hätten die Direktwahlkreise immer noch ein erhebliches Gewicht, zugleich würden Überhang- und Ausgleichsmandate zumindest deutlich abnehmen. Noch deutlicher wäre es, wenn man vom Einpersonenwahlkreismodell abrückt und Zweipersonenwahlkreise einführt. Indes ist das nicht konsensfähig (und das von der SPD favorisierte Frauenquotenwahlrecht ist weder mehrheitsfähig noch dürfte es in der Form mit dem Grudgesetz (Freiheit der Wahl) vereinbar sein).

Allerdings wäre ein Zweipersonenwahlkreismodell (oder sogar mehr Personen pro Wahlkreis) wohl die einzige Möglichkeit an der Parität zwischen Listen- und Wahlkreiskandidaten festzuhalten. Selbst wenn die Union alle Wahlkreise gewinne würde, hätte sie in dem Fall nur 25% der Sitze. Solange sie in den relevanten Ländern dies mit ihren Zweistimmenanspruch abdeckt, würde es kein Bedarf an Überhangmandaten geben. Zudem müsste man in dem Fall einfach nur je zwei Wahlkreise zusammenlegen. Eine solche Änderung bräuchte weniger Vorlauf als eine Wahlkreisreduzierung insgesamt, bei der die Bundesländer die Wahlkreise neu zuschneiden müssen. Eine Änderung die rechtzeitig zur Bundestagswahl 2021 greifen würde wäre jetzt schon sehr knapp. In der Vergangenheit wurden Wahlrechtsänderungen häufig erst sogar mit Wirkung für die übernächste Wahl getroffen. Sofern eine Änderung diese Jahr erfolgt wäre es wohl technisch noch möglich diese rechtzeitig nächstes Jahr durch Neuzuschnitt der Wahlkreise umzusetzen. Nicht möglich wäre dies indes, falls wir bereits Anfang nächsten Jahres Neuwahlen haben sollten, was ja im Hinblick auf die politische Entwicklung durchaus möglich ist - je nachdem wie die innerparteilichen Prozesse in der SPD im Herbst laufen. Der Druck zum Exit dürfte zunehmen. Indes sind die Umfragen für die SPD so desolat, dass es auch eine Gegenbewegung geben dürfte, die für den Verbleib eintritt - auch in der Erwartung dass der Grünen-Hype bis 2021 etwas abklingen könnte. Die SPD dürfte in der Frage Groko ziemlich zerrissen sein. Vermutlich wird die Union im Herbst ein paar Zugestädnisse machen, da auch sie momentan an der Groko festhalten will. Grüne im Höhenrausch wünscht sich nämlich keine andere Partei als möglichen Koalitionspartner.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Juli 2019 - 02:19 Uhr:   

@Jan W.

"Nur, damit es um was geht" sollte man aber nicht das Stimmverhältnis opfern."

Ja, wenn dann natürlich weil man das Mehrheitswahlrecht inhaltlich befürwortet.

"Vergleicht man bei vergangenen BTW etwa Grüne und CSU, so waren sie meist in etwa gleich stark. Mal hatte die eine Partei mehr Anhänger, mal die andere ... dementsprechend hatte mal die eine mehr Sitze und mal die andere.
Ich finde nicht, dass es ein besonderes Verdienst ist, dass CSU-Wähler näher beieinander wohnen - daher braucht es hierfür auch keine spezielle Belohnung."


Um viele nah beieinander wohnende Wähler ansprechen zu können, muss eine Partei einen gewissen Volksparteicharakter haben. Sie muss einen Ausgleich zwischen den Interessen unterschiedlicher Klientele anbieten, und damit kann man ihr dann letztlich auch besser (alleine) ein Land anvertrauen.

Noch mehr als die Grünen weicht die FDP von diesem Prinzip ab. Als Klientelpartei hat sie nirgends die Chance auf ein Direktmandat, kommt aber deutschlandweit auf ähnliche Werte wie die CSU. Da sie aber Klientelpartei ist kann man ihr aber nicht so gut alleine ein Land anvertrauen wie einer Volkspartei. Daher wäre ein Bonus für sie problemtischer.

"Brauchen" tut man deswegen allerdings keinen Bonus für Parteien wie die CSU, aber es ist ein alternatives Konzept, das auch funktionieren kann siehe Großbritannien oder Frankreich.

Als Alternative für die Grundmandatsklausel wäre es auch eine Möglichkeit die 5%-Hürde wie 1949 in jedem Bundesland separat anzuwenden. Sorgt bundesweit für eine weniger harte Grenze und wird den unterschiedlichen Bundesländern auch besser gerecht.

Das eigentliche Problem derzeit ist, dass die Regierung vom Parlament gewählt wird. Für die Wahl der Regierung wäre eigentlich eine Mehrheitswahl (in einem einzigen deutschlandweiten Wahlkreis) optimal, um eine Regierung mit klarer Ausrichtung zu gewährleisten. Für das Parlament als Kontroll- und Veto-Instanz wäre hingegen eine reine Verhältniswahl auch ohne Prozenthürde am besten, um das gesamte Volk möglichst genau zu repräsentieren. Wenn die Regierung nicht mehr vom Parlament sondern vom Volk direkt gewählt würde, würde es auch weniger Fraktionszwang im Parlament geben. Das Parlament wäre aufmüpfiger, die Regierung in sich hingegen geschlossener. Momentan hat man stattdessen die Veto-Instanz mit den Koalitionspartnern in der Regierung selbst, und das Parlament nickt alles nur brav ab, weil sonst ja die Regierung zusammenbrechen würde. Und gleichzeitig repräsentiert das Parlament das Volk auch nur verzerrt aufgrund der Prozenthürde, weil auch sonst wieder die Regierung zu instabil wäre.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Juli 2019 - 16:37 Uhr:   

@Marc
Das Stadt-Land-Gefälle in der Wählerschaft wird eben durch das Direktmandatssystem künstlich verstärkt. Die Zweitstimmen aus den Städten werden bei der Union gebraucht, um die ländlichen Direktmandate mit Sitzansprüchen zu unterfüttern ...

Bei 150 Zweierwahlkreisen ist die Überhanggefahr bei den Zweitplatzierten noch da. 100 Dreierwahlkreise passen da eher: da, wo es noch einen herkömmlichen Zweikampf mit abgeschlagenem Dritten gibt, gehen das Erst- und Drittmandat an die stärkere Partei.
Der Verhältnischarakter im Wahlkreis passt dann zum bundesweiten Stimmverhältnis, wenn man auf ein (Mehrfach-)Einstimmenwahlrecht umstellt. Kumuliern und Panaschieren macht natürlich vor dem Hintergrund der Mehrfachnominierung pro Partei Sinn - jede Stimme für eine Partei oder einen ihrer Kandidaten, sollte dann die bisherige Zweitstimmenwirkung entfalten.

@MT
Wir haben kein Mehrheits-Verhältniswahlrecht sondern ein personalisiertes Verhältniswahlrecht.
Ein Wahlrecht sollte solche Werturteile über Parteien weder explizit noch implizit enthalten.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Juli 2019 - 18:05 Uhr:   

"Bei 150 Zweierwahlkreisen ist die Überhanggefahr bei den Zweitplatzierten noch da. 100 Dreierwahlkreise passen da eher: da, wo es noch einen herkömmlichen Zweikampf mit abgeschlagenem Dritten gibt, gehen das Erst- und Drittmandat an die stärkere Partei.
Der Verhältnischarakter im Wahlkreis passt dann zum bundesweiten Stimmverhältnis, wenn man auf ein (Mehrfach-)Einstimmenwahlrecht umstellt. Kumuliern und Panaschieren macht natürlich vor dem Hintergrund der Mehrfachnominierung pro Partei Sinn"


Ja, bei Dreierwahlkreisen ist die Gefahr von Überhangmandaten nicht so groß, könnte sich in Zukunft aber vielleicht ändern.

Mehrfachnominierungen pro Partei hätten auch den Vorteil, dass der innerparteiliche Wettstreit vom Wähler entschieden wird, und dass viel weniger Direktkandidaten auf den Landeslisten abgesichert wären. Vielleicht könnte man auch anstatt die Zweitstimmenmandate durch Landeslisten zu besetzen, dafür auf die bestplatzierten nichtgewählten Wahlkreiskandidaten zurückgreifen.

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