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Wahlprüfung

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Günter mittag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2019 - 22:07 Uhr:   

Wahlprüfung 2 getrennte Wahlbeschwerden und nur eine Bearbeitungsnummer?

Hallo, ich habe jetzt zur EU-Wahl zwei grundverschiedene Wahlbeschwerden, zeitlich versetzt ( 1 Monat)eingereicht..., aber ich habe nur eine EU-WP... Nummer erhalten, obwohl diese beiden Wahlbeschwerden nichts miteinander zu tun haben. Man sagte mir das wäre normal..., aber wenn ich dann Widerspruch gegen die Ablehnung beim BVG einlege..., wie kann ich die Wahlbeschwerden unterscheiden.
Kann mir das jemand erklären.

Danke in voraus!
Mit freundlichen Grüßen!

Ich habe das deshalb bei Bundestagswahlen eingestellt, da die Wahlprüfung bei eu Wahlen, die gleiche ist wie bei Bundestagswahlen.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2019 - 20:17 Uhr:   

Ich gehe davon aus, dass Sie erwägen im Fall einer ablehnenden Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Sofern Sie eine Verfassungsbeschwerde einreichen wollen, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Die überwiegende Zahl der Verfassungsbeschwerden werden nämlich vom Bundesverfassungsgericht wegen offensichtlicher Unbegründetheit gar nicht zur Entscheidung angenommen.
Ferner stellt sich die Frage, ob Sie sich gegen einen Wahlfehler wenden wollen, der aufgrund nationalen Rechts oder Europarechts entstanden ist und auf welcher Ebene Sie einen Fehler geltend machen - in einer EU-Verordnung/Richtlinie, einem nationalen Umsetzungsgesetz oder der konkreten Umsetzung/Handhabung. Im letzteren Fall müssten Sie zunächst Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten erheben und - sofern Sie eine Verletzung von EU-Recht gelend machen sollen anregen, dass das Gericht die Rechtsfrage dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorlegt. Sofern sie im Wege der Verfassungsbeschwerde eine Verfassungswidrigkeit einer deutschen Umsetzungsgesetzes geltend machen wollen zugleich aber auch die Europarechtswidrigkeit rügen wollen könnten Sie ebenfalls anregen, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorlegt.

Da Sie inhaltlich nichts zu Ihren Beschwerdenpunkten angeben, lässt sich nicht ermitteln, welchen Weg Sie hier überhaupt beschreiten können. Sie sollten auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der einen Schwerpunkt im Bereich des Öffentlichen Rechts hat.
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Günter mittag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Oktober 2019 - 01:54 Uhr:   

Danke für die Antwort.
Ich frage nur, ob der Bundestagswahlprüfungsausschuss für jede Wahlbeschwerde eine seperate Nummer vergeben muss, oder ob er mehrere Wahlbeschwerden mit der selben Nummer zusammenfassen darf.
Schießlich habe ich für die erste Wahlbeschwerde eine Bescheinigung bekommen und für die zweite gar nichts und auf tel Nachfrage hies es das wäre normal.
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Christian Ryll
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 16. Dezember 2019 - 23:32 Uhr:   

@Günter:

Wenn der gleiche Beschwerdeführer gegen die gleiche Wahl zwei verschiedene Beschwerden einreicht, dann werden die zu einer zusammengefasst. Dabei ist es unerheblich, ob die beiden Beschwerdegegenstände im Sachzusammenhang zu setzen sind, da die Anfechtung der Wahl in der Gesamtheit zu betrachten ist.

Bei einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht müssen dann beide Schriftsätze ad hoc bearbeiten und begründet werden. Entscheidet der Bundestag zu Deinem Nachteil, dann richtet sich die Beschwerde auf alle Beschwerdegegenständen in beiden Schriftsätzen. Das wird sich aus der Entscheidungsbegründung ergeben. Verfassungsbeschwerde bei Wahlen gibt es im Regelfall nicht!

"Sofern Sie eine Verfassungsbeschwerde einreichen wollen, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Die überwiegende Zahl der Verfassungsbeschwerden werden nämlich vom Bundesverfassungsgericht wegen offensichtlicher Unbegründetheit gar nicht zur Entscheidung angenommen. "

Dass hat nicht zwingend was mit anwaltlicher Hilfe zu tun. Das BVerfG missachtet sämtliche rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien!!!!!!

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