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Archiv bis 04. Juni 2018

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Neues Bundestagswahlrecht: Begrenzung der Direktmandatszuteilung » Archiv bis 04. Juni 2018 « Zurück Weiter »

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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 11. Dezember 2017 - 11:10 Uhr:   

Hallo Kollegen,

da mein Vorschlag eines Grabenwahlsystems im anderen Thread eher negative Reaktionen hervorrief, komme ich hier nun mit einer weiteren Idee eines neuen Bundestagswahlrechts:

Es bleibt grundsätzlich beim aktuellen Wahlsystem mit Erst- und Zweitstimme für Direktkandidaten und Parteilisten. Doch bei der Ermittlung der Mindessitze jeder Landesliste wird lediglich das Zweitstimmenergebnis berücksichtigt, nicht aber die Anzahl der siegreichen Direktkandidaten. Mein Vorschlag wäre nämlich, dass jeder Landespartei nur soviele Direktmandate zugebilligt werden, wie ihr nach Zweitstimmen in diesem Bundesland zustehen. Die überzähligen siegreichen Direktkandidaten erhalten kein Mandat. Hierfür müsste eine Rangliste der siegreichen Direktkandidaten dieser Partei erstellt werden, z.B. nach dem jeweilig erzielten Erststimmenanteil in Prozent. Die Kandidaten mit den schlechtesten Erststimmenprozenten landen hinten in der Liste und fallen damit durch. In Wahlkreisen, in denen der siegreiche Kandidat aufgrund dieser Aussortierung nicht zum Zuge kommt, wird dann der Zweitplatzierte Inhaber des Direktmandats.

Auf diese Weise würde der Bundestag nicht durch Überhang- und Ausgleichsmandate aufgebläht, es würde weiter bei der personalisierten Verhältniswahl bleiben und jeder Wahlkreis hätte seinen direkt gewählten Abgeordneten (auch wenn dies nicht immer der Erstplatzierte war).

Wie ist eure Meinung zu diesem Vorschlag?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 11. Dezember 2017 - 14:47 Uhr:   

Nichtzuteilung ist die unangenehme kleine Schwester des logischere. Schritts WENIGER WAHLKREISE.
Und bei der Auswahl Deines Rangfolgekriteriums entscheidest Du Dich für eine besonders problematische Lösung.
Sehr viele Wahlkreise sind in Deutschland sehr unspannend. Paderborn und Kulmbach sind dunkelschwarz, Gelsenkirchen und Emden/Aurich tiefrot. Sie sind für die Gegenseite ungewinnbar. Spannend sind Wahlkreise in der Mitte - Swing-Wahlkreise, deren Ausgang kaum vorherzusagen ist. Da wird hart gekämpft, da wird mitgefiebert. Und die werden auch nicht mit 40/50/60% gewonnen - gerade da wird der Sieger mit Prozenten in den 30ern vom Platz gehen.
Und genau den umkämpften Teil der Mehrheitswahlkomponente nimmst Du ins Visier und willst ihn durch einen Zufallsgenerator ersetzen, während die Erbhöfe, in der Parteien auch einen Besenstiel aufstellen könnten, Deine schützende Hand erfahren.

Würde man die Zielpersonen Deiner Streichung identifizieren, lass mich raten: es würde bei der Union fast ausschließlich kreisfreie Städte in der Liste geben.
Und wenn Berlin mal eine weniger bunte Wahlkreiskarte hätte, würde Dein Mechanismus vor allem im Osten der Stadt toben.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 11. Dezember 2017 - 16:01 Uhr:   

@ Jan W.

Weniger Wahlkreise gingen auch, aber selbst dann ist nicht gewährleistet, dass es keine Überhangmandate gibt. Außerdem wird doch von fast allen Forumsteilnehmern immer wieder die sprichwörtliche "Nähe" zwischen Abgeordnetem und seinen Wählern beschworen, die bei größeren Wahlkreisen leiden würde.

Was mein Rangfolgekriterium betrifft, sehe ich meinen Vorschlag weiterhin als zielführend. Wenn eine Partei in einzelnen Wahlkreisen sehr stark verankert ist und 60% erreicht, dann ist es nur recht und billig, dass sie dann auch das Direktmandat dort erhält. Hingegen in den umkämpften Swing-Wahlkreisen soll eben keiner mehr mit gerade mal 30% der Erststimmen großmäulig das Mandat für sich beanspruchen können, wenn seine Partei landesweit eben nicht entsprechend großen Zuspruch bei den Zweitstimmen einheimst. Und das hat nichts mit einer schützenden Hand über Erbhöfen zu tun. Und auch nichts damit, der CDU oder CSU oder Linkspartei irgendwelche Mandate abzuluchsen - es kann alle Parteien treffen, die bisher Direktmandate gewonnen haben.

Wie sähe denn dein Rangfolgekriterium aus??
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 11. Dezember 2017 - 17:10 Uhr:   

Nichtzuteilung überzähliger Direktmandate ist natürlich die sinnvollste Lösung, wenn man das jetzige Zuteilungsverfahren nicht fundamental ändern will.

So etwas gab es von 1954 bis 1966 in Bayern, da schieden die Bewerber mit den wenigsten Gesamtstimmen aus. 1954 wurden deshalb die CSU-Direktkandidaten in den Stimmkreisen Deggendorf und Bogen-Viechtach nicht gewählt. Die CSU hatte alle 12 Stimmkreise in Niederbayern gewonnen, ihr standen aber nach Proporz nur 10 Sitze zu.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 11. Dezember 2017 - 17:25 Uhr:   

Ich find das komplette System absurd - die Rangfolge auf der Landesliste fänd ich minder schlimm, weil sie regionaler ausgewogen ist und sowohl Erbhof- als auch Swing-Wahlkreise vom Streichungsrisiko betroffen wären.
Die "sprichwörtliche Nähe" ist hier im Forum kein übergroßes Argument - und sie wird pervertiert, wenn mir nachträglich der Zweitplatzierte als Direktabgeordneter aufgedrückt wird. Wie nennt man den Zweitplatzierten eigentlich, wenn er mit weniger Stimmen als das Großmaul das Mandat beansprucht?
Eva Högl SPD 23,5%
Stephan Rauhut LINKE 20,4%
Frank Henkel CDU 18,6%
Özcan Mutlu GRÜNE 17,9%
Warum Rauhut, Henkel oder Mutlu in Berlin-Mitte weniger illegitime Abgeordnete sein sollen, wird mir nicht ganz klar.

Größere Wahlkreise sind in Ordnung, wenn sie mehr Mandate produzieren - und auch Anhänger der zweitgrößten Partei das Gefühl haben, einen regionalen Ansprechpartner zu haben.
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Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 11. Dezember 2017 - 21:14 Uhr:   

Wenn man schon Direktmandate nicht zuteilen will, dann wäre es sinnvoll, die Landesliste als umgekehrte Präferenzordnung zu nehmen und ein anderes statistisches Kriterium nur als nachrangig. Dein Vorschlag würde bei der CSU z.B. einseitig München und Nürnberg bestrafen.

Die Parteien wählen ja mit der Landesliste schon eine Präferenzordnung, die kann ja doppelt Anwendung finden.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Dezember 2017 - 09:59 Uhr:   

@ Thomas Frings
Ich werte die Ausführungen mal als Zustimmung zu meinem Vorschlag. Danke dafür.
Für eine fundamentale Änderung des Wahlsystems wäre ich aber auch durchaus offen...

@Jan W.
Das mit dem Aufdrücken des direkt gewählten Abgeordneten ist doch aber schon jetzt der Fall. Wie in dem von dir angeführten Beispiel aus Berlin bekommt die SPD mit gerademal 23,5% das Mandat - das empfinden die anderen 76,5% der Wähler sicher auch als aufdrückend. Es wäre natürlich zu überlegen, ob man für Direktmandate nicht generell die absolute Mehrheit zur Bedingung machen sollte. Oder wenigstens 40% oder so...
Das mit den größeren Mehrpersonenwahlkreisen sehe ich wiederum sehr problematisch.

@Martial00120
Über das Rangfolgekriterium kann man ja gerne streiten, es müssen nicht unbedingt die Erststimmenprozente sein. Die Landesliste als Referenz heranzuziehen, wäre durchaus denkbar, das System stößt aber an Grenzen, wenn einzelne Direktkandidaten auf dieser Liste gar nicht auftauchen.
By the way: Wäre es für München und Nürnberg tatsächlich eine Strafe, wenn aus diesen Städten SPD-Abgeordnete in den Bundestag entsandt würden?
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Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Dezember 2017 - 13:18 Uhr:   

@Andreas Traeger

Na, dann würde man halt den Gewinner bestrafen und den abgewählten Verlierer bestrafen. Beispiel München-Nord 2009. Johannes Singhammer (CSU) gewann realerweise das Mandat von Axel Berg (SPD). Nach deinem Algorithmus wäre Singhammer draussen und Berg drinnen gewesen.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Dezember 2017 - 14:55 Uhr:   

@A.T.
Dein Vorschlag würde den Anteil der Aufgedrückten um weitere 3 Prozentpunkte steigern - und in anderen Wahlkreisen wäre die Steigerung noch größer.
Angenommen, es gäbe zwei angrenzende Wahlkreise gleicher Gemengelage, mit denen man Berlin-Mitte nach meinem Vorschlag zu einem Dreierwahlkreis zusammenlegen könnte, so gingen die Direktmandate an Kandidaten von SPD, Linke und CDU - damit wären über 60% zufriedengestellt. Was wäre daran problematisch.
Lieber ein direkter Ansprechpartner, mit dem ich politisch übereinstimme, von nebenan, als den Vertreter der anderen Partei direkt vor der Tür.

Die 40%-Regel macht ein neues Problem auf: damit schaffst Du dort, wo es nicht mehr das alte Zweiparteiensystem der Bundesrepublik(West) gibt, die Direktwahl ab. Diese Hürde ist nahezu überall in den neuen Ländern unschaffbar. Damit baust Du im Wahlrecht die Mauer wieder auf.

Für München und Nürnberg wäre es keine Strafe - aber man sollte von Direktkandidaten schon erwarten können, dass sie ihre Wahlkreise gewinnen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Dezember 2017 - 19:21 Uhr:   

"Ich werte die Ausführungen mal als Zustimmung zu meinem Vorschlag."
Was die Streichung angeht, ja. Ansonsten nein.

"Wie in dem von dir angeführten Beispiel aus Berlin bekommt die SPD mit gerademal 23,5% das Mandat - das empfinden die anderen 76,5% der Wähler sicher auch als aufdrückend."
Es ist sicher nicht einsichtig, warum mit unter 30 % gewonnene Direktmandate den Bundestag aufblähen müssen. Widersinnig ist es aber, jemanden mit noch weniger praktisch zum Sieger zu machen.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Dezember 2017 - 17:23 Uhr:   

@ alle
Es zeigt sich wieder einmal, dass man eben nicht alles haben kann, wie z.B.:
- jeder Wahlkreis muss zwingend durch einen Direktkandidaten im Bundestag vertreten sein
- der gewählte Bewerber muss in jedem Fall der siegreiche Kandidat sein
- zum Gewinn des Direktmandats soll keine absolute Mehrheit erforderlich sein
- die Wahlkreise sollen nicht zu groß sein, sprich es bleibt bei 299 Wahlkreisen und der hälftigen Beschickung des Bundestages durch direkt gewählte Abgeordnete
- der Bundestag soll nicht durch Überhang- und Ausgleichsmandate aufgebläht werden
- es darf kein negatives Stimmgewicht geben
- das Zweitstimmenergebnis muss das alles bestimmende Zuteilungskriterium auf die Parteien sein
- es muss beim personalisierten Verhältniswahlrecht bleiben, bei dem die gewonnenen Direktmandate auf die Gesamtmandate angerechnet werden usw.

Das lässt sich nunmal nicht alles in Übereinstimmung bringen, irgendwo muss man Abstriche machen. Und mein Vorschlag sah eben vor, dass es nicht immer der Gewinner sein müsste, der den Wahlkreis in Berlin vertritt. Alle anderen Kriterien halte ich ein. Wie sähe das bei euren Vorschlägen aus??
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Dezember 2017 - 19:12 Uhr:   

Also die 299 Wahlkreise sind keinesfalls in Stein gemeißelt ... die Zahl ist bei der letzten Verkleinerung auch schon gesenkt worden - leider nicht unter die 50%-Abdeckung.
Das hast Du nur als gegeben deklariert, um Deinen Zufallsgenerator zu verkaufen ...
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Dezember 2017 - 19:50 Uhr:   

"jeder Wahlkreis muss zwingend durch einen Direktkandidaten im Bundestag vertreten sein"
Das wäre nicht garantiert und ist es auch nach aktuellem Bundeswahlgesetz nicht. Ein Gewählter kann ja sterben, die Wahl ablehnen oder als Abgeordneter ausscheiden. Außerdem kann auch die Partei des Zweitplatzierten im Wahlkreis überhängen. Und was ist, wenn der Nächstplatzierte nicht Bewerber einer Partei ist, die die Sperrklausel geschafft hat?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Dezember 2017 - 20:06 Uhr:   

Tja, wenn der Zweitplatzierte im Wahlkreis zu einer >5%-Partei gehört, dann soll wohl nach Andreas' Vorstellung die Grundmandatsklausel (mit)getriggert werden ;) - wobei eine neue Zweitstimmensitzvergabe neuen Überhang erzeugt, der durch erneute Nichtzuteilung einen Kreislauf in Gang setzt ;)
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Dezember 2017 - 10:22 Uhr:   

@Jan W.
Ich gehe mal nicht auf die Polemiken ein, aber wiederhole meine Frage: Wie sähe denn ein anderer Vorschlag aus??

@Thomas Frings
Interessanter Einwurf mit dem Zweitplatzierten einer Kleinstpartei... Sowas ginge natürlich gar nicht, da müsste ich an meiner Idee nochmal etwas feilen. Aber ich bleibe bei meiner Grundprämisse, dass eine Partei nicht mehr Direktmandate zugeteilt bekommen sollte, als ihr Sitze nach Zweitstimmen im Bundesland zustehen.
Bei bundesweit antretenden Parteien gäbe es natürlich immer die Möglichkeit, überhängende Mandate mit Abzug von Listenmandaten in anderen Ländern zu kompensieren, auch wenn dadurch das Länderverhältnis im Bundestag nicht mehr stimmig wäre. Aber das große Problem war, ist und bleibt diese CSU...
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Dezember 2017 - 15:09 Uhr:   

Ganz einfach: 5 Stimmen, hundert Dreierwahlkreise.
Die 5 Stimmen entfalten einerseits die bekannte Zweitstimmenwirkung, andererseits bieten sie die Möglichkeit zu Kumulieren und Panaschieren. Zunächst werden die Pauschalstimmen für Parteien und die Personenstimmen für ihre Kandidaten addiert und nach einem Sitzzuteilungsverfahren an die Zählgemeinschaften verteilt.

Partei A °°°°°
Anton °°°
Anna °°°
Alf °°°
Alma °°°
Ali °°°
...
Einzelbewerber X °°°°°

Ich würde d'Hondt hier bevorzugen, da ich aus der eindeutigen Rangfolge ein Punktesystem entwickeln würde, das die Grundmandatsklausel ersetzt. Innerhalb der Zählgemeinschaften kämen die Kandidaten mit den meisten Personenstimmen zum Zuge.

Damit würden in nahezu jedem Bundesland ein Drittel oder mehr der Direktmandate der stärktsten Partei wegfallen. Und man könnte die Zusammensetzung mehr personalisieren.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 15. Dezember 2017 - 09:39 Uhr:   

@Jan W.
Interessanter Vorschlag. Aber wie sähe dann der Wahlzettel z.B. in NRW aus? Zur letzten Wahl waren über 40 Parteien angetreten. Die müssten dann demnach mit mindestens 5 Kandidaten auf dem Zettel aufgeführt werden? Oder sogar mit der ganzen Landesliste? Erscheint mir sehr unhandlich und damit wenig praktikabel...
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 15. Dezember 2017 - 18:26 Uhr:   

Nein, jede Partei hat pro Wahlkreis nur max. 5 Kandidaten + plus die Pauschalstimme. Dafür kann die Zweitstimmenspalte entfallen und die Kopfzeile kann sparsamer ausfallen.
Die Landesliste muss nicht auf den Wahlzettel.

Das begrenzte Kumulieren und Panaschieren ist absolut handhabbar - wir reden hier nicht über Zeltplanen wie bei der Frankfurter Kommunalwahl.
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 04. Juni 2018 - 15:21 Uhr:   

Statement nach langer Überlegung:

Wahlkreise (unabhängig ob Einer-, oder Mehrpersonen- WK) sind dazu da, eine geographisch weitgestreute Repräsentanz zu garantieren. Deswegen halte ich nichts davon, Direktmandate nicht zuzuteilen. Aus den überhängenden Landesparteien die Gewinner mit dem schlechtesten prozentualen Ergebnis auszusortieren und durch den jeweils Nächstplazierten zu ersetzen, finde ich legitim únd machbar. Ich halte es für besser und gerechter als Nichtzuteilung oder gar Aussortierung nach Platzierung auf der Landesliste. In dem Falle würde ja sonst der ohnhin geringe Einfluß der Wähler auf die personelle Zusammensetzung noch weiter geschmälert.

Zu Schröders Zeiten hatte die CSU übrigens tatsächlich in München und Nürnberg keine Direktmandate. Allerdings war sie damals trotzdem nach Zweitstimmen so stark, dass die Landesliste zog, 1998 mit 9, 2002 mit 15 Mandaten. Heute ist sie halt schwächer, und das sollte sich in der Mandatszuteilung auch auswirken, finde ich.

Insofern kann ich an dem ursprünglichen Vorschlag von Andreas Taeger nichts Schlechtes finden!

Eine Alternative dazu finde ich im hiesigen Artikel:
https://www.tagesspiegel.de/themen/agenda/neues-wahlrecht-fuer-den-bundestag-einfach-gerecht-und-demokratisch/19292792.html

Allerdings würde die stärkste Partei hier auf noch mehr Mandate verzichten müssen als in Andreas Taegers Vorschlag.

Den Vorschlag mit Mehrpersonen-Wahlkreisen finde ich trotzdem am besten. Allerdings wäre ich dann dafür, den Anteil an Direktmandaten zu erhöhen. In Hamburg werden bei der Bürgerschaftswahl z.B. 71 von 121 Mandaten direkt zugeteilt.
Wahlkreise in der Größe 3-5 finde ich gut. Wobei ich dann jedem Wähler nur 3 Stimmen geben würde. Ich finde es in Hamburg hirnrissig, für 3 zu wählende Kandidaten 5 Stimmen zu haben.
Die Wähler hätten dann auch die Möglichkeit, im Wahlkreis aus verschiedenen Bewerbern einer Partei auszuwählen. Sie sind also nicht wie bisher dazu verdammt, den einen Kandidaten zu wählen, den ihnen die Partei im Wahlkreis vorgibt. So haben die Wähler auch einen freieren Einfluß z.B. auf die Zusammensetzung nach Geschlechtern.
Zugleich könnten diese Personenstimmen in der Summe auch als Listenstimmen gewertet werden. Die an 598 noch fehlenden Mandate würden dann als Listenmandate zugeteilt (von festen Landeslisten), quasi als Auffüllung.
Regionale Repräsentanz ist immer noch ganz gut gewahrt. Möglichkeit von Überhangmandaten geht gegen null. Und es gibt eine größere personelle Auswahl.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 04. Juni 2018 - 16:01 Uhr:   

Die Kritik an der Mehrheitswahlkomponente des Wahlrechts ist doch, dass es viele Wahlkreise gibt, die derart eindeutige Hochburgen einer Partei sind, dass diese dort auch einen Besenstiel aufstellen könnte und er würde sicher gewählt - womit die innerparteiliche Nominierung bereits zur de-facto-Wahl des Abgeordneten ausartet.
In anderen Wahlkreisen dagegen wird richtig geackert, weil der Ausgang des Rennens nicht abschätzbar ist.
Sowohl die Vorschläge von Andreas Taeger als auch vom Tagesspiegel halten die schützende Hand über diese Besenstiele und bestrafen diejenigen, die sich wirklich Mühe geben. Gerade München und Nürnberg und auch Großstädte im Rest Deutschlands werden für Unionskandidaten zu vermintem Gelände - umgekehrt werden Speckgürtel und der ländliche Raum für SPD-Kandidaten schwieriger.

Ich find es übrigens sinnvoll, wenn der Wähler mehr Stimmen zur Verfügung hat, als er auf eine Person anhäufen kann. Damit werden Zufallszweitmandate in einem Wahlkreis, in dem eine Partei einen Promi aufstellt, vermieden.
Stellen wir uns einen Mehrpersonenwahlkreis vor, in dem die Union mit Angela Merkel antritt und zwei Mandate erzielt. Da haben dann 90% der CDU-Wähler direkt Merkel angekreuzt, 6% eine pauschale CDU-Option und 4% verteilen sich auf vier verschiedene CDU-Kandidaten, von denen derjenige mit 1,3% das Mandat bekäme ...? Weiß man aber vorher schon, dass man nur 3 von 5 Kreuzen bei Mutti machen kann, schaut man vorher mal auf die anderen ...

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