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Einzelbewerber nicht bei der Berechn...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Kommunalwahlen in Deutschland » Einzelbewerber nicht bei der Berechnung Verhältnisausgleich zugelassen. « Zurück Weiter »

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Holger Thomsen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Mai 2018 - 01:07 Uhr:   

Hallo.
Welcher Wahlexperte kann mir die Frage beantworten:
Ist es rechtens das Einzelbewerber auf einen Gemeinderatssitz
nicht bei der Berechnung Verhältnisausgleich dabei sind?
Der Gemeindewahlleiter verweist auf den Paragraphen 10
des Gemeindewahlgesetzes Schleswig-Holstein.
Ich, als Betroffener, kann aber keine Aussage darüber im Paragraphen 10
finden.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 12. Mai 2018 - 23:39 Uhr:   

Absatz 1 sagt "An dem Verhältnisausgleich nimmt jede politische Partei oder Wählergruppe teil, für die ein Listenwahlvorschlag aufgestellt und zugelassen worden ist." - also Einzelbewerber ohne Liste nicht.

Absatz 2 sagt "Von der nach § 8 zu wählenden Gesamtzahl von Vertreterinnen und Vertretern wird die Anzahl der unmittelbar gewählten Vertreterinnen und Vertreter abgezogen, deren Stimmen nicht nach Absatz 1 für einen Listenwahlvorschlag mitgezählt worden sind." - d.h. die Stimmen und der Sitz des Einzelbewerbers werden aus der weiteren Verteilung genommen.
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Holger Thomsen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 19. Mai 2018 - 10:05 Uhr:   

danke Martin.
Ist aber alles sehr komisch und nicht gerade demokratisch.
Bei meinen Bewerbungsunterlagen musste ich aber auch ein Listenvorschlagsliste ausfüllen, eben nur mit meinem Namen.
Auch widerspricht dieses Verfahren nach meiner Meinung dem Grundgesetz.
Zusätzlich hat uns, es gibt noch zwei weitere Einzelbewerber, nicht informiert das wir eine Wählergemeinschaft hätten bilden können.
Alle Drei wären wir reingekommen in den Gemeinderat.
Gruss Holger
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 19. Mai 2018 - 16:15 Uhr:   

Das mit der Einpersonenliste ist schon schräg, aber letztlich nimmt die Ausgleichsregelung die drohende Listenerschöpfung vorweg.
Umgekehrt werden Parteien oder Wählergemeinschaften auch nicht belehrt, dass sie stattdessen auch als Einzelbewerber antreten dürften.
Stattdessen werden die Modalitäten verschiedener Kandidaturformen durch Veröffentlichung von Wahlgesetzen und -ordnungen bekanntgegeben.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 19. Mai 2018 - 16:30 Uhr:   

"Zusätzlich hat uns, es gibt noch zwei weitere Einzelbewerber, nicht informiert das wir eine Wählergemeinschaft hätten bilden können.
Alle Drei wären wir reingekommen in den Gemeinderat."
Einer ist doch gewählt worden und als Wählergruppe wären nur zwei gewählt gewesen. Sich über das Wahlrecht zu informieren, ist Aufgabe des Bewerbers. Es ist zwar richtig, dass der Ausschluss der Einzelbewerber zweifelhaft ist, aber als Bewerber muss man sich auf das Wahlsystem einstellen.

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