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Richard Grözinger
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Mai 2003 - 09:49 Uhr: | |
Hallo, leider kann ich das KomWg von BaWü nirgends finden und laut lokalem Wahlleiter gibts bei uns nicht die Möglichkeit einen Bürgermeister abzusetzen. Ist das wirklich wahr? Danke und Gruß richy P.S. wenn jemand einen Link zum KomWG BaWü hat, bitte schicken. |
Thomas
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2004 - 13:42 Uhr: | |
Hallo Richard, hier müsstest du alles finden, was du suchst: http://www.kommunalwahl-bw.de/ (siehe unter rechtliche Grundlagen). Ansonsten gibt es noch den teilweise kostenpflichtigen Link: www.vd-bw.de (Vorschriftendienst Baden-Württemberg) Im Übrigen wirst du zur Abwahl eines Bürgermeisters nichts finden, weil das geltende Recht das nicht zulässt. Es kann nur ein Amtsenthebungsverfahren (beamtenrechtliches Disziplinarverfahren) durch die Rechtsaufsichtsbehörde durchgeführt werden. Gruß Thomas |
c07
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Juli 2004 - 03:14 Uhr: | |
Das KomWG gibts inzwischen auch kostenlos. Siehe auf der Gesetzesseite. Der Link hat vor ein paar Tagen sogar noch gelebt (was sich leider häufig schnell ändert). |
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