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Vorgezogene Neuwahlen

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Friedel Vogt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. November 2017 - 16:02 Uhr:   

Im Moment wird über Vorgezogene Neuwahlen viel geredet und geschrieben. Aber wie funktioniert das ganze denn? Die gesetzlichen Regelungen, die ich dazu gefunden habe,sind imho völlig lückenhaft und widersprüchlich.

Wenn der Bundestag aufgelöst wird, müssen nach Art. 39 Abs. 1 des Grundgesetzes spätestens nach 6 Wochen (42 Tage) Neuwahlen stattfinden. Aber wer steht denn dann zur Wahl?

Nach §32 Abs. 1 BWO fordern nach der Festlegung des Wahltermins die die Kreis- und Landeswahlleiter durch öffentliche Bekanntmachung zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge auf. Dann finden die Aufstellungsversammlungen, je nach Satzung der jeweiligen Partei, innerhalb von mindestens 2 Wochen statt. Dann müssen die Parteien die Bedingungen für diese Wahlvorschläge erfüllen. Dazu gehört für viele Parteien auch das Sammeln von Unterstützerunterschriften. Nach §18 Abs. 2 BWG und §33 BWO müssen die Parteien spätestens am 97. Tag vor der Wahl ihre Teilnahme an der Wahl anmelden. Und spätestens am 69. Tag vor der Wahl müssen die Wahlvorschläge nach §§25 Abs. 2 und 27 Abs. 5 BWG und §19 BWG mit allen Unterlagen und beglaubigten Unterstützerunterschriften eingereicht werden...

Das geht doch alles gar nicht. Die Fristen sind doch völlig widersprüchlich. Nach diesen Vorschriften kann es gar keine gültigen Landeslisten geben. Bei der Aufstellung von Direktkandidaten gelten die gleichen Fristen. Nur die Paragraphen sind teilweise andere. Es können also auch keine Direktkandidaten aufgestellt werden...
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J.A.L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. November 2017 - 16:45 Uhr:   

Dafür gibt es extra den Par. 52 Abs. 3 BWO:

Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Davon ist bisher jedes Mal bei vorzeitigen Neuwahlen Gebrauch gemacht worden und es ist davon auszugehen, dass das auch dieses Mal der Fall sein würde.
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Friedel Vogt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. November 2017 - 17:09 Uhr:   

Der von dir angegebene Paragraph lautet:

Bundeswahlordnung (BWO)
§ 52 Wahltisch
Der Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muss von allen Seiten zugänglich sein. An oder auf diesen Tisch wird die Wahlurne gestellt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__52.html

Da gibt es keinen Absatz 3 mit dem von dir angegebenen Inhalt.
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J.A.L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. November 2017 - 17:22 Uhr:   

Gemeint war natürlich Par. 52 Abs. 3 Bundeswahlgesetz.
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Friedel Vogt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. November 2017 - 19:34 Uhr:   

Danke. Aber wie soll man sich das in der Praxis vorstellen? Damit würden doch alle kleinen Parteien defacto von der Wahl ausgeschlossen.

Alle Parteien müssen erst neue Aufstellungsversammlungen einberufen. Die Fristen dafür sind in den jeweiligen Satzungen festgelegt und sind oft 4 Wochen. Diese Fristen können vom Bundeswahlleiter nicht verkürzt werden. Erst nach der Aufstellungsversammlung kann die Wahlteilnahme beantragt werden. Das geht frühestens am nächsten Werktag, wenn die Partie kompetente, hauptberufliche Mitarbeiter hat, die den Formalkram so schnell erledigen können und vor 18 Uhr mit den Unterlagen beim Wahlleiter sein können. Der sitzt allerdings meist einige 100km entfernt, sodass da eher mehrere Tage vergehen. Der Wahlleiter braucht im günstigsten Fall einige Stunden um die Formulare für die Unterschriftensammlung zu erstellen. Wieder ist mindestens ein halber Tag weg. ― Jetzt sind nur noch etwa 1,5 Wochen bis zur Wahl! Und jetzt können die kleinen Parteien erst anfangen, die Unterschriften zu sammeln. Ich sehe da keinen Spielraum, wo Fristen verkürzt werden können. Selbst wenn die Parteien die Unterlagen noch am Tag vor der Wahl einreichen könnten und die Wahlausschüsse dann nachts über die Zulassung entscheiden würden, morgens die Wahlzettel gedruckt würden usw. hätten die Parteien nur ein einziges Wochenende, um die Unterschriften zu sammeln. Das ist völlig unrealistisch.

Mindestens folgende Parteien sind betroffen:
• Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung; Politik für die Menschen (Volksabstimmung)
• Allianz Deutscher Demokraten (keine Kurzbezeichnung)
• Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
• Bayernpartei (BP)
• bergpartei, die überpartei; ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken (B*)
• Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)
• Bündnis Grundeinkommen; Die Grundeinkommenspartei (BGE)
• Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
• DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB)
• Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
• Deutsche Konservative
• Deutsche Mitte; Politik geht anders… (DM)
• Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
• DIE EINHEIT (DIE EINHEIT)
• Die GERADE Partei (DGP)
• Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen)
• Die Republikaner (REP)
• Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands (JED)
• Neue Liberale – Die Sozialliberalen (keine Kurzbezeichnung)
• DIE RECHTE (DIE RECHTE)
• Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.)
• Die Violetten; für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN)
• Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
• Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
• Magdeburger Gartenpartei; ökologisch, sozial und ökonomisch (MG)
• Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
• Menschliche Welt; für das Wohl und Glücklich-Sein aller (MENSCHLICHE WELT)
• Mieterpartei (MIETERPARTEI)
• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
• Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
• Partei der Humanisten (Die Humanisten)
• Partei der Vernunft (PDV)
• Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
• Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
• PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
• Piratenpartei (PIRATEN)
• Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
• Transhumane Partei Deutschlands (TPD)
• UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE)
• V-Partei - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei)
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. November 2017 - 20:13 Uhr:   

"Damit würden doch alle kleinen Parteien defacto von der Wahl ausgeschlossen."
Die Wahlteilnahme wird in er Tat schwieriger, aber 2005 sind auch einige Splitterparteien angetreten.


"Alle Parteien müssen erst neue Aufstellungsversammlungen einberufen. Die Fristen dafür sind in den jeweiligen Satzungen festgelegt und sind oft 4 Wochen. Diese Fristen können vom Bundeswahlleiter nicht verkürzt werden."
Vier Wochen Frist erscheint übertrieben und natürlich kann man in der Satzung eine verkürzte Ladefrist vorsehen bei vorgezogenen Wahlen oder allgemein bei Dringlichkeit. Wenn es jetzt zu einer Auflösung kommen sollte, sind die Parteien sowieso mindestens ein paar Wochen vorgewarnt und es wird keine komplette Überrupelung geben wie in NRW 2012. Ein Verstoß allein gegen die eigene Satzung macht einen Wahlvorschlag übrigens nicht ungültig.


"Das geht frühestens am nächsten Werktag, wenn die Partie kompetente, hauptberufliche Mitarbeiter hat, die den Formalkram so schnell erledigen können und vor 18 Uhr mit den Unterlagen beim Wahlleiter sein können. Der sitzt allerdings meist einige 100km entfernt, sodass da eher mehrere Tage vergehen."
Die Uhrzeit 18 Uhr gilt nur am letzten Tag der Einreichungsfrist, ansonsten kann die zuständige Behörde auch vor 18 Uhr zusperren. Für das Ausstellen der Formblätter wird die Niederschrift verlangt. Bei Kreiswahlvorschlägen gibt es die Niederschrift als ausfüllbare PDF-Datei, wo nur noch wenig handschriftlich hinzukommt, bei Landeslisten wird es in der Tat schwieriger. Man sollte auch darauf achten, die Personen, die unterschreiben müssen, so auszuwählen, dass der Schriftführer schnell ihre Unterschriften kriegen kann. Der Landeswahlleiter dürfte außer im südlichen Bayern kaum mehr als 200 km entfernt sitzen, Kreiswahhleiter sowieso nicht. Wenn der Wahlleiter kooperativ ist, akzeptiert er die Niederschrift vorab per E-Mail. Formblätter können elektronisch bereitgestellt werden, was inzwischen auch üblicher und schneller ist.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. November 2017 - 09:19 Uhr:   

Alle Parteien und Kandidaten, die Unterstützer-Unterschriften benötigen, werden bei Wahlen dadurch grundsätzlich benachteiligt. Bei normalen Wahlen ist das allerdings akzeptabel und nachvollziehbar - aufgrund der verkürzten Fristen stellt es bei vorgezogenen Neuwahlen aber eine eindeutige Benachteiligung dar.

Dieses Manko habe ich dem Bundestag durch eine Petition im Jahr 2005 deutlich gemacht und Änderungen vorgeschlagen (siehe http://fischer.unabhaengige.info/arbeitskreise/petitionen-uebersicht/wahlrecht-unterstuetzer-unterschriften/). Eine Lösung wäre problemlos möglich, wenn bei den etablierten Parteien der Wille dazu vorhanden ist - doch daran fehlt es, wie der "aufgeblasene" Bundestag mit 711 Abgeordneten zeigt.

Aus diesem Grund bekommt keine der damals im Bundestag vertretenen Parteien von mir eine Stimme bis eine gerechtere Regelung verabschiedet ist. Mehr Einfluss hab ich in unserem Staat leider nicht.
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El Tres
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 26. November 2017 - 21:05 Uhr:   

Gab es 2005 nicht auch Verfassungsklagen bezüglich der Hürden, die alle durchgefallen sind?

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