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Wahlhelfer
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| Veröffentlicht am Sonntag, 16. Juli 2017 - 11:06 Uhr: | |
Und noch eine Frage (ich hoffe, dass die hier richtig ist): In den Landtagen gab es jüngst Diskussionen darüber, ob die AfD einen Vizepräsidenten bekommen soll. Abgesehen von Sachsen-Anhalt stellt sie nirgendwo einen und teilweise (etwa in Mecklenburg-Vorpommern und NRW) wurden dafür Konventionen gebrochen. Wie ist das im Bundestag? Laut Geschäftsordnung stellt jede Fraktion einen Vizepräsidenten (§2.1). Andererseits müssen diese vom Bundestag gewählt werden (§2.2). Haben die etablierten Parteien die Chance, einen Vizepräsidenten der AfD zu verhindern? |
J.A.L.
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| Veröffentlicht am Sonntag, 16. Juli 2017 - 13:16 Uhr: | |
Da die Geschäftsordnung vor der Wahl des Präsidiums beschlossen wird, ist damit zu rechnen, dass 2.1 dahingehend geändert wird, dass eine bestimmte Zahl an Vizepräsidenten gewählt wird, die der Zahl der vertretenen Parteien minus,AFD aber unter Berücksichtigung der CSU entspricht, also bei aktuellen Umfragenständen 6. Die AFD kann dann zwar einen Vizepräsidenten vorschlagen (vermutlich gegen den Kandidaten der Linkspartei) aber der wird nicht die Mehrheit erhalten. |
Wahlhelfer
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| Veröffentlicht am Sonntag, 16. Juli 2017 - 13:47 Uhr: | |
Ok, das ist möglich, aber ist es auch politisch klug? In den Bundesländern wurde teilweise in der Tat dadurch getrickst, dass man die Anzahl der Vizepräsidenten einfach reduziert hat. Aber es gab (soweit ich weiß, bitte notfalls korrigieren) nie den Status quo, dass ALLE Fraktionen berücksichtigt werden sollen. 1994 hat sogar die PDS einen Vizepräsidenten erhalten. |
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