
Andreas Richter
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Juli 2017 - 23:06 Uhr: | |
Hallo liebes Forum, laut Satzung besteht der Vorstand aus 1.VS, 2.Vs, Kassenwart, Schriftführer, Pressesprecher und 2 Beisitzern. In der Jahreshauptversammlung wurden aber 3 gewählt. Ist damit die gesamte Wahl ungültig mit der Konsequenz Neuwahl aller Ämter oder müssen die Beisitzer neu gewählt werden. Was, wenn der zuviel gewählte Beisitzer vom Amt zurücktritt oder darauf verzichtet? Satzungsänderung geht ja nicht rückwirkend und laut Satzung hat der Vorstand eben exakt 2 Beisitzer. 2. Wenn Ausschüsse zur Organisation bestimmter Aktivitäten eingesetzt werden sollen, kann der Vorstand dies entscheiden oder müssen dann auch in der Satzung Regelungen zu finden sein, dass Ausschüsse eingesetzt werden dürfen und von wem? Danke für Eure Mühe im Voraus |