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Erststimme bei Land-/Bundestagswahlen

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Paul
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Mai 2017 - 10:40 Uhr:   

Guten Morgen,

Dies ist mein 1. Beitrag hier, ich hoffe, das Thema wurde nicht schon breit diskutiert – habe nix gefunden.

Da es bei der Bundestagswahl und den meisten Landtagswahlen inzwischen Ausgleichsmandate gibt, hat die Erststimme ja nur noch durch unvorhersehbare Rundungseffekte einen Einfluss auf die Parlamentszusammensetzung (und einen Einfluss auf die Parlamentsgröße). Das heisst aber ja das auch das letzte Element der Direktwahl verloren gegangen ist und einfach ein Vergeben der Erststimme danach, welcher den beiden aussichtsreichen Kandidaten (nehmen wir der Einfachheit halber mal an, es gibt nur 2 Kandidaten, die Chancen haben den Wahlkreis zu gewinnen) ist nicht zielführend, da er im Falle des Wahlsieges ja einen anderen Kandidaten derselben Partei aus dem Parlament schmeißt. Wenn ich nun nicht einen Kandidaten danach wählen möchte, wer besser für „meinen“ Wahlkreis ist, dann kann ich doch nur noch versuchen beide chancenreichen Kandidaten jeweils mit den Kandidaten derselben Parteien auf den nicht sicheren aber noch chancenreichen Listenplätzen zu vergleichen und dann u. U. einen „gemäßigten“ Kandidaten einer Partei, die ich ansonsten ablehne, zu wählen, anstatt einen „naja“-Kandidaten meiner bevorzugten Partei.

Lange Erklärung – kurze Frage: Ist das so richtig?

Gruß,

Paul
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Mai 2017 - 15:43 Uhr:   

Hallo Paul,

sieh mal hier nach, speziell bei B die Punkte 1 - 3.

http://www.wahlrecht.de/bundestag/2013/erststimme.html
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Paul
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Mai 2017 - 16:25 Uhr:   

Das ist interessant, danke für den Hinweis.
Wenn ich das richtig verstanden habe, bestätigt das meine Überlegungen.
Allerdings dürfte der Fall B1 extrem selten sein, denn dafür dürfte keiner der beiden Kandidaten, die Chancen haben, der Partei angehören, die im Bundesland das größte Verhältnis von Erst- zu Zweitstimmen hat, oder? Im klassischen Fall SPD/CDU (ja, ich bin Wessi und vom Lande ;-)) können ja nich beide Abgeordnete über de Landesliste abgesichert sein – s. den aktuellen Fall von Hrn. Laschet, der trotz Listenplatz 1 nicht in den Landtag eingezogen wäre, wenn er kein Direktmandat gewonnen hätte.
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Mai 2017 - 16:37 Uhr:   

Bei der Landtagswahl in NRW zog die CDU-Landesliste nicht, sondern es gab Überhangmandate. Das liegt aber auch am theoretischen Verhältnis 128:53 (Direktmandate:Listenmandate) bei der Ausgangs-Hausgröße.
Beim Bundestag hingegen ist das Verhältnis 299:299.
Deshalb sind Überhangmandate in NRW und auch in Niedersachsen extrem unwahrscheinlich, stattdessen ziehen bei beiden großen Parteien die Landeslisten.
Und dann kann es natürlich passieren, dass in einem Wahlkreis zwei Bewerber auch auf ihren Landeslisten weit vorne plaziert sind und Fall B1 eintritt.

"denn dafür dürfte keiner der beiden Kandidaten, die Chancen haben, der Partei angehören, die im Bundesland das größte Verhältnis von Erst- zu Zweitstimmen hat, oder?"
Das Verhältnis von Erst- zu Zweitstimmen ist für die Mandatsverteilung an Personen zunächst einmal unerheblich.
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Paul
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Mai 2017 - 17:42 Uhr:   

„Deshalb sind Überhangmandate in NRW und auch in Niedersachsen extrem unwahrscheinlich, stattdessen ziehen bei beiden großen Parteien die Landeslisten.“
Ja, nach nochmaligen Nachdenken kapiert auch ich es. Ich war irgendwie davon ausgegangen, dass Überhangmandate für bsplw. die CDU die Landesliste überflüssig machen – bei BTW aber natürlich nur die Landesliste(n) von dort, wo die Überhangmandate entstanden sind.

„Das Verhältnis von Erst- zu Zweitstimmen ist für die Mandatsverteilung an Personen zunächst einmal unerheblich.“
Ja, ich hatte die zusätzliche Bedingung vergessen, dass es überhaupt Überhangmandate geben muss.

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