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Die Rechtsanwälte Oligarchie im Bunde...

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Roland Kruk
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 01. Mai 2017 - 08:42 Uhr:   

@ Thomas Frings Sonntag, 30. April 2017 - 20:17 Uhr übertragen aus dem Diskussionsthema „Werden die Deutschen Bundestagswahlen gesetzlich manipuliert...?“

@ Thomas Frings…. Rechtsanwälte sind in Parlamenten weltweit krass überproportional vertreten. Im Bundestag ist ihr Anteil mehr als das 40-Fache des Anteils an der Wählerschaft. Normalerweise arbeiten Anwälte selbständig und haben folglich keinen "finanzkräftigen Arbeitgeber". Man sieht, was diese Gruppeneinteilung wert ist...

Kruk: Die Anwälte sind ein ganz wichtiger Aspekt in der Deutsche Demokratie, denn die Anwälte (Juristen) sind eine so winzige Berufsgruppe, dass sie sich nicht mal beschweren könnten wenn kein einziger im Bundestag sitzen würde. Trotzdem sitzen aktuell ca. 150 Juristen (Anwälte) im Bundestag und dominieren, genau wie der öffentliche Dienst (190 Mandate), parteiübergreifend das Parlament.
Der geneigte Leser wird hier bereits feststellen, dass sich ca. die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten nur aus Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes (meistens Lehrer) und Rechtsanwälten zusammensetzt und jeder Demokrat muss sich hier die Frage stellen, wessen Interessen die den vertreten, die Interessen der Mehrheit des Volkes, bestimmt nicht….

Bei meiner Beschäftigung mit diesen ganzen Sachverhalten bin ich natürlich auch über diese Anwälte Oligarchie gestolpert und die sind in meiner „Gruppeneinteilung“ (Diskussionsthema:Werden die Deutschen Bundestagswahlen gesetzlich manipuliert...?) deshalb nicht vorhanden, weil sie in der Regel Freiberufler sind und somit hat das direkt nichts mit meinem Vorbringen hier zu tun.

Trotzdem ist es sehr wichtig zu verstehen warum die im Bundestag sitzen und wie man diese absolut undemokratisch hohe Zahl wieder reduzieren kann.

Der Grund für diese Juristenschwemme ist einfach die Tatsache, dass die Ausbildung zum Rechtsanwalt sehr vorteilhaft ist wenn man sich in die Politik begibt, denn ein Rechtsanwalt ist in der Regel redegewandt, er kennt sich mit Gesetzen gut aus und vor allem verdient ein Anwalt sein Geld damit das Leute ihn beauftragen… und wo lernt der Anwalt, sehr oft finanzkräftige Kunden kennen…? Nun, wenn er sich politisch betätigt.

Das fängt im Kleinen an und zieht sich bis hinauf in den Bundestag. Da der Anwalt sich gut mit Gesetzen auskennt und auch weiß wie man Sie liest und versteht hat er Vorteile bei der politischen Arbeit an der Basis und ist automatisch im oberen Drittel angesiedelt.

Und dadurch kandidieren auch immer mehr Anwälte für den Bundestag und werden natürlich auch gewählt.

Und wie wird man sie wieder los…?

Nun, da wüsste ich jetzt nur ein relativ wirksames Mittel…, in dem man endlich die absolut verfassungswidrigen, demokratieschädlichen und korrupten Nebenjobs der heutigen Berufs-Bundestagsabgeordneten verbietet…!

Das wird diese Leute wirklich treffen, denn viele Anwälte haben verfassungswidrige Nebenjobs wie Beiratspöstchen, Beraterverträge, Aufsichtsratsmandate usw., usw. Und keine andere Berufsgruppe kann sich bei ihren Geldannahmen, so einfach auf den Mandantenschutz berufen wie die Rechtsanwälte.

Hier nur negativ 2 Beispiele.

Otto Schilly hat von Siemens , nach meinem Wissen ca. 160.000.-€ erhalten und weigert sich zu sagen was er dafür geleistet hat. Mandantenschutz…!

Warum zahlt Siemens dem Halbtags Hobby Anwalt der in seinem Hauptberuf Vollzeit Berufsbundestagsangeordneter ist, mit laut Bundestagspropaganda 80 Wochenarbeitsstunden Arbeitszeit 160.000.-€. Was hat Schilly verkauft was 160.000.-€ wert ist. Zeit hat er doch gar keine das Geld zu verdienen.

Und dann noch der Herr Merz…, der als Bundestagsabgeordneter seine vom Volk bezahlte Vollzeit Arbeitszeit, lukrativ in ca. 6 Aufsichtsratsmandaten meistbietend verhökerte… und ich frage natürlich, vertritt der die Interessen der Bürger oder seiner Aufsichtsratsmandatsgeber.

Als im Jahre 1975 der heutige Berufs-Bundestagsabgeordnete eingeführt wurde, hat sich alles grundlegend geändert, denn bis dahin waren alle Gesetze, gerade auch das Grundgesetz in den die Bundestagsabgeordneten betreffenden Passagen, ausschließlich und exklusiv dem bis dahin ausschließlich ehrenamtlich tätigen Bundestagsabgeordneten auf den Leib geschrieben worden.

Heute behaupten die Berufs-Bundestagsabgeordneten sie wären so gewissensfrei dass sie ihr Amt vernachlässigen dürften und ein Nebenjob wäre ja nur eine kleine Vernachlässigung und sie müssten ja den Kontakt zur Arbeit halten usw., usw. und deshalb wäre der Nebenjob ja legal….

Diese Aussagen muss man sich ganz genau anschauen, denn bis 1975 gab es gar keine Nebenjobs im Deutschen Bundestag, denn das Bundestagsmandat war der ehrenamtliche Nebenjob und zu diesem Nebenjob übte der ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete noch einen Hauptberuf aus…!

Das bedeutet auf den ersten Blick…, das die Berufs-Bundestagsabgeordneten von heute, mit den gesetzlichen Regelungen des Grundgesetzes und der nachfolgenden Gesetze bis 1975, überhaupt keine Nebenjobs legitimieren können, denn als diese Regelungen geschaffen wurden, gab es keine Berufspolitiker mit lukrativen Nebenjobs…, das ist ganz einfach.

Auch hier wird getäuscht und getrickst.

Ich habe zu diesem Thema vor Jahren eine Abhandlung geschrieben und jeder der glaubt hier schon alles über diese verfassungswidrigen, illegalen und demokratieschädlichen Nebenjobs zu wissen wird sich wundern wie wir hier in Deutschland veräppelt werden.

http://ddr30.de/nebenjobs.htm
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 01. Mai 2017 - 16:15 Uhr:   

Dieser Quotierungsfetisch ist albern ...
denn eine Quotierungsabweichung ließe sich unterm Strich nur dann wirksam verhindern, wenn man Menschen zwingen würde, nur noch Menschen mit identischem Hintergrund zu stimmen.
Dann würden Köche und Kellner nur noch im Gastro-Wahlkreis abstimmen, Krankenschwestern und Altenpfleger nur noch im Pflegewahlkreis, usw. und jeder dieser Gruppenwahlkreise hätte soviele Mandate zu verteilen, dass es dem Bevölkerungsanteil entspricht.
Am Ende wird dabei aber die politische Ausrichtung völlig an den Rand gedrängt und im Schatten des befriedigten Fetish werden die Parteistärken völlig verzerrt.
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Demokratie statt FDP
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 01. Mai 2017 - 18:26 Uhr:   

@Jan W.: Völlig richtig, dass wäre dann ein Ständeparlament und kein Volksvertretung nach politischer Ausrichtung mehr. Aber das ist von den Befürwortern solcher Quotierungen ja auch gewollt.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 01. Mai 2017 - 18:51 Uhr:   

"Als im Jahre 1975 der heutige Berufs-Bundestagsabgeordnete eingeführt wurde, hat sich alles grundlegend geändert, denn bis dahin waren alle Gesetze, gerade auch das Grundgesetz in den die Bundestagsabgeordneten betreffenden Passagen, ausschließlich und exklusiv dem bis dahin ausschließlich ehrenamtlich tätigen Bundestagsabgeordneten auf den Leib geschrieben worden."
Herr Kruk hat das Urteil offensichtlich gar nicht verstanden und kommt auch deswegen zu falschen Schlüssen. Dass ein Bundestagsmandat nie ein Ehrenamt war, hat Good Entity schon erklärt. Wohl aber sind einige Bundesländer lange vom Teilzeitparlamentarier ausgegangen (und tun es z. T. noch heute, siehe Hamburg). Darauf beruhte auch die angegriffene saarländische Regelung. Die hat Herr Kruk offenbar nicht gelesen.


"Da der Anwalt sich gut mit Gesetzen auskennt und auch weiß wie man Sie liest und versteht hat er Vorteile bei der politischen Arbeit"
Dass Leute, die "sich gut mit Gesetzen auskennen", in Parlamenten überproportional vertreten sind, erscheint sinnvoll, da Gesetzgebung eine parlamentarische Kernaufgabe ist.


"Trotzdem ist es sehr wichtig zu verstehen warum die im Bundestag sitzen und wie man diese absolut undemokratisch hohe Zahl wieder reduzieren kann."
Nur Antidemokraten können auf so kranke Ideen kommen, wie gegen eine angeblich zu hohe oder zu niedrige Zahl von Beamten, Rechtsanwälten, Frauen oder was weiß ich im Bundestag vorzugehen. Wenn Männer oder Anwälte oder Lehrer stärker vertreten sind als in der Wählerschaft, dann ist das Ergebnis eines demokratischen Wahlprozesses. Das muss einem nicht gefallen, aber es ist für Demokraten selbstverständlich zu akzeptieren, genau wie wenn eine Partei, die einem nicht gefällt, gut abschneidet.
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Roland Kruk
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 01. Mai 2017 - 23:39 Uhr:   

@Jan W. und Demokratie statt FDP

Wie kommt Sie eigentlich auf Quotierung?

Mir ist nicht bewusst das ich davon irgendwas gesagt hätte, sondern ich sagte man muss die verfassungswidrigen Nebenjobs verbieten, dadurch wird es für die Anwälte nicht mehr so lukrativ im Bundestag und es werden automatisch weniger.

Wenn der Bürger zur Juristenschwemme noch sensibilisiert wird…, umso besser.

Aber das ist keine Quotierung.

@Thomas Frings Herr Kruk hat das Urteil offensichtlich gar nicht verstanden und kommt auch deswegen zu falschen Schlüssen. Dass ein Bundestagsmandat nie ein Ehrenamt war, hat Good Entity schon erklärt. Wohl aber sind einige Bundesländer lange vom Teilzeitparlamentarier ausgegangen (und tun es z. T. noch heute, siehe Hamburg). Darauf beruhte auch die angegriffene saarländische Regelung. Die hat Herr Kruk offenbar nicht gelesen.


Kruk: Es ist richtig…, Good Entity hat schon erklärt das das Bundestagsmandat kein Ehrenamt war, aber das BVG schreibt etwas anderes….


Zitat Diätenurteil (BVerfGE 40, 296) Seite 8 unten bis Seite 9


Diese Veränderungen der Verhältnisse hatten ihre Auswirkungen auf die Gestaltung der Abgeordnetenentschädigung: Während zunächst die ABGEORDNETENDIÄTEN nichts anderes und nicht mehr als ein Ausgleich des mit dem Abgeordnetenmandat verbundenen besonderen Aufwands waren - ursprünglich gehörte nicht einmal der Verdienstausfall dazu -, mehrten sich nach und nach, seit 1950 immer rascher, die Formen der verschiedenen Entschädigungen; ein Teil, die Grundentschädigung, wurde vielfach dynamisiert, indem man sie mittelbar mit der Beamtenbesoldung koppelte; in den meisten Ländern zogen BVerfGE 40, 29 Seite 9
die Ruhegehälter der Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst (das sog. Beamtenprivileg) die Verdienstausfallentschädigung für Abgeordnete nach sich, die einen privaten Beruf ausübten; in Bund und Ländern wuchsen nicht zuletzt infolge des Übergangs zum Pauschalierungsprinzip die Beträge der Entschädigungen beträchtlich (z. B. Reisekosten-, Bürokosten-, Tagegeld-Pauschale); zu den "normalen" ABGEORDNETENDIÄTEN traten besondere Entschädigungen für die Parlamentspräsidenten, die Vizepräsidenten, die Ausschußvorsitzenden, in einer Reihe von Landtagen für die Fraktionsvorsitzenden, für die Schriftführer und in einigen Ländern für die Oppositionsführer hinzu; dem Übergangsgeld für ausscheidende Abgeordnete, das zugleich die Übergangszeit zwischen den Wahlperioden überbrückt, folgte schließlich die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Das Ergebnis ist, daß aus der Entschädigung für einen besonderen, mit dem Mandat verbundenen Aufwand eine Alimentation des Abgeordneten und seiner Familie aus der Staatskasse geworden ist als Entgelt für die Inanspruchnahme des Abgeordneten durch sein zur Hauptbeschäftigung ("full-time-job") gewordenes Mandat. Aus der Entschädigung des Inhabers eines Ehrenamtes ist die Bezahlung für die im Parlament geleistete Tätigkeit geworden. Der Abgeordnete, der dadurch natürlich nicht "Beamter" geworden, sondern - vom Vertrauen der Wähler berufen - Inhaber eines öffentlichen Amtes, Träger des "freien Mandats" und "Vertreter des ganzen Volkes" geblieben ist, erhält nicht mehr bloß eine echte Aufwandsentschädigung, er bezieht aus der Staatskasse ein Einkommen. Das gilt jedenfalls für den Bundestagsabgeordneten.
Hier gibt es das Diätenurteil (BVerfGE 40, 296) als PDF Datei.
https://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/Diaetenurteil_1975.pdf

Ich lese hier ganz klar: „ Aus der Entschädigung des Inhabers eines Ehrenamtes ist die Bezahlung für die im Parlament geleistete Tätigkeit geworden.“


Das ist aber nicht von heute auf Morgen geschehen, sondern hat sich entwickelt und das BVG hat dann hier den Bundestag verpflichtet den ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten von gestern durch den heutigen Berufs-Bundestagsabgeordnete zu ersetzen, also der Entwicklung gesetzlich Rechnung zu tragen. Das haben die auch getan, aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen des ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten von gestern für die Berufs-Bundestagsabgeordnete von heute, übernommen und das war illegal….


@Thomas Frings Dass Leute, die "sich gut mit Gesetzen auskennen", in Parlamenten überproportional vertreten sind, erscheint sinnvoll, da Gesetzgebung eine parlamentarische Kernaufgabe ist.


Kruk…, es ist richtig…, es erscheint sinnvoll, aber wenn man darüber nachdenkt ist es das nicht mehr, denn diese Leute sind sich alle zu ähnlich…. Das sagen die sogar schon selber.


Die Hälfte der Bundestagsabgeordneten sind nur noch Rechtsanwälte und Mitarbeiter ds öffentlichen Dienstes und wie kaputt muss eine Demokratie des Volkes sein, wenn die Mehrheit des Volkes zur Minderheit im Parlament wird.


Damit eine Demokratie funktioniert braucht es vor allem Leute mit einem gesunden Menschenverstand die bis 3 zählen können, die Ecken, Kanten Rückgrat und Charakter besitzen und die auch zum großen Teil Quereinsteiger umfasst. Dann sollten die allermeisten noch Kinder haben und das würde dann das „deutsche Volke“ korrekt repräsentieren.

Über der Türe des Bundestages steht es doch… „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ und wer sitzt drin…, der Deutsche Rechtsanwalt und der Deutsche Beamte…, also müsste da stehen Rechtanwälte und Beamtenversorgungsanstalt mbH.

@Thomas Frings Nur Antidemokraten können auf so kranke Ideen kommen, wie gegen eine angeblich zu hohe oder zu niedrige Zahl von Beamten, Rechtsanwälten, Frauen oder was weiß ich im Bundestag vorzugehen. Wenn Männer oder Anwälte oder Lehrer stärker vertreten sind als in der Wählerschaft, dann ist das Ergebnis eines demokratischen Wahlprozesses. Das muss einem nicht gefallen, aber es ist für Demokraten selbstverständlich zu akzeptieren, genau wie wenn eine Partei, die einem nicht gefällt, gut abschneidet.


Diese Aussage Herr Frings ist ein absoluter Denkfehler…, denn das was ich aufzeige ist ein schwerer Verlust an der Demokratischen Vielfallt im Parlament, zu Gunsten einer langweiligen, faden, einfallslosen Rechtsanwälte und Beamtenoligarchie.


Nur Antidemokraten werden gegen diese demokratische Degeneration NICHT vorgehen…, das sollten sie mal überdenken.


Der Bundestag ist wie ein Biotop…, je mehr Spezies dort leben und ihr Auskommen finden desto besser geht es dem Biotop…. Heute finden Sie nur noch Frösche und Kröten in dem Biotop, die sich gegenseitig an quaken und die anderen Spezies werden verdrängt.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Mai 2017 - 01:29 Uhr:   

@Roland Kruk: "Good Entity hat schon erklärt das das Bundestagsmandat kein Ehrenamt war, aber das BVG schreibt etwas anderes" - Nein, das tut das Bundesverfassungsgericht gerade nicht. Ich habe es der Einfachheit halber im anderen Thread erklärt.

"Wie kommt Sie eigentlich auf Quotierung?" Das, was Sie als Wunschvorstellung beschreiben, ist eine Quotierung. Sie möchten, dass bestimmte Gruppen ungefähr nach ihrem Bevölkerungsanteil im Bundestag vertreten sind, also ihrer sogenannten Quote entsprechen. Also eine Quotierung. - Oder vielleicht nur ungefähr ihrem Anteil. Das ändert am Grundsatz aber nichts.

Eine Demokratie sieht vor, dass ich als Wähler mit auswähle, wer für mich als Abgeordneter im Bundestag sitzt. Demokratie heißt nicht, irgendein Entscheidungsgremium schaut nach, wie man besonders repräsentativ ein buntes Völkchen zusammenstellt, mit Ecken, Kanten, Rückgrat, Charakter, Quereinsteigern und Kindern, und mir dann vorsetzt. Vielleicht sind die auch ganz nett, aber das war eigentlich nicht das demokratische Prinzip. Das wäre ja so, als wenn man in der Bundesliga nicht über die Spiele den Meister ermittelt, sondern über den DFB ermitteln lässt, was denn so besonders abwechslungsreich wäre und mehr Vielfalt vermitteln könnte. Das hätte sicher den Vorteil, dass nicht langweiligerweise fast immer Bayern München Deutscher Meister würde, sondern auch mal Arminia Bielefeld oder Erzgebirge Aue.
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Roland Kruk
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Mai 2017 - 10:12 Uhr:   

@Good Entity Das, was Sie als Wunschvorstellung beschreiben, ist eine Quotierung. Sie möchten, dass bestimmte Gruppen ungefähr nach ihrem Bevölkerungsanteil im Bundestag vertreten sind, also ihrer sogenannten Quote entsprechen. Also eine Quotierung. - Oder vielleicht nur ungefähr ihrem Anteil. Das ändert am Grundsatz aber nichts.

Kruk OK das verstehe ich..., aber das ist doch schlieslich das IDEALZIEL einer Demokratie..., so weit möglich alle Teile des Volkes an der Zukunft Deutschlands mitarbeiten zu lassen...!

Was wir jetzt haben ist doch auch eine gesetzliche Quotierung, bei der die Rahmenbedingungen unbemerkt so gestalltet sind, das die Mehrheit des Volkes zur Minderheit im Parlament wird....
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Mai 2017 - 12:34 Uhr:   

Der Wähler konnte und kann doch jederzeit frei entscheiden, oder etwa nicht....?

Nur darauf kommt es bei freien und fairen Wahlen in einer Demokratie an.

Parteien oder Wählern Vorschriften zu machen, wen sie aufzustellen bzw. zu wählen haben, wäre ein Eingriff in diese Freiheit und vom Grundsatz her gegen die Demokratie gerichtet.

Einschränkungen wie z.B. eine Sperrklausel bedürfen einer gut begründeten Rechtfertigung. Ein Kandidaturverbot für Beamte oder Juristen ist in einer echten Demokratie sicher nicht akzeptabel. Gerechtfertigt ist allerdings, dass sich z.B. Beamte (unbezahlt) beurlauben lassen müssen, bevor sie ihr Mandat übernehmen dürfen.
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Roland Kruk
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Mai 2017 - 21:43 Uhr:   

Kruk Hallo Herr Fischer…, für die Diener des Staates gibt es bereits eine „Sperrkalusel“…, das ist die Gewaltenteilung und dann gibt es noch Art 137 Abs. 1 GG, der es erlaubt den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes die Wählbarkeit direkt zu verbieten.


@Werner Fischer Ein Kandidaturverbot für Beamte oder Juristen ist in einer echten Demokratie sicher nicht akzeptabel.

Nun Herr Fischer…, in einer echten Demokratie sitzen keine 190 Diener des Staates und 150 Rechtsanwälte im Parlament. Bei den Zahlen ist aber zu beachten, dass es auch verbeamtete Juristen (Rechtsanwälte gibt).

@ Werner Fischer Der Wähler konnte und kann doch jederzeit frei entscheiden, oder etwa nicht....?

Wenn von 1000 Bewerbern für ein Bundestagsmandat 500 davon Rechtsanwälte und Diener des Staates sind…, dann bin ich der Meinung, dass da etwas nicht stimmt und ich mangels Auswahl, gerade nicht frei entscheiden kann…!
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Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Mai 2017 - 22:03 Uhr:   

Art. 137 Abs. 1 GG ist nun selbst noch keine "Sperrklausel", er erlaubt es allenfalls, eine "Sperrklausel" zu erlassen. Was aber hier nicht geschehen ist.

In einer "echten Demokratie"[TM] sitzen die Leute im Parlament, die in das Parlament vom Volk reingewählt wurden. Wenn das Volk ausschließlich Beamte reinwählt, sitzen dann halt ausschließlich Beamte drin. Art. 137 Abs. 1 GG ist insofern also eine Einschränkung des demokratischen Prinzips, denn er ermöglicht den Erlass von Gesetzen, die das Volk daran hindern, Beamte ins Parlament zu wählen, obwohl das Volk vielleicht die ausgeschlossenen Beamten gerne im Parlament sähe.

Wenn Du willst, dass das Volk mehr Möglichkeiten hat, Nichtanwälte und Nichtbeamte ins Parlament zu wählen, kannst Du natürlich auch selbst antreten. Dazu brauchst Du ggf. eine gewisse Menge an Unterstützungsunterschriften, aber wenn Du nicht mal die kriegst, kannst Du sicher davon ausgehen, dass das Interesse im Volk, mehr Nichtbeamte und/oder Nichtanwälte wählen zu können, äußerst gering ist.
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Roland Kruk
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Mai 2017 - 23:06 Uhr:   

@ Mark Obrembalski Art. 137 Abs. 1 GG ist nun selbst noch keine "Sperrklausel", er erlaubt es allenfalls, eine "Sperrklausel" zu erlassen. Was aber hier nicht geschehen ist.

Kruk Da hängt es doch schon…, das BVG hat bereits 1975 gefordert hier durchzugreifen und wer soll die Sperrklausel erlassen…? Die 190 Diener des Staates…, das ist doch wohl sehr unrealistisch.

@ Mark Obrembalski In einer "echten Demokratie"[TM] sitzen die Leute im Parlament, die in das Parlament vom Volk reingewählt wurden. Wenn das Volk ausschließlich Beamte reinwählt, sitzen dann halt ausschließlich Beamte drin. Art. 137 Abs. 1 GG ist insofern also eine Einschränkung des demokratischen Prinzips, denn er ermöglicht den Erlass von Gesetzen, die das Volk daran hindern, Beamte ins Parlament zu wählen, obwohl das Volk vielleicht die ausgeschlossenen Beamten gerne im Parlament sähe.

Kruk Durchaus interessante Sichtweise…, was ist das dann… eine Beamtendemokratie wo der öffentliche Dienst alle 3 Gewalten kontrolliert mit dem Präsidenten des Beamtenbundes als Kanzler?

@ Mark Obrembalski Wenn Du willst, dass das Volk mehr Möglichkeiten hat, Nichtanwälte und Nichtbeamte ins Parlament zu wählen, kannst Du natürlich auch selbst antreten. Dazu brauchst Du ggf. eine gewisse Menge an Unterstützungsunterschriften, aber wenn Du nicht mal die kriegst, kannst Du sicher davon ausgehen, dass das Interesse im Volk, mehr Nichtbeamte und/oder Nichtanwälte wählen zu können, äußerst gering ist.

Kruk Das hier ist ein Strukturproblem und wird nicht durch das antreten einer Person geändert…
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Demokratie statt FDP
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 05. Mai 2017 - 17:19 Uhr:   

@ Roland Kruk: "Nun Herr Fischer…, in einer echten Demokratie sitzen keine 190 Diener des Staates und 150 Rechtsanwälte im Parlament. Bei den Zahlen ist aber zu beachten, dass es auch verbeamtete Juristen (Rechtsanwälte gibt)."

Erstens sind Rechtsanwälte keine Beamte (sie verlieren sogar ihren Rechtsanwaltsstatus, wenn sie verbeamtet werden) und zweitens ist es in einer echten Demokratie die Entscheidung der Wähler, wen sie ins Parlament wählen - und seien es 598 Ozeanografen. Es ist jedenfalls nicht demokratisch, Menschen die Möglichkeit eines Parlamentsmandats zu nehmen, weil man meint, ihre Berufsgruppe sei schon überrepräsentiert. Menschen nach Berufsgruppen statt nach politischer Auffassung repräsentieren zu lassen, nennt man Ständestaat, aber nicht Demokratie.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 05. Mai 2017 - 19:01 Uhr:   

"das BVG hat bereits 1975 gefordert hier durchzugreifen" (Roland Kruk)

Nein, das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Frage der Rechtsanwälte im Bundestag 1975 überhaupt nicht geäußert.

"Bei den Zahlen ist aber zu beachten, dass es auch verbeamtete Juristen (Rechtsanwälte gibt)." (Roland Kruk).

Wenn ein Beamter eine Zulassung als Rechtsanwalt haben möchte, muss er seinen Beamtenstatus aufgeben, und umgekehrt, siehe auch Demokratie statt FDP. Es gibt auch Juristen im Staatsdienst, etwa als Justitiar in einer Stadt, als Staatsanwalt oder als Richter. Die sind aber keine Rechtsanwälte.

Im Parlament werden Gesetze diskutiert und beschlossen, in den Ausschüssen werden sie vorbereitet, geändert und verworfen. Es ist daher sinnvoll, wenn ein erheblicher Anteil von denjenigen, die damit befasst sind, auch eine Ahnung davon haben. Als ehemaliger Richter hat man schon Gesetze ausgelegt, dabei Probleme gesehen oder Straftäter laufen lassen müssen, weil es keine sinnvolle Rechtsgrundlage gab. Als Staatsanwalt kennt man Beweisprobleme, als Rechtsanwalt die Nöte von Angeklagten und Opfern, von Mietern und Vermietern, von Autofahrern und Radfahrern, je nach Fachgebiet. Das hilft beim Arbeiten an neuen und ändern von bestehenden rechtlichen Vorschriften. Das fast komplette Fehlen von juristischem Fachverstand ist ein Grund für die totale Wirkungslosigkeit der Piraten in den Landesparlamenten gewesen. Wenn man keine Ahnung von dem hat, was man da macht, kommt dabei auch nichts raus, auch wenn man guten Willens ist und beste Absichten hat. - Natürlich sollte nicht jeder Abgeordnete ein Jurist sein, aber auch als Nichtjurist im Parlament kommt man nicht daran vorbei, sich ein bisschen in die Thematik einzuarbeiten, je schneller, desto besser. Ein gewisses Übergewicht dieser Branche in den Parlamenten ist also kein Strukturproblem, sondern sinnvoll und meines Wissens auch in vielen Parlamenten der Welt zu beobachten.

Und wer das als Strukturproblem sieht, der muss sich natürlich nach anderen überproportional vertretenen Gruppen fragen lassen. So ist es sicher sinnvoll, wenn ein gewisser Anteil von Lehrern im Parlament vertreten ist, da natürlich auch viele bildungspolitische Fragestellungen diskutiert und entschieden werden müssen. Der tatsächliche Anteil an Lehrern in den Parlamenten ist aber deutlich höher als das. Und gerade da würde ich es gut finden, wenn genau diese Abgeordneten dann auch wieder zumindest vorübergehend in den Schuldienst wechseln würden, um ihre Erfahrungen immer wieder aufzufrischen und von mir aus auch wieder neue in das Parlament einzubringen, denn nach 16 Jahren als Abgeordneter hat man auch 16 Jahre keine Schüler unterrichtet und das merkt man der Bildungspolitik gelegentlich schon sehr an.

Oder die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder unter den Abgeordneten: Während in Deutschland etwa 6 Millionen Menschen Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von IG Metall bis Verdi, sind es im Bundestag mehr als die Hälfte, also eine enorme Überproportionalität.

Und genau da unterscheiden wir uns, @Roland Kruk: Ich würde beispielsweise mein obiges Beispiel für die Bildungspolitik zwar schön und sinnvoll finden, jede derartige Regel oder Vorschrift wäre aber glasklar undemokratisch. Die Wähler entscheiden.
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Roland Kruk
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 06. Mai 2017 - 22:56 Uhr:   

@das BVG hat bereits 1975 gefordert hier durchzugreifen" (Roland Kruk)


@ Good Entity Nein, das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Frage der Rechtsanwälte im Bundestag 1975 überhaupt nicht geäußert.

Stimmt, in dem Post vorher ging es um den öffentlichen Dienst.


"Bei den Zahlen ist aber zu beachten, dass es auch verbeamtete Juristen (Rechtsanwälte gibt)." (Roland Kruk).


@ Good Entity Wenn ein Beamter eine Zulassung als Rechtsanwalt haben möchte, muss er seinen Beamtenstatus aufgeben, und umgekehrt, siehe auch Demokratie statt FDP. Es gibt auch Juristen im Staatsdienst, etwa als Justitiar in einer Stadt, als Staatsanwalt oder als Richter. Die sind aber keine Rechtsanwälte.

Kruk Sie zählen hier Erbsen…, denn nicht jeder Jurist arbeitet als Rechtsanwalt…, aber alle Rechtsanwälte sind Juristen und der Bürger kennt nun mal die Rechtsanwälte und als Überbegriff für die Juristen ist das korrekt.

Sie sagen ja auch als Überbegriff „die Handwerker“ und nicht der Maler und der Lackierer und der Kemptner und der Elektriker. Und genauso sage ich zu allen Juristen…, die Rechtsanwälte…, das versteht der Bürger.


@ Good Entity Im Parlament werden Gesetze diskutiert und beschlossen, in den Ausschüssen werden sie vorbereitet, geändert und verworfen. Es ist daher sinnvoll, wenn ein erheblicher Anteil von denjenigen, die damit befasst sind, auch eine Ahnung davon haben. Als ehemaliger Richter hat man schon Gesetze ausgelegt, dabei Probleme gesehen oder Straftäter laufen lassen müssen, weil es keine sinnvolle Rechtsgrundlage gab. Als Staatsanwalt kennt man Beweisprobleme, als Rechtsanwalt die Nöte von Angeklagten und Opfern, von Mietern und Vermietern, von Autofahrern und Radfahrern, je nach Fachgebiet. Das hilft beim Arbeiten an neuen und ändern von bestehenden rechtlichen Vorschriften.

So bis zu 5 Juristen im Bundestag wäre bevölkerungsanteilig schon zu viel, aber damit könnte ich leben…, es sind aber 150 und wer da, als Demokrat, nicht ins Grübeln kommt, hat das Prinzip Demokratie, Herrschaft des Volkes, nicht verstanden….

Die Juristen sind ein wichtiger Teil im Parlament…, aber das sind die Hausjuristen, die die Ideen der Vertreter des Volkes, begleitend kommentieren und umsetzen müssen.

Also, ein Jurastudium für die Übernahme eines Bundestagsmandates ist absolut unnötig.

@ Good Entity Natürlich sollte nicht jeder Abgeordnete ein Jurist sein, aber auch als Nichtjurist im Parlament kommt man nicht daran vorbei, sich ein bisschen in die Thematik einzuarbeiten, je schneller, desto besser.

Kruk Ja, alle Bundestagsabgeordnete müssten einen Kurs belegen, um zu verstehen wie das alles juristisch funktioniert…, damit sie auch umsetzen können was ihnen vorschwebt.

@ Good Entity Das fast komplette Fehlen von juristischem Fachverstand ist ein Grund für die totale Wirkungslosigkeit der Piraten in den Landesparlamenten gewesen. Wenn man keine Ahnung von dem hat, was man da macht, kommt dabei auch nichts raus, auch wenn man guten Willens ist und beste Absichten hat.

Kruk Na, ja…, die Piraten sind doch nur eine Satiretruppe und die allermeisten haben keinerlei Anspruch. Das da nichts dabei rauskam und kommt auf das Fehlen von Juristischen Sachverstand zurückzuführen, ist, beim besten Willen, nicht nachvollziehbar.

@Good Entity Ein gewisses Übergewicht dieser Branche in den Parlamenten ist also kein Strukturproblem, sondern sinnvoll und meines Wissens auch in vielen Parlamenten der Welt zu beobachten.

Kruk Ein gewisses Übergewicht der Juristen im Deutschen Parlament…, wäre statt 5 Juristen, 10 Juristen im Bundestag sitzen zu haben…, es sind aber 150 und daher reden wir auch hier um eine Degeneration demokratischer Strukturen, der Politischen Vielfalt der Bürger, zu Gunsten einer Juristenoligarchie…. Das Macht die Demokratie des Volkes kaputt.


@ Good Entity Und wer das als Strukturproblem sieht, der muss sich natürlich nach anderen überproportional vertretenen Gruppen fragen lassen. So ist es sicher sinnvoll, wenn ein gewisser Anteil von Lehrern im Parlament vertreten ist, da natürlich auch viele bildungspolitische Fragestellungen diskutiert und entschieden werden müssen. Der tatsächliche Anteil an Lehrern in den Parlamenten ist aber deutlich höher als das.

Kruk: Das ist absolut korrekt…, aber die Lehrer sind in der Regel Beamte und wenn der Arbeitsplatzerhalt nach der Bundestagszeit abgeschafft wurde, dann ist diese Lehrerschwemme auch kein Thema mehr…, weil spurlos verschwunden.

@ Good Entity Und gerade da würde ich es gut finden, wenn genau diese Abgeordneten dann auch wieder zumindest vorübergehend in den Schuldienst wechseln würden, um ihre Erfahrungen immer wieder aufzufrischen und von mir aus auch wieder neue in das Parlament einzubringen, denn nach 16 Jahren als Abgeordneter hat man auch 16 Jahre keine Schüler unterrichtet und das merkt man der Bildungspolitik gelegentlich schon sehr an.

Kruk Das bringt überhaupt nichts. Ist ihnen noch nicht aufgefallen, das kein Land der Welt mehr Rechtsanwälte und Lehrer im Parlament sitzen hat als Deutschland.

Und müsste man da nicht theoretisch erwarten können, das Deutschland eines der besten und modernsten Schulsysteme hat bei dieser Lehrerschwemme und die Deutschen Gesetze die besten und effektivsten und aktuellsten weltweit sind, bei dieser Juristenschwemme…?

Aber nichts davon ist vorhanden…, wir haben ein 3 Klassen Schulsystem aus dem Mittelalter das seit 100 Jahren oder mehr Jahren nicht groß verändert wurde und jeden Tag schüttelt der Bürger den Kopf, wenn er wieder in der Zeitung liest, das Verbrecher auf Grund unzureichender und veralteter Gesetze nicht erwischt oder verurteilt werden können.


@ Good Entity Oder die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder unter den Abgeordneten: Während in Deutschland etwa 6 Millionen Menschen Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von IG Metall bis Verdi, sind es im Bundestag mehr als die Hälfte, also eine enorme Überproportionalität.

Kruk Da haben Sie absolut Recht, aber ich möchte hier noch etwas differenzieren. Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, sehe ich eher so wie eine Parteimitgliedschaft, also wenn man die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft im Bundestag verbieten möchte, müsste man eigentlich auch die Parteimitgliedschaft verbieten und das geht wohl nicht. Dagegen der Arbeitsvertrag bei einer Gewerkschaft als Funktionär oder Angestellter usw., diese Abhängigkeiten würden bei Abschaffung des Arbeitslatzerhaltes, genau wie beim öffentlichen Dienstes alle abgeschafft werden. Ganz in meinem Sinne.


@ Good Entity Und genau da unterscheiden wir uns, @Roland Kruk: Ich würde beispielsweise mein obiges Beispiel für die Bildungspolitik zwar schön und sinnvoll finden, jede derartige Regel oder Vorschrift wäre aber glasklar undemokratisch. Die Wähler entscheiden.

Die Wähler entscheiden…, ja, aber über was…?

In Deutschland haben wir die freie Wahl…, zwischen Rot lackierten Rechtsanwälten und Beamten… und schwarz lackierten Rechtsanwälten und Beamten… und Grün lackierten Rechtsanwälten und Beamten… und Gelb lackierten Rechtsanwälten und Beamten…, die Linke und die AFD lassen wir jetzt mal außen vor… und das ist schon die ganze Deutsche Vorzeige Demokratie, eine einzige große parteiübergreifende Rechtsanwälte und Beamten Versorgungsanstalt mbH.

Die sage doch selber schon, wir werden uns immer ähnlicher…, stimmt auch und genau das treibt viele in die Verzweiflung und zu den Rechten….

Wir können in Deutschland frei wählen…, aber wir haben keine Wahl…, weil es in jeder Partei die GLEICHEN Leute sind. Das hat mit einer richtigen Demokratie nicht mehr zu tun.

Also, wir unterscheiden und darin, dass ich mit meiner ganzheitlichen Betrachtung schon wesentlich weiter bin als Sie und das ich mit der Abschaffung des Arbeitsplatzerhaltes nach der Bundestagszeit, auch einen Ausgang aus dieser demokratischen Degeneration aufzeige.
Sie dagegen sind auf dem richtigen Weg, aber Sie sind noch im System…, müssen aber das System von außen betrachten…, nur dann können Sie die Systemfehler richtig erkennen.

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