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Freiheitskämpfer Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 05. September 2016 - 23:54 Uhr: | |
Hallo, angenommen ich habe meinen Erstwohnsitz in einem Wahlkreis in München und darf dort mein aktives Wahlrecht ausüben, kann ich dann in einem abweichenden Wahlkreis, beispielsweise in Hamburg, Kandidat werden und das Passive Wahlrecht ausüben? |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2016 - 00:17 Uhr: | |
Jeder passiv Wahlberechtigte kann überall in Deutschland antreten, sowohl als Direkt- als auch als Listenkandidat. Man kann aber nicht gleichzeitig in verschiedenen Ländern auf Landeslisten kandidieren und auch nicht in verschiedenen Wahlkreisen Direktkandidat sein. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2016 - 18:09 Uhr: | |
Oskar Lafontaine zog 2005 über die Landesliste NRW in den Bundestag ein, war aber auch Direktkandidat im Saarland. Parteiname müsste Die Linke.PDS gewesen sein ... für die exakte Gültigkeit des Interims-Parteinamens lege ich aber nicht die Hand ins Feuer. |

Martial00120
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2016 - 19:01 Uhr: | |
Auch Auslandsdeutsche haben überall uneingeschränktes passive Wahlrecht. Auch im deutschen Reichstag war dies - zumindest bis 1918 so. |