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Archiv bis 25. Februar 2016

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Neues Bundestagswahlrecht: Ausgleichsmandate » Archiv bis 25. Februar 2016 « Zurück Weiter »

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Gregor
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 09:04 Uhr:   

Der Einzug von AfD und FDP würde eben genau dann den Bundestag vergrößern, wenn sie der CSU in Bayern Stimmen abnehmen.

Andersrum: Wenn man den Ausgleich einschränkt - das scheint ja das Ziel zu sein - profitiert die CSU davon. Da ist es kein Wunder, wenn aus der CSU-Landesgruppe Halbwissen gestreut wird...
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Martial00120
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 10:07 Uhr:   

Bin mal gespannt, wie es rauskommt.
Vielleicht sollten sie doch das Pukelsheim-Modell wählen. Wenn ich das richtig verstanden hätte, wäre die Bundestagsgrösse so definiert:

1) für alle Parteien mit mehr als 1 Landesliste, sorge dafür, dass die Listenmandate mindestens 10% der Direktmandate ausmachen. In 2013:
CDU 191 Direktmandate, 210 Mindestmandate.
2) Erhöhe die Sitzzahl des Bundestages bei Bedarf so, dass die Mindestmandate aus 1) erreicht werden. In 2013 hätten die 598 Mandate ausgereicht
3) Verteile die Sitze an die Landeslisten unter Mindestbedingung, dass die Direktmandate garantiert sind...

Sollte doch eigentlich vernünftig sein, oder? Gibt es fälle, bei denen das problematisch wird?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 10:54 Uhr:   

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 10:59 Uhr:   

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Martial00120
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 13:11 Uhr:   

@Ratinger Linke:

Für Parteien ohne Landesliste gibt es bei Pukelsheim eine Sonderreglung. Da gilt der 10%-Aufschlag nicht. Siehe hier:
http://www.math.uni-augsburg.de/stochastik/pukelsheim/2012c.pdf
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 13:18 Uhr:   

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Martial00120
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 15:37 Uhr:   

Wenn beim heutigen Wahlrecht für die CSU nicht 56 Sitze, sondern nur 45, also die Direktmandate zur Anrechnung bringt, dann ergibt sich eine Bundestagsgrösse von 604 Sitzen, davon 53 für die CSU. Das ist doch ziemlich gut, eigentlich.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 15:55 Uhr:   

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Martial00120
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 16:07 Uhr:   

@Ratinger Linke

Jetzt ist klar. Es geht wieder um externe Überhangmandate. Gut, das Problem ist nicht leicht zu lösen.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 18:56 Uhr:   

Tendenziell profitieren wohl v.a. die grossen Parteien von einem unvollständigen Ausgleich und um so stärker je mehr Erfolg die kleinere Parteien (AFD, FDP, SED) haben.

Ich denk mal, ob das Wahlrecht noch rechtzeitig geändert wird um die AFD zu benachteiligen (darum geht es ja offensichtlich nur) hängt davon, ob die SPD von einer Änderung Richtung Disproportionalität auch konkret negativ betroffen wär.
Das scheint wohl angesichts der letzten Wahlen eher unwahrscheinlich, aber wegen der AFD wär es vllt. schon denkbar, dass die SPD bei der nächsten Wahl mehr Zweitstimmen als Direktmandate verliert und dann insgesamt überhängt.

Gibt es da Programme zum ausrechnen für?

Wär sicher lustig, wenn der Bundestag nicht mehr in den Reichstag reinpasst.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 19:08 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 19:14 Uhr:   

Aktuell bestimmt sich die Gesamtgrösse anhand der Differenz zw. Erst- und Zweitstimmenergebnis für die CSU?

Vermindern kann man das wohl nur durch weniger Wahlkreise oder Abschaffung der Landeslisten bzw. allgemein der Relevanz der Länder, so dass man die CSU überall wählen könnte und nichtmehr das extremste Land alleine die Bundestagsgrösse bestimmt.

Vllt steckt hinter dem aktuellem Wahlrecht ein geheimes Konzept der graduellen Einführung direkter Demokratie. Wenn wir nur richtig wählen nähert sich die Bundestagsgrösse immer mehr der Population Deutschlands an. Clever.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 19:23 Uhr:   

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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 19:36 Uhr:   

Hm, ich hatte angenommen dass in der Regel eher grosse Parteien profitieren, weil wenn die Wähler unabhängig und multinominalverteilt wählen eigentlich fast nur die beiden grössten Parteien Chancen auf Direktmandate haben sollten (und dann hinge der Anteil kleinerer Parteien wohl v.a. an der Wahlkreisgrösse).

Dann sind kleine Parteien zZ quasi lokal-konzentrierter als grosse?
Vllt könnte man Wählerpräferenzen am besten als ansteckende Krankheit modellieren, das würde lokale Konzentration erklären. Vergleichbar vllt mit Konkurrenz zwischen verschiedenen Herpesvarianten die die gleiche ökologische Nische besetzen, aber unterschiedliche MHC-Präferenzen und Virulenzen besitzen.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 19:40 Uhr:   

Also weniger Wahlkreise würden den Bundestag nicht tendentiell proportional kleiner machen?
Hängt die geforderte Proporzgenauigkeit nicht irgendwie an der Anzahl der Sitze (zB durch Rundung)?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 19:45 Uhr:   

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Martial00120
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Februar 2016 - 08:11 Uhr:   

Dann muss mal wohl bei einer Größe von 650 Mandaten den Ausgleich kappen. Aber kann man damit negatives Stimmgewicht verhinden?

Oder man streicht Direktmandate, den relativen Anteil im Wahlkreis zu nehmen würde aber nur die ehemaligen Hochburgen begünstigen anstelle derjenigen, die ein Direktmandat knapp vom Gegner erobern. Eine Möglichkeit wäre es, zur Streichung der Direktmandate die Landesliste in umgekehrter Reihenfolge zu nehmen. Da ist nämlich schon eine Präferenz ausgedrückt.
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Danny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Februar 2016 - 12:04 Uhr:   

"Dann muss mal wohl bei einer Größe von 650 Mandaten den Ausgleich kappen. Aber kann man damit negatives Stimmgewicht verhinden? "

Nein, im Gegenteil: damit erzeugt man negatives Stimmgewicht, sofern man das System nicht auch anders verändert, z.B. durch Grubenwahl (Grabenwahl?).
Ob das BVerfG Disproportionalität, welche bei Kappung notwendig entsteht, überhaupt erlauben würde ist eine andere Frage.

"Oder man streicht Direktmandate"

Da wir schon bei exotischen Lösungen sind eine andere Idee: Man bestimmt einen potentiellen Bundestag nach den bisherigem Wahlrecht und verkleinert ihn dann parteienproportional auf 300 Sitze. Die überschüssigen Abgeordneten der Fraktionen werden dann bestimmt indem innerhalb der Fraktionen ein Poker, Siedler von Catan oder Starcraft Turnier gespielt wird.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Februar 2016 - 14:41 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Februar 2016 - 15:11 Uhr:   

Man kann nicht den Ausgleich kappen, denn das widerspricht dem Karlsruher Urteil direkt.
Man kann nur auf den Ausgleich verzichten, wenn eine Bagatellgrenze von 15 Sitzen (halbe Stärke der kleinstdenkbaren Fraktion) unterschritten ist.
Wer dagegen im Nicht-Bagatell-Fall gezielt am Ausgleich sägen will, verdreht das Urteil komplett.

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