Informationssuchender Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2016 - 14:59 Uhr: | |
Hallo liebe Forenteilnehmer, ich hoffe, ich stelle hier keine redundante Frage, aber eine erste Forensuche hat kein Ergebnis erbracht. Meine Frage ist folgende: Gibt es Bundesländer, in denen für Bürgermeister bzw. Gemeinderäte eine Beschränkung der Amtszeiten vorherrscht? Wenn ja, dann bräuchte ich für diese Information auch eine verlässliche Quelle. Ich habe eben stichprobenartig in das Kommunalwahlgesetz von BaWü geschaut, aber nichts dergleichen gefunden. Sollte sowas also in bestimmten Kommunalwahlordnungen existieren, wäre es natürlich super, wenn ihr mir sagen könntet, wo es genau steht. Aber natürlich würde mir auch eine schlichte Info a la "in Sachsen gibt es das, denn bei uns durfte der Bürgermeister nur dreimal antreten" schon weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße! |