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Änderungen im bayrischen Landtagswahl...

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c07
Veröffentlicht am Montag, 14. April 2003 - 17:04 Uhr:   

In Bayern hat es in letzter Zeit ein paar Änderungen im Landeswahlgesetz gegeben, die hier noch nicht berücksichtigt sind:

Mit der Verkleinerung des Landtags ist die maximal zulässige Abweichung der Stimmkreisgrößen auf ±25% begrenzt worden. Außerdem gilt jetzt ein Sollbereich von ±15%. Streng genommen hat es vorher gar keine im Gesetz quantitativ bestimmte Maximalabweichung gegeben; die Zahl 33 1/3 hat nur für den Sonderfall von Gemeindeumbildungen gegolten.

Links dazu: aktueller Gesetzestext · neue Abgeordnetenzahlen · Änderungsgesetz mit parlamentarischem Verfahren (z.T. MS-Word-Dokumente; hauptsächlich geht es hierbei um die neue Stimmkreiseinteilung, die nicht nur von der Opposition, sondern auch von Teilen der CSU (nämlich den "Verlierern") abgelehnt worden ist)

Dann hat es noch ein Paket mit etlichen kleineren Änderungen gegeben. U.a. ist dabei die Mehrheitsklausel so geändert worden, dass sie tatsächlich eine Mehrheit verschafft. Davon ist auch die Seite zur Mehrheitsklausel betroffen. Die Aussage dort, dass die getrennten Wahlgebiete ein Grund dafür sind, dass sie keine Mehrheit garantiert, hat nach meiner Auffassung übrigens noch nie gestimmt, aber der Text ist nicht ganz eindeutig. Wenn man nach der Änderung die Zusatzsitze immer noch auf die einzelnen Wahlkreise bezieht, würde das jetzt heißen, dass auch Wahlkreise mit schlechtem Ergebnis (im Extremfall 0%) auf über 50% aufgefüllt würden.

Die Wahrscheinlichkeit der Anwendung ist zwar klein, aber in Bayern würd ich nicht sagen, dass sie "gegen Null tendiert". Eben durch die getrennten Wahlgebiete ist es bei einem Ergebnis knapp über 50% relativ wahrscheinlich, dass das nicht die Mehrheit der Sitze ergibt, seit nicht mehr d'Hondt verwendet wird. Bei dieser Wahl wird die CSU zwar wohl wesentlich besser abschneiden, aber auch von der Größenordnung her sind 50% durchaus denkbar.

Links dazu: Zusammenfassung des Landeswahlleiters · aktueller Gesetzestext · Änderungsgesetz mit parlamentarischem Verfahren (z.T. MS-Word-Dokumente; einstimmig vom Landtag beschlossen)

Momentan läuft außerdem noch das Verfahren zu einigen Verfassungsänderungen. Insbesondere soll dabei das passive Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt werden. Die Initiative wird von allen Fraktionen getragen und wird voraussichtlich zusammen mit der Landtagswahl den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt. In den 2 Paketen wird übrigens noch einiges anderes enthalten sein, insbesondere auch die Verankerung des Konnexitätsprinzips. Die Freien Wähler wollen dann auf ihr eigenes Volksbegehren dazu verzichten (nebenbei bemerkt geb ich ihnen deshalb höchstens noch 3%; natürlich war das ihr Erfolg, aber die Notwendigkeit, auch im Parlament vertreten zu sein, werden sie bei dieser Konstellation wohl kaum ausreichend vermitteln können).

Links dazu: gemeinsames Pressepapier der Fraktionen (RTF) · Gesetzentwurf mit parlamentarischem Verfahren (z.T. MS-Word-Dokumente; momentan noch nicht ganz vollständig)
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 14. April 2003 - 23:05 Uhr:   

In Arbeit:
http://www.wahlrecht.de/landtage/bayern.htm

>Die ist auch die Seite zur Mehrheitsklausel betroffen.
>Die Aussage dort, dass die getrennten Wahlgebiete ein
>Grund dafür sind, dass sie keine Mehrheit garantiert,
>hat nach meiner Auffassung übrigens noch nie gestimmt,
>aber der Text ist nicht ganz eindeutig.

Wieso?
In den Wahlgebieten kann sich der Runddungsfehler von jeweils bis zu 0,5 aufaddieren, daß wir bei 3,5 liegen. Dazu können Unterschiede in der Wahlbeteiligung kommen, eine Partei kann darunter leiden, ihr gutes Ergebnis in einem Land mit hoher Wahlbeteiligung erzielt zu haben.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 15. April 2003 - 08:53 Uhr:   

Martin:
> Wieso?

Ich hab fälschlicherweise angenommen, dass auch bei einheitlichem Wahlgebiet selbst ohne Überhangmandate o.Ä. mehr als 1 Mandat Differenz zur absoluten Mehrheit der Mandate auftreten könnte, und daraus entsprechend falsche Schlüsse gezogen. Deine Aussagen zur Mehrheitsklausel waren also nach der alten Rechtslage korrekt.

Übrigens ist zur Anwendung der Mehrheitsklausel keineswegs eine wirkliche Stimmenmehrheit notwendig. Nachdem vorher die verfallenden Stimmen rausgerechnet werden, die in Bayern teilweise deutlich mehr als 10% ausmachen, können auch schon weniger als 45% der gültigen Stimmen reichen.

> http://www.wahlrecht.de/landtage/bayern2003.htm

Da könnte man noch die durchschnittliche Stimmkreisgröße aktualisieren. Zum 31. März 2000 (Grundlage für die Neueinteilung) waren es 120.009, nach den neuesten mir bekannten Einwohnerzahlen (Ende 2001) 121.375. Der Landeswahlleiter spricht von 122.000, was mir momentan noch etwas hoch gegriffen erscheint (das starke Wachstum 2000/2001 ist teilweise durch das neue Staatsbürgerschaftsrecht bedingt, und auch der Wanderungssaldo ist nicht mehr ganz so hoch), aber gerundet stimmt es sicher jetzt schon und bis zur Wahl wird es wohl ganz erreicht sein.

Der aktuelle Link zum Landeswahlleiter ist http://www.statistik.bayern.de/frame4.html, aber der alte wird noch automatisch umgeleitet.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Juni 2003 - 19:50 Uhr:   

Gibt es eigentlich einen Grund, dass immer noch die alte Version verlinkt ist? Es sind nur noch gut 3 Monate bis zur Wahl, die bereits nach neuem Recht stattfindet.
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Stoiber-Fan
Veröffentlicht am Dienstag, 26. August 2003 - 08:58 Uhr:   

Unter "Wahltermine" müßte die Wahlperiode für Bayern noch verändert werden.

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