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Archiv bis 24. Februar 2016

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Neues Bundestagswahlrecht: Ausgleichsmandate » Archiv bis 24. Februar 2016 « Zurück Weiter »

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asdasd
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 20:10 Uhr:   

Danke für all eure Erklärungen! Ich habe schon leise vermutet, dass es darum geht, negatives Stimmgewicht zu verhindern, konnte es aber nicht richtig nachvollziehen.

Immerhin weiß ich jetzt, was ich mit meiner Erststimme machen soll. Da alle aussichtsreichen Kandidaten in meinem Wahlkreis über die Landeslisten reinkommen werden, werde ich denjenigen wählen, der mit wenigsten Wahrscheinlichkeit zu Überhang führt.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 20:27 Uhr:   

@Jan W.
Der Vorschlag weniger als 598 Sitze in die Pseudoverteilung zu geben, war in der Diskussion. Widerspricht aber dem Wunsch, wirklich alle Sitze, die nach dem alten Wahlrecht angefallen wären, zu erhalten. Gegen CSU-Überhang hilft es auch nicht.

@asdasd
Wenn alle aussichtsreichen Kandidaten im Wahlkreis über die Landeslisten reinkommen werden, gibt es in dem Land keinen Überhang.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 20:38 Uhr:   

@Martin Fehndrich
Wenn "altes Wahlrecht" das bis 2009 verwendete gemeint wäre, dann wäre doch 598 Sitze per alter Parteiober-/Länderunterverteilung die korrekte Mindestsitzzahl. Das würde neuartigen Überhang vermeiden!
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 20:59 Uhr:   

@Jan W.
Mit dem alten Wahlrecht (bis 2009) als Basis handelt man sich negatives Stimmgewicht ein. Beim neuen Wahlrecht kann eine Landesliste nur bei ganz knapper Rundung weniger Sitze bekommen, das ist anscheinend noch hinnehmbar.
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 21:48 Uhr:   

@asdasd: "Wenn alle aussichtsreichen Kandidaten im Wahlkreis über die Landeslisten reinkommen werden, gibt es in dem Land keinen Überhang."

Das stimmt nicht. Man nehme einen beliebigen Wahlkreis X, in dem Partei A und Partei B sich seit Jahrzehnten ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern. Beide haben dort ihren Landeslistenspitzenkandidaten aufgestellt. Überhang kann aber nur Partei C erreichen, die alle übrigen Wahlkreise gewinnt aber in dieser äußersten Ecke des Landes schwach ist. Dann kann es natürlich Überhang für Partei C geben, obwohl alle aussichtsreichen Direktkandidaten sicher über die Landesliste gewählt werden.
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 21:50 Uhr:   

Sorry, das ging an @Martin Fehndrich und nicht an @asdasd.
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Nikolaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 08:59 Uhr:   

Kleines Detail mit evtl. großer Wirkung im neuen Wahlrecht:

Sollte in Bayern die Wahlbeteiligung heute unterdurchschnittlich sein und (wie in Umfragen vorhergesagt) der Anteil der Parteien, die nicht an der Sitzverteilung teilnehmen, in Bayern besonders hoch sein, dann erwirbt sich die CSU mit vergleichsweise wenigen Stimmen einen hohen Sitzanspruch. Wenn sie dann noch Überhangmandate kriegt, würde sich das noch mehr verschärfen.
Die CSU würde bei der endgültigen Sitzverteilung den letzten Sitz bekommen und also die Größe des Bundestages bestimmen. Ich gewhe jede Wette ein, dass es so kommt.
(Ausgerechnet die Bayern, die über den Länderfinanzausgleich jammern und sich immer als Vorbilder im Hauhalten darstellen, sorgen nun für einen teuren Bundestag :-) )
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 12:32 Uhr:   

@Nikolaus
Das ist nicht die Schuld der Bayern, sondern derer, die ein solches Wahlrecht verabschiedet haben.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2013 - 20:12 Uhr:   

Hätte die Union mit Frau Merkel eigentlich die absolute Mehrheit an Mandaten erhalten, wenn nach dem alten Wahlrecht, also ohne Ausgleich der angefallenen Überhangmandate, gewählt worden wäre?
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2013 - 21:27 Uhr:   

Unterstellt man gleiches Stimmverhalten, dann hätte die Union nach altem Wahlrecht einen höheren Sitzanteil im Bundestag, aber ebenso keine absolute Mehrheit erhalten (299 von 602 Sitzen). Dass das Stimmverhalten gleich geblieben wäre, ist aber angesichts des für Unionswähler vom Wochenende nach altem Wahlrecht in vielen Ländern drohenden negativen Stimmgewichts bzw. der Aussicht einer möglichen Erfolgswerterhöhung bei gesplitteten Stimmen ziemlich unwahrscheinlich. Der Anreiz zum Splitten für die Unionswähler wäre somit ein viel stärkerer gewesen und sehr wahrscheinlich hätte die FDP so mindestens die 102.819 fehlenden Zweitstimmen erhalten, was zwar nicht die absolute Mehrheit für die Union, aber die für Schwarz-Gelb hergestellt hätte.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2013 - 21:34 Uhr:   

Vielen Dank für die Antwort.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2013 - 22:00 Uhr:   

"Dass das Stimmverhalten gleich geblieben wäre, ist aber angesichts des für Unionswähler vom Wochenende nach altem Wahlrecht in vielen Ländern drohenden negativen Stimmgewichts bzw. der Aussicht einer möglichen Erfolgswerterhöhung bei gesplitteten Stimmen ziemlich unwahrscheinlich."
Erstmal waren für koalitionstaktisches Wählen Überhangmandate oder die Sperrklausel ausschlaggebend und nicht negatives Stimmgewicht, außer bei einer Nachwahl. Es deutet auch nichts darauf hin, dass Wähler in nennenswerter wirklich bewusst Überhangmandate erzeugen wollen. Wenn das in der Vergangenheit so gewesen wäre, müsste z. B. die FDP dort besonders heftige Verluste haben, wo bisher Überhang für die CDU zu erwarten war. Es lässt sich aber kein Zusammenhang zwischen FDP-Verlust und CDU-Überhangwahrscheinlichkeit ausmachen.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2013 - 23:00 Uhr:   

Thomas Frings schrieb "müsste z. B. die FDP dort besonders heftige Verluste haben, wo bisher Überhang für die CDU zu erwarten war."
Wie z. B. in Baden-Württemberg, "dem" Überhangland 2009?
In diesem hat die FDP 12,6% "verloren", die CDU 11,2% "gewonnen", beides überdurchschnittlich viel (der FDP-Verlust ist 2,8% über Bundesniveau, der Unions-Gewinn 3,5% über Bundesniveau).
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2013 - 23:20 Uhr:   

"Wie z. B. in Baden-Württemberg, "dem" Überhangland 2009?
In diesem hat die FDP 12,6% "verloren", die CDU 11,2% "gewonnen"
Der Stimmenanteil der FDP sank dort um etwa zwei Drittel, das ist exakt Bundestrend.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 00:15 Uhr:   

Thomas Frings schrieb "Der Stimmenanteil der FDP sank dort um etwa zwei Drittel, das ist exakt Bundestrend." [Fett-Markierung eingefügt von mir]
Was denn nun? etwa oder exakt?

Und das Wachstum der CDU?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 02:11 Uhr:   

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 14:52 Uhr:   

@Arno Nymus
"Thomas Frings schrieb "Der Stimmenanteil der FDP sank dort um etwa zwei Drittel, das ist exakt Bundestrend." [...]
Was denn nun? etwa oder exakt?"

Der FDP-Zweitstimmenanteil sank bundesweit um 67,3%, in Baden-W. um 67,2%.


@RL
"Ich bin hier zu dem Schluss gekommen, dass das seitens der (originären) FDP-Wähler schon der Fall war. Das ist aber beim Ergebnis von 2013 ziemlich irrelevant, weil die CDU ohnehin fast alle relevanten Wahlkreise gewonnen hat. Für einen wirksamen Unterschied hätten die CDU-Wähler intelligenter sein müssen, als sie real sind."
Das betraf aber die Erststimme, wenn es denn stimmt (in Biberach scheint 2009 eher Unbeliebtheit des CDU-Kandidaten Grund für wenig CDU/FDP-Splitting gewesen zu sein, die CDU holte da sogar weniger Erst- als Zweitstimmen) und es lässt sich auch anders erklären, warum das Splitting in sicheren Wahlkreisen schwächer ausgeprägt war. Weit näher liegender als Wahlrechtskenntnis wäre, dass es in sicheren Wahlkreis keinen Anlass zu taktischen Überlegungen bei der Erststimme gibt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 15:18 Uhr:   

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 23. Februar 2016 - 22:43 Uhr:   

Die Union will das Zuteilungsverfahren noch einmal überarbeiten, um eine allzu große Aufblähung zu verhindern.
http://www.n-tv.de/politik/Union-will-Mega-Bundestag-verhindern-article17061256.html

Das wäre natürlich zu begrüßen, aber mir fehlt der Glaube.

In der Meldung von n-tv steht erwartungsgemäß Unsinn. Wenig überraschend verstehen die Abgeordneten selbst nicht, was sie in der vergangenen Wahlperiode beschlossen haben.

Experten warnen, dass bei einem Einzug von AfD und FDP der nächste Bundestag mächtig anwachsen könnte.
Wer das behauptet, ist wahrscheinlich kein Experte. Ein Einzug dieser Parteien KANN den Bundestag zwar vergrößern, das muss aber nicht der Fall sein. Hätte 2013 eine 4%-Hürde gegolten, wären FDP und AfD drin gewesen, der Bundestag wäre aber (gleiches Wahlverhalten unterstellt) mit 626 Sitzen sogar leicht kleiner, als er tatsächlich ist.


Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, verwies auf die vergangene Bundestagswahl 2013. Dabei seien vier Überhangmandate entstanden, diese hätten 27 Ausgleichsmandate nach sich gezogen.
Überhangmandate im klassischen Sinne gibt es nicht mehr. Richtig ist, dass es in der Pseudoverteilung auf Landesebene vier Überhangmandate für die CDU gab. Die haben den Bundestag aber gar nicht vergrößert. Für die Vergrößerung in der Höhe hat die CSU gesorgt, und das ganz ohne Überhang.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2016 - 00:53 Uhr:   

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