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Archiv bis 21. September 2013

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Neues Bundestagswahlrecht: Ausgleichsmandate » Archiv bis 21. September 2013 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. August 2013 - 22:56 Uhr:   

"Eine Konsequenz des neuen Wahlrechts ist, dass so gut wie immer ein
Ausgleich stattfinden wird,"
Höchstwahrscheinlich sogar dann, wenn es gar keinen Überhang gibt.


"Eine Konsequenz des neuen Wahlrechts ist, dass so gut wie immer ein
Ausgleich stattfinden wird, wobei das ganze System der Sitzzuteilung
sehr anfällig für große Schwankungen bzgl. der endgültigen Sitzzahl ist."
Genau wie bei den meisten Landtagen, wobei da noch ein Direktmandateanteil deutlich >50% eine Rolle spielen kann.


"Der Einfluss unterschiedlicher Wahlbeteiligung in
den Ländern oder große regionale Diskrepanzen in den Stimmenanteilen
gewisser Parteien könnten einen viel stärkeren Einfluss auf einen
Ausgleich haben."
Das allein wird den Bundestag nicht stark aufblähen, außer in vollkommen unrealistischen Extremfällen. So krass schwankt die Wahlbeteiligung nicht zwischen den Ländern. Überhang im Osten wird durch die Sitzkontingente sogar entschärft. Nur der Ausgleich als solcher kann praktisch für eine starke Aufblähung sorgen, was bei der kommenden Wahl aber eher nicht der Fall sein wird.
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Anne Kimpel
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 25. August 2013 - 19:00 Uhr:   

Ich hab mal eine Frage zur Gültigkeit/Ungültigkeit von Erst/Zweistimme bzw. des ganzen Stimmelzettel. Gelesen hab ich, dass der ganze Stimmzettel ungültig ist, wenn irgendein Kommentar draufsteht. Also unabhängig von ansich gültiger Erst- oder Zweitstimme, richtig?
Wenn ich aber die Ungültigkeit von nur einer Stimme explizit zum Ausdruck bringen will (also ohne, dass ich in einer Spalte KEIN Kreuz mach), also bsp. bei der Erststimme drei Kreuze mach, bei der Zweitstimme aber ordentlich nur ein Kreuz, ist dann die Zweitstimme dennoch gültig??
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 25. August 2013 - 20:03 Uhr:   

@Anne Kimpel:

Da hat sich durch das neue Wahlrecht nichts geändert.

Du kannst einfach auf dieser Seite im "Wahlrechtslexikon" im Kapitel "Wahlenthaltung und ungültige Stimmen" nachlesen, wie man das macht. Es gibt da auch einen Abschnitt über Erst- und Zweitstimme.
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P
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. September 2013 - 15:25 Uhr:   

@Anne Kimpel

Ja, die Zweitstimme ist dann dennoch gültig.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. September 2013 - 11:13 Uhr:   

Wobei man praktisch wenig Chancen hat, deutlich zu machen, dass die Erststimme absichtlich ungültig ist, wenn die Zweitstimme gültig sein soll. 3 Kreuze werden ziemlich sicher als unabsichtlich ungültige Stimme interpretiert (insbesondere in Ländern mit 3-Stimmen-Wahlsystemen), soweit sich überhaupt jemand dazu Gedanken macht.

Wenn man auf die Erststimmenseite "ungültig" draufschreibt, ist schon ziemlich zweifelhaft, ob die Zweitstimme dann noch gültig sein kann. Durchstreichen der Erststimmenseite geht und deutet zumindest klar auf absichtlichen Verzicht auf die Stimmabgabe hin, aber nicht unbedingt auf absichtliche Ungültigkeit (sofern man da einen Unterschied machen will). Außer dem Wahlvorstand kriegt es normalerweise eh niemand mit, und soweit der Stimmzettel an der repräsentativen Wahlstatistik teilnimmt, wird auch nicht zwischen Leerlassen und Durchstreichen unterschieden.

Ich lass in solchen Fällen die Erststimmenseite leer. Das ist am sichersten, wenn man auf die Gültigkeit der Zweitstimme Wert legt.
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asdasd
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 15:37 Uhr:   

Obwohl ich mir das neue Wahlrecht relativ ausführlich angeschaut habe, verstehe ich Folgendes nicht und würde mich über eine Erklärung von Euch sehr freuen:

Weshalb wird zum Erstellen der "Pseudoverteilung" auf die Bevölkerungszahl der Länder zurückgegriffen und nicht auf die Gesamtzahl der tatsächlich in dem Land abgegebenen Stimmen?
Werden dadurch in dieser Vorverteilung nicht Länder tendenziell "unterschätzt", die eine hohe Wahlbeteiligung haben?
Kann es passieren, dass in der Pseudoverteilung errechnet wird, dass einer Partei in einem Land Überhangmandate zustehen, weil die Partei zu wenig Prozent der Zweitstimmen in dem Land bekommen hat - dann aber wegen einer hohen Wahlbeteiligung in diesm Land doch genug Mandate vorhanden wären um alle Direktkandidaten abzudecken? Würde dann der Bundestag anwachsen, obwohl tatsächlich weder Überhang- noch Ausgleichsmandate nötig wären?

Wahrscheinlich habe ich einfach einen Knoten irgendwo in meinen Überlegungen....
Danke schon im Voraus!
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 16:05 Uhr:   

@asdasd
Zunächst einmal eine Vorbemerkung: es gab in den Medien immer einen Trend stark vereinfachender Erklärungen des Wahlrechts. So gab es immer wieder Darstellungen des alten Wahlrechts, die eher nach Grabenwahlrecht klangen. Inzwischen ist es Mainstream geworden, statt des echten Wahlrechts eher den ehemaligen SPD-Vorschlag zu erklären.
Dieses wurde jedoch mit dem zwischenzeitlich gültigen aber nie angewendeten "Koalitionswahlrecht" kombiniert - und genau daher kommt auch die Pseudoverteilung. Aus den Standardsätzen zum negativen Stimmgewicht ("Wenn Partei X in Land A soundsoviel Stimmen mehr gehabt hätte, hätte sie ein Mandat in Land B verloren") wurden Brandmauern zwischen den Sitzvergaben der Bundesländer abgeleitet - so sollten die unausgeglichenen Überhangmandate erhalten werden.
Die Einbettung dieses weitgehend sinnfreien Elements in den SPD-Vorschlag macht aus einem der Oppositionsvorschläge einen Formelkompromiss. Hierbei wird selbstverständlich eine ganz neue Gattung Überhangmandat erschaffen, die widerum auszugleichen ist. Allerdings überlappen sich pseudoverteilungs- und direktmandatsbedingter Überhang teilweise, so dass dieser Schwachsinn weniger offensichtlich wird.
Eine Reform wird schnell nötig sein: da die Union ihren Anteil des Kompromisses nur ungern aufgeben wird, könnte es ein Weg sein, nicht alle 598 Mandate in die Pseudoverteilung zu geben, sondern nur etwa 400-500.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 16:09 Uhr:   

Mit der Abhängigkeit von den tatsächlich abgegebenen Stimmen hat man negatives Stimmengewicht. Was nicht heißt, dass man es so nicht hat.

Dass der Bundestag dadurch unnötig groß wird, wird regelmäßig passieren. Im Einzelfall kann es aber auch umgekehrt sein
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 16:30 Uhr:   

@ Jan W.: "Eine Reform wird schnell nötig sein"

Woraus leiten Sie ab, dass eine Reform "schnell nötig sein" wird? Es mag sein, dass sie sie für wünschenswert halten, aber die rechtliche Notwendigkeit dafür sehe ich nicht.
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Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 16:41 Uhr:   

@asdasd
Das Wahlrecht sollte negatives Stimmgewicht verhindern. Das trat zB so auf:
- Partei X erhält x Sitze insgesamt, davon a Sitze im Land A und b Sitze im Land B.
- Erhielte X weniger Stimmen im Land B, kann es vorkommen, dass sie Bundesweit immer noch x Sitze hat, aber ein Sitz wandert, sie hätte dann zB a+1 Sitze im Land A und b-1 Sitze im Land B in der Berechnung.
- Wenn die Sitzzahl im Land B aber nicht auf b-1 fallen kann, weil sie dann weniger Sitze als Direktmandate hätte, behält sie den Sitz im Land B, hat aber einen zusätzlichen im Land A - nur weil sie weniger Stimmen im Land B (und insgesamt) bekam.

Das Problem ließe sich vermeiden, wenn man für alle Länder unabhängig die Sitze verteilt *und* jedem Land vorher eine Festsitzzahl vorgibt. Dann können weniger Stimmen im Land B nicht zu mehr Sitzen im Land A führen. (Das Problem wäre, dass durch unterschiedliche Wahlbeteiligung die Proportionalität leidet)

Das Problem ließe sich auch vermeiden, wenn man am Anfang die Direktmandate verteilt und dann feststellt, wieviele Direktmandate jede Partei hat. Dann stellt man fest, wieviele ihr vom Zweitstimmenergebnis her zustehen, und berechnet daraus, wieviele Listenmandate für die Partei bundesweit verbleiben. Diese verteilt man dann auf die Landesparteien, die bisher am schlechtesten weggekommen waren. (Das Problem wäre, dass ein Überhang einer Partei in einem Land durch weniger Sitze für diese Partei in anderen Ländern ausgeglichen würde. Das wollen diese Landesparteien natürlich unbedingt vermeiden)

Im neuen Wahlrecht hat man sich erst den ersten Ansatz genommen, hat sich dann das Bundesergebnis nach Sitzzahlen angesehen, dann die Proportionalität hergestellt, und dann ab der Verteilung der Listensitze mit dem zweiten Ansatz weitergemacht...

(Man könnte das Problem auch mit einem ganz anderen Wahlrecht vermeiden, mit dem ein Überhang gar nicht erst auftreten kann)
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 16:43 Uhr:   

@Norddeutscher
Der Bundestag hatte bis 2002 eine reguläre Hausgröße von 656 - sollte dieser überschritten werden, wird die Debatte unausweichlich sein.
Von einer rechtlichen Notwendigkeit habe ich nicht gesprochen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 17:01 Uhr:   

@ Jan W.: "Von einer rechtlichen Notwendigkeit habe ich nicht gesprochen."

Wenn es nicht rechtlich geboten ist, ist es aber auch nicht notwendig, sondern allenfalls wünschenswert (wobei ich ja der Auffassung bin, dass ein 80-Mio-Volk auch 700 Abgeordnete vertragen kann).
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 17:07 Uhr:   

Und weiter: Dass es eine Debatte gibt (das glaube ich auch) macht eine Änderung noch nicht notwendig. Eine Änderung kann Ergebnis einer Debatte sein, das Entstehen einer Debatte ansich kann doch nicht schon die Änderung vorwegnehmen, denn dann wäre es keine Debatte über eine Änderung mehr.

PS: Da ich einen größeren Bundestag für wünschenswert halte, werde ich meine Stimmen so vergeben (Erststimme SPD in einem unklaren Hamburger Wahlkreis, Zweitstimme FDP), dass sie die Chance von Überhangmandaten (und damit auch Ausgleichsmandaten) erhöht.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 17:09 Uhr:   

Nichtmal 74 Millionen. Der Rest gehört nach herrschender Meinung nicht dazu (und die auswärtigen müssen nichts ertragen).
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 17:15 Uhr:   

@Norddeutscher
Es entsteht ein Rechtfertigungsdruck oder eine politische Notwendigkeit. Notwendigkeiten müssen nicht zwangsläufig rechtlich sein - wir müssen doch hier nicht mit solchen Haarspaltereien anfangen.

Wenn jemand wie Sie eine fixe Hausgröße von 700 fordert, kann ich das ernstnehmen. Ein seriöses Anliegen wäre etwa das jetzige Wahlrecht mit Hausgröße 700, ca. 500 Mandate per Pseudoverteilung, ca. 250 Einerwahlkreisen (oder etwa 150 Dreierwahlkreisen). Dahinter würde eine klare Auffassung stecken, wie groß die Vertretungsdichte sein muss oder ab wann ein Parlament arbeitsfähig ist.
Aber wie kann man ernsthaft einen solchen Zufallsgenerator rechtfertigen, der durchaus Hausgrößen von 600 bis über 700 liefern kann?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 17:21 Uhr:   

@Norddeutscher:
"Erststimme SPD in einem unklaren Hamburger Wahlkreis"

Sehr unwahrscheinlich, dass ein SPD-Sitz die Bundestagsgröße bestimmen wird. Da würd ich eher den CDU-Kandidaten wählen. Wird zwar auch nichts bringen, aber Überhang für die CDU ist in Hamburg nicht völlig ausgeschlossen, und wenn er auftritt, wird er ziemlich sicher größenrelevant sein. Wenn man der SPD z.B. was in Sachsen-Anhalt zutraut, mag die Einschätzung allerdings andersrum ausfallen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 17:22 Uhr:   

@Ratinger Linke: Du musst dich schon entscheiden: Entweder Du rechnest alle Angehörigen des deutschen Volkes (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) oder Du rechnest die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. In beiden Fällen wirst Du auf über 80 Millionen Menschen kommen.

Auf jeden Fall ist mir unerklärlich, warum sich in Deutschland ca. 135.000 Bewohner einen Abgeordneten teilen müssen, während z.B. in Großbritannien auf 98.000 Einwohner ein Abgeordneter entfällt. Auch Frankreich (112.000 Einwohner pro Abgeordneten) und Italien (96.000 Einwohner pro Abgeordneten in der Kammer, dazu noch der Senat, aber ein Zweikammerparlament halte ich auch für unsinnig) haben eine für die Bevölkerung deutlich bessere Abgeordnetenquote.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 17:45 Uhr:   

"Der Bundestag hatte bis 2002 eine reguläre Hausgröße von 656 - sollte dieser überschritten werden, wird die Debatte unausweichlich sein.
Von einer rechtlichen Notwendigkeit habe ich nicht gesprochen."
Es ist unwahrscheinlich, dass dies erreicht wird, wenn nicht die Wahlbeteiligung in Bayern saumäßig ist. Und selbst wenn, 656 Sitze würde wahrscheinlich nicht zu einer Reformdiskussion führen, die irgendwelche Chance häte, zu einer Gesetzesänderung zu führen.


"PS: Da ich einen größeren Bundestag für wünschenswert halte, werde ich meine Stimmen so vergeben (Erststimme SPD in einem unklaren Hamburger Wahlkreis, Zweitstimme FDP), dass sie die Chance von Überhangmandaten (und damit auch Ausgleichsmandaten) erhöht."
Erststimme CDU wäre sinnvoller, wenn man den Bundestag aufblähen will. Ein Überhang für die SPD - selbst wenn es einen gibt in Hamburg - wird an der Bundestagsgröße wahrscheinlich nichts ändern.


@asdasd
"Weshalb wird zum Erstellen der "Pseudoverteilung" auf die Bevölkerungszahl der Länder zurückgegriffen und nicht auf die Gesamtzahl der tatsächlich in dem Land abgegebenen Stimmen?"
Das gab es im ersten Reformversuch von 2011 und führt, wie schon gesagt zu negativem Stimmgewicht. Beispiel: Ein Wähler in Bayern wählt Partei A. Dadurch bekommt Bayern eienen zusätzlichen Sitz. Dann fällt in einem anderen Land ein Sitz weg. Fällt in dem anderen Land jetzt ein Sitz für Partei A weg und geht der zusätzliche Sitz für Bayern nicht an Partei A, verliert Partei A einen Sitz und man hat negatives Stimmgewicht. Dieser Effekt kann unabhängig von Überhangmandaten auftreten.


"Kann es passieren, dass in der Pseudoverteilung errechnet wird, dass einer Partei in einem Land Überhangmandate zustehen, weil die Partei zu wenig Prozent der Zweitstimmen in dem Land bekommen hat - dann aber wegen einer hohen Wahlbeteiligung in diesm Land doch genug Mandate vorhanden wären um alle Direktkandidaten abzudecken? Würde dann der Bundestag anwachsen, obwohl tatsächlich weder Überhang- noch Ausgleichsmandate nötig wären?"
In der Tat gibt es sogar dann ziemlich Ausgleichsmandate, wenn es gar keinen Überhang gibt. Das bei 16 Länderverteilungen sich rein zufällig ein Bundesproporz ergibt, ist selbst ohne Überhang sehr unwahrscheinlich. Unterschiedlich hohe Wahlbeteiligungen können auch eine Rolle spielen. Eine klar unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung in Bayern kann den Bundestag deutlich aufblähen, weil man dann viele Ausgleichsmandate braucht, um die Überrepräsentanz der CSU zu beseitigen. Auch ein klar überprportionaler Anteil der "Sonstigen" in einem Land (was in Bayern alles andere als unwahrscheinlich ist) kann aufblähend wirken, vor allem in Bayern.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 17:51 Uhr:   

@Norddeutscher
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Es gibt seit über einem halben Jahrhundert, spätestens seit der Einheit, kein relevantes davon abweichendes Konstrukt Volk mehr.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 17:53 Uhr:   

Leider weiß aber niemand, wer alles die deutsche Staatsangehörigkeit hat (oft nichtmal die Betroffenen selber).

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