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rolf Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2015 - 16:35 Uhr: | |
Das Kommunalwahlgesetz NRW §46 c besagt: "Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat." Die Stimmzettel haben ein Ja- und ein Nein-Feld zum Ankreuzen. In einem anderen Threat sind von mindestens zu erreichenden 25%, bei nicht erreichen eine Wahlwiederholung nach 14 Tagen die Rede. Diese Angaben finde ich nirgend belegt. a) Wie ist der weitere Verlauf, wenn der Kandidat es nicht schafft, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für sich zu gewinnen? b) Angenommen es wird nach 14 Tagen neu gewählt und das gleiche Ergebnis erzielt. Also ein NEIN zum Kandidaten. Wird die Vorschlagliste neu eröffnet? Wer kann helfen? Gruss rolf |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2015 - 17:02 Uhr: | |
Also wenn sich 3+ Kandidaten finden, fällt die Entscheidung spätestens im zweiten Wahlgang, bei 2 vermutlich im ersten (Stichwahl bei Stimmgleichheit, dann erst Los?), bei 1 Kandidaten besteht offenbar ein Risiko des Scheiterns - und da gab es offenbar ein Regelungsdefizit. Von 25% hab ich bezogen auf NRW nichts gelesen. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2015 - 18:27 Uhr: | |
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