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Maßnahmen zur Erhöhung der Wahlbeteil...

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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 29. September 2014 - 11:15 Uhr:   

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann äußert sich dazu, wie sich die Wahlbeteiligung erhöhen ließe:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-fraktionschef-oppermann-bringt-online-wahlen-ins-gespraech-a-993991.html
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Oktober 2014 - 22:50 Uhr:   

Wenn jemand nicht wählt, dann wohl kaum deswegen, weil er keine Gelegenheit bekommt. Wenn es die Leute wirklich interessiert, kommen selbst ohne Briefwahl weit über 80% wählen, wie z. B. in den letzten Wochen in Schweden oder Schottland. Die Wahlbeteiligung wird eine Online-Wahlmöglichkeit kaum messbar erhöhen. Dafür finge man sich dann noch weit größere Probleme als bei der Briefwahl ein.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Oktober 2014 - 23:18 Uhr:   

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Jan W.
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Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Oktober 2014 - 23:24 Uhr:   

Wobei man fürs Wählen im Supermarkt 1. dann verkaufsoffene Sonntage auf den Wahltag legen muss und 2. prüfen muss, ob einzelne Sicherheitskameras das Wahlgeheimnis gefährden.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Oktober 2014 - 23:48 Uhr:   

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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Oktober 2014 - 01:08 Uhr:   

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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Oktober 2014 - 14:35 Uhr:   

Ein Stimmlokal in einem Einkaufszentrum habe ich mal in Las Vegas gesehen, als in Nevada Vorwahlen stattfanden. Allerdings stellt sich in den USA - anders als in Deutschland - natürlich nicht das Problem, daß Wahlen an einem Wochentag stattfinden, an dem die Geschäfte in der Regel geschlossen sind.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Oktober 2014 - 21:29 Uhr:   

@TG
In Schweden sind solche "Wahllokale" gerade auch zur Stimmabgabe vor dem Wahltag gedacht. Ein paar zusätzliche Wahllokale an sich würden die Wahllokale kaum erhöhen. Im dünn besiedelten Schweden dürfte der Weg dahin tendenziell sowieso weiter sein.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Sonntag, 15. November 2015 - 00:04 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 15. November 2015 - 14:44 Uhr:   

@R.L.
Ich halte das eher für eine blumige, metaphorische Formulierung, die nicht zwangsläufig auf die Sperrklauseln gemünzt sein muss.
Zumal das Dokument auf mich ein wenig NRW-beeinflusst zu sein (Stichwort Zusammenlegung Rat-/OB-Wahl) scheint, wo der Landesverband gerade die Weichen für neue Sperrklauseln stellt.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 15. November 2015 - 16:33 Uhr:   

Ja, damit sind (angebliche) Hürden bei der Stimmabgabe gemeint, nicht Hürden bei der Sitzverteilung.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Sonntag, 15. November 2015 - 18:14 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 16. November 2015 - 18:11 Uhr:   

@RL
Generelle Wahlermutigung, etwa durch Abbau von logistischen Stimmabgabe-Hemmnissen oder durch eine Förderung der politischen Kultur (z.B. Wahlkampf-Fairness-Pakte) sind Aufgabe aller Parteien.
Aber am Ende müssen die Parteien immer noch ihre Anhänger jeweils selber mobilisieren. Und natürlich kann man auf nicht in planwirtschaftlicher Art und Weise Parteien irgendwelche brachliegenden Sektoren des politischen Spektrums zur inhaltlichen Abdeckung zwangszuweisen.

Die weißen Flecken haben vielmehr eine Art moralische Pflicht zur Gründung. Wer mit dem aktiven Wahlrecht nicht weiterzukommen glaubt, dem sei das passive ans Herz gelegt.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 16. November 2015 - 19:33 Uhr:   

"Generelle Wahlermutigung, etwa durch Abbau von logistischen Stimmabgabe-Hemmnissen oder durch eine Förderung der politischen Kultur (z.B. Wahlkampf-Fairness-Pakte) sind Aufgabe aller Parteien."
Wer ist denn gehemmt, an der Wahl teilzunehmen, aber wahlwillig? Wer nicht wählt, ist nicht gehindert, sondern will nicht wählen. Allenfalls ganz wenige werden durch unglückliche Umstände am Wählen gehindert. In Belgien gibt es für Bürger, die im Inland leben, nur Urnenwahl und die Öffnungszeiten sind auch noch kürzer als in Deutschland, trotzdem gehen um die 90% wählen. Wenn die Leute wollen, können sie auch. In Belgien gibt es zwar eine Wahlpflicht, die vorgesehenen Geldbußen betragen aber nur ein paar Euro und werden in der Praxis nicht verhängt. Beim Referendum in Schottland gingen auch 85% wählen, hier gab es auch nur Urnenwahl - viel mehr, als bei Wahlen dort üblich.


"Die weißen Flecken haben vielmehr eine Art moralische Pflicht zur Gründung."
Genau das wollen doch die etablierten Parteien nicht, wie man bei der AfD sieht. Es wird kaum ein Nicht-AfD-Wähler auf die Idee kommen, die Existenz der AfD als moralisch geboten zu betrachten.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Montag, 16. November 2015 - 19:40 Uhr:   

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Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 16. November 2015 - 22:35 Uhr:   

@Thomas Frings
Beim Referendum in Schottland gab es nicht nur Urnenwahl, sondern auch Briefwahl und unter gewissen Umständen auch "voting by proxy", was zwar eine Urnenwahl sein kann, nur ist es nicht der eigentliche Wahlberechtigte, der an der Urne erscheint. Die relevanten Bestimmungen finden sich in Schedule 2 des Scottish Independence Referendum Act 2013:

http://www.legislation.gov.uk/asp/2013/14/schedule/2
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 16:42 Uhr:   

@TF
In Schottland ging es um die generationenprägende Frage, in welchem Land man künftig lebt. Natürlich mobilisiert sowas stärker ...
Inwiefern in Belgien noch der Sprachenkonflikt motivierend wirkt, kann ich nicht beurteilen.

Natürlich ist die Rhetorik der AfD stellenweise widerwärtig, aber ihre Existenz nimmt etlichen Menschen die "Rechtfertigung" daheimzubleiben.

@RL
"Wenn man Nichtwahl als Bestandteil der Wahlfreiheit betrachtet, ist das ein grober Verstoß gegen die Freiheit der Wahl." - dieser Satz bräuchte vielleicht noch eine Begründung / Erläuterung. Wie kann es ein Verstoß sein, jemandem eine freie Entscheidung zu ermöglichen? Zumal eine Pflicht, eine gültige Stimme abzugeben, nicht mit dem Grundsatz der geheimen Wahl vereinbar ist.
Das Szenario der Reduktion auf 2 Parteien ist mir eine völliges Rätsel; ein Ausschluss der drittgrößten bis kleinsten Partei von der Wahlteilnahme dürfte hochgradig verfassungswidrig sein. Je nach künftigen Parteienstärken albtraumhaft.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 18:05 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 18:25 Uhr:   

@R.L.
Natürlich ist es reichlich dämlich, wenn Minister solche Äußerungen über Regierungswebseiten/-accounts tätigen, obwohl es ein leichtes wäre, sich als Abgeordneter (sofern Mandat vorhanden) oder privat zu äußern.
Die Nichtwahl ist kein "Kandidat" oder Wahlvorschlag mit Anspruch auf Gleichberechtigung, daher ist ein Aufruf zur Beteiligung auch nicht damit zu vergleichen.

Welchen Wahlcomputer, der nicht vom Karlsruher Urteil 2009 betroffen ist, meinst Du denn? Die Variante mit den unterschiedlichen Stimmzetteln ist mir sehr suspekt, denn hier sind theoretisch die bevorrateten Stimmzettel in der Kabine vorher und nachher zählbar.
Überhaupt finde ich die Schärfe des Eingriffs insgesamt inakzeptabel.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 18:58 Uhr:   

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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 19:04 Uhr:   

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 21:58 Uhr:   

"Bei Wahlcomputern geht mindestens der Typ, der nichts anderes macht, als Stimmzettel auszudrucken, und nur gültige produziert. Der ist dann aber momentan auch nicht verfassungskonform, weil ein Recht auf ungültige Stimmabgabe (anders als Nichtteilnehme) allgemein angenommen wird."
Man könnte ihn beispielsweise ungültig machen, indem man etwas draufkritzelt.


"Ich sag bloß, dass dann eine Wahlpflicht keine Einschränkung der Wahlfreiheit ist, was ja häufig behauptet wird. Dabei geht es erstmal nur um die Sicht der Wahlberechtigten."
Selbstverständlich ist es für mich als Wahlberechtigten eine Einschränkung, wenn ich wählen gegen muss. Auf einem anderen Blatt steht, dass Länder mit Wahlpflicht Verstöße praktisch nicht ahnden.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 22:43 Uhr:   

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Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 23:11 Uhr:   

Man kann den Stimmzettel jedenfalls dadurch ungültig machen, dass man die Aussage über die Wahlentscheidung unkenntlich macht.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 17. November 2015 - 23:45 Uhr:   

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. November 2015 - 02:21 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. November 2015 - 23:37 Uhr:   

Also bezüglich der Gültigkeit bin auch ich für Eindeutigkeit, Auswertbarkeit und Nicht-Identifizierbarkeit, mit großzügigen Regelungen zur "Teilgültigkeit". Also z.B. Erst- oder Zweitstimmengültigkeit, oder bei unvollständigem STV erst Ungültigkeit ab späterem Auszählungsschritt.

Die Erzwingung der Abgabe von (gültigen) Stimmen halte ich für absolut fehlgeleitet: denn die Legitimation, die den Zwang rechtfertigen soll, wird durch denselben ja entwertet. Vertrauen ist etwas, was man schenkt, und nicht, was man schuldet.
Es gibt kein empfindliches Übel, das man durch derartige Zwänge abwenden müsste.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 - 01:28 Uhr:   

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