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derzeitige Handhabung der Sperrklause...

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Hauke Laging
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. September 2014 - 17:56 Uhr:   

Meiner Einschätzung nach werden kleine (also generell neue) Parteien in Deutschland bei Landtags- und Bundestagswahlen in rechtswidriger Weise von der Sperrklausel drangsaliert.

Ich behaupte nicht, dass die Sperrklausel als solche verfassungswidrig sei, sondern ihre Umsetzung. Die vom Bundesverfassungsgericht akzeptierten Gründe für eine Sperrklausel rechtfertigen ausschließlich den Ausschluss der gescheiterten Listen von Abstimmungen. Die aktuelle Regelung schließt die Betroffenen aber komplett von der parlamentarischen Arbeit aus, was eine massive Verletzung der Rechte von Wählern und Parteien ist.

Insbesondere muss man die Folgen der heutigen Sperrklauselumsetzung für die Folgewahl betrachten: Der Unterschied zwischen den politischen Möglichkeiten einer 5,0%- und einer 4,9%-Partei ist gewaltig. Rechtfertigen kann man das nicht, insbesondere nicht mit den Argumenten für die Sperrklausel.

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Sperrklausel bisher immer nur in einem "alles oder nichts"-Szenario entschieden. Wenn aber ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, der die angeführten Probleme beseitigt, aber viel geringer in die Rechte der Wähler und Parteien eingreift, sollte das ein juristischer Selbstläufer sein. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde kann man sich aus den Formulierungen der bisherigen Urteile zusammenkopieren.

Ich habe das hier ausführlicher erläutert:
http://www.hauke-laging.de/ideen/abgeordnete_ohne_stimmrecht/
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. September 2014 - 18:20 Uhr:   

Prinzipiell sehe ich das ähnlich; Parlamentsparteien haben durch die Finanzierung von Abgeordneten, deren Mitarbeitern und der Fraktionen auch finanziell massive Wettbewerbsvorteile.

Aber "Abgeordnete ohne Stimmrecht" kann es laut Grundgesetz nicht geben; man müsste für die Umsetzung dieses Vorschlags also entweder das Grundgesetz dementsprechend ändern oder die Vertreter der kleinen Parteien offiziell nicht als Abgeordnete zählen. Denkbar wäre vielleicht der Status, den vor der Wiedervereinigung die West-Berliner "Abgeordneten" im Bundestag hatten, oder die "Beobachter" neuer EU-Staaten im EU-Parlament.

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