Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Berliner Wahlrecht nach Urteil

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Sonstiges (noch nicht einsortierte Themen) » Berliner Wahlrecht nach Urteil « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 22. März 2003 - 10:52 Uhr:   

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat am Freitag - wie Wilko netterweise auf der Homepage dargestellt hat - angeordnet, dem Bewerber Carsten Wilke von der CDU seinen Abgeordnetensitz, den er bei der Landtagswahl errungen hatte und zunächst wieder abgeben mußte, doch zu belassen. Was bedeutet dies nun für das Berliner Wahlrecht und das System der "negativen Ausgleichlsmandate". Wilko hatte auf der Seite geschrieben:

"Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenhierarchie darf eine Verordnung einem Gesetz nicht widersprechen. Damit dürfte § 73 6d LWO rechtswidrig sein."

Ist dem so?
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Samstag, 22. März 2003 - 12:14 Uhr:   

Jein. Er ist rechtswidrig, sofern er dazu führt, daß eine Liste weniger Sitze erhält als ihr durch Landeswahlgesetz zustehen. In diesem Fall ist er gesetzeskonform auszulegen. Aber natürlich ist er nicht vollständig nichtig, weil die Sitzverteilung sonst gar nicht durchgeführt werden könnte.

Theoretisch könnte man es nun bei der jetzigen Rechtslage belassen. Der Landeswahlleiter hat sich auch schon für diesen Standpunkt ausgesprochen. Ich finde aber, daß die ganze Überhang- und Ausgleichmandatsregelung in Berlin überarbeitet und vereinfacht werden. Die Sache mit Wilke konnte ja nur passieren, weil die jetzige Regelung so kompliziert ist, daß Gesetz- und Verordnungsgeber selbst den Überblick verloren haben.
 Link zu diesem Beitrag

C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Dienstag, 25. März 2003 - 12:30 Uhr:   

Am einfachsten wäre es doch, die Bezirkslisten durch einheitliche Landeslisten zu ersetzen. In einer Einheitsgemeinde, die über 78 Wahlkreise verfügt, ist den regionalen Interessen doch schon über die Wahlkreisabgeordneten gedient. Stattdessen wäre es sinnvoller, die Landesliste offen zu gestalten, um die Wahl einer bestimmten Person zu ermöglichen.

Nebeneffekt wäre, daß die Zahl der in Berlin immer überproportional auftretenden Überhangmandandate deutlich sinken würde, weil keine internen Überhangmandate mehr auftreten würden. An externen Überhangmandaten ist aber bei der letzten Wahl lediglich eines (für die PDS) aufgetreten, so daß auch lediglich dieses auszugleichen gewesen wäre. Die Zahl der Abgeordneten wäre damit um acht bis neun geringer gewesen.
 Link zu diesem Beitrag

alberto
Veröffentlicht am Dienstag, 25. März 2003 - 13:29 Uhr:   

smile
Das System der Ödies

Quote:

Von C.-J. Dickow am Dienstag, den 25. März 2003 - 12:30 Uhr: Am einfachsten wäre es doch, die Bezirkslisten durch einheitliche Landeslisten zu ersetzen. In einer Einheitsgemeinde, die über 78 Wahlkreise verfügt, ist den regionalen Interessen doch schon über die
Wahlkreisabgeordneten gedient. Stattdessen wäre es sinnvoller, die Landesliste offen zu gestalten, um die Wahl einer bestimmten Person zu ermöglichen.


lautet: „Warum einfach, wenn's umständlich geht“. Beantwortet das Ihre Frage?


search:
     Gewaltenteilung, 137 GG
--
     Wer das nicht verändert, wird gar nichts verändern
     Wer das nicht kapiert hat, hat gar nichts kapiert

WahlRechtReform
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 25. März 2003 - 13:39 Uhr:   

Der Berliner Gesetzgeber hätte den Murks im Wahlgesetz ganz einfach vermeiden können: Die Ober- und Unterverteilung auf Sainte-Lague umstellen (womit dann Unstetigkeiten bei der Sitzverteilung ausgeschlossen sind)und dann festlegen, daß wenn bei der Verteilung von 130 Mandaten Überhangmandate auftreten die Gesamtmandatszahl solange erhöht wird bis es keine Überhangmandate mehr gibt.

Aber auch ich halte die Konstruktion mit Bezirkslisten für Unsinn. Wenn man aber schon offene Listen will, muß man gleichzeitig auch die Einerwahlkreise abschaffen, sonst bleiben die Präferenzstimmen de facto wirkungslos wenn die Partei alle oder fast alle Sitze als Direktmandate holt. Gerade das kommt in Berlin oft vor.
Eine so kleinräumige Einheit in 78 Wahlkreise einzuteilen ist ebenfalls nicht sinnvoll, gerade nicht in einer Metropole wo die Mobilität sehr groß ist und Stadtteile in wenigen Jahren durch Veränderung der Sozialstruktur ihren Charakter radikal ändern können. Ein Bezug zwischen Bürgern und Wahlkreisabgeordneten kann unter diesen Umständen kaum entstehen. Es gibt natürlich auch in Berlin Gegenden mit recht stabiler Bevölkerungsstruktur. Aber das dort schon vorhandene Kirchturmsdenken in diesen Bezirken muß man ja nicht noch durch das Wahlrecht förden. Andererseits ist angesichts der Größe des Parlaments eine einzige Liste für ganz Berlin nicht handhabbar. Sinnvoll wäre es m.E., mehrere Bezirke zu etwa 4-6 Wahlkreisen zusammenzufassen und bei den Wahlkreislisten eine Form der Präfenzstimmengebung einzuführen.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 25. März 2003 - 19:25 Uhr:   

@Thomas
> ... die Gesamtmandatszahl solange erhöht wird bis es
> keine Überhangmandate mehr gibt.

Das dann aber bitte nur bei der Oberverteilung, sonst wird das Parlament zu sehr aufgebläht.

Verbesserungsvorschläge (Nach Priorität geordnet);
Streichen der Pseudo Hare-Niemeyer Anrechnungmethode in der LWO.
Ausgleichmandate nach Sainte-Lague unter Anrechnung schon zugeteilter Mandate.
Kompensation Interner Überhangmandate.
Unterverteilung Sainte-Lague.
Oberverteilung Sainte-Lague.
 Link zu diesem Beitrag

C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. März 2003 - 13:51 Uhr:   

@Alberto

Nach Ihrer Logik dürfte das Hamburger Wahlrecht ja nun überhaupt nicht von Angehörigen des öffentlichen Dienstes unterstützt werden, denn es ist ganz einfach: Der Bürger hat eine Stimme und die kann er einer Partei oder Wählergemeinschaft geben.

Im übrigen mißfällt mir ihr geradezu missionarischer Eifer, mit dem Sie versuchen, Angehörigen des öffentlichen Dienstes demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten zu nehmen. Schon die Bezeichnung Ödies ist eine grundsätzliche Abwertung aller Staatsdiener als langweilige Spiesser. Das wäre genauso wie die Bezeichnung der BP-Mitarbeiter als "die Bepissten".

Nein, ich gehöre nicht dem öffentlichen Dienst an, sondern bin Freiberufler und ich bekomme auch keine Aufträge des öffentlichen Dienstes (ist in meiner Branche auch vergleichsweise selten).
 Link zu diesem Beitrag

alberto
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. März 2003 - 22:03 Uhr:   

smile
Nur keine falschen Empfindlichkeiten

Quote:

Von C.-J. Dickow am Mittwoch, den 26. März 2003 - 13:51 Uhr: @Alberto Nach Ihrer Logik dürfte das Hamburger Wahlrecht ja nun überhaupt nicht von Angehörigen des öffentlichen Dienstes unterstützt werden, denn es ist ganz einfach: Der Bürger hat eine Stimme und die kann er einer Partei oder Wählergemeinschaft geben. Im übrigen mißfällt mir ihr geradezu missionarischer Eifer, mit dem Sie versuchen, Angehörigen des öffentlichen Dienstes demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten zu nehmen. Schon die Bezeichnung Ödies ist eine grundsätzliche Abwertung aller Staatsdiener als langweilige Spiesser. Das wäre genauso wie die Bezeichnung der BP-Mitarbeiter als "die Bepissten".


Schöner Vergleich! Aber bleiben Sie cool. Mir ist das klar,

lieber Herr Dickow

Und die Provakation ist mir eine Herzensangelegenheit.
  • Sie ist legitim in einer Republik, in der alle Nichtödies  faktisch Berufsverbot haben,
  • obwohl der Artikel 137 GG genau das verhindern kann und soll, denn der steht ja nicht im Grundgesetz, damit er  nicht angewandt wird, und
  • weil der Artikel 20 IV GG mir das Recht gibt, und die Pflicht auferlegt
  • Widerstand zu üben, wenn die Grundlagen der Verfassung - etwa die Gewaltenteilung - ausgehöhlt sind
Die Mittel dazu können logischer Weise keine Parlamentarischen sein, sondern sind dann gefragt, wenn eben dies Parlament sich ad absurdum führt, weil die Monokultur der Ödies - von über 180 Nachrückern in die gesetz- und verfassunggebende (!) waren es zuletzt knapp 100% - den Willen des Volkes  faktisch ausschließt. Vor dem Marsch durch die Institutionen hatte sich u.a. etwa der Diensthabende des Äußersten  vergleichsweise explosiverer Argumente bedient in offenbar großzügigerer Auslegung des  20, IV. Also bitte keine falschen Empfindlichkeiten.


search:
     Gewaltenteilung, 137 GG
--
     Wer das nicht verändert, wird gar nichts verändern
     Wer das nicht kapiert hat, hat gar nichts kapiert

WahlRechtReform
 Link zu diesem Beitrag

C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2003 - 00:23 Uhr:   

@alberto

Der Artikel 20 IV gibt Ihnen lediglich das recht Widerstand zu üben, wenn es keinen anderen Weg gibt, den gibt es aber. Treten Sie einer Partei bei und wählen Sie dort andere Menschen. Wie schon mehrfach Ihnen mitgeteilt, hat z.B. die FDP in Hamburg keinen einzigen Abgeordneten in der Bürgerschaftsfraktion, der dem öffentlichen Dienst angehört. Also nicht jammern, sondern tun.

Und ich sehe für mich kein Berufsverbot, denn hätte die FDP ca. 8.500 Stimmen mehr bekommen, so wäre auch ich in der Bürgerschaft gewesen, daß dieses nicht der Fall ist, liegt am Wahlergebnis und nicht an den Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Damit überhaupt ein Angehöriger des Öffentlichen Dienstes der FDP-Fraktion angehört (es wäre einer aus dem Bundesdienst gewesen, der sich also noch nicht einmal selbst kontrolliert hätte), wären 15.200 Stimmen mehr notwendig gewesen. Für den ersten Hamburger Landesdienstler hätten sogar 62.400 Wähler mehr die FDP wählen müssen als es getan haben (die FDP hat ca. 43.500 Stimmen erhalten).

Ich weiß, daß auf den Listen der anderen Parteien eine große Zahl an Angehörigen des öffentlichen Dienstes in die Bürgerschaft gewählt worden sind (am größten ist der Anteil übrigens bei der SCHILL-Partei und diese Partei ist neben der Person Schill gerade auch wegen dieser Polizisten gewählt worden, also war es der Volkswille). Aber es wird doch niemand gezwungen eine dieser Parteien zu wählen, oder kommt bei Ihnen der große Aufpasser vorbei und zwingt sie beispielsweise SPD zu wählen?
 Link zu diesem Beitrag

alberto
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2003 - 09:39 Uhr:   

smile
Jammern liegt uns beiden doch fern!?

Quote:

Von C.-J. Dickow am Donnerstag, den 27. März 2003 - 00:23 Uhr: @alberto Der Artikel 20 IV gibt Ihnen lediglich das recht Widerstand zu üben, wenn es keinen anderen Weg gibt, den gibt es aber. Treten Sie einer Partei bei und wählen Sie dort andere Menschen. Wie schon mehrfach Ihnen mitgeteilt, hat z.B. die FDP in Hamburg keinen einzigen Abgeordneten in der Bürgerschaftsfraktion, der dem öffentlichen Dienst angehört. Also nicht jammern, sondern tun.


Guten Morgen, Herr Dickow

Ich hoffe, Sie haben gut geschlafen. Ihr reges Interesse freut mich außerordentlich. Sie haben also auch erkannt, daß dies Thema komplex ist und von zentraler Bedeutung, und daß jeder Einzelpunkt intensiver Betrachtung bedarf. Ich brauche keine Vordenker, aber ich freue mich, wenn in Teilbereichen andere zu richtigen Ergebnissen kommen. Sie nennen die FDP. Das ist gut. Westerwelle traut sich in diesen Tagen - leider hält er sich teilweise (noch?) bewußt bedeckt -, eine wesentliche Konsequenz zu nennen. Man kann diesen Schaden für die Demokratie gar nicht überschätzen. Lassen sich mich an das gestern Gesagte anknüpfen
  • Ödies sind ein closed shop der Gewerkschaft und verleihen, kraft ihrer Allgegenwart einer Handvoll Funktionären alle Macht die es gibt ohne irgendeine demokratische Legitimation dafür. Keiner hat sie gewählt und keiner kann sie abwählen.
  • Innerhalb der Gewerkschaft wiederum stellen Ödies das Hauptkontingent und machen ihren Einfluß geltend in allen anderen Bereichen - in denen der Organisationsgrad vergleichsweise minimal ist -, und diktieren so der Mehrheit ihre Perspektive in allen Lebensbereichen
  • Sie sitzen in der Legislative
  • und in der Exekutive
  • und in der Lobby
  • und finanzieren die ihnen nahestehende Partei mit den Beiträgen ihrer Mitglieder - ungefragt-, was u.a. den Tatbestand der Untreu nahelegt
  • und sind auch nicht besonders zurückhaltend, wenn es gilt den Druck der Straße zu mobilisieren
Sieht man mal von den militanten Anfängen der heute herrschenden Klasse ab, dann gibt es alles in allem kein Machtmittel, dessen sie sich nicht zum Schaden der Allgemeinheit bedienen.

„Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“, so konstatierte einst der Altbundespräsident Richard von Weizsäcker. Der Mann weiß, wovon er spricht. Sicher haben Sie es nicht bös gemeint, wenn Sie mir anraten, ich solle mich durch Parteien korrumpieren lassen. Ich weiß auch, wer bei einer Neugründung als Erster auf der Matte steht und über subtile Techniken verfügt, alle anderen fern- oder wenigstens kleinzuhalten.

Vorschau:
Wenn sie wollen, können wir uns schon mal gedanklich vorbereiten auf weitere Aspekte:
  • Wie durch Masse statt Klasse bei den Gesetzerfindern und deren Fließbandproduktionen das Recht auf der Strecke bleibt,
  • der Rechtsstaat so immer fragwürdiger wird - Schlitzohren begünstigt und Gutwillige verprellt werden
  • die Anfälligkeit für Korruption nicht bekämpft, sondern gefördert wird
  • die Liste ist nach unten offen ...


search:
     Gewaltenteilung, 137 GG
--
     Wer das nicht verändert, wird gar nichts verändern
     Wer das nicht kapiert hat, hat gar nichts kapiert

WahlRechtReform
 Link zu diesem Beitrag

alberto
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2003 - 10:18 Uhr:   

Hallo Herr Dickow

Mir war es wieder einmal nicht gelungen, meine Eigenart deutlich zu machen, daß ich ungeachtet von Absichten und Maßnahmen immer auf die normative Macht des  Faktischen achte, will sagen: „Was kommt dabei heraus“. Ich negiere nicht den Nutzen der Kenntnis von inneren Funktionen der Bremse, Lenkung, und Beschleunigung durch Verbrennungstechnik, aber wenn ich das effektive Kurvenverhalten nicht erfahre, fahre ich gegen die Wand.

Fazit:
Wenn effektiv das passive Wahlrecht nur noch für Ödies funktioniert, dann ist der Artikel 137, I GG anzuwenden. Als Notbremse, gewiß. Die Not ist da
Gruß, a
 Link zu diesem Beitrag

Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2003 - 19:45 Uhr:   

Und sollte Alberto wider Erwarten mit seinen Ideen durchkommen, wird er kurz darauf wieder anfangen zu schreien, weil ihm dann auf einmal auffällt, wie viele Rechtsanwälte es in der Politik gibt. Man stelle sich vor, dieselben Leute machen Gesetze und legen sie dann aus. Und danach würde er eine weitere Gruppe finden, die aufgrund ihrer Aktivität in der Politik Vorteile hat.

Vor Verboten für einzelne Berufsgruppen sollte man lieber erst einmal versuchen, die Wahl der einzelnen Abgeordneten für die Bürger direkter und durchschaubarer zu machen.
 Link zu diesem Beitrag

alberto
Veröffentlicht am Freitag, 28. März 2003 - 08:57 Uhr:   

smile
Das Wichtigste zuerst,

Quote:

Man stelle sich vor, dieselben Leute machen Gesetze und legen sie dann aus. Und danach würde er eine weitere Gruppe finden, die aufgrund ihrer Aktivität in der Politik Vorteile hat.


Schaden mindern und Nutzen mehren - mehr geht nicht. Aber das soll geschehen. Daß die Schuhmacher einmal die 100%-Marke ansteuern, haben die Autoren der Verfassung als relativ geringe Gefahr angesehen. Damals galt auch noch die Devise: „Soviel Staat wie nötig und so wenig wie möglich“. Die Weisheit des unvollkommenen Lebens gedeiht überall, nur nicht bei Behördeninsassen.


search:
     Gewaltenteilung, 137 GG
--
     Wer das nicht verändert, wird gar nichts verändern
     Wer das nicht kapiert hat, hat gar nichts kapiert

WahlRechtReform

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite