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Walter Roeder
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Mai 2014 - 20:15 Uhr: | |
Hallo zusammen, gemäss meinen Briefwahlunterlagen tritt ein Kandidat mehrfach an. Für - den Kreistag, - den Stadtrat und - den Ortschaftsrat. Ist das überhaupt möglich ? Grüßli Walter |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Mai 2014 - 20:45 Uhr: | |
So etwas ist dann nicht möglich, wenn ein Gesetz die Ämter als miteinander unvereinbar definiert. Ich weiß nicht, um welches Bundesland es hier geht - und damit um welche Gemeindeordnung. Aber genau dort wäre eine solche Unvereinbarkeit zu finden. |

Walter Roeder
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Mai 2014 - 21:07 Uhr: | |
Nun, dann wird es wohl vereinbar sein. Ich finde es allerdings mehrfach komisch. Zum einen, daß so etwas überhaupt "vereinbar" sein kann, und zum anderen, daß jede Gemeinde selbst festlegt, ob diese Dinge vereinbar sind - oder nicht. Grüßli Walter |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Mai 2014 - 21:44 Uhr: | |
Gemeindeordnungen sind Landesrecht, sie legen die Organe der Kommunen und deren Kompetenzen einheitlich für ein Bundesland fest. Oftmals gibt es hier auch Listenschmuck - der bekannte Ratsherr soll die Ortschaftsliste mit seinem Namen aufwerten, nimmt aber nicht zwangsläufig das Mandat im Ort an. Oder es gibt auch den Aufstiegsversuch: man kandidiert erneut für das niedrigere Mandat, das man schon hatte, es ist aber eher der Plan B, weil aus dem höherwertigen Mandat nichts wird. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Mai 2014 - 23:42 Uhr: | |
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Walter Roeder
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| | Veröffentlicht am Samstag, 17. Mai 2014 - 09:18 Uhr: | |
Da sieht man mal, was sich ein ahnungsloser Wähler alles so einbilden kann. Aber jetzt weiß ich es. Das mit dem Plan B leuchtet mir sogar ein.
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