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SoleSurvivor
| | Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2003 - 12:42 Uhr: | |
Ist es bei Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen möglich, dass eine Partei in einem Wahlgebiet mehrere Listen aufstellt? (z.B. Jugendliste, Parteirechten-Liste, Liste für parteilose Kandidaten der Partei) Gelten diese Listen als miteinander (bei Landtagswahl) oder bundesweit (bei Bundestagswahl) verbunden? Welche Nachteile bezüglich 5 %-Hürde oder Mandatsverteilung ergäben sich für die Gesamtpartei oder die einzelne Liste? |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Sonntag, 23. Februar 2003 - 13:56 Uhr: | |
Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag und in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. (Par. 18 V BWG) Ähnliche Regelungen gelten für Landtags und Kommunalwahlen. |

Volker Schmid
| | Veröffentlicht am Montag, 24. Februar 2003 - 17:22 Uhr: | |
Bei den Kommunalwahlen in Bayern sind mehrere Listen möglich. So können bei drei teilnehmenden Parteien (CSU, FW, SPD) schon mal 10 Listen an den Start gehen. Dabei gibt es dann aber noch die Listenverbindungen, d.h. im Endeffekt, die Listen einer Partei werden bei der Vergabe der Sitze erstmal als eine Liste angesehen. |

c07
| | Veröffentlicht am Montag, 24. Februar 2003 - 21:43 Uhr: | |
Volker: > Bei den Kommunalwahlen in Bayern sind mehrere Listen möglich. Das ist falsch. "Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen." (Art. 24, Abs. 3 GLKrWG. Richtig ist nur, dass parteinahe Wählergruppen eigene Listen aufstellen dürfen, was aber eher selten wirklich passiert. Häufig treten in kleineren Gemeinden nur mehrere parteiunabhängige Wählergruppen auf, die aber in aller Regel nicht Teil der Freien Wähler Bayern e.V. sind. Listenverbindungen werden manchmal auch von sehr verschiedenen Parteien bzw. Wählergruppen eingegangen; inhaltliche Nähe war da früher eher Zufall. Allerdings hat sich das etwas geändert, seit die Listenverbindungen für die Wähler transparent sind und auf dem Stimmzettel genannt werden (2002). |
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