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Doppelte Staatsangehörigkeit

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Anne-Marie
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. April 2014 - 22:40 Uhr:   

Frage : ist es zulässig , wenn man eine doppelte Staatsangehörigkeit hat, bei den bevorstehenden Europawahlen seine Stimme für zwei EU-Staaten abzugeben ?
In meinem Fall habe ich bereits eine Wahlbenachrichtigung für Deutschland und für Frankreich erhalten !
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. April 2014 - 23:26 Uhr:   

Kurze Antwort: Nein, man muss sich für einen Staat entscheiden, in dem man sein Wahlrecht ausübt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. April 2014 - 23:39 Uhr:   

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Veröffentlicht am Montag, 28. April 2014 - 23:39 Uhr:   <
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. April 2014 - 07:35 Uhr:   

@RL
Selbst wenn eine Mehrfach-Wahl ggf. ohne Folgen bleiben sollte: Wer über Moral und Anstand verfügt und demokratische Wahlen nicht in Misskredit bringen will, wird nur einmal wählen! Ich hoffe, diese Werte zählen noch etwas in unserer Gesellschaft.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. April 2014 - 12:28 Uhr:   

ield:status-->Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. April 2014 - 12:28 Uhr:   

Zum Wesen demokratischer Wahlen gehört allerdings, dass sie auch ohne freiwilliges Wohlverhalten funktionieren. Man braucht auch keine besonders abartigen moralischen Maßstäbe, um gerade damit Wahlfälschung rechtfertigen zu können (z.B. liegt es nahe, die überschüss
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Victor
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Mai 2014 - 08:15 Uhr:   

Das Gleiche habe ich: 2 Wahlbenachrichtigungen erhalten! Ich habe beide französische und deutsche Staatsanghörigkeiten, wohne in D und habe meiner Mutter in F eine Vollmacht ("procuration") für das ganze Jahr gegeben. Wenn ich in Frankreich nicht wähle, dann werde ich eben als Nicht-Wähler gesehen. Wie kann ich das Problem lösen? Ich möchte nicht zwei Mal wählen - aber auch nicht, dass die extremisten dadurch mehr Prozente kriegen, weil ich nicht gewählt habe. Weiß jemand, ob ich mich für die Europawahl von der Wählerliste streichen lassen kann?
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sirius3100
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Mai 2014 - 12:17 Uhr:   

Ob sie nicht wählen oder sich von der Wählerliste streichen lassen, hat den selben Effekt auf die Prozentzahlen welche die extremistischen Parteien bekommen. Außerdem vermute ich dass sie sich sowieso nicht von der Wählerliste streichen lassen können.

Sie könnten ja überlegen ob es ihnen in Deutschland oder in Frankreich wichtiger ist den extremistischen Parteien zu schaden und dann eben dort wählen.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Mai 2014 - 14:40 Uhr:   

Zur Ausübung des Wahlrechts und einer möglichen Mehrfach-Teilnahme verweist der Bundeswahlleiter auf Folgendes: http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/presse/w14023_Wahlrecht_nur_einmal_ausueben.html
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Mai 2014 - 14:57 Uhr:   

Das eigentlich Irre am Verbot der Mehrfachwahl ist doch, dass selbst ein deutsch-französischer Doppelwähler weniger Stimmgewicht hat, als ein maltesischer oder luxemburgischer Einfachwähler. Vor dem Hintergrund des zu schützenden Guts der Stimmrechtsgleichheit mehr als absurd.
Ein Freund von mir ist de jure nebenbei noch Slowene, allerdings spricht er weder slowenisch, noch wusste er, dass Slowenien von einer Frau regiert wurde (bis die Tagesschau ihren Rücktritt verkündete), und vor zwei Jahren musste er wegen einer Erbschaftsangelegenheit erstmal seinen abgelaufenen jugoslawischen Kinderpass umschreiben lassen. Dennoch hatte er dann unaufgefordert die Briefwahlunterlagen in der Post.
Angesichts der ihm vollkommen unbekannten kryptischen Parteikürzel (vertraut waren nur das Flaggen-P der Piraten und ein "S" in einer Schriftart, die die CSU im letzten Jahrhundert mal verwendet hat), sahen die Logos der Europäischen Parteien dann doch recht hilfreich aus.
PS, bevor Nachfragen kommen: als ich ging, war der Wahlzettel noch ungekennzeichnet.
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Europäer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Mai 2014 - 17:42 Uhr:   

Ich selbst bin Deutscher, der einige Monate im Jahr in Frankreich lebt. Ich habe mich Ende letzten Jahres ins französische Wählerverzeichnis für die Europawahl eintragen lassen. Ich habe dann vor ein paar Wochen bei meiner deutschen Gemeinde den formlosen Antrag gestellt, mich aus dem deutschen Wählerverzeichnis zu streichen unter Verweis auf die Europarechtswidrigkeit einer doppelten Stimmabgabe nach Art. 9 Direktwahlakt bzw. Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 93/109/EG. Der zuständige Kreiswahlleiter hat dann angewiesen, diesem Antrag zu entsprechen.

Für Streichungen aus dem deutschen Wählerverzeichnis dürfte es jetzt, so kurz vor der Wahl, allerdings zu spät sein. Anträge über Ein- bzw. Austragungen aus dem deutschen Europawahlverzeichnis können (zumindest für die gesetzlich geregelten Fälle) nur bis drei Wochen vor der Wahl gestellt werden.
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Tilman_s
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014 - 22:20 Uhr:   

Man darf es nicht, man kann es aber, denn die Gefahr der Entdeckung ist gering.

Außer man heißt Giovanni Di Lorenzo, sitzt am Wahlabend bei Günter Jauch, und verrät es ganz offen, mit dem Italienischen und dem Deutschen Pass gewählt zu haben

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