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Archiv bis 04. Mai 2013

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Allgemein » 11 Mann Wahlkreise » Archiv bis 04. Mai 2013 « Zurück Weiter »

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hofam
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. März 2013 - 15:15 Uhr:   

Ich schlage für alle Wahlen 11-Mann Wahlkreise vor. 10 Kandidaten werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt (dies entspricht einer 10% Klausel) und einer nach dem Mehrheitswahlrecht. Die Parteien im Wahlkreis stellen die 10 Kandidaten auf (Basisnähe). Der Kandidat, der per Mehrheitswahlrecht gewählt ist, wird von der Partei (von einer Liste oder sonst wie bestimmt).
Der Wähler darf nur ein Kreuz bei dem Kandidaten seiner Wahl machen. Alle Kreuze, die bei den Kandidaten einer Partei gemacht werden, werden zusammengezählt. Das Ergebnis bestimmt die Anzahl der Gewählten einer Partei. Die Reihenfolge der Kandidaten, die in das Parlament einziehen, ergibt sich aus der Anzahl der Stimmen, die auf jeden einzelnen Kandidaten entfallen sind. Die Partei, die die meisten Stimmen in dem 11-Mann Wahlkreis erhalten hat, bekommt den Direktkandidaten.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. März 2013 - 21:01 Uhr:   

Faktische Sperrklauseln entsprechen nicht 100% geteilt durch Anzahl der Sitze!

Ihr System hat aber noch schwerwiegendere Nachteile! Das Verhältnis der Sitze kann aufgrund des Bonussitzes gewaltig vom Verhältnis der Stimmen abweichen, da Proporzabweichungen durch Wahlkreissieger nicht wie beim bisherigen Wahlrecht, bzw. den neusten Änderungen ausgeglichen werden.
Außerdem: wieviele Wahlkreise sollte zum Beispiel Bremen nach diesem System bekommen? Weiterhin 2 - dann wächst der Bundestag auf über 3000 Sitze an, oder nur einen, dann sind es immer noch über tausend.

Dreierwahlkreise dürften so das höchste der Gefühle sein - nur so passt das Ergebnis noch in die Landesergebnisse ...
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CHeine
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. März 2013 - 22:48 Uhr:   

Man müßte bei diesem System von der bisher konsequenten durchgeführten Regel abweichen, dass Wahlkreise nicht länderübergreifend geschnitten werden. Dann würde Bremen keinen eigenen Wahlkreis bekommen, sondern mit dem niedersächsischen Umland zusammengelegt werden. Dass würde allerdings die Proporzverzerrung nicht aufheben, die hierbei entsteht. Stellt sich die Frage, wozu der Bonussitz dienen soll. Jetzt dient er ja der halbwegs gleichmäßigen Verteilung von MdB im Wahlgebiet durch die direkt Gewählten.
Durch die stärkere Regionalisierung dieses Models entfällt diese Notwendigkeit. Allerdings ist auch ohne den Bonussitz eine starke Proporzverzerrung zu erwarten. Ob man das gut findet oder nicht, sei dahingestellt. Es stellt aber einen Paradigmenwechsel zur bisherigen Vorstellung einer Verhältnisswahl dar.
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hofam
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. März 2013 - 13:26 Uhr:   

Antwort
Natürlich muss das jeweilige Wahlgebiet in nahezu gleichgroße
11-Mann Wahlkreise unabhängig von Kommunal- oder Landesgrenzen eingeteilt werden. Im Bundestag sind derzeit 620 Sitze vergeben (mit 22 Überhangmandaten). Also sollten es eigentlich 598 Sitze sein. Wenn nun 50 11-Mannwahlkreise eingerichtet würden, umfasst das Parlament 550 Abgeordnete. Davon sind 500 proportional verteilt.
Das Parlament soll nicht nur die Meinung im Lande widerspiegeln sondern auch stabile Regierungen bilden. Ein Verzerrung des Proporzes zu Gunsten der größten Parteien erscheint mir sinnvoll.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. März 2013 - 14:15 Uhr:   

Also ein Grabenwahlrecht mit einem kaputten Verhältnisanteil!?
Schließlich addieren sich die Rundungsfehler aus den einzelnen Wahlkreisen ja - außerdem werden sorgt die feste regionale Zuordnung der Sitze dafür, dass in Regionen mit geringer Wahlbeteiligung Mandate für weniger Stimmen herausgerückt werden.
Ich weiß nicht, ob die 48 noch zu vergebenden Sitze bis zur Hausgröße reichen, um das Verhältnis zu reparieren. Evtl. sollte man aber auch für jedes volle Zehntel, um dass ein Wahlkreis die Stimmenzahl des Wahlkreises mit der größten Zahl abgegebener Stimmen unterschreitet, einen der Verhältnissitze abziehen und ihn dem bundesweiten Ausgleich zuschlagen.

Ein Bonussystem kann ja Sinn machen, aber wenn es in jedem Wahlkreis in eine andere Richtung ausschlägt, hebt sich das auf! Die Wahlkreiskarte des letzten Bundestages (Wahl 2005) sah gegen Ende der Legislaturperiode so aus: 149 Union, 149 rot-rot-grün, 1 Fraktionsloser. Stabilität sieht anders aus!
Und bezogen auf das Ergebnis von 09: die CSU war im Schnitt halb so groß wie die anderen "kleinen" Parteien - wieso hätte sie einen Bonus verdient? Weil ihre wenigen Wähler näher aneinander wohnen?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. März 2013 - 14:48 Uhr:   

Oben klingt das sowieso nach SNTV mit Extrasitz und die angegebene Sperrwirkung ist in jedem Fall falsch. Solang nicht klar ist, was das System sein soll, braucht man garnicht drüber zu diskutieren.
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hofam
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. April 2013 - 12:56 Uhr:   

Ich wundere mich, dass soviel Kritik kommt. Kritisieren ist leicht, macht aber nur Sinn, wenn ein besserer Vorschlag da ist. Das gültige Wahlsystem ist auf jedem Fall schlecht. Es ist ein reines Verhältniswahlrecht mit der Möglichkeit zur Manipulation. Z.B., wenn alle mit der Erststimme Partei A wählen und mit der Zweitstimme Partei B, ergeben sich 100% Überhangmandate. Aus innerparteilicher Sicht ist das jetzige Wahlsystem schlecht, weil die Parteivorstände die volle Kontrolle über die Liste haben, d.h. es gibt keine innerparteiliche Demokratie. Außerdem spielt hier eine Rolle die Anzahl der innerparteilichen Representationsebenen zumindest bei den größern Parteien. Z.B. der Ortsverband wählt sagen wir 6 Delegierte für die Kreisversammlung. Die Kreisversammlung wählt 7 Delegierte für die Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung wählt 10 Delegierte für die Landesversammlung. Die Landesversammlungen Westfalen und Rheinland wählen je 60 Delegierte für die gemeinsame Versammlung zur Aufstellung der Europakandidaten aus Nordrheinwestfalen. Es ergeben sich fünf Ebenen nämlich Ort, Kreis, Bezirk, Land und Bundesland. Weil das auch für andere Leute keine reprensentative Demokratie ist, wird immer häufiger direkte Demokratie gefordert, z.B. bei der Bundespräsidentenwahl. Keine Reprentationsebene bietet aber den Demagogen und Schwätzer Tür und Tor. Daher lehne ich mehrere Representationsebenen und keine Ebene ab. Aus der Sicht einer Partei, die noch nicht in einem Landtag oder im Bundestag ist, sind die derzeit gültigen Vorschriften schlecht. Das Gegenargument, dass die Grünen, die Linken und die Piraten es geschafft haben, auf den Wahlzettel zu kommen zieht nicht, da zumindest die Grünen andere Bedingungen hatten, die Linken mit der PDS in der Ex-DDR ein Fundament hatten. Wie die Piraten es geschaft haben, ist mir nicht erklärlich.
Der 11-Mannwahlkreis bietet den kleinen Parteien den Vorteil, dass sie sich einen für sie günstigen Wahlkreis aussuchen, dort ihre Man-Power konzentrieren und damit die Bedingungen erfüllen können. Wenn sie dann es geschafft haben, 3 Mandaten erreicht zu haben, gibt es keine Hürden mehr, um auf den Wahlzettel zu kommen.
Dieses Wahlsystem bietet allen Parteien Chancen, erhöht die innerparteiliche und außerparteiliche Demokratie und ist eindeutiger und einfacher als das bisherige Wahlsystem und es ist gerechter als das Mehrheitswahlsystem. Man muss halt mit offenen Sinnen bei der Demokratie mitmachen, um zu wissen, was vernünftig ist.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. April 2013 - 13:32 Uhr:   

Kritisieren ist leicht:

Was macht man bei Wahlen, bei denen weniger als 11 Plätze zu besetzen sind?

Besserer Vorschlag:
Wir lassen es, wie es ist.

Noch besser:

Ich schlage vor, lieber überall Verhältniswahlen zu machen - die im Falle von Einzelmandaten wie OBs automatisch Mehrheitswahlen sind. Der Bundesrat ist an den Proporz der Landtagswahlergebnisse zu koppeln.

Zudem halte ich es für ausgemacht falsch, dass Parteivorstände Listen diktieren können gegen die Basis. Das passiert nicht mal bei der Bundesliste zur Europawahl.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. April 2013 - 14:19 Uhr:   

Mein Gegenvorschlag wären Dreierwahlkreise - 100 Stück, nach ersten Erfahrungen ausbaubar auf ca. 120-130. So kann die Direktmandatskomponente des bisherigen Wahlrechts ersetzt werden. Innerhalb der (dann ein 3x so großes Gebiet umfassenden) Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus der Zahl der individuell für Personen abgegebenen Stimmen eine Reihung, nach der die 1-2 (extrem selten: 3) von der Partei im Wahlkreis errungenen Mandate besetzt werden. Im Wahlkreis kann auch nachgerückt werden, wer ein Mandat über die Liste erringt, behält seinen Nachrückerstatus im Wahlkreis und kann im Zweifelsfalls "umrücken" (sein Listenmandat würde von der Liste nachbesetzt).

Grenzen des Systems: es muss sichergestellt sein, dass bei kleinen Parteien kein Überhang entsteht. Ggf. könnte Die Linke in beiden Saarwahlkreisen jeweils das 3. Mandat erhalten aber landesweit nur einen Sitzanspruch von 1 erringen. Lösungsmöglichkeit wäre d'Hondt bei den Dreierwahlkreisen oder eine Vorbehaltslösung für die 3. Mandate (math. Verteilung von einerseits 300 Direktmandaten andererseits 100 Wahlkreisen auf 16 Länder - wenn AnzahlWahlkreise*3>AnzahlDirektmandatsanspruch wird eine Differenz D ermittelt, die D [oder 2*D] schwächsten Gewinner des 3. Mandats gehen im Überhangfall leer aus).
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CHeine
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. April 2013 - 20:16 Uhr:   

Wie sollen die "schwächsten" Gewinner des 3. Mandates ermittelt werden? Die größten Abstände zum 2. Mandat? Der kleinsten Abstände zum 4. Mandat? Oder die schwächsten prozentualen Ergebnisse?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. April 2013 - 21:22 Uhr:   

Bei d'Hondt würde man wohl Stimmen im Wahlkreis/x als Stärkemaß anwenden, wobei x 1, 2 oder 3 wäre, je nachdem, wieviele Mandat die Partei im Wahlkreis inkl. dieses Drittmandats erringen würde ... das geht aber nur bei sehr gleichmäßig großen Wahlkreisen, ansonsten ließe sich das Stärkemaß auch in Stimmanteile umrechnen.
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Daniel Hellmann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. April 2013 - 09:42 Uhr:   

Es gibt da einige (wahrscheinlich hier im Forum auch schon durchgekaute), Nachteile an der Version der Mehrpersonenwahlkreise.
Zum Einen: Wenn wir das System derart gestalten (und so wie ich das verstanden habe geht der hier diskutierte Vorschlag der 11-Mann und 3-Mann Wahlkreise in die Richtung SNTV), dass der Wähler nur eine Stimme als Erststimme hat (Zweitstimme bleibt denke ich erhalten), ergibt sich ein Problem. Logisch wäre es zunächst, dass schlichtweg die stärksten drei Kandidaten gewählt sind. Das ist aber insofern problematisch, als dass somit die Wählerschaft einer dominanten Partei ein quasi kollektives Optimalverhalten an den Tag legen muss. Hat die CDU in einem Wahlkreis ein Wählerpotential von ca. 45%, so kann es sein, dass sich diese 45% auf einen einzigen Kandidaten aufsummieren. Andernfalls kann es sein, dass die 45% sich auf zwei-drei Kandidaten verteilen, von denen wiederum keiner einzieht. Hier ein kollektiv optimales Ergebnis herzustellen wird schwer. Was allerdings hier möglich und überlegenswert wäre, ist, hier eine Variante des STV anzuwenden.
Die häufig gewählte Lösung, die Erststimmen aufzuaddieren und dann eine Verteilung, z.B. nach D´Hondt durchzuführen, ist auch nicht überaus hilfreich. Da kann es z.B. wiederum dazu kommen, dass der stimmstärkste Kandidat nicht einzieht. Dem kann man allerdings vorbeugen, indem keine Partei mehr Wahlvorschläge aufstellen darf, als Mandate zu vergeben sind. Es kann aber immerhin noch dazu kommen, dass der zweitstärkste Kandidat keinen Sitz erhält (SPD-Kandidaten: 35%,15%,11%; CDU-Kandidat: 20%=> CDU erhält keinen Sitz).
Selbst wenn dieser Effekt vernachlässigbar ist, untergräbt dieses Verfahren doch den eigentlichen Charakter und die eigentliche Begründung der Erststimme, nämlich eine Personenstimme zu sein.
Dennoch finde ich, dass Dreimannwahlkreise aus dem Pool der Möglichkeiten der Mehrmannwahlkreise noch die beste Variante sind (Besser als Behnkes Zweimannwahlkreise und bedeutend besser als 11-Mann-Wahlkreise).
Mein Vorschlag (ich nehme an, dass auch dieser in diesem Forum schon diskutiert wurde):
Den deutschen Mehrheitswahlanteil durch AV ersetzen. Allgemein sind absolute Mehrheitswahlen m.E. der relativen schon allein aufgrund der höheren Repräsentativität der gewählten Abgeordneten vorzuziehen. AV schenkt sich dabei den Kosten- und Mühenfaktor der Nachwahl. Auch die damals in der britischen Diskussion gebrachten Argumente, von wegen AV würd dazu führen dass einige mehr Stimmen haben, als andere, verfängt nicht wirklich. Prinzipiell ist es ja eine Wahl mit integrierten Nachwahlen und in jedem Schritt werden die Stimmen derjenigen, die einen stärkeren Kandidaten wählten neu mitgezählt. Da wir in Deutschland auch nicht darum fürchten müssen, dass AV die Regierungsstabilität beeinträchtigt, fallen mir keine stichhaltigen Gegengründe ein.
M.M. kann AV sogar dabei helfen, Überhangmandate zu reduzieren. In BaWü hätten u.U. z.T. Grüne und FDP Chancen, durch AV Direktmandate zu erobern (absolute Mehrheitswahlen verbessern die Verhandlungsbasis kleiner Parteien). Selbst wenn nicht, gewinnt in jedem Wahlkreis wenigstens der Kandidat der für die meisten Wähler kein inakzeptables Übel darstellt.
Im Übrigen wäre es sinnvoll, die Stimmabgabe so zu regeln, dass jeder Wähler so viele Stimmen setzen kann, wie Wahlvorschläge vorhanden sind (bei manchen Wahlen ist die Anzahl der möglichen Präferenzen begrenzt).
Meine Vorschläge also:
Entweder:
- Dreimannwahlkreise mit STV oder
- Absolute Mehrheitswahl mit integrierter Nachwahl
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. April 2013 - 17:02 Uhr:   

@D.H.
Grundsätzlich fänd ich Fünferwahlkreise sehr sinnvoll (und bei LTW machbar), aber wenn man auf Ländergrenzen Rücksicht nehmen will, dürften Dreierwahlkreise das höchste der Gefühle sein.

Etwas genauer möchte ich bzgl. meines Vorschlags sein:
Der Wähler hätte 5 Stimmen, ankreuzbar wären
Partei A ()()()()()
- Parteibewerber A1 ()()()
[...]
Einzelbewerber Z ()()()()()
Freies Kumulieren und Panaschieren möglich

Partei- und Parteibewerberstimmen würden bundes- (5%-Hürde, Oberverteilung) und landesweit (Unterverteilung) wie Zweitstimmen gewertet.
Im Wahlkreis würde die Parteien (Summe aus Parteistimmen + Parteibewerberstimmen) gegen die Einzelbewerber nach d'Hondt antreten, wobei ein Einzelbewerber per Definition schon nur ein Mandat erzielen kann, Parteien natürlich mehrere (diese gehen an die Parteibewerber mit den meisten Stimmen). Natürlich kann es passieren, dass z.B. Kandidat C1 nicht gewählt wird, obwohl er ggf. mehr Stimmen bekommen hat als die gewählten, A3, B1 und A1, das ergibt sich dann aber aus der Schwäche der Partei C im Vergleich zu A und B. C1 hat aber gleichzeitig dann einen sehr geringen Anteil an den Stimmen des Wahlkreises insgesamt, denn ansonsten hätte er seine Partei ja entsprechend stark gemacht.
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Daniel H.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. April 2013 - 16:47 Uhr:   

@Jan W.
Ich muss ein paar Nachfragen stellen:
1. Gäbe es in deinem Vorschlag noch das grundsätzliche Zweistimmen-System (jetzt mal abgesehen von den 5 Personenstimmen)oder nur die Personenstimmen?
2. Warum haben (zumindest sieht das für mich so aus), Parteienkandidaten nur drei maximale Stimmen?
3. Welchen Vorteil habe ich als Wähler, wenn ich meine Stimmen der Partei und nicht den Kandidaten gebe? Also wozu gibts diese Möglichkeit?
4. Was wären die konkreten Vorteile des Systems? Jetzt mal abgesehen von der Möglichkeit den Wählerwillen mit 5 Stimmen vermeintlich besser ausdrücken zu können als mit zwei bisher (was ohne Frage ein Vorteil ist).
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. April 2013 - 19:21 Uhr:   

@Daniel H.
1. Es gibt 5 gleichwertige Stimmen. Punkt. Durch den Wegfall der Starre, die mit Einerwahlkreisen einhergeht, sind Direktmandate grundsätzlich für alle Parteien, die es ins Parlament schaffen, erreichbar. Es ist mancherorts sehr schwer, aber die für eine kleine Partei zur Erreichung eines Mandats nötige Vervielfachung entspricht dann in etwa der heute nötigen Vervielfachung einer Volkspartei in der Hochburg einer anderen Volkspartei.
Die Notwendigkeit, abseits der Parteistimme durch Splitting im Rennen um das/die Direktmandat/e mitzumischen, verringert sich, so dass zur Komplexitätsreduktion die Andersartigkeit der Stimmen entfallen kann.

2. Das erkennst Du richtig. Ich halte es persönlich für sinnvoll, zum Splitting zu ermuntern. Gerade bei Wahlkreispromis wird oft ein Wahlkreisbewerber zum Staubsauger, der alle Parteibewerberstimmen seiner Partei anzieht. Angenommen der Merkel-Wahlkreis ergäbe zwei CDU-Mandate und eins für SPD oder Linke, so wären wahrscheinlich bei 5 Kringeln hinter dem Namen Angela Merkel >90% aller CDU-Stimmen Merkel-Stimmen, die weitere Reihung bliebe mehr oder weniger dem Zufall überlassen.
Die Schlechterstellung gegenüber Einzelbewerbern rechtfertigt sich doppelt: zum einen bilden Parteibewerber eine Zählgemeinschaft mit ihren Parteifreunden, die mehr als 1 Mandat erringen kann und ein geringeres Aussichtslosigkeitsrisiko hat, zum anderen konkurrieren Partei- und Einzelbewerber nicht miteinander, da Einzelbewerber in der Wahlkreisoberverteilung mit den Parteien konkurrieren und die Parteibewerber in der Unterverteilung der Partei miteinander.

3. Die pauschale Parteistimme: zur Personenwahl kann man ermuntern, aber wem eine Differenzierung über die Partei hinaus zu komplex ist, der soll nicht zur Personenwahl genötigt werden. Zufallsankreuzer sollen das Personenwahlergebnis nicht verfälschen.

4. 5 Stimmen ermöglichen auch, parteiübergreifend zu splitten, aber dennoch klarer zu gewichten. Genereller Vorteil ist: die jetzigen 50% Direktmandat werden künftig in das Zweitstimmenergebnis und die länderunterverteilten Sitzansprüche passen, ihr Anteil ist sogar noch ausbaubar!
In Überhang-BaWü etwa aus je drei Wahlkreisen, die in der Regel alle schwarz waren, ein neuer Wahlkreise mit entweder nur zwei CDU-Direktmandaten oder drei verschiedenen Parteifarben. Umgekehrt könnte die Union Mandate im Ruhrgebiet erringen. Beide Parteien werden regional ausgewogener: derzeit ist die Unionsfraktion ländlicher, die SPD-Fraktion großstädtischer geprägt als ihre jeweiligen Wählerschaften.
Im kleinen gab es einen ähnlichen Effekt bei der Landtagswahl 2005 in NRW, als die Ruhrgebiets-CDU trotz Zugewinnen nahezu alle Mandate verlor.
Apropos Länder: im kleinen funktioniert das System natürlich auch, hier können sogar Fünferwahlkreise eingesetzt werden, da man keine Kleine-Länder-Effekte berücksichtigen muss. Mehr Mandate pro Wahlkreis würden die Komplexität aber zu stark steigern.
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Daniel H.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. April 2013 - 20:33 Uhr:   

Gut,das hört sich doch schonmal nach ner Diskussionsgrundlage an
Über 2. lässt sich erstmal streiten. Erstmal finde ich eine Festlegung, wieviele Stimmen ein Kandidat einer Partei maximal erhalten kann immer etwas wahllos. Aber eigentlich ist bei der Regelung eher das Hauptproblem, dass es wiederum den Wähler einschränkt. Wenn ich die anderen Kandidaten einer Liste eher bescheiden finde und am liebsten Frau Merkel mit all meinen Stimmen versehen möchte,habe ich ein Problem. Natürlich kann ich die CDU als Partei mitankreuzen. Aber damit werde ich ja indirekt gezwungen, einer Partei meine Stimmen zu geben,nur weil ich eine Kandidatin toll finde. Und natürlich könnte ich auch einfach meine zwei überfälligen Stimmen unbenutzt lassen. Aber das hat was von: "Friss oder stirb". (Selbstverständlich sollte mir als rationalem Wähler klar sein, dass mehr Stimmen für Merkel auch den anderen Kandidaten der CDU zu sitzen verhilft. Aber seien wir ehrlich: das wird nicht jeder verstehen). Abgesehen davon gebe ich ja meine Stimme nicht rein instrumentell, sondern ich erweise damit ja auch dem Kandidaten meiner Wahl ein gewisses Maß an Vertrauen und Anerkennung (beispielsweise denke ich nicht, dass all die FDP- und Grünenwähler, die mit ihrer Erststimme immernoch den Kandidaten ihrer Partei wählen,entweder zu doof sind, zu kapieren, dass das nichts bringt oder dass die nicht viel von den Koalitionen mit den "Wunschpartnern" halten,sondern dass sie ihre Kandidaten aus nicht zwangsweise rationalen Gründen wählen).
Im Übrigen könnte ja jede Partei Wahlkreislisten erstellen, um für den Fall,dass alle Stimmen der Partei auf nur einen Kandidaten oder die Partei entfallen sind, aber dennoch mehr Sitze zu bsetzen sind, vorzusorgen.
Auf Landesebene denke ich,wäre ein solches Verfahren u.U. praktikabel (ich bin mir aber in Sachen Auswirkungen auf die Parteienlandschaft nicht ganz sicher). Auf Bundesebene finde ich die Kleinländereffekte problematisch.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. April 2013 - 21:20 Uhr:   

@D.H.
Es ist doch eher ein Defekt des derzeitigen Wahlrechts, dass man derzeit mit Erststimmen in Nicht-Überhang-Ländern die Zusammensetzung einer Fraktion beeinflussen kann, ohne die Partei mit der Zweitstimme zu stärken.
Eine Empörung darüber, dass der Merkel- oder Steinbrück-Wähler plötzlich feststellen muss, dass seine Stimme tatsächlich für CDU bzw. SPD gewertet wird, halte ich für naiv.
Eine Wahlkreisliste halte ich für kontraproduktiv, hebelt sie doch die Machtverschiebung von Partei zu Wähler wieder aus.
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Bobo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 04. Mai 2013 - 17:01 Uhr:   

@hofam

Vielleicht spezifizieren Sie Ihren Vorschlag etwas genauer. Es ist z.B.
nicht unwichtig welches PR-Verfahren (PR=Proporz) man in den 50
Mehrmandatswahlkreisen zu Grunde legt, da es, wenn man schließlich die
bundesweiten Summen für die Parteien betrachtet, je nach Verfahren zu
stark unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Weiterhin sind offenbar
auch andere Aspekte bei Ihrem Vorschlag nicht ganz klar.

Ein Beispiel wäre schon. Man könnte etwa die Zweitstimmen der BTW 2009
hernehmen (die Daten sind ja da). Aus den 299 1er-Wahlkreisen macht man
50 10er-Wahlkreise, etwa indem man auf irgendeine Weise jeweils 6
1er-Wahlkreise zu einem Mehrmandatswahlkreis zusammenfasst. (Hier könnte
eine Zusammenfassung fortlaufend mit den Wahlkreisnummern der
1er-Wahlkreise erfolgen.) Das kommt bei 299 1er-Wahlkreisen natürlich
nicht ganz hin; einer der Mehrmandatswahlkreise besteht dann eben aus 5
1er-Wahlkreisen. Für eine Simulation wäre eine Schwankung bei der
Anzahl der Wahlberechtigten auch unerheblich. (Aber man kann auch hier
gewisse "ideale" Prämissen schaffen oder eben auch eine unterschiedliche
Wahlbeteiligung annehmen. Das nur so nebenbei.) Ich habe das 'mal für
mehrere Varianten in den Voraussetzungen durchgespielt und komme zu ganz
interessanten Resultaten.

Wenn Sie ein Beispiel auf Grund des Datenmaterials der BTW 2009 angeben
und etwa so vorgehen wie ich es oben geschildert habe, dann können wir
unsere Ergebnisse gerne vergleichen und evtl. auch eine Bewertung der
Ergebnisse durchführen.

Noch eine Anmerkung: Vielleicht ist es bei obigem Vorgehen angebracht,
dass man in den Mehrmandatswahlkreisen, in denen CDU und CSU gemeinsam
auftauchen, die Stimmen für die beiden Parteien addiert und so der
"Partei" UNION zuordnen. Bei meinen Simulationen habe ich gleich in
jedem Mehrmandatswahlkreis "C[DS]U" durch "UNION" ersetzt.


MfG Bobo.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Mai 2013 - 17:29 Uhr:   

@Bobo
Versuchen Sie es doch mal mit Sainte-Laguë, das ist derzeit gültig und wäre bei aller Unwahrscheinlichkeit, dass hofam's Vorschlag mehrheitsfähig wäre, noch die wahrscheinlichste Variante.
Schwierig finde ich die Unionsfrage. Schließlich gibt es eine solche Verbundpartei nicht. Beide Parteien würden in teilbayerischen Mischwahlkreisen um den Bonussitz konkurrieren, was natürlich auch Gerrymanderingbegehrlichkeiten wecken würde.
Ansonsten muss man bei einer durchlaufenden Zusammenfassung von Wahlkreisen nach aufeinanderfolgenden Nummern beachten, dass die zwei aufeinanderfolgende Nummern nicht geographische Nähe bedeuten: Nr. 86 Berlin-Lichtenberg, Nr. 87 Stadt Aachen ... ;)
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Bobo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 04. Mai 2013 - 18:40 Uhr:   

Jan W. schreibt:
> Ansonsten muss man bei einer durchlaufenden Zusammenfassung von
> Wahlkreisen nach aufeinanderfolgenden Nummern beachten, dass die zwei
> aufeinanderfolgende Nummern nicht geographische Nähe bedeuten: Nr. 86
> Berlin-Lichtenberg, Nr. 87 Stadt Aachen ... ;

Für eine Evaluation des Modells an einem konkreten Beispiel ist das
unerheblich. Stellen Sie sich einfach vor, das ganze findet in
Lummerland statt, wobei dann alle Mehrmandatswahlkreise ein
zusammenhängendes Gebiet bilden. Ersetzen Sie einfach die Ihnen
geläufigen Parteinamen durch fiktive Namen und sehen Sie vielleicht
davon ab, dass es sich bei den Stimmen für die Parteien um die
Zweitstimmenergebnisse der BTW 2009 handelt; es ist einfach eine Wahl in
Lummerland.

Im übrigen mag die Stimmgebung ja sowieso bei dem hofam'schen Modell
ganz anders aussehen. Schlüsse bzgl. des Modells kann man schon bei
theoretischen Betrachtungen ziehen; eine konkrete Evaluation an einem
Beispiel kann weitere Hilfe bringen.

Eine Evaluation an einem konkreten Beispiel könnte auch bewirken, dass
man sein eigenes Modell viel besser versteht. Vielleicht bemerkt
man Sachverhalte, die nicht intendiert waren. Sehen Sie, es kommt doch
hier, wo man über Wahlsysteme diskutieren kann, nicht primär darauf an,
ob sie mehrheitsfähig sind (und deshalb ist hofams thread-Wahl auch gut
gewählt. Übrigens: bei wem mehrheitsfähig? Beim Volk, bei den
Politikern? Oder doch eher hier im Forum?), sondern darauf, dass man
gewisse Aspekte alternativer Wahlsysteme offen legt, wobei man
vielleicht noch etwas lernen kann.


MfG Bobo.

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