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Neues Bundestagswahlrecht

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Markus Schneider
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2013 - 18:25 Uhr:   

Ich habe 2 Fragen zum neuen Bundestagswahlrecht

1)Angenommen bei dieser Wahl hätten in Bayern nur 3 Leute ihre Stimme abgegeben, in allen anderen Bundesländern bleibt alles, wie es ist.
In Bayern erhält die CSU 3 Erststimmen in 3 verschiedenen Wahlkreisen. Außerdem stimmt einer mit der Zweitstimme ab und diese geht an die CSU. Nun erhält die CSU ja mit 1 Stimme 92 Sitze. Daraus folgt, dass die CDU dann 91,5*14.921.877=1.365.351.746 Sitze???
2)Angenommen in Bremen stimmen alle Menschen mit Erst- und Zweitstimme für eine Partei, die nur in Bremen antritt, was passiert mit den restlichen Sitzen in Bremen? Die 2 Direktmandate gehen klar an diese Partei, aber wohin wandern die restlichen 3 Sitze?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2013 - 20:20 Uhr:   

"Nun erhält die CSU ja mit 1 Stimme 92 Sitze. Daraus folgt, dass die CDU dann 91,5*14.921.877=1.365.351.746 Sitze???"
Nein, denn die theoretisch maximal mögliche Sitzzahl ist die Zahl der passiv Wahlberechtigten, also gut 60 Mio. Praktisch stellen Parteien natürlich kein Millionenheer von Bewerbern auf und wird es immer um Größenordnungen mehr gültige Stimmen geben.


"2)Angenommen in Bremen stimmen alle Menschen mit Erst- und Zweitstimme für eine Partei, die nur in Bremen antritt, was passiert mit den restlichen Sitzen in Bremen? Die 2 Direktmandate gehen klar an diese Partei, aber wohin wandern die restlichen 3 Sitze?"
Die wandern nirgendwo hin und werden nicht (pseudo-)zugeteilt, es sei denn, es ist eine Partei einer nationalen Minderheit. Mir ist nicht bekannt, dass in Bremen eine angestammte nationale Minderheit existiert.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2013 - 21:00 Uhr:   

1) Das ganze Szenario mit mehr Sitzen als Bevölkerung bricht schon zusammen, wenn man mal hinterfragt, wieso denn von den 92 Listenkandidaten (plus ggf. weiteren) offenbar nur ein einziger die eigene Partei gewählt haben soll.
T.F. hat aber recht: die Listenerschöpfung würde dann die Aufblähung des Parlaments abbremsen und gleichzeitig auch die relativen Parteistärken bestimmen.
2) kurze Ergänzung: die zwei Mandate würden von der regulären Hausgröße abgezogen. Es wäre eine 15-Länderbundestagswahl mit 596 Sitzen und 297 Wahlkreisen und zwei separat gewählten MdBs.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2013 - 21:44 Uhr:   

@Jan W.: "Das ganze Szenario mit mehr Sitzen als Bevölkerung bricht schon zusammen, wenn man mal hinterfragt, wieso denn von den 92 Listenkandidaten (plus ggf. weiteren) offenbar nur ein einziger die eigene Partei gewählt haben soll. "

Wenn die 89 übrigen Kandidaten nicht in Bayern wohnen, könnte das passieren Tut es natürlich nicht, wissen wir alle. Insbesondere ist es auch unwahrscheinlich, dass keine der anderen Parteien mit mehr als 5% bundesweit (die ja auch die übrigen Direktmandate gewinnen müssen, damit sich die Zahl der bayerischen Listenberechnungssitze nicht durch diese verringern) keine Stimmen erhalten.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2013 - 22:27 Uhr:   

@Norddeutscher
Ja, und all die anderen Parteien haben auch nichtbayerische Kandidaten. Die haben nicht mehr bayerische Wurzeln, so dass ein Angehöriger sie aus Sympathie wählen könnte. Und genau 0 Personen im Wahlkreis erhoffen sich einen Job beim Neu-MdB.
Und eine derartige Hyperzersplitterung ist auch vollkommen unrealistisch.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2013 - 22:35 Uhr:   

Im Fall 2 bin ich immernoch der Ansicht, dass dann die restlichen Sitze an eventuell vorhandene zuteilungsberechtigte Listen mit 0 Stimmen verlost werden müssen und da potenziell Überhang verursachen. Völlig klar ist aber, dass auch dann auf insgesamt mindestens 598 (wenn nicht 599) Sitze aufgestockt werden muss, wenn die in der Pseudoverteilung nicht besetzt werden können. Und da werden die 0-Stimmen-Listen in der Regel bei der Unterverteilung nichts kriegen.
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CHeine
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 05. April 2014 - 20:50 Uhr:   

Was passiert, wenn eine Partei in einem Bundesland keine Landesliste zugelassen bekommen hat, aber in allen anderen schon. Vielleicht gab es Formfehler, vielleicht wurde die Unterschriftensammlung unterschätzt. Die Partei überspringt die 5%-Hürde bundesweit und gewinnt in dem Bundesland ohne Landesliste auch Direktmandat(e). Sind diese dann Überhangmandate? Die Mandate werden doch auf die Länder nach dem Zweitstimmenverhältnis zugeteilt und da kann das betreffende Land ohne zugelassene Liste nichts bekommen.
Zugegeben ein unwahrscheinliches, aber nicht völlig abwegiges Szenario. Kann ja sein, dass es Zoff in dem Landesverband während der Sammlung der Unterschriften gab, der im Wahlkampf dann bereinigt wurde.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 05. April 2014 - 21:22 Uhr:   

Wenn ein Parteibewerber ohne zugehörige Landesliste direkt gewählt wird, zählt der erstmal wie ein Einzelkandidat. Der Sitz wird also vorab abgezogen und ist kein Überhang in dem Sinn, dass er die Sitzzahl im Land vergrößern würde. Dass der Sitz dann in der Bundessumme für die Partei mitzählt (und dort Überhang produzieren kann), ist in § 6 Abs. 5 BWG ziemlich klar formuliert.

In Absatz 6 (endgültige Unterverteilung) muss man allerdings ziemlich frei interpretieren; da haben sie den Fall von Sitzen ohne zugehörige Landesliste übersehn. Allerdings hab ich kaum Zweifel daran, dass man da eine fiktive Nulllandesliste einsetzen muss, so dass die Sitze auch ohne reale Landesliste per interner Kompensation gedeckt werden können und nicht am Schluss als (unausgeglichener) Überhang übrig bleiben.

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