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BaWo90
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Oktober 2013 - 13:50 Uhr: | |
Hallo, ich habe eine Verständnisfrage zum neuen, jetzt zum ersten Mal angewandten, Wahlsystem. Ich habe mich, als ich zum ersten Mal davon gelesen habe, sehr gewundert, wie es sein kann, dass man 28 Ausgleichsmandate braucht um vier Überhangmandate auszugleichen. Dann habe ich die Sitzverteilung versucht in Excel nachzuvollziehen. Dann habe ich festgestellt, dass die hohe Anzahl der Ausgleichsmandate NICHT den Überhangmandaten geschuldet ist, sondern der hohen Sitzzahl der CSU in der „Pseudoverteilung“ in Bayern. War das wirklich so vom Gesetzgeber beabsichtigt, oder vertue ich mich?? Immerhin kostet doch jeder Abgeordnete den Steuerzahler Geld und deren Zahl (über 598) sollte so gering wie möglich gehalten werden… Nehmen wir doch mal das durchaus realistische Szenario an, die Zweitstimmen wären unverändert, aber in Halle und Erfurt hätte der LINKE-Kandidat das Direktmandat gewonnen und in Potsdam und Saarbrücken der SPD-Kandidat. Dann hätte es nach altem Wahlrecht kein einziges Überhangmandat und genau 598 Abgeordnete gegeben. Nach dem gültigen Wahlrecht würde es jedoch die selben 630 Sitze ergeben wie in real. Zweites Beispiel: In der letzten Legislaturperiode wurde kurz diskutiert, aber schnell wieder verworfen, Überhangmandate auf Landesebene voll auszugleichen. Mit dem Ergebnis von 2009 hätte das m.W.n. ca 890 Abgeordnete ergeben – völlig indiskutabel also. Dieses Modell habe ich jedoch einmal auf das Ergebnis von 2013 angewendet und bin auf gerade einmal 606 Abgeordnete gekommen…. Ich hoffe, hier findet sich jemand, der sich noch besser auskennt und mir sagen kann, ob meine Überlegungen stimmen, denn wenn ja, ist das neue Wahlsystem doch ziemlich eigenartig… |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Oktober 2013 - 15:46 Uhr: | |
Was "beabsichtigt" war, ist relativ. Klar ist, dass alles ausgeschieden ist, was nennenswerte Sitzverluste für einzelne Landeslisten gegenüber dem alten Wahlrecht verursachen hätte können, während Abweichngen nach oben kein Problem waren. Andererseits ist ziemlich fraglich, ob auch nur ein einziger Abgeordneter wirklich kapiert hat, was da beschlossen wird (bei Ruppert würd ich das nicht ganz ausschließen). Was der Ausgleich auf Landeslistenebene genau bedeutet hätte, ist unklar, weil da verschiedene Modelle im Umlauf waren; insbesondere auch noch mit dem perversen Reststimmenausgleich wie 2011. Jedenfalls hätte das auch mit Sitzkontingenten für die Länder funktioniert, und da hängt die SPD in Bayern noch weiter über als die CSU. Wobei die realen 631 Sitze ja sehr mäßig sind. Das realistische konsensfähige und vernünftige Alternativmodell wär Linke+50 gewesen (wenn es nicht auf dem Modell der Linken basiert hätte und/oder die Linke bei der Grundsitzzahl verhandlungbereit gewesen wär), und das wären halt von vornherein mindestens 648 Sitze. Grundsätzlich hätte man sich auch auf Linke+30 oder so einigen können, aber das wär der CDU wohl schon zu riskant gewesen. Dass der Bundestag deutlich größer werden wird, war aufgrund der Vorgaben und der fortgeschrittenen Zeit völlig klar. Aber nachdem sie letztlich doch ein Modell mit negativem Stimmengewicht genommen haben, hätten sie genauso gut auch wieder das Wahlrecht von 2008 oder sonstwas beschließen können. |

Bobo Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Oktober 2013 - 19:51 Uhr: | |
BaWo90 schreibt: > Dann habe ich festgestellt, dass die hohe Anzahl der Ausgleichsmandate > NICHT den Überhangmandaten geschuldet ist, sondern der hohen Sitzzahl > der CSU in der "Pseudoverteilung" in Bayern. Es spielen mehrere Faktoren für die Höhe des Ausgleichs eine Rolle, vgl. auch meinen Hinweis in http://www.wahlrecht.de/cgi-bin/forum/show.cgi?tpc=172&post=69572#POST69572 MfG Bobo. |

BaWo90
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2013 - 16:31 Uhr: | |
Ergänzend zu meinen vorherigen Überlegungen habe ich eine weitere Modellrechnung durchgeführt, in der ich CDU und CSU als eine Partei behandelt habe; bzw. deren Listen als verbunden betrachtet habe. Damit bin ich auf 604 Abgeordnete, also 4 Überhangmandate und 2 Ausgleichsmandate gekommen. Da es in Deutschland soviel ich weiß, die Regelung gibt, dass Parteien nur dann eine Fraktionsgemeinschaft bilden können, wenn sie nicht konkurrieren, wie im Fall von CDU und CSU, hielte ich folgenden Denkanstoß für angebracht: Nach Bundestagswahlen dürfen nur Parteien eine Fraktionsgemeinschaft bilden, die ihre Listen vor der Wahl verbunden haben. Was halten die anderen davon? |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2013 - 20:03 Uhr: | |
"Da es in Deutschland soviel ich weiß, die Regelung gibt, dass Parteien nur dann eine Fraktionsgemeinschaft bilden können, wenn sie nicht konkurrieren, wie im Fall von CDU und CSU, hielte ich folgenden Denkanstoß für angebracht: Nach Bundestagswahlen dürfen nur Parteien eine Fraktionsgemeinschaft bilden, die ihre Listen vor der Wahl verbunden haben." Die Regeln zur Fraktionsbildung sind in der Geschäftsordnung enthalten. Die wird in jeder Wahlperiode neu beschlossen und kann jederzeit geändert werden. Es wäre bei entsprechender Mehrheit kein Problem, Fraktionen aus Abgeordneten konkurrierender Parteien zuzulassen oder fesetzulegen, dass nur für dieselbe Partei gewählte Abgeordnete eine Fraktion bilden können und so eine CDU/CSU-Fraktion auszuschließen. 1957 traten CDU und CSU im Saarland gegeneinander an, bildeten aber trotzdem hinterher eine Fraktion. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2013 - 22:09 Uhr: | |
Das "auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb" ist erst 1969 (noch vor der Wahl) in die Geschäftsordnung gekommen. Vorher war bei verschiedenen Parteien in jedem Fall die Zustimmung des Bundestags notwendig, außer in der ersten vorläufigen Geschäftsordnung, die auch rein technische Zusamenschlüsse gekannt hat. 1949 war aber noch nichtmal eine einheitliche CDU gegründet. Insbesondere 1957 hat es offenbar garkeinen Beschluss gegeben; offenbar war da die stillschweigende Zustimmung ausreichend. Das wär wohl auch heute noch so, wenn z.B. die CSU mit der Linken eine Fraktion bilden würde und es niemanden stört. Bei Wahlen ist dagegen eine Verbindung formal verschiedener Parteien auf jeden Fall ausgeschlossen. |

Bobo Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 11. Oktober 2013 - 16:02 Uhr: | |
@BaWo90: Nehmen wir also an, dass CDU und CSU keine Fraktionsgemeinschaft bilden. Was hätte das Ihrer Meinung nach für Auswirkungen, z.B. mit Blick auf die Vorperiode? MfG Bobo. |

BaWo90
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2013 - 02:25 Uhr: | |
Ich würde gerne kurz betonen, dass ich weder Politiker noch Politikwissenschaftler bin, sondern Mathematiker, der die sog. „Wahlrechtsmathematik“, bzw. „Wahlsystematik“ als leidenschaftliches Hobby pflegt. Natürlich habe ich als Bürger ein gewisses Interesse an Politik. Um Ihre Frage @bobo zu beantworten, hätte dies meiner Meinung nach die Folge, dass wir die vergangenen vier Jahr nicht von einer schwarz-gelben, sondern von einer schwarz-schwarz-gelben oder einer schwarz-blau-gelben Koalition regiert worden sind. Allerdings verstehe ich nicht ganz, wie sich Ihre Frage auf meine vorherigen Ausführungen, bzw. Anregungen bezieht. |

Bobo Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2013 - 09:48 Uhr: | |
BaWo90 schreibt: > Allerdings verstehe ich nicht ganz, wie sich Ihre Frage auf meine > vorherigen Ausführungen, bzw. Anregungen bezieht. Nun, womöglich kommt man, wenn man über meine Frage nachdenkt, dahin, dass man Ihren Vorschlag als Unsinn erkennt bzw. als einen Vorschlag, der nicht wirklich etwas löst, aber Probleme auf einem anderen Feld auslösen würde, was überhaupt nicht notwendig ist, wenn man nur die Hausgröße in Grenzen halten will. Wenn man den Bundestag nicht zu hoch anwachsen lassen will, dann macht man eine feste Hausgröße. MfG Bobo. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2013 - 15:58 Uhr: | |
@Bobo Vorraussetzung für eine feste Hausgröße ist aber, dass man die unterschiedlichen Teilaspekte des Wahlrechts harmonisiert. Und wenn man eine Pseudoverteilung streicht und die übertrieben hohe Zahl von Einerwahlkreisen zurückführt, ist schon einiges gewonnen. |

Gernot Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 14. Oktober 2013 - 11:34 Uhr: | |
@Bobo: >Nehmen wir also an, dass CDU und CSU keine Fraktionsgemeinschaft bilden. >Was hätte das Ihrer Meinung nach für Auswirkungen, z.B. mit Blick auf >die Vorperiode? So irrelevant ist das gar nicht, zumindest für die neue Wahlperiode: Betrachtet man die aktuellen Abgeordnetenzahlen, so scheint es, dass jede denkbare Koalition, die die CDU/CSU eingehen könnte, auch ohne die CSU (d.h. nur mit der CDU alleine) funktionieren würde.... |
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