| Autor |
Beitrag |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Mai 2013 - 22:43 Uhr: | |
Ja, aber das Problem ist ja: dann verfallen die Stimmen für diese Parteien ja und sind weniger wert, als die Stimmen größerer Parteien, obwohl es dazu gar keine Notwendigkeit gibt. Die Entschließung ist weniger wert als der Direktwahlakt, der selbst nur einen Spielraum umschreibt, in dessen Schnittmenge mit dem Grundgesetz ein Europawahlgesetz liegen muss. Die Wahlrechtsgleichheit wird hierdurch auch nicht ausgehebelt. Die Entschließung ist von genau den Akteuren lanciert worden, die mit ihrer 5%-Hürde vor dem BVerfG gescheitert sind. Eine angemessene Hürde könnte doch sein, dass die Parteien, die nach dem Sitzzuteilungsverfahren 0 Sitze bekommen, keinen Sitz haben ... das reicht doch und wäre nur fair. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Mai 2013 - 22:48 Uhr: | |
PS @Ratinger Linke: Ich denke, die hessische Verfassung wäre deutlich einfacher zu ändern als der Direktwahlakt, der ja auch eine "Ermächtigung zur Sperrklausel" enthält. Und modifiziertes St.-Lague nicht zu akzeptieren, wäre doppelt absurd: erstens hat reines St.-Lague absurde Spaltungsanreize für kleine Parteien, zweitens ist das viel "schlimmere' d'Hondt noch in etlichen Landtagen im Gebrauch und wurde (außer bei mehrfacher paralleler Anwendung) noch nie für verfassungswidrig erklärt. |

Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Mai 2013 - 23:13 Uhr: | |
@Holger81 Auch wenn getrennte Wahlgebiete grundsätzlich zulässig wären, sind sie es nicht für 2014... da sind nämlich seit Anfang April die Fristen für die Listenaufstellung und anschließende Unterschriftensammlung schon erreicht, und zwar für Bundeslisten. Hätten die Parteien etwas in der Richtung entscheiden wollen, hätten sie den Termin nicht verschlafen sollen. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:27 Uhr: | |
@Fank Schmidt: Das ist in der Tat ein Problem für 2014, die Parteien nehmen die Wahlrechtsfristen einfach nicht ernst. Evtl. könnte man die eine schon aufgestellte Bundesliste ausnahmsweise als identische Regionalliste für jeden Wahlkreis zulassen (und die Unterschriften ebenso), aber das widerspricht natürlich dem eigentlichen Sinn von Regionalwahlkreisen. (Die schon erfolgende Unterschriftensammlung erfolgt aber zumindest für Landeslisten ja ohnehin "auf eigene Gefahr", da die Ländergrößen und damit die nötige Zahl Unterschriften pro Land noch nicht festgestellt wurden. Von daher sollte eine Erhöhung der nötigen Unterstützungsunterschriften jetzt wohl auch noch möglich sein...) |

PeterP. Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Mai 2013 - 16:59 Uhr: | |
Wer wird gegen eine 3% Sperrklausel klagen. Würde mich auf jeden Fall einer entsprechenden Klage anschließen. Übrigens,, das Urteil ist in der Begründung mit 5 Stimmen gefallen. Das Ergebnis wurde von einem Richter zusätzlich mitgetragen. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Mai 2013 - 17:55 Uhr: | |
@PeterP.: Nein, im Urteil heißt es: "Die Entscheidung ist mit 5:3 Stimmen ergangen, wobei das Ergebnis von einem Mitglied des Senats aus abweichenden Gründen mitgetragen wird." Es ist nicht ganz eindeutig formuliert, aber die "Entscheidung" hier ist nach meinem Verständnis klar das Urteil (verfassungswidrig ja/nein), nicht die Begründung (die ja für sich nichts entscheidet). (Siehe auch www.verfassungsblog.de) 5 Richter stimmten also für die Verfassungswidrigkeit, davon aber einer mit abweichender, ungenannter Begründung. Die ÖDP hat schon eine Klage angekündigt, an Klägern wird es also sicher nicht scheitern. |

Dorian81
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Mai 2013 - 12:41 Uhr: | |
Die Richter di Fabio und Mellinghoff, die ihr abweichendes Votum in einer gemeinsamen Stellungnahme begründet hatten, gehören dem Senat nicht mehr an. Die "das Urteil tragenden" Richter sind hingegen noch an Bord. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 26. Mai 2013 - 15:33 Uhr: | |
@Holger81: Die Ermächtigung im Direktwahlakt ermächtigt den (einfachen) deutschen Gesetzgeber zu nichts, weil für den auch noch das Grundgesetz gilt. Dem hessischen Gesetzgeber werden durch das Grundgesetz nur viel weitere Grenzen gesetzt. "Modifiziertes Sainte-Laguë" ist im Prinzip Sainte-Laguë mit integrierter Sperrklausel. Bei einer Divisorfolge 3.0, 3.0, 3.0, 3.5, 4.5, 5.5, ... wär das offensichtlich, aber auch 1.0, 1.5, 2.5, 3.5, ... hat der Verfassungsgerichtshof NRW bereits so beurteilt. Dass 0.7, 1.5, 2.5, 3.5, ... anders bewertet würde, bloß weil es außerhalb von Deutschland real angewendet wird, halt ich für unwahrscheinlich. Spaltungsanreize kann jedes Verfahren mit weniger Verzerrung als D'Hondt haben. Es ist nicht ersichtlich, dass eine Spaltung von 1-Sitz-Parteien schädlicher wär als die von großen Parteien. Die praktische Relevanz ist auch ziemlich gering, weil sich Wahlergebnisse zum Zeitpunkt der Listenaufstellung kaum hinreichend exakt vorhersagen lassen und vorallem unklar ist, wie sich die Wähler bei einer Spaltung aufteilen würden. Der Anreiz ist ja nicht systematischer Natur. D'Hondt gilt zumindest bei Ausschussbesetzungen als ausgeschlossen, soweit es zu Überaufrundungen führt. Dass es ansonsten als konsistentes Verhältniswahlverfahren akzeptiert wird, heißt nicht, dass willkürliche Mischsysteme zwischen Sainte-Laguë und D'Hondt erlaubt wären. Wenn, dann muss man modifiziertes Sainte-Laguë als modifiziertes D'Hondt verkaufen, das die Wahrscheinlichkeit von Überaufrundungen senkt, um ein legitimes Ziel zu haben. Zur Frage nach den Mehrheiten beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Nach ZPO sind die Entscheidungsgründe Bestandteil des Urteils. Demnach wär der Tenor mit 6:2 getragen worden. § 30 BVerfGG liest sich allerdings etwas anders (ohne richtig konkret zu werden). Die vorherrschende Interpretation scheint zu sein, dass sich die 5:3 auf den Tenor beziehen; u.U. hätte das das Bundesverfassungsgericht mittlerweile richtiggestellt, wenn es nicht so wär. Monika Hohlmeier hat übrigens ein neues Pamphlet zur Sperrklausel. Demnach sind Wahlkreise "von den meisten anderen Parteien abgelehnt" worden. |

Martin Fehndrich
Moderator
| | Veröffentlicht am Sonntag, 26. Mai 2013 - 16:56 Uhr: | |
@RL Der Verfassungsgerichtshof hat nicht über eine Divisorfolge 1.0, 1.5, 2.5, 3.5, ... , sondern über eine explizite Hürde für den ersten Sitz geurteilt, was die Entscheidung dem VGH zumindest einfacher gemacht hat. Im Prinzip müßte man jedes einzelne Glied der Divisorfolge einzeln beurteilen, und da kann man kaum Sainte-Laguë und D'Hondt erlauben, ein Mischsystem, also z.B. midifiziertes 0,7er-Sainte-Laguë, aber nicht. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 26. Mai 2013 - 17:24 Uhr: | |
Der Gesetzestext war zwar ziemlich unklar, aber nach deiner eigenen Interpretation ist das beschriebene Wahlsystem (abzüglich von marginalen Rundungsanomalien in der Wahlordnung u.Ä.) äquivalent mit der Divisorfolge. Im Prinzip argumentiert der Verfassungsgerichtshof doch genau mit einer manipulierten Divisorfolge. |

Migan Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 26. Mai 2013 - 21:55 Uhr: | |
@ Holger 81: Da hat die SPD Brandenburg sich aber arg missverständlich ausgedrückt: "Auf der Landesvertreterversammlung der SPD Brandenburg wählten am Mittwochabend in Wildau (Dahme-Spreewald) die 130 Delegierten Susanne Melior zu ihrer Europakandidatin." Wie konnten sie das denn dann getan haben? Ist sie nun Europa-Kandidatin oder nur Kandidatin FÜR die Europa-Liste? Eine weitere Partei mit Europa-Liste (seit dem 18.5.) - die Rechte :-/ |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 27. Mai 2013 - 15:02 Uhr: | |
@Ratinger Linke: Das Grundgesetz beschränkt den hessischen Gesetzgeber genauso wie den deutschen; wo ist da der Unterschied? Natürlich ist jeder Spaltungsanreiz für Parteien "schädlich". Ein Wahlergebnis zwischen 1,0 und 1,5% (bei dem es einen systematischen Spaltungsanreiz gibt) lässt sich aber für manche Parteien sicher voraussagen, das ist - anders als z.B. 3,0-3,5% - relativ gesehen ein sehr breiter Bereich (z.B. ÖDP, REP, NPD sind auf Bundesebene (auf noch niedrigerem Niveau) über 10 Jahre ähnlich konstant). "Die vorherrschende Interpretation scheint zu sein, dass sich die 5:3 auf den Tenor beziehen" Inwiefern "vorherrschend"? Z.B. der oben zitierte Verfassungsblog sieht das genau anders, auch die SPD fürchtete ja, dass aus 5:3 Stimmen 8:0 werden könnte. Von einer "6:2"-Entscheidung habe ich in den Medien noch nichts gelesen... |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Mai 2013 - 00:22 Uhr: | |
PS @Ratinger Linke: "Urteil" in dem ZPO-§ ist nicht gleich "Entscheidung" in dem BVerfG-Urteil, mit ersterem ist dort offensichtlich das ganze Schriftstück gemeint. Der Absatz 3: "Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht." macht m.E. im Gegenteil klar, dass "Entscheidung" hier das reine Ergebnis (oder die Urteilsformel) meint, nicht das ganze Schriftstück; darum ja auch "Entscheidungsgründe". @Migan: Faktisch ist es vermutlich kein Unterschied, da die SPD sicher (mindestens) diese eine Brandenburgerin auf die Bundesliste setzen wird - die Frage ist nur, auf welchen Platz. Gegen Parteienzersplitterung im rechten Lager habe ich ausnahmsweise nichts ;-) Das Antreten der "Rechten" könnte idealerweise dazu führen, dass sie und die NPD beide unter 0,5% bleiben... |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 07. Juni 2013 - 11:14 Uhr: | |
Gestern wurde die 3%-Hürde im Bundestag ohne Aussprache in erster Lesung auf den Weg gebracht - s. TOP 54 http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17243.pdf. Erst seit heute ist der Gesetzentwurf auch offiziell im Internet abrufbar http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713705.pdf. Schon für Do. nächster Woche steht die Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/Tagesordnung_komplett_kommende_Woche.pdf. Eine Beratung in 3 Ausschüssen innerhalb von 1 Woche - hui, die Parteien sind sich da aber wirklich einig. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 07. Juni 2013 - 13:19 Uhr: | |
Innerhalb von der einen Woche beschließt der Innenausschuss auch über eine Anhörung (ok, das hat er schon getan, bevor der Gesetzentwurf überhaupt eingebracht war), organisiert sie, führt sie durch, wertet die Voten der beiden mitberatenden Ausschüsse aus, erarbeitet eine Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung von mindestens 1 Änderungsantrag und beschließt sie (am Mittwoch; liegt garantiert nicht vor der letzten Lesung öffentlich vor). |

Nikolaus Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 07. Juni 2013 - 23:26 Uhr: | |
"Innerhalb von der einen Woche beschließt der Innenausschuss auch über eine Anhörung (ok, das hat er schon getan, bevor der Gesetzentwurf überhaupt eingebracht war), organisiert sie, führt sie durch, wertet die Voten der beiden mitberatenden Ausschüsse aus, erarbeitet eine Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung von mindestens 1 Änderungsantrag und beschließt sie (am Mittwoch; liegt garantiert nicht vor der letzten Lesung öffentlich vor)." Unglaublich. Man vergleiche das mal mit der Erstellung des Bundestagswahlrechts seit 2008. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 09. Juni 2013 - 00:06 Uhr: | |
Siehe dazu auch hier. |

sirius3100 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 10. Juni 2013 - 15:48 Uhr: | |
Hab mir eben mal den Änderungsantrag der Grünen zu dem Gesetzentwurf durchgelesen: Die 3%-Klausel für Parteien aufzuheben die einer Fraktionen des EU-Parlaments angehören würden insofern sie im EP vertreten wären, halte ich ja ansich für sinnvoll, ich sehe da aber 2 Probleme: -Das vorherige Feststellen ob eine Partei einer solchen Fraktion angehören würde ist imho schwierig. Im "schlimmsten Fall" würden sich viele Parteien halt extra kurz vor der Wahl kurzfristig einer Europäischen Partei anschließen damit die 3%-Hürde nicht für sie gilt. -Viel bedenklicher finde ich allerdings den Fall der eintreten könnte wenn ein anderes Land ein ähnliches Gesetz beschließen sollte: Es könnte dann zu unauflösbaren Widersprüchen in der Zuteilung der Sitze kommen wenn die Fraktionsstärke nur mit den zusätzlichen aus diesen 2 Ländern erreicht werden würde. Generell halte ich es kaum möglich die Sitzzuteilung in einem Land vom Ergebnis in anderen Ländern abhängig zu machen solange die Länder alle ein eigenes Wahlrecht haben. Am einfachsten wäre es ja immer noch einfach auf die 3%-Hürde zu verzichten. Hab den Livestream der Ausschuss-Sitzung heute leider verpasst. Wann ist die Aufzeichnung denn üblicherweiße online? |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 10. Juni 2013 - 16:37 Uhr: | |
Europäische Parteien sind nicht deckungsgleich mit den Fraktionen. Neugründungen mit Anerkennung bis 2014 oder gar dem nötigen Wahlerfolg kann man wohl ausschließen, und die existierenden Parteien werden wohl kaum einfach Konkurrenten aufnehmen, die sie ja eigentlich loshaben wollen. Praktisch würd so eine Klausel zumindest 2014 höchstens der FDP was bringen. EFA und ECPM werden wohl kaum selber die nötigen 25 bis 27 Sitze (je stärker die Partei in Deutschland ist, desto höher soll die Hürde sein) aufbringen können, auch wenn sie in den Fraktionen eingebunden sind. Die ÖDP wär vielleicht nicht völlig chancenlos, Mitglied in der EGP zu werden, aber ich glaub nicht, dass sie das wirklich will; gerade ihr europapolitisches Profil ist sehr verschieden von dem der Grünen. Das größte rechtliche Problem mit dem Änderungsantrag ist, dass das ein klarer Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der Wahl ist. Da wär also auch eine Grundgesetzänderung nötig. Bei der Aufzeichnung gibts Chancen, dass sie demnächst online geht. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 10. Juni 2013 - 17:54 Uhr: | |
"Praktisch würd so eine Klausel zumindest 2014 höchstens der FDP was bringen." Naja, wenn man sich die größeren europäischen Parteien anschaut, gibt es da noch zwei, die bisher keine deutschen Vertreter haben: Den Konservativen (AECR) könnte sich die AfD wohl sehr gut anschließen (mit den Tories gab es ja wohl schon Hintergrundgespräche), und dem nationalistischen MELD (Lega Nord usw.) vielleicht die Republikaner. Die Unmittelbarkeit der Wahl könnte in der Tat ein Problem sein, aber inhaltlich finde ich den Änderungsvorschlag sehr charmant. |
|