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Archiv bis 30. September 2005

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Bundeskanzlerwahl - vom Bundestag!! » Archiv bis 30. September 2005 « Zurück Weiter »

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Martin K.
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 16:51 Uhr:   

Tag zusammen!

Ich habe eine Frage zur "eingentlichen" Kanzlerwahl durch den Bundestag.

Ich habe schon im Internet gesucht, aber so richtig eindeutig ist dies alles nicht!

Meine Frage:

Welche Parteien oder Fraktionen, im Bundestag, wählen den Bundeskanzler?

Ich habe mit meinem Nachbarn darüber diskutiert. Er ist der Meinung, daß nur die Parteien/Fraktionen, die die Koalition bilden den Kanzler wählen - ich dagegen vertrete die Meinung, daß alle die die 5% Hürde geschafft haben und im Bundestag vertreten sind, den Kanzler wählen können/dürfen.

Im Gesetz steht, daß, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, der neue Kanzler ist.

Das hilft mir aber nicht sehr weiter, weil nicht genauer erklärt wird, wer diese "Mehrheit" ist; - alle oder nur die Koalitionsparteien?

danke für Eure Hilfe
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Schorsch
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 17:08 Uhr:   

Da reden Dein Nachbar und Du wohl nur aneinander vorbei.

Wahl_berechtigt_ (das meinst Du) sind zur Wahl des Bundeskanzlers alle Abgeordneten des Bundestages.

_Für_ den vorgeschlagenen Kanzlerkandidaten (das meint Dein Nachbar) werden in aller Regel nur die Abgeordneten stimmen, die den Fraktionen angehören, die nachher auch die Regierung tragen. Die anderen enthalten sich oder stimmen mit "Nein" (was aber, solange die absolute Mehrheit erforderlich ist, im Ergebnis auf dasselbe hinauskommt).
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Martin
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 17:51 Uhr:   

Hallo Schorsch,

wenn ich daß gewußt hätte, dann hätten wir beide uns nochmal bei mir darüber unterhalten können!

-mein Nachbar heißt auch Schorsch, oder bist Du es vielleicht?-
Scherz beiseite!

mal angenommen:

SPD 38%; CDU 41%==> bilden eine große Koalition weil keine andere zustande kommen würde.

dann könnte doch die SPD Gerhard Schröder , und die CDU Frau Merkel aufstellen.

wenn Schröder dann die Stimmen von der SPD, den Grünen, eventuell auch welche von der neuen Linken bekommen würde, -rot,rot,grün soll es ja wohl nicht geben, laut Schröder, haben aber bei einigen Umfragen eine Mehrheit- und würden ihn wohl auch eher wählen als Merkel, so könnte er eventuell unter Umständen Kanzler bleiben, oder!?


ich bin nicht so erfahren in dieser Sache, aber ich finde, daß es möglich sein kann, oder nicht!?
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Schorsch
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 18:06 Uhr:   

Du mußt aber berücksichtigen, daß im ersten Wahlgang nur über denjenigen abgestimmt wird, den der Bundespräsident als Kandidaten vorschlägt (Art. 63 Abs. 1 GG).

Darüber hinaus ist es doch sehr unwahrscheinlich, daß beide eine Koalition eingehen, sich aber über die Person des Kanzlers nicht verständigen können - in so einem Fall wäre die Koalition eine Totgeburt.
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Martin
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 18:27 Uhr:   

daß heißt also:

1. daß der Bundespräsident nur einen Kandidaten vorschlagen darf?

und 2. beide Parteien müßten sich in diesem Fall auf einen Kandidaten einigen?

mfg martin
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 18:35 Uhr:   

Das Verfahren läuft folgendermassen ab:
GG 63: (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

D. h. es gibt drei Schritte (in der Theorie, in der Praxis war bisher immer klar, wer Kanzler wurde):
1. Wahlgang: Der Bundespräsident schlägt einen Kanzlerkandidaten vor, der Bundestag stimmt ohne Aussprache darüber ab, d. h. es kann keine Gegenkandidaten geben, die in einer Debatte (Aussprache) vorgeschlagen worden wären, so dass sich die "Wahl" auf eine Ja-Nein-Entscheidung begrenzt. Anders als in andern Verfassungen ist kein Konsultationsverfahren vorgesehen; in der Praxis wird aber der Bundespräsident regelmässig den Kandidaten vorschlagen, der schon eine Mehrheit auf sicher hat, also den Kanzlerkandidaten bzw. Parteiführer der stärksten Partei einer voraussichtlichen Koalition.
2. Falls nach 1. kein Kanzler gewählt wurde, hat der Bundestag 14 Tage Zeit, sich in einer beliebigen Zahl offener Wahlgänge auf einen Kanzler zu einigen. Erreicht einer die erforderliche absolute Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages, so muss der Bundespräsident diesen zum Kanzler ernennen.
3. Kommt dadurch keine Kanzlerwahl zustande, gibt es einen abschliessenden letzten Wahlgang, in dem das relative Mehr gilt. Ergibt sich eine Wahl mit absolutem Mehr der Bundestagsabgeordneten, hat der Bundespräsident keine Wahl, sondern muss diesen Kanzler ernennen. Gibt es hingegen nur eine relative Mehrheit, so muss der Bundespräsident entscheiden, ob er diesen Kanzler ernennen will oder aber eine Neuwahl des Bundestages ausschreiben.
Der Sinn dieser Regelung ist der: Das Grundgesetz sieht vor, dass ein Kanzler die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages hinter sich hat, mindestens einmal bei seiner Wahl. Dann besteht die Aussicht, dass er auch künftig auf eine ausreichende Mehrheit im Bundestag zählen kann, der ihm nicht alle seine Vorhaben ablehnt (für Gesetze usw. ist in der Regel nicht das absolute Mehr aller Mitglieder im Bundestag erforderlich, die Mehrheitsanforderung also weniger streng). Nur wenn kein Kanzler auf diese Weise gewählt werden kann, sieht das Grundgesetz eine Frist vor, bis zu der eine Wahl erfolgt sein muss; wenn nicht, findet ein letzter Wahlgang statt, in dem eine Kanzlerwahl auch mit geringerem Mehr möglich ist. Diese Befristung verhindert endlosen Parteienkrach, etwa dass sich zwei potentielle Koalitionsparteien endlos über Einzelheiten streiten und darüber die Regierungsbildung auf lange Zeit verhindern, so dass das Land führungslos ist. Das Grundgesetz setzt also rund drei Wochen als Höchstfrist bis zu einer Kanzlerernennung oder aber Neuwahl.
Kommt es soweit, muss der Bundespräsident entscheiden, was besser sei: Ein Kanzler ohne Mehrheit oder eine Neuwahl, die vielleicht klare Mehrheitsverhältnisse schafft. Dabei muss der Bundespräsident sich natürlich überlegen, welche Aussichten beide Möglichkeiten bieten: Besteht z. B. die Hoffnung, dass der "Minderheitskanzler" doch einigermassen sinnvoll handeln kann? Hat er die "Kanzlermehrheit" nur knapp verfehlt, vielleicht weil ein paar Unzufriedene seiner eigenen Fraktion ihm die Stimme verweigerten, so besteht die Hoffnung, dass sie sich vielleicht doch noch den konkreten Vorhaben ihres Parteikollegen anschliessen oder sich nicht aktiv gegen ihn stellen, also etwa in entscheidenden Fragen der Stimme enthalten, Gesetze passieren lassen. Dann ist es keine schlechte Entscheidung, vorerst den Kanzler einzusetzen und regieren zu lassen. Später kann immer noch über eine Vertrauensfrage ermittelt werden, ob die Unterstützung im Bundestag weiter abgebröckelt ist oder nicht. Wenn ferner die Aussicht besteht, dass Neuwahlen wiederum dasselbe oder ein ähnlich knappes Ergebnis liefern werden, dann kann das ebenfalls ein Grund sein, lieber einen "Minderheitskanzler" zu ernennen statt den Bundestag aufzulösen. Sollte hingegen die Aussicht bestehen, dass eine Neuwahl klare Mehrheiten schafft, wird der Bundespräsident sich eher dafür entscheiden.
Sinn und Ziel dieser Regelung ist also eine hohe Regierungsstabilität, mit der allerdings bei knappen Mehrheiten nicht viel her sein kann, man vergleiche die gegenwärtige Situation: Bei Schröders erstem Wahlsieg war noch ein eindeutiger, aber nicht überwältigender Vorsprung da, bei seiner Wiederwahl war es schon knapp, für die bevorstehende Wahl ist wiederum mit einem eher knappen Ausgang zu rechnen, nachdem noch im Frühsommer ein "klarer" Sieg der Rechten erwartet war (inzwischen ist sogar ein Kippen nach links oder rechts denkbar). Bleiben die Mehrheiten in der Bevölkerung knapp und dies über Jahre hinweg, kann sich der Rekurs auf Neuwahlen letztlich auch kontraproduktiv auswirken.
Noch eine Bemerkung zum Schluss: Der Kanzler wird zwar vom Bundestag "gewählt", aber Kanzler wird ein Gewählter immer erst durch die Ernennung, die der Bundespräsident ausspricht. Es handelt sich also nicht um eine Wahl im üblichen Sinne. Bisher kam ja das Verfahren nie über Punkt 1 hinaus, und insofern handelte es sich bisher faktisch stets um eine Bestätigung des Vorschlags des Bundespräsidenten, nicht um eine "freie" Wahl. Dabei ist es auch belanglos, woher die Stimmen letztlich kommen. Denkbar ist, dass es Abweichler, Enttäuschte usw. in der eigenen Fraktion gibt, die nicht für den Kanzler stimmen, dass hingegen Abgeordnete einer andern Fraktion oder etwa auch Fraktionslose (Einzelkandidaten, etwaige Vertreter anerkannter ethnischer/sprachlicher Minderheiten u. dgl.) für einen "fremden" Kanzler stimmen u. dgl. m.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 19:48 Uhr:   

http://www.wahlrecht.de/lexikon/bundeskanzlerwahl.html
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Günter Roggel
Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 11:53 Uhr:   

Wer kann mir folgende Frage beantworten?
Muss jemand, der zum Kanzler gewählt werden will, Mitglied des Bundestages sein? Konkret, könnte z.B. Christian Wulf , der ja Ministerpräsident von Niedersachsen ist und nicht Mitglied des Bundestages, zum Kanzler gewählt werden, wenn Frau Merkel nicht die Mehrheit , z.B. in einer großen Koalition, bekäme? Günter
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 12:04 Uhr:   

Das GG sagt gar nichts dazu, wer BK werden darf. MdB muß er jedenfalls nicht sein und Kiesinger war es auch nicht.

Aber ich denke, Merkel wird Kanzlerin in einer großen Koalition.
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Herr Schöning
Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 12:36 Uhr:   

Die Frage ist: Wer ist nach der Bundestagswahl 2005 zur Kanzlerschaft und Bestimmung des Kurses berechtigt?

Auf der offiziellen, überparteilichen Seite des Bundestags (www.bundestag.de) ist zu lesen:

Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005:
• SPD: 34,3 Prozent (2002: 38,5 Prozent)
• CDU: 27,8 Prozent (2002: 29,5 Prozent)
• CSU: 7,4 Prozent (2002: 9,0 Prozent)
• GRÜNE: 8,1 Prozent (2002: 8,6 Prozent)
• FDP: 9,8 Prozent (2002: 7,4 Prozent)
• Die Linke.: 8,7 Prozent (2002: 4,0 Prozent) und die
• Sonstigen: 3,8 Prozent (2002: 3,0 Prozent)

Amtliche Reihenfolge der Parteien: Stärkste Partei ist die SPD.

Wie ist der Wahlvorgang des Bundeskanzlers? Hier eine Zusammenfassung des Themas:

Nach der Bundestagswahl wird auf jeden Fall ein Bundeskanzler gewählt (aber nicht unbedingt einer vom Bundespräsidenten ernannt). Es ist ja so, dass nach Art. 63 Abs. 1, 2 Grundgesetz der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten mit absoluter Mehrheit gewählt wird.

Schafft das niemand, beginnt die zweite Wahlphase von 14 Tagen, in denen gewählt ist, wer die absolute Mehrheit im Bundestag erhält. Wird in diesen 14 Tagen kein Kanzler gewählt, findet unverzüglich eine Neuwahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint.

Ist diese Mehrheit auch die absolute, so muss der Bundespräsident den Gewählten ernennen. Ist diese Mehrheit nicht absolut, so kann der Bundespräsident ernennen oder binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen. Neuwahlen im letzten Fall. Horst Köhler hat sich sein Amt sicherlich gemütlicher vorgestellt.

Da die Wahl geheim ist, könnte es richtig spannend werden. Aber wahrscheinlich ist, dass spätestens in den 14 Tagen nach der zweiten Wahlphase eine stabile Mehrheit begründet wird.

In einer Koalition stellt die stärkste Fraktion den Kanzler. Üblich, aber nicht zwingend. Wobei hier das "üblich" nur auf eine dünne Erfahrungsbasis gestützt werden kann. Außerhalb Deutschlands gibt es sogar schon viele Beispiele, wo in einer Koalition nicht die stärkste Partei den Chef gestellt hat.

Letztlich ist die Besetzung des Kanzleramts zwar ein wesentlicher Punkt, aber doch nur einer im ganzen Paket einer Koalitionsverhandlung mit Personal- und Sachfragen.
Bundeskanzler Schröder und die SPD sind nicht gezwungen, sich unterzuordnen und aus Ihrer Sicht den größeren Einfluss für einen sozial gerechteren Umbau unseres Staates aufzugeben.

Zum Glück stellt sich nicht mehr die auf jeden Fall für Besitzstandswahrer schmerzhafte Frage, ob Deutschland effizienter gemacht werden muss. Sondern wie die Lasten der notwendigen Reformen verteilt werden. Für das „ob“ hat die vorgezogene Neuwahl Klarheit gebracht. Für das „wie“ lohnt es sich zu streiten.

Es gibt dafür einen "linken" und einen "rechten" Weg. Die Mehrheitsverhältnisse der Bevölkerung in Deutschland sind nach der Wahl 2005 insgesamt die gleichen wie 2002. Der linke Weg hat die Mehrheit. Verändert hat sich 2005 rechnerisch nur, dass die CDU Verluste an die FDP und die SPD Verluste an die PDS/WASG hatte.

Fazit: Die Ränder sind 3-5% radikaler geworden. Die Mitte und somit eine Reformkanzlerschaft und -politik sind nach der Wahl 2005 weiter politisch sozialdemokratisch legitimiert.
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Robert Z.
Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 19:16 Uhr:   

"Es gibt dafür einen "linken" und einen "rechten" Weg. Die Mehrheitsverhältnisse der Bevölkerung in Deutschland sind nach der Wahl 2005 insgesamt die gleichen wie 2002. Der linke Weg hat die Mehrheit. Verändert hat sich 2005 rechnerisch nur, dass die CDU Verluste an die FDP und die SPD Verluste an die PDS/WASG hatte."

Ach? Plötzlich zählt die PDS zu Rot-Grün, nachdem das im Wahlkampf immer bestritten wurden? Hört, hört...

Die PDS kann man wohl nicht zu Rot-Grün zählen, die wollen nicht Schröder unterstützen, sondern Fundamentalopposition machen. Damit haben wir drei Lager, von denen keines die Mehrheit hat:

Schwarz-Gelb (Merkel) 45,0%
Rot-Grün (Schröder) 42,4%
PDS (keiner von beiden) 8,7%

"Fazit: Die Ränder sind 3-5% radikaler geworden. Die Mitte und somit eine Reformkanzlerschaft und -politik sind nach der Wahl 2005 weiter politisch sozialdemokratisch legitimiert."

Aha? Rot<Schwarz und Rot-Grün<Schwarz-Gelb, aber trotzdem "sozialdemokratisch legitimiert"?
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J. Steinhoff
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2005 - 13:04 Uhr:   

Erreicht im ersten Wahlgang der vorgeschlagene Kandidat des Bundespräsidenten nicht die absolute Mehrheit, hat der Bundestag 14 Tage Zeit einen anderen Kandidaten zu wählen. Wer hat hierfür das Vorschlagsrecht und können mehrere Kandidaten zur Abstimmung vorgesclagen werden?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2005 - 16:44 Uhr:   

Wahlvorschlagsberechtigt sind gem. § 4 der Geschäftsordnung des Bundestags 25% der Mitglieder der Bundestags oder eine Fraktion, die mindestens 25% umfaßt.
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Görd
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2005 - 17:54 Uhr:   

Was passiert eigentlich wenn es im dritten Wahlgang Stimmengleichheit gibt, gibt es dann automatisch Neuwahlen?
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J. Steinhoff
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 10:20 Uhr:   

Danke Herr Zicht. Wenn jetzt SPD und CDU/CSU, die ja beide über 25% der Mitglieder des Bundestages verfügen, Ihre Kandidaten nominieren,
wird dann über beide Kandidaten in einem Wahlgang abgestimmt oder einzeln? In welcher Reihenfolge - wer zuerst kommt mahlt zuerst?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2005 - 14:03 Uhr:   

@J.Steinhoff: Die Einzelheiten des Wahlverfahrens werden vom Ältestenrat entschieden. Ich sehe aber keinen Grund, vom üblichen Prozedere (ein Wahlgang) abzuweichen.

@Görd: Dies ist nirgends ausdrücklich geregelt und mußte ja bisher auch nicht vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.
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Schorsch
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2005 - 14:22 Uhr:   

mus der Bundeskanzler eigentlich Mitglied des Bundestages sein
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J.A.L.
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2005 - 18:23 Uhr:   

Nein, muss er nicht, wieso auch? Exekutivamt und Legislativmandat haben ja überhaupt keinen Zusammenhang. (Ausnahme: der nordrhein-westfälische Ministerpräsident).
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Hajo
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 13:13 Uhr:   

Demokratiewürdig wäre, wenn das Volk den Bundeskanzler in einer gesonderten Wahl wählt. Das Problem der gegebenen Situation ist ja wohl, dass der Bundestag in der Regel mit den Stimmen der am stärksten dort vertretenen Partei oder einer Koalition aus ihrer Mitte den Bundeskanzler wählt - regelmäßig ist es der Vorsitzende der Partei, welche im Bundestag die meisten Parteigänger plazieren konnte.

Die gegebene Folge dieses Sachverhalts ist, dass der gewählte Bundeskanzler über die Parteistrukturen und Koalitionsvereinbarungen die Mehrheit der im Bundestag plazierten Abgeordneten beherrscht. Damit ist die Gewaltenteilung nicht mehr existen.

Frage: Ist eine Demokratie, in der die Parteien sowohl den Gesetzgeber als auch die Regierung beherrschen, eine Demokratie?
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Freitag, 30. September 2005 - 17:17 Uhr:   

@ Hajo:
"Das Problem der gegebenen Situation ist ja wohl, dass der Bundestag in der Regel mit den Stimmen der am stärksten dort vertretenen Partei oder einer Koalition aus ihrer Mitte den Bundeskanzler wählt - regelmäßig ist es der Vorsitzende der Partei, welche im Bundestag die meisten Parteigänger plazieren konnte."

Das trifft selbst bei großzügiger Auslegung (Partei -> Fraktion) nur auf zwei Kanzler zu, nämlich Adenauer und Kohl, wenn man sehr großzügig ist und statt größte Fraktion größte Regierungsfraktion nimmt, noch Willy Brandt; also 3 von 7. These falsch.

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