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YOLO Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 23:48 Uhr: | |
Hallo zusammen, ich bin vor einem Jahr umgezogen (innerhalb der gleichen Stadt, nur andere Straße), bin auch ordentlich umgemeldet. Jetzt habe ich heute am Telefon erfahren, dass ich mehrere Auforderungen als Wahlhelfer bekommen habe, nämlich wurden diese Schreiben an meine alte Anschrift (der jetzige Mieter hat mich telefonisch kontaktiert) gesendet. Die alte Anschrift steht wohl auch auf den Schreiben. Rein rechtlich gesehen sind mir diese Schreiben somit nie zugestellt worden, richtig? Oder muss ich trotzdem mit einer Geldbuße rechnen, wenn ich am Sonntag nicht erscheine. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 00:57 Uhr: | |
Wer von seiner Berufung erfahren hat (wie auch immer), steht in der Pflicht. Es ist ja nicht umsonst ein "Ehrenamt", deshalb sollte es eigentlich auch eine Ehrensache sein, einmal als Wahlhelfer zu fungieren. Man kann dabei auch viel lernen und Freunden und Bekannten interessante Einzelheiten berichten. Ich gehe sogar soweit und behaupten: Wer ein solches Ehrenamt nicht annimmt, ist kein Freund der Demokratie! |

MoritzZ Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 01:30 Uhr: | |
Wieso wird dem jetzigen Mieter Deiner ehemaligen Wohnung Deine Post zugestellt? Steht da Dein Name noch am Briefkasten? |
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