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Stoiber-Fan
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2003 - 00:33 Uhr: | |
Bei der Kommunalwahl (Bayern) kann man mit 1, 2 oder 3 Stimmen gewichten. Man kann es sich natürlich auch leicht machen und einfach die gesamte Liste so akzeptieren. Wenn der Stadtrat z.B. 25 Sitze hat, kann man 25 Stimmen vergeben, jetzt gibt man z.B. Kandidat 4 bei Liste B drei Stimmen weil dieser z.B. sein Nachbar ist. Für die restlichen 22 Stimmen muß man jetzt sich aber nicht weitere Kandidaten suchen die man vielleicht nicht kennt. Hier sagt sich der Wähler jetzt, daß er Liste B eigentlich nicht so gerne mag und den Rest der Stimmen lieber der Liste A zukommen läßt. Ich finde das ein tolles Wahlsystem, entweder ich nehme die ganze Liste wie sie da ist, oder ich hebe einige Kandidaten innerhalb einer Liste hervor bzw. verstreue die Stimmen komplett über alle Listen. Oder (das finde ich gut) ich kombiniere das Hervorheben einzelner Personen mit Akzeptieren der Liste in dem ich den Rest an Stimmen einfach von oben herab den Kandidaten einer Liste zukommen lassen kann. Hier muß ich aber zum Glück nicht alle einzeln ankreuzen, nur diejenigen, die hervorgehoben werden sollen und die Liste, auf die der Rest an Stimmen entfallen soll, angefangen mit Kandidat 1. Man kann hier übrigens auch eine bestimmte Person innerhalb einer Liste gezielt benachteiligen in dem man allen anderen Kandidaten der Liste je eine Stimme gibt und die letzte Stimme dann einer Person einer anderen Liste. Wenn es z.B. 80 Sitze im Stadtrat gibt ist dies allerdings eine ziemliche Arbeit, da man 80 Kreuze machen muß. Ich kenne eine Person die das so gemacht hat, ein Kandidat auf der CSU-Liste hat überall natürlich offensiv damit geworben ihm auch ja 3 Stimmen zu geben und die Reststimmen der Liste zu überlassen. Sie hat ihn gezielt benachteilig (war halt ihr Ex-Freund), sie hat also bei jedem Kandidat ne 1 geschrieben außer bei ihrem Ex, die übrig bleibende Stimme hat dann Kandidat 1 von der SPD Liste erhalten. Die Wahlhelfer freuen sich sicher hier beim komplizierten auszählen dieser Stimmzettel, nur weil eine einzige Stimme einer anderen Liste gegeben wurde. Thema Frauen: Man kann nur Frauen innerhalb einer Liste wählen in dem man 3 Stimmen pro Mädel vergibt (Voraussetzung: Mehr als ein Drittel Frauen auf der Liste), oder man wählt Frauen verteilt über alle Listen. Nach dem gleichen System kann man natürlich auch Männer hervorheben (dazu tendiere ich eher :-)) oder andere Gruppen. |

Frederic
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2003 - 11:35 Uhr: | |
@Stoiber-Fan: Rate mal, was ich bei der letzten Kommunalwahl gemacht habe... ;-) |

Frederic
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2003 - 12:15 Uhr: | |
Nein, ich habe mich auf der Liste der CSU etwas "ausgetobt". Allerdings nicht nur Männer, ganz so fundamentalistisch bin ich nun doch nicht. Auch nur ein Kreuzchen auf der Liste der Grünen zu machen, könnte ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren... |

Stoiber-Fan
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2003 - 12:53 Uhr: | |
Frederic, hoffentlich hast Du Dich bei Deinen unterschiedlichen Gewichtungen nicht verzählt, denn bei 80 Sitzen im Rat und 81 Stimmen ist alles ungültig, oder? Taschenrechner: 1 + 3 + 3 + 2 + 1 + 1 + 3 usw... :-) |

Frederic
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2003 - 13:28 Uhr: | |
Ich habe es extra zweimal nachgezählt! |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2003 - 14:30 Uhr: | |
Man kann in Bayern einen Kandidaten übrigens auch einfach durchstreichen, wenn man nicht will, daß er vom Listenkreuz profitiert. |

Frederic
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2003 - 18:17 Uhr: | |
@Wilko: Das wollte ich eigentlich auch machen. Aber ist es nicht so, daß dadurch ein Teil meiner Stimmen verfällt? Will heißen: Ich habe 50 Stimmen, kreuze eine Liste an und auf der Liste streiche ich 8 Personen durch. Nun vergebe ich nur noch 42 Stimmen und 8 verfallen. Diese 8 müßte ich doch dann per Hand extra wieder verteilen? Oder hab ich da was falsch verstaden? |

Stoiber-Fan
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2003 - 18:30 Uhr: | |
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Muß man hier nicht 3 Fälle unterscheiden: Die Liste hat weniger (1), gleich viele (2) oder mehr Kandidaten (3) als der Rat? Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt alle diese Fälle möglich sind. Daraus folgen dann gleich weitere Fragen: Wenn ich eine Liste wähle für die Fall 1 gilt, dann verfallen ja ebenfalls die restlichen Stimmen wenn ich nicht zusätzlich gewichte oder Kandidaten von anderen Listen wähle? |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 31. Januar 2003 - 12:12 Uhr: | |
@Frederic: > Ich habe 50 Stimmen, kreuze eine Liste an und auf der Liste streiche > ich 8 Personen durch. > Nun vergebe ich nur noch 42 Stimmen und 8 verfallen. Nicht unbedingt. Das kommt darauf an, wieviele Kandidaten dann noch übrig bleiben. Bei einem Listenkreuz werden alle (nicht durchgestrichene) Kandidaten von oben weg mit einer Stimme bedient - solange der Vorrat reicht. Wenn bei Erreichen des Listenendes noch Stimmen übrig sind, gibt es einen zweiten, notfalls einen dritten Durchgang. Schließlich kann jeder Kandidat bis zu drei Stimmen auf sich vereinen. Solange eine Liste also nach Deinen Streichungen noch mindestens 1/3 soviele Kandidaten hat, wie es Stimmen zu vergeben gibt, geht nichts verloren. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Samstag, 01. Februar 2003 - 01:43 Uhr: | |
Ralfs Erklärung gilt für das hessische Kommunalwahlrecht. In Bayern funktioniert es etwas anders. Hier bekommt jeder Kandidat für das Listenkreuz maximal nur eine Stimme; es sei denn, er ist doppelt oder dreifach aufgeführt, dann kriegt er ggf. zwei oder drei Stimmen. Weil maximal so viele Kandidaten auf der Liste stehen dürfen wie Stimmen zu vergeben sind, muß man also noch zusätzlich zum Listenkreuz Einzelstimmen vergeben, wenn man im Falle von Streichungen seine Stimmenzahl voll ausnutzen will. Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, werden hinsichtlich des Listenkreuzes Kandidaten, die eine oder zwei Einzelstimmen erhalten haben, unsinnigerweise wie gestrichene Kandidaten behandelt und einfach übersprungen. Wenn man also drei Kandidaten durchstreicht und drei weiteren Kandidaten jeweils eine Einzelstimme gibt und außerdem bei dieser Partei ein Listenkreuz setzt, dann verzichtet man auf drei Stimmen. Und der Dreifachkandidat, den man gar nicht einzeln ankreuzt, erhält dreimal so viele Stimmen wie der Einfachkandidat, den man durch die Einzelstimme besonders hervorgehoben hat... Naja, es gibt doch zig weitere Dinge, die mich an der süddeutschen Variante von Kumulieren und Panaschieren stören. Ich verstehe nicht, warum Hessen nicht die m.E. um Welten bessere niedersächsisch-ostdeutsche Variante übernommen hat, die viel einfacher und gleichzeitig wirkungsvoller ist. |

Claus-Joachim Dickow
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. Februar 2003 - 12:33 Uhr: | |
@Wilko Zicht Wie ist denn diese Variante? PS: Eine Regelung, nach der man mehrfach kandidieren kann, halte ich sllerdings auch für bedenklich! |

c07
| | Veröffentlicht am Sonntag, 02. Februar 2003 - 13:52 Uhr: | |
Die "Mehrfachkandidatur" in Bayern ist nur eine technische Umsetzung, dass dieser Kandidat bei einem Listenkreuz automatisch gehäufelt wird. |
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