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blondes_gift
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Januar 2003 - 19:56 Uhr: | |
Hallo zusammen.Hoffe ihr könnt mir helfen. Ich hab da nämlich einige Fragen bezüglich dem Bundestag. (Brauche dies für die Schule weil ichnächste woche eine Schulaufgabe über dieses Thema schreibe. Nun zu meinen Fragen: 1. Mit welchem Alter kann man Abgeordneter im deutschen Bundestag werden? 2. Von welchem Lebensjahr an kann man in den Bundestag gewählt werden? 3. Wie wird nach unserem Grundgesetz die Regierung (Bundeskanzler und Bundesminister) gebildet? Die Antwort lautet doch das der Bundeskanzler vom Parlament gewählt wiwird und er dann die Minister bestimmt, oder? |
Frederic
| Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Januar 2003 - 22:22 Uhr: | |
zu 1.: Art. 38 II GG zu 2.: Worin soll da der Unterschied zu Frage 1 bestehen? zu 3.: Art. 63 und Art. 64 GG Ausformuliert habe ich es absichtlich nicht! Wenigstens etwas Eigeninitiative sollte möglich sein, sonst wird das nix mit der Schule... |
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