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dennis hagen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 23. Juni 2013 - 20:27 Uhr: | |
Angenommen, man könnte bei der Bundestagswahl kumulieren und panaschieren. welche Unterschiede ergeben sich dadurch zum jetzigen Wahlrecht? kann mir jemand weitehelkfen? |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 23. Juni 2013 - 21:18 Uhr: | |
Die ziemlich ausführlichen Stichworte zu "kumulieren" und "panaschieren" im Wahlrechtslexikon auf dieser Seite hast Du aber schon gelesen? Was darüberhinaus ist denn da noch bezüglich der Bundestagswahl konkret unklar? Hast Du irgendein Beispiel für Dein Problem? |

juwie
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 23. Juni 2013 - 22:31 Uhr: | |
Das Problem heißt wahrscheinlich "Referat am Montagmorgen".  |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 24. Juni 2013 - 11:56 Uhr: | |
Kleiner Tipp: K&P selbst ist kein Wahlrecht, es kann ein wichtiger Teilaspekt werden ... und ein einfaches Ersetzen von einer Erststimme durch 5 Erststimmen oder von einer Zweitstimme durch 5 Zweitstimmen, macht da wenig Sinn. Im Fall der Erststimme ist K&P überflüssig, wenn man Einmandatswahlkreise hat. Im Fall der Zweitstimme wäre es Wahnsinn, wenn der CDU-Wähler in BaWü sich durch eine ellenlange Landesliste kämpft und kreuzt, die Wahlhelfer das alles zählen und erfassen müssen, und am Ende zieht nicht mal die Landesliste ... |