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Jürgen Gopping Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. Juni 2013 - 17:23 Uhr: | |
Hallo zusammen, ich habe 2 Fragen zur Parlamentswahl in den Niederlanden: 1. Ist Briefwahl möglich? Wenn ja, in welchem Zeitraum vor der Wahl können/müssen Briefwahlunterlagen abgeholt und Stimmzettel eingeschickt werden (insb. für Wahlberechtigte aus dem Ausland)? 2. Sind Niederländer aus Überseegebieten (früher Niederländische Antillen, heute die BES-Gebiete) stimmberechtigt? Und wenn ja, gibt es dort nur die Möglichkeit der Briefwahl oder auch Urnenwahl? Vielen Dank für Antworten und viele Grüße Jürgen |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. Juni 2013 - 18:59 Uhr: | |
"Ist Briefwahl möglich?" Für in den Niederlanden lebende Wahlberechtigte nicht. Nur im Ausland lebende Niederländer können per Brief wählen. Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann, kann einen beliebigen anderen Wahlberechtigten bevollmächtigen, für ihn zu wählen. Ein Wahlberechtigter darf höchstens zwei Vollmachten annehmen. Um das kontrollieren zu können, darf ein Wähler Vollmachstimmen nur gleichzeitig mit seiner eigenen Stimme abgeben. "Sind Niederländer aus Überseegebieten (früher Niederländische Antillen, heute die BES-Gebiete) stimmberechtigt?" Die BES-Inseln sind Teil der Niederlande und deshalb dürfen die dort ansässigen Niederländer selbstverständlich wählen. Die Bewohner von Curacao, Aruba und Sint Maarten dürfen nicht wählen, es sei denn sie haben mindestens 10 Jahre in den Niederlanden gewohnt oder sind Angehörige des niederländischen öffentlichen Dienstes (oder Lebenspartner oder Kind dieses Bediensteten im gemeinsamen Haushalt). Wahlgesetz in geltender Fassung: http://wetten.overheid.nl/BWBR0004627/geldigheidsdatum_04-06-2013 in Englisch; Stand 1.1.2010: http://www.legislationline.org/topics/country/12/topic/6. |

van Cann Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Februar 2017 - 21:49 Uhr: | |
gibt es die Möglichkeit als NL, der in D wohnt an der NL Parlamentswahl im März 2017 teilzunehmen. Was ist zu tun? |

Maik Otter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Februar 2017 - 07:08 Uhr: | |
Ein Untertan im Ausland will sein Wahlrecht wahrnehmen! Wie ergeben muss man seinem König sein, wenn man so etwas tut? In den Zeitungen wird beinahe täglich vor Reichsbürgern gewarnt! |

Stefan Grabert
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Februar 2017 - 08:25 Uhr: | |
Moin, lieber Maik Otter, es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass jemand, der nicht im Heimatland wohnt, dort sein Wahlrecht ausübt. Man kann in der Tat darüber geteilter Meinung sein, deswegen ist aber der Fragesteller nicht per se "Untertan" seines Königshauses. Und der Verweis auf die Reichsbürger ist in der Beziehung wohl vollkommen deplatziert, selbst unter dem Gesichtspunkt der möglichen Ironie. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Februar 2017 - 17:41 Uhr: | |
"gibt es die Möglichkeit als NL, der in D wohnt an der NL Parlamentswahl im März 2017 teilzunehmen. Was ist zu tun?" Grundsätzlich ja. Der Antrag muss aber spätestens sechs Wochen vor der Wahl bei der Gemeinde Den Haag eingehen. Damit ist es für die jetzige Wahl schon zu spät. Man muss sich für jede Wahl erneut registrieren. Die Einführung eines permanenten Registers für Niederländer im Ausland ist geplant. Informationen: http://www.stemmenvanuithetbuitenland.nl/ |