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Norddeutscher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 26. Mai 2013 - 23:41 Uhr: | |
Das Abendblatt meldet: "Kreis Stormarn, Bargteheide, Wahlbüro, 20.10 Uhr: Die Telefone klingeln ununterbrochen. Es herrscht Hochspannung. Die Zahlen stimmen nicht überein, noch einmal wird gegengerechnet. Jetzt stimmt es. Detlef Müller, Leiter des Bürgerbüros, und Dietmar Fleischmann vom Ordnungsamt reichen sich die Zettel mit den Ergebnissen zu. "Vergangenes Jahr haben wir unten im Burgerbüro ausgezählt", sagt Müller. Das sei zu hektisch gewesen. Denn die Kommunalpolitiker kamen ständig, um nach den Ergebnissen zu fragen. Diesmal wurde die Tür zugemacht." Da frage ich mich doch, ob das zulässig ist, die Tür beim zählen einfach zuzumachen und damit die Öffentlichkeit (auch Politiker sind Teil der Öffentlichkeit) auszuschließen. |
Wilko Zicht
Moderator
| Veröffentlicht am Sonntag, 26. Mai 2013 - 23:54 Uhr: | |
Ich verstehe es so, dass dort nicht etwa Stimmzettel gezählt wurden, sondern lediglich die eingegangenen Schnellmeldungen. Anderenfalls wäre das ein Verstoß gegen § 29 GKWG. |
Migan Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 27. Mai 2013 - 10:08 Uhr: | |
Die Stimmzettel werden doch schon in den Wahllokalen ausgezählt. Wenn da die Telefone klingeln, bedeutet das doch, dass das da kein Wahllokal ist und folglich da auch nichts ausgezählt, sondern nur zusammengerechnet wird. |
Norddeutscher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 27. Mai 2013 - 15:45 Uhr: | |
@Wilko und Migan: Im Text steht: "Vergangenes Jahr haben wir unten im Burgerbüro ausgezählt". Das lässt für mich auf Auszählungen der Stimmzettel schließen. Ansonsten hätte Herr Müller sagen müssen "Vergangenes Jahr haben wir die Meldungen aus den Wahllokalen im Bürgerbüro zusammengerechnet". Es steht auch nirgendwo, dass im Bürgerbüro kein Wahllokal eingerichtet ist. PS: Und dass in Wahllokalen Telephone klingeln habe ich auch schon mehr als einmal erlebt (und seien es die Handys der Wahlhelfer oder der Beobachter). |
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