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Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 06. Mai 2013 - 16:35 Uhr: | |
@Migan: "Nun ist der 1.4. vorbei, die ersten Parteien haben anscheinend bereits ihre Europawahllisten aufgestellt und mit der Unterschriftensammlung begonnen." Welche Parteien denn? Sind es welche, für die eine 3%-Hürde relevant wäre? Falls ja, würde das m.E. die verfassungsrechtlichen Chancen einer solchen Hürde für 2014 in der Tat weiter verschlechtern... |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 07. Mai 2013 - 14:25 Uhr: | |
Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger |

Frank Schmidt
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Mai 2013 - 09:14 Uhr: | |
Ich halte es eigentlich für innerhalb der Anweisungen des BVG, dass die Mandatsverteilung von StLague auf dHondt umgestellt würde. (Das hätte 3 Mandate für kleinere Parteien ergeben, StLague 8 Mandate) Aber wenn die Wahl immer näher kommt, und eine 3%-Hürde vom BVG abgewiesen würde, dann könnte es dazu kommen, dass wir den momentanen Stand (StLague ohne Hürde) behalten. Da schießen sich die Großen selbst in den Fuß... |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Mai 2013 - 11:50 Uhr: | |
"Die Großen" haben aber derzeit das Problem, dass eine derartige Zusammenarbeit nicht üblich ist. Falls sie das wollen, geht es eventuell nach der Bundestagswahl deutlich geräuschloser. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Mai 2013 - 14:21 Uhr: | |
@Frank Schmidt Die schießen sich nicht in den Fuß, die befolgen das Urteil. Das wäre doch mal eine angemessene Variante nach dem Koalitionswahlrecht, das ja ein Verfassungsbruch mit Ansage war. |

CHeine Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Mai 2013 - 18:44 Uhr: | |
Allein die Tatsache, das ein mögliches Befolgen des Urteils durch die "Großen" schon als bemerkenswert eingestuft wird ist (obwohl es ja selbverständlich sein müßte), zeigt den Zustand des derzeitigen Parlamentarismus in Deutschland. Und unsere Ansprüche und Erwartungen sinken adäquat dazu ebenfalls ab. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Mai 2013 - 23:49 Uhr: | |
Die genauso selbstverständliche Alternative zum Befolgen in dem Sinn, wie es wohl gemeint war, ist das Ändern der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht ist keine Instanz, die entscheidet, wie gleich Wahlen sein sollen, sondern nur, was mit dem Grundgesetz kompatibel ist. Das eigentliche Armutszeugnis wär nicht mangelnde Hörigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, sondern dass die Gelegenheit nicht zur dauerhaften Verbesserung der Wahlgleichheit genutzt würde. Aber von der Art gibts noch mehr; wär also nicht sonderlich bemerkenswert. |

elmer
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| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 08:26 Uhr: | |
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/parteien-im-bundestag-wollen-dreiprozenthuerde-fuer-europawahl-2014-a-900412.html Da wird wieder einmal ein Wahlgesetz im Parlament konstruiert, das in Karlsruhe keinen Bestand haben dürfte. Schließlich wurden auch wiederholt Klauseln bei Kommunalwahlen aufgehoben. Dort ist eine Prozenthürde genausowenig angebracht wie im EU-Parlament mit 162 Parteien. Gegen wen sich diese 3%-Klausel richtet ist klar. Dagegen dürften mindestens Piraten und AfD klagen - und die FDP kann's neuerdings auch treffen. |

Werner Fischer
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| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 09:51 Uhr: | |
Eine Prozent-Klausel ist logisch-mathematisch gesehen absoluter Unfug. Man stelle sich eine Wahl vor, bei der viele Parteien antreten und jede Partei knapp unter der Prozent-Hürde bleibt. In den Bundestag gewählt wären wenigstens noch die 299 Direktkandidaten aus den Wahlkreisen - doch bei der EU-Wahl gibt es keine Wahlkreise und damit keine gewählten Abgeordneten. Für vertretbar halte ich eine Beschränkung nur, soweit durch sie garantiert wird, dass höchstens ca. 5% der Wählerstimmen nicht in die Wertung einfließen. Bei der EU-Wahl 2009 hätten die PIRATEN mit 0,9% ein Mandat geschafft, die RENTNER mit 0,8% jedoch nicht. Auch bei der Bundestagswahl 2009 wären die PIRATEN mit 2% erfolgreich gewesen, die NPD mit 1,5% dagegen nicht. Damit gäbe es einen fairen Wettbewerb auch gerade mit und zwischen den Kleinparteien. Die Regelung in Kurzfassung: Listen mit der niedrigsten Stimmenzahl werden nicht berücksichtigt, soweit dadurch nicht mehr als höchstens 5% der gültigen abgegebenen Wählerstimmen unberücksichtigt bleiben. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 10:09 Uhr: | |
Für die Erfolgswertgleichheit macht es aber keinen Unterschied, wie viele Wähler von anderen Parteien noch betroffen sind. @elmer: Wenn Grüne und FDP mitmachen, muss man wohl damit rechnen, dass das im Grundgesetz abgesichert wird, und es ist unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht vom jüngsten vernünftigen Urteil aus Berlin abweicht. Denkbar wär auch, dass es mit Alternativstimmen umgesetzt wird. Da würd aber ein Risiko bleiben, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Erfolgswertgleichheit tendenziell gegen eine proportional verstandene Chancengleichheit der Parteien ausspielt. |

Migan Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 12:16 Uhr: | |
@ Holger 81: Die SPD Brandenburg hat am 17.4. ihre Landesliste für die Europawahl aufgestellt, die »Verbraucherschutzpartei« wird wohl eine Gesamtliste aufgestellt haben (jedenfalls sammeln sie schon Unterschriften, und das geht ja erst, wenn die Liste steht). Die Tierschutzpartei will am 20.7. folgen (okay, das ist noch hin, aber ich denke, dass andere Kleinparteien sich zumindest ebenfalls schon mit dem Thema beschäftigen). @ Jan W: Da die SPD bereits eine Liste aufgestellt hat, dürfte das ja für die Kleinparteien quasi ein Startsignal sein. Es wäre dann aber schon schlechter Stil, zu verlangen, irgendwann neue Liste aufzustellen - denn die Kleinparteien müßten dann ja auch wieder neue Unterschriften sammeln, während die SPD dieses Problem ja nicht hat. @ Ratinger Linke: Rechtlich mag das ja in Ordnung sein. Moralisch aber finde ich es unter aller Kanone, mal eben kurz das Grundgesetz abzuändern, nur weil man sich seine Pfründe sichern will. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 12:38 Uhr: | |
Es ist doch in der Sache völlig egal, mit welcher Methode die Pfründe gesichert werden. Vorher haben sie mit einiger Berechtigung auch als gesichert gegolten, und zwar in noch größerem Umfang. |

Nikolaus Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 12:40 Uhr: | |
"@ Ratinger Linke: Rechtlich mag das ja in Ordnung sein. Moralisch aber finde ich es unter aller Kanone, mal eben kurz das Grundgesetz abzuändern, nur weil man sich seine Pfründe sichern will." Das sehe ich genauso. Die Argumente, die das BVG zur Kippung der 5%-Hürde angeführt hat, müssten ja für eine 3%-Hürde auch gelten, meine ich. So wären 2009 genau die gleichen Parteien wieder betroffen gewesen, also 10,8% der Wähler. Keine Partei hatte 2009 zwischen 3 und 5% erreicht. @ Migan: Die SPD Brandenburg hat am 17.4. keine Landesliste aufgestellt, sondern ihre offizielle Kandidatin für die SPD-Bundeliste ausgewählt, welche noch aufgestellt wird. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 12:58 Uhr: | |
Natürlich gelten die Argumente praktisch genauso: Es ist eine relevante Einschränkung der Wahlgleichheit ohne adäquaten Gegenwert. Um das festzustellen, brauchts eigentlich kein Bundesverfassungsgericht; das hab ich ihnen vorher auch schon gesagt. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet jedenfalls nicht, ob Wahlen gleich sein sollen, sondern nur, inwieweit das vom Grundgesetz gefordert wird. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 15:55 Uhr: | |
@RL:"Wenn Grüne und FDP mitmachen, muss man wohl damit rechnen, dass das im Grundgesetz abgesichert wird;" Damit würde ich erstmal nicht rechnen; in der Quelle steht nur "Gesetzentwurf"; und die gleiche "übergroße Koalition" hat ja das (m.E. juristisch ähnlich zweifelhafte) neue Bundestagswahlgesetz (zum Glück) auch nicht in der Verfassung verankert. Sachlich halte ich eine (2-)3%-Hürde für legitim (das EP muss ja wie der Bundestag eine Regierung wählen, und sogar zwingend mit absoluter Mehrheit), aber bekanntlich sahen das mindestens 4 der 8 Verfassungsrichter 2011 anders; die Chancen für ein einfaches Gesetz stehen vor Gericht also eher schlecht. @Migan: Wie Nikolaus schon schrieb, stellt die SPD gar keine Landeslisten auf, sondern eine Bundesliste (wie praktisch alle Parteien außer der Union). Die Verbraucherschutzpartei hat in der Tat laut ihrer Homepage schon Anfang April ihre Liste aufgestellt, könnte sich also m.E. auf Vertrauensschutz berufen. (Die Tierschutzpartei aber nicht, bis dahin ist das Gesetz ja evtl. schon beschlossen, oder zumindest allgemein bekannt, dass es kommt.) |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 16:55 Uhr: | |
@Holger81: "das EP muss ja wie der Bundestag eine Regierung wählen, und sogar zwingend mit absoluter Mehrheit" Abgesehn davon, dass das eine ziemlich gewagte Beschreibung ist, sagt die zwingende Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit (die auch nicht durch Neuwahlen o.Ä. umgangen werden kann) aus, dass die Regierungsbildung gegenüber der Konsensbildung unwichtig ist. Es ist doch abartig, Meinungen von vornherein auszuschließen, wenn man dann breite Mehrheiten will. In der Tendenz gilt das natürlich auch für den Bundestag, wo es aber weniger strikt ist und die Regierung auch sonst vom Bundestag abhängig ist. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 17:04 Uhr: | |
Natürlich verändert sich zum Zeitpunkt der nächsten Wahl einiges im Verhältnis Kommission/Parlament - das war aber dem BVerfG bereits bei seiner Entscheidung bekannt. Es hätte also entscheiden können, dass Sperrklauseln bisher verfassungswidrig waren, künftig aber gerechtfertigt wären. Genau das hat das BVerfG aber nicht getan - es hat aber für künftige Wahlen die Sperrklausel gekippt. Und genau das wird nun nun konterkariert. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 18:44 Uhr: | |
@Ratinger Linke: Wieso "gewagt"? Statt "wählen" sollte ich vielleicht eher "bestätigen" schreiben, aber die Analogie bleibt: Die Kommission vertritt in der EU die Exekutive, und muss (nach Vorschlag vom Rat) vom Parlament bestätigt werden, so wie der (vom Bundespräsidenten vorgeschlagene) Kanzler vom Bundestag bestätigt=gewählt werden muss. Anders als der Bundestag ist das EP zwar faktisch nur "2. Kammer" der Legislative (nach dem Rat), ist aber für die Ernennung einer neuen Kommission zwingend notwendig. "Es ist doch abartig, Meinungen von vornherein auszuschließen, wenn man dann breite Mehrheiten will." Eine absolute Mehrheit ist nun wirklich keine "breite Mehrheit", jede Bundesregierung hatte bisher eine solche im Bundestag. Auch in einigen Bundesländern (und EU-Staaten wie Italien) wird sie zwingend benötigt, ohne dass es deswegen dort nur "Konsensregierungen" gäbe. Wenn es bei der Regelung um Konsens ginge, würde man wohl eher eine deutlich höhere Mehrheit (z.B. Zweidrittelmehrheit; vgl. die "doppelte Mehrheit" für Ratsentscheidungen) verlangen. Auch die seitens EU-Recht explizit zulässige 5%-Hürde und die "Entschließung" des EP von Anfang des Jahres zeigen doch einen klaren Willen des EU-Gesetzgebers, die "Regierungsbildungsfähigkeit" stärker zu gewichten als die reine Proportionalität. "In der Tendenz gilt das natürlich auch für den Bundestag, wo es aber weniger strikt ist und die Regierung auch sonst vom Bundestag abhängig ist." Darum befürworte ich ja auch keine 5%-Hürde bei Europawahlen, sondern nur eine deutlich niedrigere Hürde. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Mai 2013 - 19:46 Uhr: | |
Zu einer Wahl gehört für mich wenigstens die theoretische Möglichkeit einer Auswahl und im demokratischen Sinn auch ein internes Vorschlagsrecht. Davon, dass im EU-Vertrag "wählt" steht, wird es noch keine Wahl. Real hat das EU-Parlament nichts weiter als ein Blockaderecht, und das soll ihm durch die Verhinderung eventuell blockierender Abgeordneter faktisch auch noch genommen werden (was insgesamt völlig egal ist, weil es eh durch grob ungleiche Wahl bestimmt wird, aber es geht hier ja nur um das deutsche Kontingent). Der Begriff "Konsens" war wohl etwas übertrieben, aber es bleibt die Perversion, eine große Mehrheit zu fordern und gleichzeitig die Grundgesamtheit willkürlich zu beschneiden. Insgesamt seh ich da nichts, was die "Regierungsbildungsfähigkeit" fördern würde. Wobei es noch ein bloßes Postulat ist, dass das überhaupt eine Sperrklausel für sich tun würde. Zweifellos wirkungsvoller wär jedenfalls eine Absenkung der nötigen Mehrheit oder ein vernünftiges Wahlverfahren. |

elmer
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 19. Mai 2013 - 06:49 Uhr: | |
Das Bundesverfassungsgericht sprach in den letzten Jahren häufiger Urteile gegen Prozenthürden bei Kommunalwahlen. Warum es aber in Berlin in den Bezirksversammlungen eine 3%-Klausel legitimierte, scheint mir daher nicht logisch nachvollziehbar. Nach dem Urteil zur 5%-Klausel bei Europawahlen ist natürlich auch eine 3%-Klausel genauso unzulässig. So liest sich das zumindest in dem Urteil. |