Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 15. Februar 2013

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Europawahl in Deutschland / Europawahlen in den EU-Mitgliedstaaten » 3%-Klausel » Archiv bis 15. Februar 2013 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Oktober 2012 - 17:04 Uhr:   

@RL
Ganz konkret: wer ist dieser MAN? Wer setzt sich für so etwas ein?}
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Oktober 2012 - 17:12 Uhr:   

Das ist eben die Frage. Davon allein, dass es ein paar MdEPs wollen und einige Landesverbände zugestimmt haben, wird es noch nicht im Bundestag mehrheitsfähig. Wenn aber doch, dann ist die Verfassungsänderung das kleinere Problem. Imageschaden wird damit auch kaum einer verbunden sein, nachdem die Sperrklausel sehr beliebt ist (insbesondere auch bei den Medien).
 Link zu diesem Beitrag

Marcel
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 29. Oktober 2012 - 14:35 Uhr:   

Eine 3-Prozent-Hürde würde sich anders in den mitgliedstaatlichen Kontext fügen. Zwar ist es richtig, dass das BVerfG im Urteil vom November 2011 Gründe herangezogen hat, die unabhängig von der Höhe der Sperrklausel gelten, doch hat es bewusst auch vermieden (im Gegensatz zum ersten Urteil aus den 70er Jahren), die deutsche Sperrklausel im europäischen Kontext zu bewerten. Eine 3-Prozent-Hürde ist unter den Mitgliedstaaten zwar die Ausnahme (entweder 5 Prozent oder gar keine Hürde), doch entspräche die Sperrwirkung einer 3-Prozent-Hürde in Etwa dem Standard anderer Sperrwirkungen, wie die der Wahlkreise im UK oder in Frankreich. Zudem sind 3-Prozent die vom Europarat empfohlene demokratische "Höchstgrenze".
Allerdings ist es zur Zeit unwahrscheinlich, dass das Gericht vom Germanozentrismus des Lissabon-Urteils abkehrt - trotz einer anders zu bewertenden 3-Prozent-Hürde.
Wahlkreise wären eine sinnvolle Alternative, sollte die Politik eine Sperrwirkung für sinnvoll erachten...
 Link zu diesem Beitrag

Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 29. Oktober 2012 - 19:45 Uhr:   

@Marcel
Das BVG hat sich vor allem gegen die Sperrwirkung selbst ausgesprochen ...
 Link zu diesem Beitrag

Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 18:51 Uhr:   

Gibt es eigentlich diesbezueglich schon etwas Neues? Kommt die 3%-Huerde?
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 18:55 Uhr:   

Das ist noch nicht klar, der aktuelle Stand ist im Ausblick für das Jahr 2013 zusammengefasst.
 Link zu diesem Beitrag

Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 19:00 Uhr:   

Hm, aber viel Zeit bleibt dann doch nicht mehr? Soweit ich weiss, koennen ab dem 1. April die Listen fuer die Europawahlen aufgestellt werden. Muessten die geplanten Aenderungen bis dahin nicht ins Gesetz geflossen sein? Oder kann man einfach mittendrin in den Vorbereitungen zur Europawahl das Wahlrecht aendern?
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 19:26 Uhr:   

Eine Sperrklausel können sie relativ problemlos auch später beschließen. Angreifbar ist die sowieso. Schwieriger sind Wahlkreise, vorallem wenn sie die Listen ersetzen sollen; das wird allmählich wirklich knapp. Bei der CSU-Landesgruppe stehn noch 2 Beschlüsse unbekannten Inhalts aus; in den bisherigen ist nichts dazu drin.

Vertreter zu Vertreterversammlungen können schon seit 1. Januar gewählt werden.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 19:46 Uhr:   

Jetzt ist er da (total schwammig):

"Wir streben bereits zur Europawahl 2014 die Einrichtung von Wahlkreisen an, damit die Bürger ihre Abgeordneten auswählen können. [...] Es sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Zersplitterung der deutschen Interessenvertretung im Europäischen Parlament zu vermeiden."
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 21:26 Uhr:   

Das ist so schwammig nicht. Die CSU will offenbar getrennte Wahlgebiete, womit Splitterpartein weitgehend draußen bleiben. Am BVerfG würde es nicht scheitern, an der CDU sicher auch nicht, vielleicht aber an der FDP, wobei das vom Wahlkreiszuschnitt abhängen könnte. Zumindest NRW und Bayern würden einen eigenen Wahlkreis bilden, beim übrigen Bundesgebiet gibt es viel Spielraum.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 21:45 Uhr:   

Im Parteitagsbeschluss war das aber schon deutlicher. Hier geht es offenbar primär um Einerwahlkreise oder höchstens kleine Mehrerwahlkreise (siehe hier). Und bei dem eigentlichen Sperrklauselbezogenen haben sie sogar "sollen" noch im Konjunktiv geschrieben. Was das werden soll, ist völlig unklar.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 23:30 Uhr:   

Einerwahlkreise haben keine große Chance. Eine Vergrößerung der Sitzzahl ist nicht möglich. Überhangmndate könnten nur auf Kosten anderer "ausgeglichen" werden. Ob das vorm BVErfG Bestand hätte, ist schon fraglich, die FDP will das ganz sicher nicht. Eine interne Kompensation wäre wingend, damit nicht Überhang in großer Zahl auftreten kann. Das könnte man mit einem Direktmandateanteil klar unter 50 % verhindern, dann müsste man aber erst recht einige Landesgrenzen durchschneiden. Bremen und das Saarland wären schon bei 50% Direktmandatsanteil zu klein für einen eigenen Wahlkreis und müssten mit Teilen von Niedersachsen bzw. Rheinland-Pfalz zusammengelegt werden. Außerdem müssen für eine Abweichung unter 25 % zwingend Ländergrenzen geschnitten werden bei einem Idealanspruch zwischen 1,25 und 1,5, was z. B. bei 40% Direktmandaten für Schleswig-Holstein der Fall wäre.
 Link zu diesem Beitrag

Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Januar 2013 - 23:47 Uhr:   

Was die CSU hier gerne haben möchte, ist vollkommen irrelevant: schließlich gibt es ja keinen Druck sich zu einigen.
Es ist nur die Sperrklausel gekippt worden: ansonsten ist das Wahlrecht gültig und in Kraft. Da muss man keine komischen Unionsideen in einen wahnwitzigen Kompromiss miteinbeziehen. Die Nullvariante (keine Einigung, keine Wahlrechtsänderung) ist hier also möglich, weil der aktuelle Status Quo unproblematisch ist.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Januar 2013 - 01:01 Uhr:   

Es geht hier ja nicht nur um die Sperrklausel. Die CSU hat auch schon zu Zeiten der 5%-Klausel das im Wahlprogramm gehabt:

"Wir wollen auch bei Europawahlen Direktwahlkreise einführen, damit die Bürger unmittelbaren Einfluss auf die Wahl der Kandidaten haben. Wir verbessern dadurch die Verankerung der Europaabgeordneten vor Ort und geben europäischer Politik ein Gesicht. Europäische Politik rückt dadurch näher an die Menschen heran. Unser Ziel ist, die gefühlte Distanz zwischen der Politik und den Menschen zu verringern."

Bloß hat die CSU-Landesgruppe im Bundestag seither nichts dergleichen getan, was sie jetzt offenbar nachholen wollen. Ob sie sich damit (bis 2014) durchsetzen können, ist eine andere Frage, zumal sich CDU und SPD bei der Sperrklausel weitgehend einig sind (wobei noch offen ist, wie das die Fraktionen sehn).

Nach der Vorstellung der CSU lassen sich jedenfalls schon Einerwahlkreise schneiden. Bedingung ist ja nur, dass die bayrischen Grenzen eingehalten werden. Das ist machbar. Ansonsten ist auch keineswegs sicher, dass das Bundesverfassungsgericht auf den 25% besteht, wenn es um Ländergrenzen geht. Wobei schon die Bezugsgröße unklar ist (es gibt ja viele, die wählen können, wo sie wählen wollen). Dass Bremen kein eigener Wahlkreis sein kann, ist aber klar.

38 Einerwahlkreise wären grundsätzlich schon machbar. Wenn Schleswig-Holstein da zu groß erscheint, kann es problemlos den Hamburger Speckgürtel an Hamburg abtreten. Wenn man nicht gerade noch auf Länder unterverteilen will, ist auch Überhang ziemlich unwahrscheinlich (vorallem wenn man zusätzlich eine 3%-Klausel unterstellt). Dass es trotzdem nicht sinnvoll ist, ist natürlich klar.
 Link zu diesem Beitrag

El Tres
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 - 11:18 Uhr:   

Bezugnehmend auf diese Diskussion http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/5449.html?1360866595

Ist folgendes Szenario unrealistisch?
Ende 2013 führen Union und SPD (evtl. gemeinsam mit der kleinen Partei, die zur Regierung gebraucht wird) die 3%-Hürde für die EU-Wahl ein. Dutzende von Kleinparteien, die sich seit zwei Jahren auf die EU-Wahl vorbereiten, beissen sich in den Arsch. Nach der Wahl gibt es diverse Klagen gegen die Sperrklausel. 2016 entscheidet das BVerfG: die Hürde ist verfassungswidrig, es gilt aber Bestandsschutz.
2018 beschliesst der EU-Rat eine Sperrklausel für die EU-Wahl 2019. Nach der Wahl wird (wo?) dagegen geklagt...
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 - 11:37 Uhr:   

Nach der Wahl gibt es diverse Klagen gegen die Sperrklausel.

Hier müsste nicht erst auf das Wahlprüfungsverfahren gewartet werden, bei einer entsprechenden Gesetzesänderung wären alle Wahlberechtigten selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen und damit (Verfassungs-)beschwerdebefugt.
 Link zu diesem Beitrag

Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 - 11:38 Uhr:   

Also das Sperrklausel-Urteil zum Europawahlrecht war absolut eindeutig - es geht nicht um die Höhe der Klausel, sondern um die Klausel an sich!
Im Falle eines Wahlgesetzes, dass so direkt einem früheren Urteil zuwider läuft, kann ich mir keinen Bestandsschutz vorstellen.
 Link zu diesem Beitrag

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 - 12:11 Uhr:   

@El Tres
Ein mögliches Szenario - die etablierten Parteien (bzw. UNION + SPD) könnten m. E. dafür den Sommer 2013 - also die Zeit vor der BT-Wahl nutzen.

Sollte eine solche Klausel eingeführt werden, werde ich dagegen klagen!
 Link zu diesem Beitrag

Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 - 13:39 Uhr:   

Anderes Szenario:
Im Herbst 2013 beschließen CDU und SPD, für die Zulassung zur Europawahl genau die gleichen Kriterien anzulegen wie für die Zulassung zur Bundestagswahl ...
 Link zu diesem Beitrag

El Tres
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 - 15:25 Uhr:   

Hier müsste nicht erst auf das Wahlprüfungsverfahren gewartet werden, bei einer entsprechenden Gesetzesänderung wären alle Wahlberechtigten selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen und damit (Verfassungs-)beschwerdebefugt.

Da müsste sich das BVerfG dann aber beeilen.

@Werner Fischer: Ich bin dabei.

@Migan: Halte ich für durchaus realistisch. Einge gewisse Verschärfung der Kriterien würde ich nichtmal ablehnen.}

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite