Autor |
Beitrag |
DH90 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. März 2013 - 14:14 Uhr: | |
Hallöchen! Ich habe mich gestern gefragt,ob es nicht möglich ist, dass eine Partei zwar 5% der Stimmen erreicht, aber dennoch weniger als 5% der Mandate zugesprochen bekommt. Das Problem daran wäre, dass ihr dann der Fraktionsstatus im Bundestag nicht zustünde. Laut Geschäftsordnung des Bundestages §10 Abs. 1 Satz 1 sind Fraktionen Vereinigungen von mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages. D.h. sie müssten mindestens 5% der Abgeordneten des Bundestages als Mitglieder haben. Dadurch würde die Partei trotz fraktionsrelevanter Stimmzahl keine Fraktion bilden können und einige essenzielle parlamentarische Rechte verlieren. Es könnte ja nun passieren, dass eine Partei zwar 5% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, aber durch Rundungspech ein Mandat weniger, als für 5% notwendig, zugesprochen bekommt. Das wäre natürlich nur im Bereich des Möglichen, wenn die Parteien im Bundestag die Stimmen in hohem Maße auf sich konzentrieren könnten (also der Anteil der Zweitstimmen,die aufgrund der 5%-Hürde nicht mitgezählt werden außerordentlich klein ist). Allerdings ist dies natürlich auch nicht gänzlich auszuschließen. Meine Frage ist daher: Ist das tatsächlich möglich oder habe ich da einen Denkfehler? Wäre es dann nicht angebracht, entweder in der Geschäftsordnung des Bundestages oder im Bundeswahlgesetz diesbezüglich Änderungen vorzuschlagen? |
Wilko Zicht
Moderator
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. März 2013 - 14:24 Uhr: | |
Die Geschäftsordnung gilt immer nur für den aktuellen Bundestag. Ein neu gewählter Bundestag müsste sie erst einmal neu beschließen. Wenn der Fall eintritt, würde man die Vorschrift vermutlich so anpassen, dass auch die betroffene Partei unter die Fraktionsdefinition fällt. Bisher war das halt nicht notwendig. |
CHeine Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. März 2013 - 16:30 Uhr: | |
Ein solcher Fall ist 2004 bei der Landtagswahl in Sachsen aufgetreten. Die Grünen hatten die 5 % knapp geknackt, aber durch 4 Überhang- und Ausgleichsmandate war der Landtag größer als regulär. Der Landtag hat den Grünen damals ohne Probleme den Fraktionsstatus zugebilligt. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. März 2013 - 23:43 Uhr: | |
Im Übrigen ist es beim neuen Bundestagswahlrecht extrem unwahrscheinlich, dass sowas passiert. Wer 5% der gültigen Stimmen hat, wird in aller Regel so weit oberhalb von 5% der berücksichtigten Stimmen liegen, dass auch nach Rundung 5% praktisch garantiert sind. Da müsste es entweder extrem wenig unberücksichtigte Stimmen geben oder viele erfolgreiche Einzelbewerber (oder einen, durch den Zweitstimmen der betreffenden Partei unberücksichtigt bleiben). Theoretisch könnte auch die Mehrheitsklausel eine Partei unter 5% der Sitze drücken. |
Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 21. März 2013 - 09:21 Uhr: | |
Viel wahrscheinlicher ist doch der Fall, dass einige Abgeordnete ihre Fraktion verlassen und die 5% dadurch nicht mehr gegeben sind. |
|