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cyx Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 12. März 2013 - 14:20 Uhr: | |
Hallo, ich habe folgende Fragen: Seit wann gibt es die Mehrheitsklausel im Kommunalwahlrecht in NRW (Partei mit mehr als 50% der Stimmen erhält einen Sitz mehr, falls sie nicht mehr als 50% der Sitze hat)? Ist bekannt ob diese Mehrheitsklausel auch stets eingehalten wurde? Oder gibt es Fälle, in denen diese Klausel einfach "übergangen" wurde? Vielen Dank für Antworten! |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 12. März 2013 - 15:56 Uhr: | |
Seit 2007 [Gesetzentwurf] [Gesetz] [Kritik]. Wär zwar nicht das erste Mal, dass in NRW das Kommunalwahlgesetz nicht richtig angewendet wird, aber normalerweise werden Gesetze schon beachtet. Allerdings ist die Mehrheitsklausel hier hochgradig abartig und führt insbesondere nicht immer dazu, dass die zu bevorzugende Partei tatsächlich eine Sitzmehrheit bekommt. Außerdem ist unklar, was bei Überhang passiert (sie kann auch selber Überhang produzieren). Insbesondere der Fall, dass die Mehrheitsklausel vor Überhang greift, danach aber nicht mehr, dürfte praktisch regelmäßig auftreten (dem Wortlaut nach ist sie dann trotzdem anzuwenden). Gibt es konkrete Verdachtsfälle? |
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