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Holger König
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 02:59 Uhr: | |
Wie ist die neuwahl des Pabstes geregelt, wenn keine (bzw. keine wahlberchtigten) Kardinäle mehr existieren. Denkbare Varianten: 1. Der Pabst und sämliche Kardinäle kommen bei einem Unglücksfall (z.B. Erdbeben während eines vatikanische Konzils) gleichzeitig ums Leben. 2. Während des Konklaves nach dem Tod des Pabstes kommen alle Kardinäle bei einem Unglück (Erdbeben o.ä.) in der sixtinischen Kapelle zu Tode. |

Robert Jasiek
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 13:44 Uhr: | |
Die Antwort kenne ich nicht auswendig, aber zu finden sein müsste sie anhand des Kanonisches Rechts der römisch-kath. Kirche, auch genannt Corpus Iuris Canonici. |

blackbird Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2011 - 01:54 Uhr: | |
Vielleicht haben die auch so einen "designated survivor" wie die US-Regierung^^ |

devant Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2011 - 23:11 Uhr: | |
Hm, fände das auch interessant. Habe diese Vorschrift gefunden: http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_22021996_universi-dominici-gregis_ge.html "33. Das Recht, den Römischen Papst zu wählen, steht einzig und allein den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche zu mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr als 120 betragen. Unbedingt ausgeschlossen ist das aktive Wahlrecht eines anderen kirchlichen Würdenträgers oder die Einmischung einer weltlichen Macht, gleich welchen Ranges und welcher Ordnung sie sein mag." Wenn alle sterben, gibt es keine Wahlberechtigten mehr außer zufällig abwesenden (z. B. wegen Krankheit)? |

Gregor K. Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 30. Dezember 2011 - 23:56 Uhr: | |
Gott wird nicht zulassen, daß der Papst und alle Kardinäle gleichzeitig wegfallen. Deshalb wird diese Frage nicht relevant werden. Für den hypothetsichen Fall, daß doch ein solches geschehen sollte, müßte man eben improvisieren. In einem solchen Fall müßte das Wahlrecht wohl auf die übrigen Bischöfe übergehen, die nicht Kardinäle sind. Diese stehen ja auch in der apostolischen Sukzession, so daß sie im Notfall diese Aufgabe übernehmen könnten und müßten. |

cyrix
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 11. Februar 2013 - 12:14 Uhr: | |
Da ja nun bald wieder ein Konklave ansteht (am 1. März, da ja sicherlich nach dem freiwilligen Rücktritt Benedikt XVI. keine Trauerzeit zu überbrücken ist?): Ist http://www.wahlrecht.de/lexikon/papstwahl.html noch aktuell? |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 11. Februar 2013 - 12:48 Uhr: | |
Er lässt Walter Kasper nochmal wählen (wird am 5. März 80). Prinzipiell könnten sich die Regeln natürlich noch ändern. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 11. Februar 2013 - 15:08 Uhr: | |
In der Rücktrittserklärung (und es ist nicht bloß eine Ankündigung) heißt es ziemlich klar, dass mit den formalen Vorbereitungen zum Konklave erst am 28. Februar um 20 Uhr begonnen werden darf. Das wird dann ziemlich sicher Mitte März, bis es beginnt. |

Hanseat Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 11. Februar 2013 - 17:28 Uhr: | |
@Ratinger Linke Was aber nichts daran ändert, dass Walter Kasper noch mal wählen darf, da es auf den Tag der Sedisvakanz und nicht auf den Beginn des Konklaves ankommt. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 11. Februar 2013 - 17:38 Uhr: | |
Kann in diesem Fall das Konklave (um zur Osterzeit einen Papst zu haben) nicht schon früher stattfinden, also vor dem 28. Februar, sodass der dann gewählte Papst sein Amt mit dem 28. Februar um 20 Uhr antritt (vorher als gewählter Papst, ab 28. Februar als amtierender Papst?) Oder ist es so, dass das Konklave nicht vor dem 28. Februar um 20 Uhr beginnen darf? |

PNK Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2013 - 13:47 Uhr: | |
Ich habe eine andere Frage zum Amtsende von Benedikt. Wird sein Fischerring jetzt eigentlich auch zerbrochen oder darf er ihn behalten oder geht er an den neuen Papst über. Oder doch ebay? |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2013 - 14:24 Uhr: | |
Es handelt sich weder um ein Wahlsystem noch ein Wahlverfahren. Ganz im Gegenteil findet hier eine Scheinwahl statt, die keinerlei rechtstaatliche oder demokratische Legitimation hat. Stattdessen werden vom letzen Papst und den Vorgängern die "Wahlberechtigten" willkürlich ernannt. Eine Wahl ist etwas anderes. Und das Ansehen des Amtsträgers wird mit jeder weiteren Scheinwahl geringer. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2013 - 15:29 Uhr: | |
@ Ingo Zachos Natürlich handelt es sich um ein Wahlsystem und ein Wahlverfahren. Wie die Wahlberechtigten bestimmt werden ist dabei völlig irrelevant. Bei einem Verein, bei dem die Vereinsmitglieder durch den Vorstand aufgenommen werden, also der Vorstand die kommenden Wahlberechtigten auswählt, ist die Vorstandswahl auch unzweifelhaftr eine Wahl. Ob diese Wahl unseren Anforderungen an demokratische Wahlen entspricht, ist ersteinmal irrelevant. Es handelt sich auch nicht um eine "Scheinwahl". Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein Dritter festlegt, wer gewählt wird und das Konklave lediglich zum Schein zusammenträte, was nicht so ist. Man könnte sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass die Kardinäle überhaupt nicht wählen, sondern nur göttlichen Willen exekutieren und so auf eine Scheinwahl kommen, dazu müsste man aber - was ich nicht tue - an Gott glauben. Da also lediglich derjenige, der daran glaubt, dass die Kardinäle lediglich den vom über ihren Köpfen schwebenden Heiligen Geist vermittelten göttlichen Willen ausführen, dazu kommen kann, dass es sich nicht um eine Wahl handelt, ist auch das Problem mit dem Ansehen des Papstes eher untergeordnet. Das Ansehen des Papstes bei Menschen außerhalb der römisch-katholischen Kirche ist ungefähr so relevant, wie das Ansehen von Uli Hoeneß bei Fans des SV Werder Bremen. Und innerhalb der römisch-katholischen Kirche sinkt das Ansehen lediglich bei einigen Mitteleuropäern und Nordamerikanern, die für die Gesamtzahl der Gläubigen etwa so repräsentativ sind Schalke-Fans, die schwarz-gelbe Trikots schöner finden. Mit anderen Worten: Wer einem Verein angehört, der sollte sich auch die Geschäftsgrundlage akzeptieren und wenn ihm die nicht passt, sich einen anderen Verein (ist ja nicht so, dass der Katholizismus Staatsreligion wäre) suchen. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2013 - 15:49 Uhr: | |
@Norddeutscher Dann sollte man aber auch miteinbeziehen, dass in diesem Fall "der Verein" nicht die katholische Kirche als ganzes sondern das Kardinalskollegium ist - aus dieser Perspektive ist es durchaus eine Wahl. Was die übrigens Gläubigen angeht, ist das nicht der Fall. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2013 - 16:10 Uhr: | |
"Was die übrigens Gläubigen angeht, ist das nicht der Fall." Richtig, aber das behauptet ja auch keiner. |

Clovis Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2013 - 19:03 Uhr: | |
Guten Abend Dann sollte man aber auch miteinbeziehen, dass in diesem Fall "der Verein" nicht die katholische Kirche als ganzes sondern das Kardinalskollegium ist - aus dieser Perspektive ist es durchaus eine Wahl. Was die übrigens Gläubigen angeht, ist das nicht der Fall. Wieso? Es ist aus jeder Perspektive eine Wahl, auch aus der eines Protestanten, Muslims oder Bekenntnislosen. Die Wahl des Bundestages ist doch auch eine Wahl, obwohl nicht alle Deutschen wählen dürfen. Die Wahl des Bundeskanzlers ist schließlich auch eine Wahl, obwohl nur rund 600 Deutsche wahlberechtigt sind. Soviel Essentialismus muss schon sein. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, Clovis |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2013 - 19:10 Uhr: | |
@Clovis Der Satz bezieht sich eindeutig auf Norddeutscher und seinen Verweis auf Mitgliedschaft unter Vorstandsvorbehalt ... Die Kanzlerwahl folgt einer Legitimationskette ... schließlich ist der Bundestag vom Volk gewählt. Der Ausschluss von bestimmten Straftätern sowie Minderjährigen dürfte allgemein als demokratisch anerkannt sein. Es ist durchaus eine Wahlhandlung, aber sie ist eher mit der kubanischen Parlamentswahl zu vergleichen ;) |

Clovis Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2013 - 19:32 Uhr: | |
Jan W Es ist durchaus eine Wahlhandlung, aber sie ist eher mit der kubanischen Parlamentswahl zu vergleichen Unsinn. Bei kubanischen Parlametswahlen ist es selbst für oberflächliche Kenner der Lage leicht möglich vorherzusagen, wer Abgeordneter wird (Anzahl der Kandidaten = Anzahl der Mandate). Eine solche Vorhersagbarkeit ist bei der Papstwahl eindeutig nicht der Fall. Im Übrigen hat Norddeutscher schon darauf hingewiesen, dass sich die Legitimation der Papstwahl direkt von Gott ableitet, was für Gläubige Menschen allemal überzeugender ist, als die Kontingenz demokratischer Wahlen. In einem schlauen Aphorismus fragt sich sein Schöpfer, was er naiver finden soll, an Gott zu glauben oder Wunschzettel in Wahlurnen zu werfen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, Clovis |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Februar 2013 - 00:21 Uhr: | |
Es ist natürlich keine Wahl, denn keiner der Abstimmenden hat ein Mandat. Sie sind alle einfach von den vorherigen Päpsten ernannt. Wisst Ihr das denn nicht? Somit ist es glasklar, das keine Wahl vorliegt, sondern ein klarer Fall von Korruption und Vetternwirtschaft: Wähle Du einen konservativen Papst, dann ernenne ich Dich. Der vorherige Papst hat sogar die ernannt, die für Ratzinger stimmen, und damit ganz klar dessen Wahl angeordnet. Noch einmal: Die Wahlen wie in Kuba oder den andern Volksdemokratien sind schon Scheinwahlen, aber das hier ist keine Wahl, sondern eine Farce veranstaltet durch alte Männer. Das klingt brutal, entspricht aber der Wahrheit! |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Februar 2013 - 12:15 Uhr: | |
In insoweit nahezu identischer Form wie bei der Papstwahl werden beispielsweise auch die Betriebsräte in deutschen Unternehmen gewählt. Der Betriebsrat bestimmt wesentlich mit, welche Mitarbeiter neu eingestellt werden und welche entlassen oder nicht entlassen werden. Er legt damit fest, wer bei der nächsten Betriebsratswahl stimmberechtigt ist. Das wäre dann auch glasklar ein Fall von Korruption und Vetternwirtschaft. Oder der Vorstand mancher Tierschutzvereine. Da wird sorgfältig abgewogen, wer in diesem ausgesuchten Gremium Mitglied werden darf und wer nur fördern und spenden darf, gerade damit es bei den Wahlen zum Vorstand keine unangenehmen Überraschungen gibt und nicht etwa plötzlich die gezielt eintretenden Hähnchenmäster statt der Lehrer den Vorsitzenden stellen. Korruption? Vetternwirtschaft? @Ingo Zachos, niemand muss die katholische Kirche oder andere Vereine mit freiwilliger Mitgliedschaft mögen und man kann die Regeln für Wahlen und erst recht natürlich deren Ergebnisse gerne auch völlig daneben finden. Aber die Papstwahl ist nun "glasklar" eine Wahl, mit zumindest von allen, die es angeht, nachvollziehbaren und akzeptierten Regeln. Wem es nicht passt, der kann ja austreten. Das ist in Kuba und war in der DDR und ähnlichen "Demokratien" gerade nicht der Fall. |