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Bär-Tram Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Februar 2013 - 17:14 Uhr: | |
Hallo, Berlins Verfassungsrichter entscheiden ja nun gerade ob die Dreiprozenthürde der Wahlen für die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) in Berlin rechtmäßig ist oder nicht. Allerdings stellt sich mir die Frage: gibt es im Falle einer festgestellten Nicht-Rechtmäßigkeit eine Veränderung der aktuellen BVV-Zusammensetzungen? Eigentlich hätte ich dies für selbstverständlich gehalten, in einem aktuellen Artikel der Berliner Zeitung wird dies jedoch verneint. Kennt sich jemand mit dieser Materie aus und weiß Antwort? |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Februar 2013 - 17:40 Uhr: | |
Kommt halt drauf an, was sie anordnen. Meistens wird dem Bestandsschutz höhere Priorität eingeräumt, wenn das Problem nicht bei der Einhaltung der Gesetze liegt, sondern bei deren Rechtmäßigkeit. Falls sie die Dreiprozenthürde tatsächlich kippen sollten, wär das aber so absurd, dass man dann sowieso mit Allem rechnen muss. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Februar 2013 - 17:41 Uhr: | |
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht im Jahre 2008 (negatives Stimmgewicht) - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht im Jahre 2012 (wieder NSG, Überhangmandate) - Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europawahlrecht im Jahre 2012 (Sperrklausel) In allen drei Fällen wurde von einer rückwirkenden Neufeststellung des Wahlergebnisses abgesehen. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Februar 2013 - 17:56 Uhr: | |
Also ich finde es schon sehr dreist, die frisch gekippte 5%-Hürde, die nicht an ihrer Höhe gescheitert ist, einfach so durch eine 3%-Hürde zu ersetzen. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Februar 2013 - 18:32 Uhr: | |
Das ändert aber nichts daran, dass sich der Verfassungsgerichtshof mit einer solchen Entscheidung über den Verfassungsgeber setzen würd. Dass die Verfassungsänderung exakt so gewollt war, ist ja völlig unzweifelhaft, und nachdem die Verfassung nichtmal eine Verhältniswahl vorschreibt, lässt sich selbst daraus nichts konstruieren. Dass eine Sperrklausel nicht wünschenswert ist, ist ja völlig klar, aber der Verfassungsgerichtshof hat keine Legitimation, das zu entscheiden. Damit würd er sich zum Diktator aufspielen. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Februar 2013 - 18:38 Uhr: | |
Oh, ich hatte übersehen, dass Berlin so dreist war, die Sperrklausel für die BVV gleich in die Verfassung zu schreiben ... welche Partei hat sich denn für so einen Schwachsinn hergegeben? Eine normale Koalition reicht ja meist für sowas nicht. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Februar 2013 - 19:29 Uhr: | |
CDU und SPD haben damals selber eine 2/3-Mehrheit der Sitze gehabt. PDS und Grüne haben die Sperrklausel wohl mehrheitlich abgelehnt. Hauptsächlich ist es um andere Sachen gegangen; drum ist das Protokoll nicht sehr ergiebig. Die PDS hat jedenfalls einen Änderungsantrag gestellt, der u.A. die Sperrklausel gestrichen hätte. Zur Einzelabstimmung (zusammen mit der Erhöhung der Sitzzahl) heißt es im Protokoll: "Bei einer Stimmenthaltung und einer Menge Gegenstimmen aus der Opposition ist auch das angenommen." |

Bär-Tram Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 - 17:43 Uhr: | |
Danke für die bisherigen Antworten. Trotzdem sind diese aus meiner Sicht nur zum Teil befriedigend, da ja hier eigentlich nur Beispiele mit bundesweiter Bedeutung genannt wurden. Soweit ich weiß hat die Tierschutzpartei ja unmittelbar nach den Wahlen gegen die Dreiprozenthürde geklagt. Könnte dies argumentativ eine Tendenz für/wider den Bestandschutz bedeuten (nach dem Motto: wir haben uns ja so früh wie möglich widersetzt und auf eine Nichtrechtmäßigkeit hingewiesen, also wollen wir auch die Sitze, die uns zustehen)? |

Werner Fischer
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| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 - 18:01 Uhr: | |
In aller Regel dürfte sich das Gericht für den Bestandsschutz entscheiden, da sonst auch die bisher gefassten Beschlüsse dieses (rechtswidrig besetzten) Gremiums angreifbar wären. Nur in absolut krassen Fällen dürfte die Entscheidung anders ausfallen. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 - 19:06 Uhr: | |
Hallo Bär-Tram, ein regionales Beispiel wäre die Aufhebung der 3%-Hürde in Hamburg vor ein paar Wochen, und auch da gab es Bestandsschutz. Auch wenn das dem Rechtsschutz des Klägers ziemlich widerspricht, scheint das die gängige Handhabe zu sein. "Bestenfalls" wird das Gremium aufgelöst und die Wahl wiederholt (wie beim schleswig-holsteinischen Landtag 2012, oder der Dortmunder Kommunalwahl). |