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Zahl der Europaabgeordneten

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Europawahl in Deutschland / Europawahlen in den EU-Mitgliedstaaten » Zahl der Europaabgeordneten « Zurück Weiter »

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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 30. November 2002 - 10:58 Uhr:   

Ich war vor kurzem auf die neuen Zahlen der Europaabgeordneten (nach 2004) gestoßen. Darin stand u.a.: Deutschland erhält 99 Abgeordnete, und Frankreich, Italien und Großbritannien je 72.

Das würde dann die Zahl der Einwohner pro Abgeordneten stark annähern. Es stand aber auch da, dass die Abgeordnetenzahlen neu festgelegt werden müssen, wenn sie über 732 steigen würden, um die Zahl wieder auf diese Grenze zu senken.

Weiss jemand, ob es dafür einen festgelegten Automatismus gibt, oder wird das wieder mal pi mal Daumen gemacht?
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 02. Dezember 2002 - 13:05 Uhr:   

Meines Wissens gibt es keine festgelegte Formel, sondern das wird jedes Mal neu ausgehandelt.
Es gibt ja nicht nur die gewollte Disproportionalität, bei der große Länder pro Einwohner schlechter repräsentiert werden als kleine.
Sondern es gibt auch die politisch gewollte Gleichstellung von Ländern, die nicht wirklich gleich groß sind (wie zum Beispiel die genanten F, GB und I).
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Montag, 02. Dezember 2002 - 13:32 Uhr:   

Ja, es gibt nur eine im Amsterdamer Vertrag beschlossene Obergrenze von 700 Abgeordneten in Artikel 189 EG-Vertrag: "Die Anzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments darf 700 nicht überschreiten."

Wenn ich mich recht erinnere, war man sich einig, jedem Land eine gewisse Mindestzahl zur Verfügung zur stellen, darüber hinaus proportional zur Bevölkerung. Wie das dann angesichts der neuen Abgeordnetenzahlen umgesetzt wurde, weiss ich nicht.
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Eike
Veröffentlicht am Freitag, 06. Dezember 2002 - 17:49 Uhr:   

Beispielsweise haben Länder wie (korrigiert mich) Portugal, die weniger Einwohner als z. B. Ungarn haben, vorläufig mehr Sitze! (22:20 oder so ähnlich)
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egon altmaier
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Mai 2004 - 18:50 Uhr:   

Wer nennt mir hier bitte das genaue Kriterium für die Festlegung der Abgeordnetenzahl je Mitgliedsland fürs EU-Parlament am 13.6.2004?
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2004 - 00:00 Uhr:   

D: 99
F, GB, I: 78
E, PL: 54
NL: 27
B, GR, P, CZ, H: 24
S: 19
A: 18
DK, FIN, SQ: 14
IRL, LT: 13
LV: 9
SLO: 7
EE, CY, L: 6
M: 5

Es verlieren also im Vergleich zu bisher:
Spanien 10,
Frankreich, Großbritannien, Italien je 9,
Niederlande 4,
Österreich, Schweden je 3,
Dänemark, Finnland, Irland je 2,
Belgien, Griechenland, Portugal je 1

Nur Deutschland und Luxemburg behalten ihre Abgeordnetenzahl.
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2004 - 00:13 Uhr:   

Das Ganze jetzt noch verglichen mit der Bevölkerungszahl:

Deutschland: 82 Mio. Einwohner - 99 Sitze - 830.000 E/Sitz
Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich: je 58-59 Mio. Einwohner - 78 Sitze - 750.000 E/Sitz
Polen, Spanien - ca. 40 Mio. Einwohner - 54 Sitze - 740.000 E/Sitz
Niederlande: 16 Mio. Einwohner - 27 Sitze - 590.000 E/Sitz
Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechien, Ungarn: je 10 Mio. Einwohner - 24 Sitze - 420.000 E/Sitz
Schweden: 9 Mio. Einwohner - 19 Sitze - 470.000 E/Sitz
Österreich: 8 Mio. Einwohner - 18 Sitze - 440.000 E/Sitz
Dänemark, Finnland, Slowakei: 5 Mio. Einwohner - 14 Sitze - 360.000 E/Sitz
Irland, Litauen: 3,5 Mio. Einwohner - 13 Sitze - 270.000 E/Sitz
Lettland: 2,5 Mio. Einwohner - 9 Sitze - 280.000 E/Sitz
Slowenien: 2 Mio. Einwohner - 7 Sitze - 290.000 E/Sitz
Estland: 1,4 Mio. Einwohner - 6 Sitze - 230.000 E/Sitz
Zypern: 800.000 Einwohner - 6 Sitze - 130.000 E/Sitz
Luxemburg: 450.000 Einwohner - 6 Sitze - 75.000 E/Sitz
Malta: 400.000 Einwohner - 5 Sitze - 80.000 E/Sitz

Erkläre mir jemand die Logik! Einer mathematischen Formel entzieht sie sich jedenfalls.
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c07
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2004 - 04:17 Uhr:   

Das war doch auch ein reines Verhandlungsergebnis ohne eigenständige Logik (was ein grober Mangel ist). Immerhin kommt es nicht vor, dass es bei mehr Einwohnern weniger Sitze gibt.
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2004 - 09:45 Uhr:   

Dabei wäre eine rechnerische Festlegung gar nicht so schwer.

Man könnte beispielsweise 700 Sitze nach Sainte-Lague auf die Länder verteilen, wobei jedes Land mindestens 5 Sitze zu bekommen hat.

Das ergäbe dann:
D 124
F 89
GB 89
I 87
E 62
PL 58
NL 24
GR 16
B 15
CZ 15
H 15
P 15
S 13
A 12
SQ 8
DK 8
FIN 8
IRL 6
LT 5
LV 5
SLO 5
EE 5
CY 5
L 5
M 5

Die Staaten Litauen und größer hätten jeweils in etwa eine gleiche Rerpäsentationsquote von ungefähr einem Abgeordneten je 660.000 Einwohner. Die Bandbreite läge zwischen 640.000 für Irland und 696.000 für Litauen. Die kleineren Länder Lettland, Slowenien, Estland, Zypern, Luxemburg und Malta wären über die Mindestklausel natürlich überrepräsentiert. Nach dem reinen Sainte-Lague hätten sie 4 (LV), 3 (SLO), 2 (EE) oder 1 (CY, L, M) Abgeordnete; 18 Mandate werden also über die Grundklausel vergeben. Diese 18 Mandate verlieren übrigens
D (3), F, GB, I, E, PL (je 2), NL, CZ, H, S, A (je 1).
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Florian
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2004 - 10:31 Uhr:   

Gibt es nicht doch einen schwammig formulierten Grundsatz?
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es etwas gab wie "je mehr Einwohner, desto mehr Stimmen. Aber der Grenznutzen zusätzlicher Einwohner ist abnehmend" (oder wäre das erst in der EU-Verfassung so formuliert gewesen?)

Wie dem auch sei:
Defintiv unlogisch ist ja wohl auf jeden Fall, dass der Sprung von 8 auf 9 Mio. Einwohner nur einen zusätzlichen Sitz bringt, der Sprung von 9 Mio. auf 10 Mio. Einwohner aber 5 Sitze.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2004 - 10:35 Uhr:   

@Florian:

Im Verfassungsentwurf ist vorgesehen, daß die Verteilung "degressiv proportional" zu erfolgen haben.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2004 - 11:25 Uhr:   

"Defintiv unlogisch ist ja wohl auf jeden Fall, dass der Sprung von 8 auf 9 Mio. Einwohner nur einen zusätzlichen Sitz bringt, der Sprung von 9 Mio. auf 10 Mio. Einwohner aber 5 Sitze."

Mathematisch natürlich Unsinn, verhandlungstechnisch dagegen logisch. Da es fünf Staaten knapp über 10 Millionen Einwohner gibt, hatten die zusammen natürlich eine starke Verhandlungsposition.

@ Kai
Im EU-Verfassungsentwurf heißt es wörtlich(Art. 19 Abs. 2):

"Das Europäische Parlament wird von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von fünf Jahren im Rahmen allgemeiner, freier und geheimer Wahlen direkt gewählt. Die Anzahl seiner Mitglieder darf 736 nicht überschreiten. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger sind im europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit vier Mitgliedern je Mitgliedsstaat vertreten.
..."

Die Sitzzahl kann man daher nicht nach der Einwohnerzahl, sondern nach der Zahl der europäischen Bürger berechnen, sprich Einwohnerzahl minus Nicht-EU-Ausländer. Zahlen dafür habe ich bei eurostat leider nur für die 15er-Union gefunden.
Einigermaßen Chancen auf Durchsetzung hätte eine mathematische Formel wohl nur, wenn es eine Mindestsitzzahl pro Land (fünf sind realistisch)gibt und die verbleibenden proportional verteilt werden, ohne Anrechnung der schon zugeteilten Sitze.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2004 - 12:55 Uhr:   

@Kai:
> Man könnte beispielsweise 700 Sitze nach Sainte-Lague auf die
> Länder verteilen, wobei jedes Land mindestens 5 Sitze zu bekommen
> hat.
Diesen Vorschlag würde ich allerdings im Einklang mit Litauen ablehnen.
Es lassen sich sachliche Gründe finden, die eine Überrepräsentation der kleineren Länder rechtfertigen. Da kann man aber nicht einfach sagen, ein Land sei genau dann nicht mehr als kleiner zu bezeichnen, sobald die ihm rechnerisch zustehende Mandatszahl der Höhe des Sockels entspricht.

@Thomas:
> Einigermaßen Chancen auf Durchsetzung hätte eine mathematische
> Formel wohl nur, wenn es eine Mindestsitzzahl pro Land (fünf sind
> realistisch)gibt und die verbleibenden proportional verteilt
> werden, ohne Anrechnung der schon zugeteilten Sitze.
Wahrscheinlich die einleuchtendste Variante, zumindest für den Anfang.
Auch das würde übrigens dazu führen, dass die Mitglieder der Zehnmillionenbande deutlich an Sitzen verlieren müssten und statt dessen ein paar Kleine und Deutschland noch etwas zulegen (bei einem 5er-Sockel auf etwa 108-110 Sitze). Vor allem aber hätte nicht weiterhin Luxemburg genauso viele Abgeordnete wie Estland. Auch die "kleinen" Unterschiede müsste man bei einer echten Formel berücksichtigen. Dann bekäme das Vereinigte Königreich zwei oder drei Sitze mehr als Italien, denn so gering ist der Unterschied dann doch nicht.
(Auch die gegenwärtige Verteilung kann man sicher mit einer Formel unterlegen, die wäre aber vermutlich elfter Ordnung polynomisch, vermurkst mit einem krummen Logarithmus.)

> Zahlen dafür habe ich bei eurostat leider nur für die 15er-Union
> gefunden.
Was Transparenz wichtiger Basisdaten anbelangt, handelt es sich bei Eurostat allerdings um eine Art Geheimbund.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 04:31 Uhr:   

Die Sitzzahlen im EU-Parlament folgen in der Praxis ungefähr der Formel (Bevölkerung/272.000)0,8 + 3,5. Wenn man das zum Maßstab nimmt, sind die prozentual stärksten Gewinner: Luxemburg (+20%), Litauen (+17%), Ungarn (+11%), Tschechien (+11%), Belgien (+10%), Portugal (+9%), Irland (+8%) und Griechenland (+5%). In absoluten Zahlen ist auch noch Italien bemerkenswert (mehr als 2 Sitze zu viel). Verlierer sind vor allem Slowenien (-17%), Estland (-16%), Niederlande (-9%) und Spanien (-9%).

Berechnet nach den Bevölkerungszahlen von Anfang 2003. Die Ausländer hab ich vernachlässigt. Wenn man Leute mit Nicht-EU-Staatsbürgerschaften abzieht, verlieren nach den EU-15-Daten Österreich, Deutschland und Griechenland überdurchschnittlich, Irland, Finnland und Portugal unterdurchschnittlich. Zahlen dazu könnte man auch aus den Angaben zu den Wahlberechtigten abschätzen, wenn man den gesamten Ausländeranteil kennen würde, aber ich find schon den für die Neumitglieder nirgends (bei der EU).

Mörsberg:
> Es lassen sich sachliche Gründe finden, die eine Überrepräsentation
> der kleineren Länder rechtfertigen.

Der einzige, der mir einfällt, ist der, dass bei getrennten Wahlgebieten anders keine vernünftige Verhältniswahl mehr möglich ist. Dafür reicht aber wirklich eine reine Grundmandatsklausel. Die Abstufungen innerhalb der kleinen Länder halt ich nicht für besonders schützenswert (das ist übrigens ein ganz ähnlicher Fall wie bei der Mehrheitsklausel, bloß mit noch weniger Relevanz).

Das "degressiv proportional" und das Thema generell haben wir übrigens auch schon hier diskutiert.
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Kai
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 11:23 Uhr:   

Die denkbar einfachste Formel wäre ja m=(B/x)^c, wobei

m die Zahl der im Land zu vergebenen Mandate,
B die Zahl der EU-Bürger,
x die variable Wahlzahl und
c eine Konstante ist.

Ich habe das - mangels Angaben über die EU-Bürger mit der allgemeinen Bevölkerungszahl - mal mit 736 Sitzen und mathematischer Rundung durchgerechnet. Bei c<=0,6 ist die Bedingung, dass jedes Land mindestens vier Sitze haben soll, erfüllt; x wäre dann 47.700. Daraus ergäbe sich die Sitzverteilung der dritten Spalte. Thomas´ Vorschlag (5 Sitze pro Land und die 611 zusätzlichen nach Sainte-Lague) ergäbe die vierte Spalte:

Deutschland82.333.00088116
Frankreich59.191.0007285
Großbritannien58.800.0007284
Italien57.948.0007183
Spanien41.117.0005860
Polen38.641.0005657
Niederlande16.039.0003327
Griechenland10.591.0002619
Belgien10.286.0002519
Tschechien10.224.0002519
Ungarn10.187.0002519
Portugal10.024.0002519
Schweden8.894.0002317
Österreich8.132.0002216
Slowakei5.404.0001712
Dänemark5.359.0001712
Finnland5.188.0001712
Irland3.839.0001410
Litauen3.482.0001310
Lettland2.359.000108
Slowenien1.992.00098
Estland1.364.00077
Zypern761.00056
Luxemburg441.00046
Malta395.00046
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 16:47 Uhr:   

In Deutschland gab es lt. Stat. Bundesamt am 31.12.2003 7334765 Ausländer, davon 2330676 aus der jetzigen EU ohne Zypern und Malta, macht also ziemlich exakt 5 Millionen Nicht-EU-Ausländer, knapp über 6% der Bevölkerung. Damit dürfte Deutschland weit über dem Durchschnitt liegen. Übertreffen wird das nur Luxemburg und vielleicht Österreich. Deutschland würde bei 5er-Sockel daher wahrscheinlich 111 oder 112 Sitze haben, wenn man 10 bzw. 15 Millionen Nicht-EU-Ausländer in der ganzen EU unterstellt.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 17:17 Uhr:   

Laut EU waren es Anfang 2001 in Prozent: AT 7,5 - DE 6,6 - EL 6,5 - LU 5,1 - DK 3,8 - FR 3,5 - SE 3,3 - BE 2,9 - NL 2,9 - ES 2,3 - IT 2,3 - PT 1,5 - IE 1,4 - FI 1,4 (UK unbekannt). Durch die Erweiterung haben sich die Zahlen wohl vor allem in den (nord-)östlicheren Ländern verringert.

Luxemburg hat zwar einen Ausländeranteil von 37%, aber die allermeisten davon gehören zur EU.
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Jobst Heitzig
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 13:11 Uhr:   

Hallo,

weiß jemand, ob schon einmal diskutiert worden ist, die Sitzzahl jedes Mitgliedsstaates nicht vorher festzulegen, sondern proportional zu den abgegebenen Stimmen festzulegen, wie es ja auch bei den Bundesländern bei Bundestagswahlen geschieht?

Das würde doch vermutlich einen starken Anreiz bieten, zur Wahl zu gehen, zumindest wenn man seinen eigenen Mitgliedsstaat stärken will...
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 17:28 Uhr:   

@Jakob Heitzig das würde aber Länder wie Belgien und Griechenland bevorteilen, in denen es eine Wahlpflicht gibt.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 19:47 Uhr:   

Wahlticker:

im Gegenteil.
Kleine Länder sind bei der jetzigen (etwas willkürlich anmutenden) Verteilung bevorzugt.

Malta hat einen Abgeordneten pro 80.000 Einwohner.
Deutschland einen pro 800.000 Einwohner.
(Belgien und Griechenland: jeweils ein Abgeordneter pro 500.000).

Käme es tatsächlich zu einer Sitzverteilung proportional zu den abgegebenen Stimmen, wäre da somit vermutlich zum Nachteil von Belgien und Griechenland.
Zumindest würde Deutschland davon sicher spürbar profitieren.

PS:
Gibt es eigentlich eine Formel, die die Verteilung auf die einzelnen Länder regelt?
Oder ist das zur Zeit reine politische Willkür?
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 08. Juni 2009 - 00:32 Uhr:   

@Florian,

die Zahl der Abgeordneten pro Staat ist in Art. 190 EGV i.V.m. dem Beitrittsprotokoll von Rumänien und Bulgarien, dass zu einer Vergrößerung des Parlaments geführt hat.
Eine Formel gibt es nicht. Es ist eine politische Vereinbarung, die auf dem Grundsatz einer degeressiven Proportionalität folgt oder kurz: deso mehr Einwohner, desto mehr Wähler sind pro Abgeordneten erforderlich.

(Beitrag nachträglich am 08., Juni. 2009 von Marc editiert)
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 08. Juni 2009 - 08:28 Uhr:   

äh, ich gebe zu: meine Frage war ohnehin dämlich.
In diesem Thread hat ja weiter oben die Diskussion darüber eh schon stattgefunden.

Im übrigen @ Marc:

"Degeressive Proportionalität" ist vielleicht der Gedanke. Dieser wurde in der Praxis aber nicht umgesetzt.
Beispiel (s.o.):
8 Mio. Einwohner bringen 18 Sitze
9 Mio. Einwohner bringen 19 Sitze
10 Mio. Einwohner bringen 24 Sitze

Zumindest in diesem Teilbereich der Kurve ist von "degressiv" nichts zu spüren. Ganz im Gegenteil.
Weitere "progressive" Sprünge in der Proporitonalität gibt es noch an anderen Stellen in der Kurve (allerdings weniger ausgeprägt).

So hat z.B. Lettland (mit 2,5 Mio. Einwohnern) 290.000 Einwohner pro Sitz.
Das um 1,0 Mio. Einwohner größere Litauen bekommt 4 zusätzliche Sitze. Benötigt also nur 250.000 Einwohner pro zusätzlichen Sitz.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 08. Juni 2009 - 11:45 Uhr:   

@Florian,

wie gesagt es ist ein politischer Kompromiß.
Der dahinter liegende Grundgedanke ist die degressive Proportionalität.
Vertraglich vereinbart wurde die konkrete Sitzzuteilung an die einzelnen Staaten, nicht eine mathematische Formel. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es Abweichungen von diesem Grundgedanken gibt.

Ein Problem ist hierbei im übrigen wie überhaupt die Bevölkerungsgröße zu berechnen sind. Sind Auslandsletten etwa Lettland zuzuschlagen - weil sie schließlich per Briefwahl in Lettland wählen können - oder Schweden, wo sie arbeiten?
Was ist mit Auslandsitalienern in Argentinien?
Italien sieht wegen der Nichtberücksichtigung Italien im Europaparlament unterrepräsentiert.

Schließlich muss man auch zwischen Bevölkerung und Unionsbürgern unterscheiden. Während in Litauen der Anteil der Nicht-EU-Ausländer gering ist, ist er in Lettland höher und in Estland am höchsten (nicht eingebürgerte Russen, die mangels Sprachkenntnisse keinen Anspruch auf Einbürgerung haben und daher nicht wahlberechtigt sind).


Kurz gesagt: Die Einigung auf eine Formel wäre wünschenswert, aber ist derzeit nicht erreichbar, weil die Grundlage für die Berechung umstritten ist.
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Jobst Heitzig
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 08. Juni 2009 - 16:18 Uhr:   

Da käme dann ja wieder mein Vorschlag ins Spiel, der mir vollkommen natürlich vorkommt: die Sitzzuteilung ausschließlich nach abgegebenen Stimmen. Dazu hat leider noch niemand eine Meinung geäußert - ist es so abwegig?
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 08. Juni 2009 - 17:41 Uhr:   

Die Idee eine hohe Wahlbeteiligung zu belohnen finde ich sehr gut. Ich hatte mir schon öfter überlegt wie man das umsetzen könnte, allerdings habe ich noch keine befriedigende Lösung gefunden.
Aber man könnte das ja irgendwie (wahrscheinlich nur mit einer komplizierten Formel) beides miteinander verbinden. Jedes Land bekommt eine Mindest- und eine Höchstsitzzahl (z.B die jetzige Sitzanzahl +-50%: Deutschland 50 und 150, Malta 3 und 9) Und je nachdem wie hoch die Beteiligung ist werden die Sitze vergeben. Damit die Sitzverteilung im EU-Parlament aber nicht zwischen ca. 350 und 1000 Sitzen schwankt müsste dies mit den Wahlbeteiligungen der anderen Länder so verrechnet werden, dass die Gesamtsitzzahl gleich bleibt.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 08. Juni 2009 - 22:25 Uhr:   

In Dänemark erhält jede Region vor der Wahl eine bestimmte Anzahl Abgeordnete zugewiesen. Aber: In die Berechnung fließt die Anzahl der bei der letzten Wahl abgegebenen Stimmen ein, so daß eine hohe Wahlbeteiligung dann bei der nächsten Wahl belohnt wird:
http://www.wahlrecht.de/ausland/daenemark.html
Vielleicht könnte man die Ideen von zigzag mit einem vergleichbaren Verfahren weiterentwickeln?
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Jobst Heitzig
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Juni 2009 - 01:19 Uhr:   

Aber was spricht denn dagegen, es ganz einfach nach abgegebenen Stimmen zu machen, genau wie die Aufteilung auf Bundesländer bei einer Bundestagswahl. Dann repräsentiert jeder Abgeordnete die selbe Zahl abgegebene Stimmen - völlig gleichwertig.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Juni 2009 - 09:20 Uhr:   

Dagegen spricht vor allem, daß man dann erst mal alle Regularien vereinheitlichen müßte.

Außerdem ist es durchaus üblich, daß Wahlen separat in Bundesländern organisiert werden und der Gesamtstaat nur die Volkszählung durchführt, um die Verteilung der Mandate auf die Länder zu berechnen (Schweiz, USA).

Schon mein Vorschlag, die Anzahl der abgegebenen Stimmen der letzten Wahl für die Mandatsverteilung zu berücksichtigen, würde eine stärkere Vereinheitlichung der Wahl als z.B. in den USA erfordern.
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Jens Müller
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Juni 2009 - 20:16 Uhr:   

"Aber was spricht denn dagegen, es ganz einfach nach abgegebenen Stimmen zu machen" - daß der Direktwahlakt zum Primärrecht gehört. Das macht kein Staat mit.
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juni 2009 - 19:29 Uhr:   

"Aber was spricht denn dagegen, es ganz einfach nach abgegebenen Stimmen zu machen, genau wie die Aufteilung auf Bundesländer bei einer Bundestagswahl. Dann repräsentiert jeder Abgeordnete die selbe Zahl abgegebene Stimmen - völlig gleichwertig."

Weil z.B. Kleinstaaten wie Malta oder Luxemburg dann eventuell gar keinen Abgeordneten ins EU-Parlament schicken würden.

"Die Zahl der Sitze, die bei den Europawahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten verteilt werden, spiegelt nicht alle Wählerstimmen gleich wieder: Größere Staaten haben grundsätzlich mehr Abgeordnete als kleinere Staaten, allerdings haben kleinere Staaten mehr Abgeordnete pro Einwohner als größere Staaten. Dieses Prinzip wird als „degressive Proportionalität“ bezeichnet.
...
Die Regelung der degressiven Proportionalität soll gewährleisten, dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten im Europaparlament repräsentiert wird, wofür eine gewisse Mindestgröße der nationalen Delegationen notwendig ist. Umgekehrt würde das Europaparlament bei einer entsprechenden Gewichtung der Wählerstimmen aus den großen Ländern eine nicht mehr arbeitsfähige Größe annehmen. Freilich widerspricht das Prinzip der degressiven Proportionalität der demokratischen Basisregel, nach der grundsätzlich jede Wählerstimme das gleiche Gewicht haben soll. Daher wurden immer wieder Alternativvorschläge für das Europawahlrecht diskutiert, insbesondere die Einführung europaweiter Parteilisten, durch die die Sitzverteilung nach Ländern entfallen würde. Für eine solche Reform wäre jedoch eine Änderung der EU-Verträge notwendig, für die es bislang keinen Konsens unter den nationalen Regierungen gibt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Parlament#Sitzverteilung_nach_L.C3.A4ndern
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 23. Dezember 2016 - 19:51 Uhr:   

Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Vereinigte Königreich noch vor der nächsten EP Wahl aus der Europäischen Union austreten wird?

Würde die Bundesrepublik Deutschland im Frühling 2019 mehr Sitze erhalten?
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Stefan Grabert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. Januar 2017 - 23:50 Uhr:   

Moin,
ich könnte mir, ohne die Regularien gelesen zu haben, auch einfach vorstellen, dass man das Parlament um die Anzahl der britischen Abgeordneten verkleinert. Sonst würden zu viele "Unwuchten" innerhalb der Fraktionen auftreten, zumal ja alle MdEPs nach ihrem nationalen Wahlrecht gewählt sind. Letzteres scheint mir ein größeres Problem zu sein, als es die britischen Abgeordneten sind. Wenn es mit dem Brexit, der ja bis dato noch nicht einmal erklärt ist, so weiter geht, ist das Vereinigte Königreich bei der nächsten Europawahl formal immer noch Mitglied der EU. Es dürfte also wohl eine der ersten vertraglichen Regelungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sein, wie mit der Europawahl zu verfahren ist.

Zwischen den Jahren habe ich zum Thema "Warum Europa eine Republik werden muss" von Ulrike Guérot gelesen. Die Analysen halte ich für recht realistisch, bei den Synthesen habe ich so manchen Zweifel. Momentan gehe ich damit schwanger, dies im Bezug auf ein einheitliches europäisches Wahlrecht hier gesondert in die Diskussion einzuführen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 07. Januar 2017 - 13:35 Uhr:   

"dass man das Parlament um die Anzahl der britischen Abgeordneten verkleinert."
Das wird mit Sicherheit so sein für die laufende Wahlpriode und wahrscheinlich auch darüber hinaus.

"Wenn es mit dem Brexit, der ja bis dato noch nicht einmal erklärt ist, so weiter geht, ist das Vereinigte Königreich bei der nächsten Europawahl formal immer noch Mitglied der EU. Es dürfte also wohl eine der ersten vertraglichen Regelungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sein, wie mit der Europawahl zu verfahren ist."
Die britische Regierung kann nicht ewig warten, ohne sich international und im eigenen Land lächerlich zu machen und die Zweijahresfrist kann vom Rat nur einstimmig verlängert werden, was unwahrscheinlich ist.

"Zwischen den Jahren habe ich zum Thema "Warum Europa eine Republik werden muss" von Ulrike Guérot gelesen."
Oha. Die Frage einer Vereinheitlichung des Wahlrechts ist aber nicht an Superstaatsphantasien gekoppelt. Das EP hat schon seine Vorstellungen zum Wahlrecht verkündet:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bTA%2bP8-TA-2015-0395%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE

Alles unsinnig oder überflüssig oder wenig durchdacht. Umgesetzt wird das natürlich nicht.
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Stefan Grabert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 07. Januar 2017 - 16:55 Uhr:   

Moin,
schön, dass hier wieder etwas Leben ist. Auch ich denke, dass auf absehbare Zeit von Guérots Utopie nicht ein Stück umgesetzt wird, ganz im Gegenteil, die von ihr als "Drohungen" beschriebenen Szenarien werden fortgesetzt. Aber offensichtlich haben Sie meinen wichtigsten Satz zu Guérot überlesen, ich unterscheide zunächst zwischen ihren Analysen (im ersten Teil) und ihrer Synthese (im zweiten und dritten Teil). Man muss der Synthese nicht folgen, ich hätte damit auch so meine Probleme. Vom dritten Teil war ich sogar maßlos enttäuscht, hier begeht sie selbst in der Argumentation Fehler, die sie anderen zuvor angekreidet hat. Andererseits gibt es viele unstrittige Mängel der EU, die ein solcher "Superstaat" nicht in der Form hätte. Ich sehe hier in erster Linie die Gewichtung von Parlament, Kommission und Rat, aber auch die Bestimmung der Kommission und die Verfasstheit des Rats.

Mir ist nicht ganz klar, auf was sich Ihre letzten zwei Sätze beziehen, auf Guérot, auf den EP-Entwurf oder die Idee eines einheitlichen Wahlrechts für das EP? Ganz sicher scheint mir nur zu sein, dass es genau die Art der Texte wie der EP-Entwurf sind, die dem Bürger das letzte Zutrauen in die EU austreibt. Und das ist in meinen Augen kein oder nicht nur ein Wahrnehmungs- und Darstellungsproblem.

Zur britischen Regierung: Zunächst ist sie in meinen Augen längst dabei, sich lächerlich zu machen, aber auch die EU der Lächerlichkeit preis zu geben. Der Zeitplan der Regierung, den wir ja noch immer nicht wirklich kennen, dürfte aber eher weiter nach hinten rutschen. Nicht zuletzt auch wegen des Abdankens von Rogers, Barrows wird sich erst einarbeiten müssen und sich nötiges Detailwissen aneignen. Dies trifft den britischen Zeitplan an seinem schwächsten Punkt, der Phase vor der Erklärung nach Art. 50, also jetzt! Genügend Stimmen sagen ja auch, dass die zwei Jahre für die Verhandlungen nicht ausreichen werden. Rogers gehört dazu. Dies sehe ich ähnlich, ein hiervon abweichender Zeitplan, das erlaubt der EU-Vertrag ja, wäre also auszuhandeln, solange man im Rat nicht noch zerstrittener ist. Nur so wäre aus meiner Sicht eine Einstimmigkeit schnell zu erreichen.

Aber rein rechnerisch, wenn die Erklärung nach Art. 50 noch vor Mai/Juni 2017 abgegeben wird, es einen glatten Schnitt nach zwei Jahren gibt, wäre der Austritt des UK aus der EU vor der Wahl vollzogen. Dies hat sicher auch die Regierung in London im Blick. Von der Seite betrachtet, würde ich Ihnen zustimmen. Anderseits gehe ich aber auch davon aus, dass die britische Regierung so viele Dinge wie möglich intern lösen wird, wie sie eben nur kann, um nicht in zusätzlichen Zeitdruck zu geraten. Daher könnte ich mir auch vorstellen, dass eine entsprechende Erklärung erst weit nach Mai/Juni erfolgt, auch wenn sie für spätestens März versprochen ist. May hat bei der Nennung dieses Zeitrahmens immer wieder betont, gut vorzubereiten. Solche guten Vorbereitungen erschließen sich mir bisher nicht.
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Florian das Original
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Veröffentlicht am Dienstag, 15. Januar 2019 - 21:25 Uhr:   

Bei der Europawahl 2019 wird sich ja durch den Brexit die Sitzgewichtung der einzelnen Länder verändern.

Hier die neue Sitzverteilung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Parlament#Wahlrechtsreform_zur_%C3%84nderung_der_Sitzverteilung

Von den bisherigen 73 britischen Sitze werden 46 nicht neu besetzt und das Parlament entsprechend verkleinert.
Die restlichen 27 Sitze wurden auf die anderen Staaten verteilt.

Offenbar gab es dazu irgendwann eine politische Debatte, wie die neue Verteilung sein sollte. Wobei ich diese Debatte nicht mitbekommen habe (und auch auf Wikipedia und auf der Seite des EU-Parlaments dazu keine Information finden konnte). Weiß jemand wann und wie das beschlossen wurde?
Und welche Position die Bundesrgierung hier hatte?

Denn ehrlich gesagt finde ich es schon eher seltsam, dass Deutschland (obwohl bislang am deutlichsten im Parlament unterrepräsentiert) keinen einzigen Sitz dazu bekommen hat.
Während andere, bereits bisher deutlich günstiger repräsentierte Länder wie Italien oder Niederlande deutlich Sitze hinzugewonnen haben.
(Der Sitz-Zuwachs für Spanien und Frankreich ist hingegen für mich nachvollziehbar. Beide Länder waren bislang ähnlich schwach vertreten wie Deutschland).
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Holger81
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Januar 2019 - 15:35 Uhr:   

Soweit ich mich erinnere, wurde das vor ca. einem halben Jahr beschlossen. Die einzige ernsthafte Debatte dazu war m.W., ob die bisher britischen Sitze an transnationale Parteienlisten verteilt werden sollten, was aber wieder nicht beschlossen wurde.

M.W. gibt es keine Möglichkeit, das deutsche Kontingent zu erhöhen, weil die Anzahl Sitze, die ein Land erhält, laut Lissabon-Vertrag zwischen 6 und 96 liegen müssen. (Das war auch der Grund, warum die deutsche Sitzzahl 2014 von 99 auf 96 reduziert wurde.) Da hätte also eine frühere Bundesregierung beim Lissabon-Vertrag besser verhandeln müssen, um eine zumindest annähernd proportionale Sitzzahl für Deutschland zu bekommen.
Zumindest steigt das relative Gewicht der deutschen Abgeordneten durch die Reduktion der Parlamentsgröße, wenn auch weniger als das von F, E, I usw.

Aber nach der gestrigen Abstimmungspleite halte ich es für durchaus möglich, dass das UK den Brexit-Termin auf nach der Europawahl verschiebt und dann doch wieder nach der alten Sitzverteilung inklusive UK gewählt wird...
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Holger81
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Januar 2019 - 16:02 Uhr:   

Zusätzlich negativ für die Repräsentation der Bundestagsparteien (aber aus meiner Sicht positiv) ist es, dass die immer wieder herumgeisternde neue Sperrklausel 2019 wohl noch nicht eingeführt wird (dies jetzt noch wenige Monate vor der Wahl zu beschließen, wäre schon mehr als dreist, und sicher verfassungswidrig). Laut Morgenpost ist dieser Groko-Plan wohl an "zuletzt ablehnende[n] Signale[n]" der Grünen gescheitert.

Laut einem Kommentar von Giacomo Delledonne ist das EU-Gesetz, das eine Sperrklausel von mind. 2% für große Länder vorschreibt, immer noch nicht in Kraft getreten - falls dies nicht bis zur Wahl 2019 geschieht, gilt diese Sperrklauselpflicht erst ab 2029 (zweite Wahl nach dem Inkrafttreten), so dass bis dahin eine deutsche Sperrklausel weiter verfassungswidrig wäre.

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