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Stimmenzahl im Verhältnis zu den Ausw...

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Jürgen Na.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. September 2012 - 18:02 Uhr:   

Hallo,

eine ich hoffe nicht all zu unnötige Frage

Wenn ich eine Wahl veranstalte und habe 4 Kandidaten, wieviel Kreuze dürfen es minimal bzw. maximal sein? Gibt es da Gesetzmäßigkeiten? Das gilt natürlich auch wenn ich 5,6 ,7 usw. Kandidaten habe?

Findet man zu praktischen Wahltips (Konkretes Durchführen von Wahlen) Hilfestellungen/ Seiten im Netz?

Danke und beste Grüße
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. September 2012 - 19:15 Uhr:   

@Jürgen Na.
Also ich habe in einem Verein gute Erfahrungen gemacht mit folgendem System.
Gleichartige Posten (also z.B. 3 gleichrangige Vorstände, nicht 1. Vorsitzender, Schatzmeister, 2. Vorsitzender) können in einem Wahlgang besetzt werden. Stimmzettel sehen wie folgt aus:
Name 1 °Ja °Nein °Enthaltung
Name 2 °Ja °Nein °Enthaltung ... usw.
Gültig ist jeder Stimmzettel, auf dem alle Kandidaten eindeutig durch Kreuz mit Ja, Nein oder Enthaltung markiert sind, wobei maximal soviele JA gestattet sind, wie Posten zu besetzen.

Im ersten und zweiten Wahlgang ist auf jeden Fall nicht gewählt, wer mehr oder gleichviele Nein+Enthaltung wie Ja-Stimmen enthalten hat. Sind die übrigen Kandidaten weniger als Posten zu vergeben sind, werden die übrigen Positionen in weiteren Wahlgängen besetzt, sind sie genau die richtige Anzahl ist hiermit der Vorstand komplett, sind es mehr, so sind solange in absteigender Anzahl der Ja-Stimmen die Kandidaten (inkl. gleichrangige) gewählt, solange sich dadurch kein überbesetzter Vorstand ergibt.
Ab dem dritten Wahlgang ändert sich das Quorum auf mehr Ja- als Nein-Stimmen, die absteigende Sortierung richtet sich nach dem Anteil Ja/(Ja+Nein) - die Enthaltungen verlieren also ihren Nein-Stimmen-Charakter.
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Demokratie statt FDP
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. September 2012 - 19:37 Uhr:   

@Jan W.

Um das Problem mit einer zu großen Zahl an Kandidaten mit einer Mehrheit an Ja-Stimmen zumindest zu verringern, bietet sich an, dass nicht mehr Ja-Stimmen vergeben werden dürfen, als Plätze zu besetzen sind. Ich habe ungefähr zehn Jahre dem Vorstand eines Jugendhilfeunterstützungsvereins angehört (der Verein betreibt nicht selbst Jugendhilfe, sondern sammelt Spenden ein, die er dann auf Antrag projektbezogen an Träger der Jugendhilfe ausgekehrt). Neben dem Vorstand, der wegen der einzelnen Positionen (Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister) in Einzelwahl zu wählen ist, gibt es einen Vergabeausschuss, der über die Mittelverteilung befindet. Dieser Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern - zwei Vereinsmitgliedern, bei denen Dein System klappt, weil es im Regelfall genügend Differenzierung gibt, und drei Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der Stadt. Von den zehn Mitgliedern des JHA (sechs Politiker, vier Trägervertreter) wollen immer so fünf bis sechs in den Vergabeausschusses des Vereins. Es ist uns mehrfach passiert, dass auf der Mitgliederversammlung über alle drei vorgesehenen Wahlgänge alle Kandidaten ausschließlich Ja-Stimmen erhalten haben, weil die Vereinsmitglieder der Auffassung waren, dass alle Kandidaten gleich gut geeignet seien. Irgendwann ist es uns dann gelungen, per Satzungsänderung festzulegen, dass höchstens drei Ja-Stimmen im Rahmen einer Auswahl abgegeben werden dürfen (Nein-Stimmen und Enthaltungen gabs dann nicht mehr) und es waren schlicht die drei Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen hatten, gab es auf Rang drei Stimmengleichheit, wurde eine Stichwahl durchgeführt. Das hat sich bis heute bewährt.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. September 2012 - 20:17 Uhr:   

"wobei maximal soviele JA gestattet sind, wie Posten zu besetzen. "
Hatte ich bei der Gültigkeit der Stimmen auch schon formuliert.
Diese Verengung ist notwendig, um eine Differenzierung im Ergebnis zu erreichen. Nur so erreicht man, dass aus einer "Ich mag die im Prinzip alle."-Situation ein Massenpatt wird und zig Wahlgänge folgen.
In der Regel sorgt das obige System dafür, dass fast immer die meisten Posten im ersten Wahlgang besetzt werden. Wir waren eigentlich nur zweimal in der Nähe eines Patt beim letzten Platz, der einen zweiten Wahlgang erforderlich gemacht hätte. Den einzigen Wahlmarathon hatten wir, als bei der Nachwahl für ein zurück- und ausgetretenes Vorstandsmitglied, der reuige Rückkehrer so dreist war, erneut zu kandidieren (mit dem Segen des Vorstands) und dann natürlich ein Gegenkandidat aufgetrieben wurde ... zwei Wahlgänge endeten fruchtlos, weil aufgrund der Enthaltungen als Zünglein an der Waage keiner >50% erreicht hatte. Im dritten Wahlgang hat eine Enthalterin durch eine ungültige Stimmabgabe dann den Knoten durchschlagen.
Das Verfahren wird bei X Personen, 1 Posten irgendwann zu einer ganz normalen Kampfabstimmung - in der vorher unübersichtlicheren Situation wird das Verfahren beschleunigt, viele Kandidaten werden durch die Wahl im ersten Wahlgang aus der Schusslinie genommen.
Bei separaten Wahlen gleichartiger Posten kann es vorkommen, dass Unterlegene wieder und wieder bei jeder einzelnen Wahl antreten und für mehrere Wahlgänge sorgen ...
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Demokratie statt FDP
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. September 2012 - 20:29 Uhr:   

"wobei maximal soviele JA gestattet sind, wie Posten zu besetzen. "

Sorry, hatte ich überlesen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. September 2012 - 04:17 Uhr:   

@Jürgen Na.:

Das ist jedenfalls eine sehr berechtigte Frage, die nicht trivial zu beantworten ist. Entscheidend ist erstmal, ob es eine Listenwahl ist oder eine reine Personenwahl. Der wesentliche Unterschied ist, dass der Wähler ohne Listen normalerweise die Freiheit hat, weniger Stimmen als das Maximum abzugeben, während er bei einer Listenwahl (mit offenen Listen) dazu gezwungen werden kann, alle Stimmen abzugeben, indem sonst die Liste einen entsprechend verringerten Sitzanspruch hat.

Aus der Sicht des einzelnen Wählers ist es normalerweise sinnvoller, ziemlich wenige Stimmen abzugeben, wenn er das ohne Nebenwirkungen kann. Andererseits kann eine Mehrheit, die sich abspricht, sämtliche Sitze bestimmen, wenn so viele Stimmen wie Sitze (oder mehr) vergebbar sind. Gegen Letzteres hilft eine Möglichkeit, Stimmen zu häufeln, womit sich auch Minderheiten Sitze sichern können.

Insgesamt die sinnvollsten Ergebnisse bekommt man, wenn die Wähler mehrere Stimmen abgeben müssen, aber weniger als die Zahl der zu vergebenden Sitze. Bei zu wenigen Stimmen steigt das Risiko, dass Kandidaten gewählt werden, die eigentlich von einer großen Mehrheit abgelehnt werden; bei zu vielen Stimmen das Risiko, dass Minderheiten ganz untergehn. Wo genau das Optimum liegt, ist schwierig zu sagen.

Außerdem hängt es auch davon ab, wie stark die Wähler von ihren Freiheiten tatsächlich Gebrauch machen, ob sie also eher taktisch optimiert wählen oder eher an einem für alle akzeptablem Ergebnis interessiert sind. Wenn die Zahl der Kandidaten im Verhältnis zu den zu vergebenden Sitzen sehr groß ist, verschärft das die Probleme.

Bei Wahlen auf einen einzelnen Posten ist es Zweck der Sache, dass eine Mehrheit alle Sitze bestimmen kann; da sind auch mehr Stimmen als Plätze denkbar. Für den Wähler ist es aber nicht sinnvoll, mehr als 1 zu vergeben (nämlich an den besseren der beiden mutmaßlich führenden Kandidaten), außer sicherheitshalber zusätzliche an Kandidaten, die er eigentlich als aussichtslos, aber besser betrachtet.

Die einfachen Wahlverfahren haben jedenfalls alle das Problem, dass die Ergebnisse ziemlich zufällig sind. Sehr viel besser (aber auch sehr viel mehr Aufwand) sind Verfahren, wo ungenutzte oder überschüssige Stimmanteile an andere Kandidaten übertragen werden können (STV bzw. IRV im Fall von einzelnen Posten).
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. September 2012 - 13:58 Uhr:   

@Ratinger Linke
Ja, gerade, wenn man ein Gremium wie einen Jugendhilfeausschuss abbilden möchte, wäre eine Listenwahl sehr sinnvoll. Im obigen Beispiel könnten wichtige Strömungen innerhalb des JHA unrepräsentiert bleiben. Besteht im Verband die Überzeugung, dass man z.B. die drei Sitze mit je einem Vertreter von CDU, SPD und Trägern besetzen will, ist das von mir vorgesehene System nicht geeignet, weil einzelne strategische Stimmen hier die Quote kippen können. Da sind unter Umständen einzelne Abstimmungen besser.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 23. September 2012 - 15:13 Uhr:   

Entscheidend für Stimmenzahl dürfte wohl eher die Zahl der zu besetzten Posten sein als die Zahl der Kandidaten.

Wenn nur ein Posten vergeben wird, ist es natürlich sinnvoll, den Wählern nur eine Stimme geben. Ist mehr als ein Posten zu vergeben, hängt es vom bevorzugten Wahlverfahren ab.
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Demokratie statt FDP
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 23. September 2012 - 19:51 Uhr:   

"Besteht im Verband die Überzeugung, dass man z.B. die drei Sitze mit je einem Vertreter von CDU, SPD und Trägern besetzen will, ist das von mir vorgesehene System nicht geeignet, weil einzelne strategische Stimmen hier die Quote kippen können."

Es ging nicht darum, je einen Vertreter der großen Parteien und der Träger zu wählen, sondern schlicht drei Mitglieder des JHA, damit bekannt ist, wer bereits städtische Jugendhilfemittel bekommt und dann bevorzugt diejenigen gefördert werden können, die zwar förderungswürdig sind, aber wegen der städtischen Mittelknappheit nichts abbekommen haben. Den Fördervereinsmitgliedern war dabei die Parteizugehörigkeit der Kandidaten im Regelfall egal. Darum ging es nicht.

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