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Bastian
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. Juli 2012 - 22:08 Uhr:   

In Deutschland wird über das Wahlrecht diskutiert. Das ist eine Gelegenheit, um auf grundsätzliche Ungereimtheiten des traditionellen Wahlsystems aufmerksam zu machen. Das häufig geforderte Mehrheitswahlrecht ist aber auch problematisch.

Direktmandate werden mit Listenmandaten derselben Partei verrechnet. Jemand hat also mit der Erststimme Einfluss darauf, wer für eine Partei entsandt wird, die er möglicherweise mit der Zweitstimme nicht wählt.
Weder die absolute Zahl der Mandate einer Partei nach Zweitstimmen noch die Zahl der Direktmandate sind vor der Wahl bekannt. Es ist also bei Stimmabgabe nicht möglich zu sagen, wessen Listenmandat durch den Wahlkreissieger verdrängt wird. Eigentlich wählt man also, welcher Kandidat aus dem Wahlkreis einen Unbekannten (!) seiner Partei ersetzt.
Man wählt, in welcher Partei der eigene Wahlkreis vertreten wird, hat aber pro Partei nur eine Person zur Auswahl. Bei Parteien ohne Direktmandate gibt es gar keinen Personalisierung im sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht.

Meistens bekommen Parteiintern Einflussreiche Kandidaten sichere Listenplätze und, wenn möglich, sichere Wahlkreise. Nach Hans Herbert von Arnim stehen 85% der Abgeordneten vor der Wahl fest.

Es gibt derzeit 299 Wahlkreise und genau so viele sogenannte Direktmandate. Regulär hat der Bundestag 598 Sitz, das heißt genau doppelt so viele. Das heißt regulär wären die Hälfte der Mandate in den Wahlkreisen personalisiert gewählt. Durch die Überhangmandate sind die Listenmandate jedoch in einer Mehrheit. Ob man die Zahl der Wahlkreise bei gleicher Größe des Bundestags verringert, Wahlsiegern mit geringem Anteil an Erststimmen keine Mandate zuteilt oder ob Ausgleichsmandate verteilt werden, all die Vorschläge die gemacht werden, um den Überhang zu vermeiden gingen zwangsläufig auf Kosten des Anteils der Direktmandate. Also auf die sowieso schon dürftige Möglichkeit der Einflussnahme auf das „Personal“. Das jetzige System kann überhaupt nur zu Lasten persönlicher Legitimation der Abgeordneten reformiert werden.

Die Überhangmandate sind problematisch, auch wenn es maximal „nur“ 15 sein dürfen. Das zeigen folgende Abstimmungen, die über Kanzlerschaften entschieden:

15.11.1994 die Wahl Helmut Kohls mit 338 (bei 337 nötigen Stimmen) und 12 CDU-Überhangmandaten
16.11.2001 die Vertrauensfrage Gerhardt Schröders mit 336 Stimmen, bei 334 Stimmen Kanzlermehrheit und 10 Überhangmandaten der SPD und
28.10.2009 die Wahl Angela Merkels mit 323 Stimmen, bei 312 Stimmen Kanzlermehrheit und 24 CDU/CSU-Überhangmandaten.

Andere vom BVerfG ausdrücklich für möglich erklärte Alternativen wie die Graben- oder die Mehrheitswahl gingen dagegen zu Lasten des Proporzes. Zusätzlich haben diese Varianten einen anderen Mangel: Einpersonenwahlkreise verleiten besonders zum erfolgreichen Gerrymandering, der geschickten Wahlkreiszuschneidung. Hochburgen der bestimmenden Parlamentsmehrheit werden dabei mit "neutralen Gebieten" zu vielen sicheren Wahlkreisen zusammengeschlossen; Oppositionshochburgen werden möglichst ohne "neutrale" Gebiete zu wenigen "Wegwerfwahlkreisen" zusammengeschlossen.
Oder eine Hand wäscht die andere: Man schneidet die Wahlkreise parteiübergreifend im Interesse der Mandatsträger zurecht. Mögliche Gegenkandidaten gucken in die Röhre.

Ein anderes Problem der Mehrheitswahl ist die Verkleinerung des Parteiensprektrums und damit der Alternativen. Carroll Quigley schrieb 1966 über die USA: „Das Argument, daß die beiden Parteien gegensätzliche Ideale und politische Standpunkte repräsentieren würden, eine etwa der Rechten und die andere der Linken, ist eine törichte Vorstellung, der wahrlich nur doktrinäre und akademische Denker verfallen kann. Statt dessen sollten beide Parteien fast identisch sein, damit das amerikanische Volk bei jeder Wahl `die Gauner rausschmeißen kann`, ohne aber, daß es tatsächlich zu einem tiefen oder extremen Wandel der politischen Agenda kommt.”

Das alte Wahlsystem sollte also durch ein neues ersetzt werden. Ich plädiere für offene Listen, eine wirklich personalisierte Verhältniswahl, bei denen der Wähler direkten Einfluss auf die Reihenfolge bekommt.

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