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Landtagswahl 2012 - fiktive Wahlergebnis

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Simpson
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 04. Juni 2012 - 13:39 Uhr:   

Mal angenommen die Landtagswahl in NRW wäre wie folgt verlaufen:

Die CDU gewinnt alle 128 Wahlkreise, sie erhält allerdings keine Zweitstimme. Alle abgegebenen Zweitstimmen (1.000 Stück) entfallen auf die SPD. Die übrigen Partien erhalten keine Stimmen.

Wie sähe die Zusammensetzung des neuen Landtags aus?

Danke für Eure Ergebnisse.
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Jan Wenzel
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 22:14 Uhr:   

§33 des Landeswahlgesetzes erklärt das alles ;)

Sitze, die von Parteien durch Sieg im Wahlkreis errungen werden, werden zugeteilt und von der Gesamtzahl (181) der Sitze abgezogen, die nach dem Verhältniswahlrecht vergeben werden.
Damit gehen 128 Sitze an die CDU und von den verbliebenen 53 alle an die SPD.

Allerdings würden all jene Zweitstimmen nicht gewertet, die auf einem Stimmzettel mit CDU-Erststimme stehen. Diese Bürger haben ja schon einen Abgeordneten.

Schlimmer wäre es allerdings, wenn die CDU 50 der 1000 Stimmen ergattern könnte. Über den Daumen gepeilt hätte der Landtag dann theoretische 2561 Sitze ... was natürlich Blödsinn ist: denn die SPD hat nur 128 Kandidaten aufgestellt, 2305 Sitze würden wegen Erschöpfung der Landesliste verfallen.
Also: 128:128 Sitze - ein glatter Patt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 22:35 Uhr:   

Die Zweitstimmen werden schon gewertet. Dass sie in so einem Fall nicht gewertet werden, ist eine ganz neue Erfindung des Bundestagswahlrechts und meines Wissens noch nirgends übernommen worden.
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Jan Wenzel
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 22:52 Uhr:   

Das ist keine neue Regelung und die gibt es öfters!
Sie gilt in jedem Fall bei Einzelbewerber, und Direktkandidaten von Parteien, die keine Landesliste haben ... bei Direktkandidaten von Parteien mit LL ist das Wahlgesetz weniger explizit:
"Nicht berücksichtigt werden ferner die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber, der von einer Partei, für die keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen wurde, oder für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber einer Wählergruppe oder für einen im Wahlkreis erfolgreichen Einzelbewerber abgegeben haben. "
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 23:12 Uhr:   

"bei Direktkandidaten von Parteien mit LL ist das Wahlgesetz weniger explizit:"
Diese Stimmen werden berücksichtigt. Bei der BTW gilt das jetzt nicht mehr und das ist in der Tat neu.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 23:29 Uhr:   

"Weniger explizit" heißt auf Deutsch, dass die Zweitstimmen in so einem Fall mangels anderweitiger Regelung zählen. Dass die Zweitstimme in den Fällen, in denen der Wähler vor der Wahl weiß, dass sie gegenüber der Erststimme nachrangig sein wird, nicht zählt, ist Standard. Dass dem Wähler die Zweitstimme entzogen wird, obwohl er bloß eine Liste einer Partei, die er nicht wählen wollte, personalisiert hat, ist bei der Bundestagswahl 2013 neu (falls es das Bundesverfassungsgericht nicht mit den restlichen Neuregelungen wegkippt).

Man kann deshalb auch nur dazu raten, bei Bundestagswahlen keine gültige Erststimme mehr abzugeben, sofern kein ausreichend hoher Überhangprofit (oder dessen Vermeidung beim Gegner) das Risiko aufwiegen kann.
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Jan Wenzel
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 23:52 Uhr:   

Ja, wobei diese Art von Ungleichbehandlung wirklich irre ist ...

Ich werfe meine Erststimme anders weg ... ;)
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juni 2012 - 00:35 Uhr:   

Zur Klarstellung: Ungleich werden beim neuen Bundestagswahlrecht die Wähler der gleichen Partei behandelt, abhängig von ihrer Erststimme und den Wählern dieser anderen Parteien. Und das, wo gleichzeitig anderer Überhang bedenkenlos hingenommen wird und wo es hier real um Sitzzahlen geht, die noch weit unter dem Idealanspruch liegen (wenn sich auch wie oben Extrembeispiele konstruieren lassen).

Bei Kandidaten ohne Landesliste geht es dagegen um Fälle, bei denen die Vergabe der Erststimme prinzipbedingt die Nichtteilnahme am Verhältniswahlsystem bedeuten muss. Es ist eigentlich schon skandalös, dass bei solchen Wählern die Zweitstimme überhaupt jemals gewertet wird; damit haben sie schon eine zweifache Erfolgschance, auch wenn nur ein Erfolg tatsächlich eintreten kann.

Die bessere Lösung wär aber, dass Kandidaturen ohne zugehörige Liste garnicht erst möglich sind (so wie in Bayern). Und bei den Fällen mit Landesliste würd einfach strikte Anwendung der 5%-Hürde das Problem (das grundsätzlich schon existiert) lösen (ebenfalls wie in Bayern). Natürlich abgesehn davon, dass Einerwahlkreise die Wurzel allen Übels sind.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juni 2012 - 09:04 Uhr:   

Im Gegensatz zum Bundestags-Wahlrecht zählen in Bayern bei Landtagswahlen beide Stimmen, nicht nur die Zweitstimme. Das wäre auch ein Lösungsansatz für das BWG. Und mit einer Reduzierung der 5%-Hürde auf z.B. 4% (siehe Österreich könnte das auch kleineren Bundestagsparteien schmackhaft gemacht werden.

Einzelbewerber sollten aber zulässig bleiben; wenn sie ihren Wahlkreis gewinnen, sollen sie ein Mandat erhalten. Überhangmandate sollten allerdings in irgend einer Weise ausgeglichen werden.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juni 2012 - 11:24 Uhr:   

Mandate von Einzelbewerbern sind rein logisch immer Überhang, da über die nicht vorhandene Liste hinaus. Rechtlich mag das anders gestaltet sein.

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