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Neuwahlen

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Flinti
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. November 2002 - 14:25 Uhr:   

Hallo,

mich würde interessieren, ob es möglich ist durch ein Volksbegehren für Neuwahlen in unserem Land zu sorgen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 15. November 2002 - 12:42 Uhr:   

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: Erstens sieht das Grundgesetz Volksbegehren überhaupt nicht vor, zweitens kann der Bundespräsident den Bundestag nur in zwei Fällen auflösen: Wenn der Bundeskanzler nicht mit absoluter Mehrheit gewählt wird uoder wenn der Bundeskanzler nach einer verlorenen Vertrauensfrage um Auflösung ersucht.
Ich halte es auch für richtig, daß so eine Möglichkeit nicht besteht, die Regierung sollte vier Jahre die Chance haben, zu zeigen, was sie kann oder nicht kann. Daß der jetzigen Regierung jeder Wille und die Kompetenz zur Lösung unserer Probleme fehlt, war schon vor der Wahl für die Wähler klar erkennbar. Wenn die Regierung dann trotzdem wiedergewählt wird, haben wir auch nichts anderes verdient als vier weitere Jahre Rot/Grün. Aber es gibt Hoffnung, zumindest langfristig: Wenn Rot/Grün so weiter macht, sind die 2006 dermaßen diskreditiert, daß sie dann richtig abgestraft werden (mit hoffentlich zweistelligen Verlusten) und dann auch längere Zeit in der Opposition bleiben.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 15. November 2002 - 18:20 Uhr:   

Thomas: So ganz pauschal ist das nicht richtig. Wenn ich die Frage wörtlich nehm, gibt es zunächst mal Länder, wo ein Volksbegehren Neuwahlen (zumindest auf kommunaler Ebene) erzwingen kann. Aber gemeint war wohl tatsächlich der Bund. Da sind zwar Volksbegehren zu diesem Zweck nicht vorgesehen, aber prinzipiell gibt es sie schon. Erstens sieht Artikel 20 GG wie von alberto zitiert ganz allgemein Abstimmungen vor, und zweitens kann ein Volksbegehren nach Artikel 29 GG (Neugliederung des Bundesgebietes) sogar tatsächlich zu Neuwahlen führen. Allerdings nur in den Ländern und nicht unbedingt binnen 4 Jahren.

Inhaltlich halt ich es auch für richtig, dass eine Abwahl bei einer relativ kurzen Legislaturperiode von 4 Jahren nicht möglich ist. Eine Möglichkeit zu inhaltlicher Einflussnahme wär viel wichtiger und wird immer noch wichtiger, je ähnlicher sich die Parteien werden.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 11:03 Uhr:   

@c07

Für die Neugliederung des Bundesgebiets ist kein Volksbegehren notwendig. Es sind lediglich Volksentscheid und Volksbefragung, die jeweils durch die Legislative initiiert werden, vorgesehen, ein Volksbegehren (also eine Initiative durch das Volk) ist nicht vorgesehen. Auch Artikel 20 GG geht lediglich von Volksabstimmungen" aus, sagt aber nichts über die Frage aus, ob damit auch Volksbegehren gemeint sind.

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