
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 21:12 Uhr: | |
@Martin Schwarz Grundsätzlich ist dies m.E. möglich. So auch Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 2010, RN 139a. Es ist aber zu prüfen ob die Satzung dem entgegensteht. Vermutlich kann aber die Eintragung ins Vereinsregister erst zum Zeitpunkt der Wirksamkeit erfolgen. |